Aufgrund der sinkenden Inzidenzzahlen gelten ab dem 15.06.2021 wieder die regulären Öffnungszeiten des Rathauses der Stadt Roßwein:

Montag:                      09.00 – 12.00 Uhr

Dienstag:                    09.00 – 12.00 Uhr  und  14.00 – 19.00 Uhr

Mittwoch:                   09.00 – 12.00 Uhr

Donnerstag:                09.00 – 12.00 Uhr  und  14.00 – 16.00 Uhr

Freitag:                       geschlossen (nur nach Vereinbarung)

 

Jeden 1. Samstag im Monat hat das Einwohnermeldeamt von 08.00 Uhr – 11.00 Uhr für die Bürger geöffnet. Wenn Sie in anderen Bereichen für diesen Tag einen Termin vereinbaren möchten, dann wenden Sie sich bitte bis Freitag 12.00 Uhr in der jeweiligen Abteilung.

Für den Besuch des Einwohnermeldeamtes besteht weiterhin die Möglichkeit der bevorzugten Bearbeitung aufgrund eines individuell vereinbarten Termins. Ihren gewünschten Besuchstermin können Sie gern unter den Rufnummern 4660, 46612 bzw. 46614 abstimmen.

Am 12. Juni 2021 eröffnet das Freibad Wolfstal die Sommersaison. Täglich von 10 Uhr – 20 Uhr bieten wir Ihnen wieder die Möglichkeit zum Schwimmen, Baden oder einfach nur zum Entspannen.

Bitte beachten: Da die neue Verordnung des Landes Sachsen erst ab dem 14.06.2021 gültig ist, müssen wir am Eröffnungswochenende noch die Nachweise für Getestet/Genesen/Geimpft überprüfen und nur mit Vorlage haben Gäste Zutritt. Auch die Kontaktnachverfolgung am Einlass ist Pflicht für einen Besuch. Die üblichen Abstands- und Hygieneregeln bleiben bestehen, das haben Sie bereits letztes Jahr hervorragend eingehalten – vielen Dank dafür.

Die Wassertemperatur beträgt aktuell 24°C, ein Grund mehr, unsere schöne Anlage zu besuchen.

Das Bad-Team freut sich auf Sie!

 

Der Impfbus des DRK Kreisverbandes Döbeln-Hainichen e.V. kommt ein zweites Mal nach Roßwein. Er macht nun sogar für 3 Tage, vom 28. bis 30. Juni 2021, Station auf dem Roßweiner Sportplatz, Haßlauer Straße (Vogelstange 23).

Da am 07.06.2021 das Impfen nach Priorisierung aufgehoben wurde, kann jetzt jede/r Roßweiner Bürger*in ab dem 16. Lebensjahr das Angebot wahrnehmen. Es wird der Impfstoff von BioNTech/Pfizer eingesetzt, somit gibt es 3 Wochen später einen Zweitimpfungstermin am gleichen Ort.

Für die Nutzung der Impfmöglichkeit im Impfbus ist bitte unbedingt ein Termin über den Anschluss der Stadtverwaltung 034322-46648 zu vereinbaren. Es ist ein Anrufbeantworter geschaltet, auf welchen man seinen Namen und die Telefonnummer (evtl. Rückrufzeit) hinterlassen kann. Der Rückruf erfolgt zeitnah und je nach Anrufaufkommen.

Die Kommune hilft dabei, dass alle, die einen Impftermin vereinbart haben, auch die notwendigen Unterlagen erhalten (Anamnese- und Erklärungsbogen sowie ein Merkblatt zu den Impfungen). Diese Unterlagen sollten dem DRK-Team zum Impftermin bereits ausgefüllt vorgelegt werden.

Mitglieder der SPD Roßwein bieten für bewegungseingeschränkte Bürger*innen Roßweins einen Fahrdienst an. Der Bedarf kann unter oben genannter Telefonnummer mit angezeigt werden.

 

 

Nach Information des DRK Döbeln-Hainichen werden die angebotenen Testzeiten im Stadtbad wie folgt geändert:

Montag:                8.00 – 10.00 Uhr

Dienstag:             16.00 – 19.00 Uhr

Donnerstag:        16.00 – 19.00 Uhr

Der Betreiber des Testzentrums passt seine Öffnungszeiten auf Grund des Nachfragerückganges an Testmöglichkeiten an. Der Nachfragerückgang an Tests geht durch die Zunahme der geimpften Bürgerinnen und Bürger einher.

 

 

 

 

 

 

 

Liebe Sportfreundinnen, liebe Sportfreunde,

im Team ans Ziel, heißt es am 03. Juli 2021 beim 29. Landkreislauf. Hiermit laden wir euch und eure Teammitglieder zum traditionellen Staffellauf ein. Auf vier Runden à 5 km, 2,7 km, 2,7 km und 1,5 km lauft ihr als Staffel-Quartett durch Roßwein.

Die Anzahl der Startplätze (100) ist in diesem Jahr limitiert und Zuschauer sind im aktuellen Hygienekonzept leider ausgeschlossen. Alle am Wettkampf beteiligten Personen erhalten nur mit einem negativen Covid-19-Antigen-Schnelltest oder PCR-Test, durchgeführt durch Fachpersonal bspw. in einem Testzentrum, Zutritt zum Stadiongelände.

Dieser darf bei Eintritt ins Stadion nicht älter als 24 Stunden sein. Ausnahme von der Testpflicht besteht für Personen, die über einen vollständigen Impfschutz gegen SARS-CoV-2 verfügen oder die von einer SARS-CoV-2-Infektion genesen sind. Entsprechende Nachweise sind auch hier vorzulegen.

Für die am Landkreislauf teilnehmenden Personen ist eine Kontaktdatenerhebung verpflichtend (§ 6 Abs. 1 Sächs CoronaSchVO).

Die Anmeldung ist online vom 16.06. bis 20.06.2021 möglich. Das Meldeportal schließt, sobald die 100 Startplätze vergeben sind!

Durch Änderung der Sächsischen Corona-Schutzverordnung kann es ebenfalls zu Änderungen der Wettkampfbestimmungen (u.a. Absage der VA, Zuschauer, Zeitplan, Hygienekonzept) kommen. Bitte hierfür die aktuellen Informationen auf der Homepage des KSB beachten.

Die weiteren Einzelheiten entnehmt ihr bitte der Ausschreibung und dem aktuellen Corona-Schutzkonzept. (Stand 03.06.2021)

Wir würden uns sehr freuen, euch am 03.07.2021 in Roßwein begrüßen zu können.

Unter dem unten aufgeführten Link findet ihr alle Infos sowie die Online-Anmeldung zum LKL 2021:

http://www.ksb-mittelsachsen.de/startseite/veranstaltungen/landkreislauf/

Wir wünschen allen Teilnehmern eine gute Vorbereitungszeit und bleibt gesund!

 

Kreissportbund Mittelsachsen e.V.

Die Abrissarbeiten der alten Destille in Roßwein schreiten voran. Die Umtech GmbH Rochlitz hatte am 25. März 2021 vom Stadtrat für 50.616,53 € den Zuschlag erhalten. Beim historischen Gebäude müssen die Grundmauern bis zum Beginn der ersten Etage erhalten bleiben, um das dominante Eckgebäude, welches zwei Straßenzüge, den der Mittelstraße und den der Querstraße, verbindet, zu erhalten. Im beräumten Innenhof werden mit anschließender Baumaßnahme dann Parkplätze entstehen und die Parksituation im genannten Straßenbereich somit entlasten. Die aus Denkmalschutzgründen zu erhaltenden Mauerreste des Gebäudes werden gesichert und in die Umgebungsbebauung eingefügt.

Ab dem 14.06.2021 werden die Außenanlagen am Dorfgemeinschaftshaus in Gleisberg umgestaltet und angepasst. Hierbei werden die unbefestigten Flächen im Bereich Schulweg mit Pflaster geschlossen und die Straßenentwässerung angepasst. Die abgehenden Seitenstraßen werden in den bestehenden Grundstücksgrenzen mit einer bituminösen Trag- und Deckschicht versehen. In den betroffenen Bereichen wird es zu Einschränkungen für den Fahrverkehr kommen. Die Bauarbeiten werden voraussichtlich bis zum 23.06.2021 anhalten. Für die Beeinträchtigen bitten wir um Ihr Verständnis.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Stadt Roßwein wird ab dem 07.06.2021 den unbefestigten Gehweg in der Ziegeleistraße erneuern. Hierbei wird ein Leerrohr DN 100 für spätere Baumaßnahmen im Rahmen des Breitbandausbaus vorbereitend verlegt. Die Bordanlagen werden zum Teil erneuert bzw. gerichtet. Der abschließende Oberbau wird in Betonrechteckpflaster 20x10x10 ausgeführt. Ebenso werden in diesem Zusammenhang Risse auf dem vorhandenen Fahrbahnbelag saniert und vergossen. Die Arbeiten dauern voraussichtlich bis zum 12.06.2021 an.

Es ist unvermeidbar, dass während der Arbeiten Einschränkungen für den Fahrverkehr bzw. für den ruhenden Verkehr auftreten. Wir bitten daher um Ihr Verständnis für die anstehenden Maßnahmen.

 

Für sehbehinderte Menschen sind die grauen Verkehrspoller entlang der vielen Wegen, Plätze und Straßen im gesamten Landkreis unsichtbare Verkehrshindernisse. So spüren die sehbehinderten Menschen die grauen Eisenpfähle meistens dann, wenn sie dagegen laufen. Denn in getrübten Augen verschwimmen die Teile und heben sich vom Bodenbelag schlecht ab.

Die Roßweinerin Susanne Hasenwinkel, Mitglied im Behindertenbeirat Roßweins, ist auch im Blinden- und Sehbehindertenverband Sachsen engagiert. Ihr Mann Thorsten Gruner leitet die Regionalgruppe des Sehbehindertenverbandes im Altkreis Döbeln.

Gemeinsam mit ihrer Arbeitskollegin Melanie Doan setzte Susanne Hasenwinkel am 2. Juni 2021 den Pollern gestrickte Bommelmützen auf. So auch auf dem Roßweiner Marktplatz, wo Poller die Fußgänger vor übermütigen Autofahren schützen sollen. Neben der Aktion in Roßwein wurde auch den Pollern in Döbeln und Waldheim eine Bommelmütze in den Farben der Stadt übergezogen.

Am Sonntag, d. 6. Juni 2021, ist deutschlandweiter Sehbehindertentag – dies nahm der Verband der Blinden und Sehbehinderten in diesem Jahr zum Anlass, auf diese Problematik der Poller mit der originellen Mützenaktion aufmerksam zu machen.

Für Bürgermeister Veit Lindner, welcher die Aktion begrüßte, sind die nun verkleideten Poller nicht nur ein Hingucker und ein sommerlicher Farbtupfer im Bereich des Marktplatzes, sondern auch eine gelungene Idee, die Wahrnehmungsschwierigkeiten von sehbehinderten Menschen auf eindrucksvoller Art und Weise allen anderen Einwohnern ohne Sehprobleme begreifbar zu machen.

Bilder: Susanne Hasenwinkel

Im Landkreis Mittelsachsen ist den fünften Werktag in Folge die Inzidenz von 100 unterschritten. Der Inzidenzwert im Landkreis Mittelsachsen liegt mit Stand 01. Juni 2021 bei 53,6.

Damit gelten die Regeln der Bundesnotbremse ab Mittwoch, 2. Juni 2021, nicht mehr und weitere Lockerungen sind möglich. Laut neuer Sächsischer Corona-Schutz-Verordnung gilt dann:

 

  • Es dürfen sich Personen aus zwei Hausständen treffen, wobei die Zahl der zulässigen Personen in geschlossenen Räumen auf fünf und im Freien auf zehn beschränkt ist. Kinder unter 14 Jahren sowie geimpfte und genesene Personen werden nicht mit gezählt.
  • Die nächtliche Ausgangssperre entfällt. Das Verlassen des Hauses oder der Wohnung ohne triftigen Grund ist damit ganztägig erlaubt.
  • Der gesamte Einzelhandel kann für Kunden öffnen, die einen tagesaktuellen Test vorweisen; Supermärkte, Baumärkte und andere Angebote der Grundversorgung sind weiterhin von der Testpflicht ausgenommen.
  • Sport von Gruppen von bis zu 20 Minderjährigen im Außenbereich ist möglich. Kontaktfreier Sport auf Außensportanlagen in Gruppen mit bis zu 30 Personen unter Maßgabe der Kontakterfassung ist erlaubt. Kontaktfreier Sport auf Innensportanlagen und Kontaktsport auf Außensportanlagen mit bis zu 30 Personen unter Maßgabe der Kontakterfassung und Testpflicht ist erlaubt. Anleitungspersonen beim Sport benötigen grundsätzlich einen tagesaktuellen Test.
  • Die Öffnung von Freibädern ist mit Kontakterfassung und einem Hygienekonzept zulässig; Besucher müssen einen tagesaktuellen negativen Test vorweisen.
  • Freizeit- und Vergnügungsparks dürfen öffnen und unterliegen den gleichen Auflagen wie Freibäder
  • Angebote der Kinder-, Jugend- und Familienerholung sind mit Ausnahme von Schulfahrten ebenfalls möglich, wenn ein Hygienekonzept vorliegt, eine Kontakterfassung stattfindet und die Gäste einen negativen tagesaktuellen Test vorweisen.
  • Außengastronomie ist wieder zulässig. Voraussetzung ist die Erfassung von Kontaktdaten und ein Testnachweis, sofern Personen aus mehreren Hausständen an einem Tisch sitzen.
  • Museen, Bibliotheken, Galerien, Ausstellungen, Gedenkstätten, Kinos, Theater, Bühnen, Opernhäuser, Konzerthäuser, Konzertveranstaltungsorte, Musiktheater und ähnliche Einrichtungen sowie Kulturveranstaltungen im Außenbereich dürfen unter der Voraussetzung öffnen, dass diese eine Terminbuchung und Kontakterfassung sowie die Vorlage eines tagesaktuellen Tests vorsehen.

 

Weitere Lockerungen, wie zum Beispiel Öffnung der Innengastronomie, sind möglich, sobald der Landkreis die Inzidenz von 50 an fünf aufeinanderfolgenden Werktagen unterschreitet. Unterhalb einer stabilen Sieben-Tage-Inzidenz von 50 ist auch wieder der Regelbetrieb in Schulen und Kindertageseinrichtungen möglich. Regelbetrieb für Schulen bedeutet, dass wieder Präsenzunterricht für alle Schülerinnen und Schüler in allen Fächern und ohne Teilung der Klassen stattfinden kann.

Manchmal sind es die Anwohner, die meinen, vor ihrer Haustür rasen die Autos besonders. Aber ab und an ist es tatsächlich so, dass Fahrzeuge zu schnell unterwegs sind und somit die Sicherheit von Fußgängern und Radfahrern gefährden. Um das herauszufinden, hat das Ordnungsamt auf Anfrage von Anwohnern der Böhrigener Straße die Messtafel aufgestellt, die Fahrzeuge 14 Tage lang gezählt und deren Geschwindigkeiten erfasst.

Vom 05.-18.04.2021 stand die Geschwindigkeitsmesstafel auf der Böhrigener Straße. Bei  erlaubten 50 km/h ist eine Durchschnittsgeschwindigkeit von 31,4 km/h erstmal als guter Wert hinzunehmen. Allerdings gilt es natürlich auch innerorts, an Stellen wo keine weitere Beschränkung der Geschwindigkeit bestimmt ist, die Fahrweise so anzupassen, wie es die örtlichen Gegebenheiten erfordern. Es liegt also im Ermessen des Fahrers zu entscheiden, ob die jeweilige Straßenbreite, die Beschaffenheit der Straße und des Gehweges sowie die örtlichen Gegebenheiten, z. B. die Nähe eines Kindergartens, diese 50 km/h rechtfertigen oder vielleicht doch lieber nur 30 oder 40 km/h gefahren werden sollten. Die maximale Geschwindigkeit, welche die Messtafel im Zeitraum erfasst hat, war 66 km/h. Das ist, ohne Frage, viel zu schnell. Gerade im Hinblick auf die Kindergartenkinder, die in dem Bereich nicht nur tagsüber spazieren gehen sondern auch gebracht und geholt werden, ist eine angemessene Fahrweise erforderlich.

Zwischen 5.00 Uhr und 20.00 Uhr liegt die Geschwindigkeit im Durchschnitt nicht unter 40 km/h. Am schnellsten gefahren wird 7.00, 12.00 und 16.00 Uhr, vermutlich, weil keiner zu spät zur Arbeit oder nach Hause kommen will oder das Kind noch fix in den Kindergarten gebracht oder von da abgeholt werden muss. Warum die Fahrzeugführer in Kauf nehmen, andere Menschen zu gefährden, bleibt offen.

Das größte Fahrzeugaufkommen liegt auf der Böhrigener Straße zwischen 7.00 und 15.00 Uhr. An einigen Tagen wurden bis 55 Fahrzeugbewegungen pro Stunde erfasst.

Von den insgesamt 5.081 Fahrzeugen, welche während der Messphase registriert wurden (in beide Richtungen erfasst) entfallen 568 (11,5%) Fahrzeugbewegungen auf das Wochenende. Die Höchstgeschwindigkeit eines Fahrzeugführers wurde dabei mit vorbildlichen 47 km/h gemessen. Das Fahrzeugaufkommen lag am Wochenende bei 14 Autos/Stunde.

 

  

Am  Samstag, d. 29. Mai 2021, trafen sich kurzfristig die Mitglieder der „Stadtverschönerer“, um mit einem weiteren Arbeitseinsatz die Stadt zu verschönern. So konnte die Rabatte und der Fußweg an der Flutsäule von Unkraut befreit und somit die  Maßnahme vom 22. Mai 2021 beendet werden. An der Lommatzscher Straße, in der Nähe der Stadtmauer, wurde das Unkraut entfernt, und am Gipfelkreuz an der Wetterhöhe wurde die Zuwegung und die Sitzmöglichkeit freigemäht. Des Weiteren wurde der Wanderweg (Grafeweg) vom Parkplatz Freibad Wolfstal bis Abzweig Kamelienhaus und weiter zu den 100 Stufen von Maigrün befreit und freigeschnitten.

Wer Interesse hat, sich den „Stadtverschönerern“ anzuschließen, ist jederzeit gern gesehen! Wer sich für seine Stadt engagieren möchte, kann sich somit gern zum nächsten geplanten Arbeitseinsatz  am 19. Juni 2021, um 9.00 Uhr, am Baubetriebshof in der Goldbornstraße einfinden.

Text/Bild: Enrico Korth