Trinkwasserkonzeption beinhaltet Mischung der Wasserressourcen – das erhöht die Versorgungssicherheit und senkt die Wasserhärte

Starke Hitze, anhaltende Trockenheit und extreme Niederschläge: Die Auswirkungen des Klimawandels werden zunehmend auch in Mittelsachsen spürbar. Über Wassermangel allerdings braucht sich hier niemand Sorgen machen. “Die Bürgerinnen und Bürger können auch in Zukunft auf eine zuverlässige und bezahlbare Versorgung mit der kostbaren Ressource Trinkwasser bauen. Dafür haben wir in unserem Versorgungsgebiet vorgesorgt”,  sagt Stephan Baillieu, Geschäftsführer des Wasserverbandes Döbeln-Oschatz.

In Anlehnung an die nationale Wasserstrategie des Bundes hat der Wasserverband zusammen mit seinem Betriebsführer, der Veolia Wasser Deutschland GmbH, seine Trinkwasserkonzeption so gestaltet, dass Trinkwasser auch in Zukunft für alle zur Verfügung steht.

“Wie vom Bund und dem Wasserhaushaltsgesetz empfohlen, setzen wir auf eine ortsnahe Wasserversorgung aus Grundwasservorkommen und Verbundnetzen. Das ist insgesamt sicherer und zugleich besser fürs Klima”, erklärt Stephan Baillieu. Grundwasser ist Teil des natürlichen Wasserkreislaufs: Regenwasser versickert in der Erde und wird bei seiner langen, bis zu 60 Jahre dauernden Reise durch die verschiedenen Gesteins- und Sandschichten gereinigt. Es entsteht sauberes Grundwasser, das als Trinkwasser verwendet werden kann und ebenso gegen Verdunstung geschützt ist. “Im Gegensatz dazu ist Oberflächenwasser aus Talsperren weniger geschützt und viel anfälliger für Verunreinigungen. Vor allem bei Starkregen kann es zu Einspülungen von Fremd- und Spurenstoffen ins Oberflächenwasser kommen, die mithilfe vieler chemischer Aufbereitungsmittel entfernt werden müssen”, so Stephan Baillieu.

Der Wasserverband Döbeln-Oschatz ist nicht der einzige, der sich für den Grundwasser-Weg entschieden hat. Deutschlandweit werden heute insgesamt über 60 Prozent des Trinkwassers aus dem Grundwasser gewonnen. Tendenz steigend, wie das Beispiel Leverkusen zeigt. Hier setzt der Versorger seit diesem Jahr aufgrund des klimabedingt rückläufigen Wasserdargebotes in den Talsperren wieder verstärkt auf die Eigengewinnung aus Grundwasser.

“Wenn man auf mehrere dezentrale Wasserfassungen zugreifen kann, ist man unabhängiger und kann in kritischen Situationen schneller reagieren: bei einem großflächigen Stromausfall, bei terroristischen Anschlägen und Manipulationen und natürlich auch bei Wasserrohrbrüchen. In dem Fall kann man die Wasserversorgung kurzfristig über andere Wassergewinnungsanlagen sicherstellen – und keiner muss womöglich tagelang auf dem Trockenen sitzen”, weiß Dr. Markus Biegel, Technischer Leiter bei Veolia. Gäbe es nur eine einzige Versorgungsleitung, die das Wasser zum Beispiel aus einer Talsperre speist, wäre dies nicht so einfach möglich. Dann würden alternative Versorgungswege fehlen.

Deshalb investiert der Wasserverband Döbeln-Oschatz weiter in den Ausbau des Trinkwassernetzes und plant, insbesondere die Kommunen in den Altkreisen Oschatz und Döbeln noch stärker zu vernetzen. So soll in den kommenden drei Jahren eine neue, fünf Kilometer lange Verbindungsleitung zwischen Oschatz/Malkwitz und Ostrau gebaut werden. Im Norden des Versorgungsgebietes geht es in nächster Zeit darum, die Dimension des Netzes auszubauen. Es ist geplant, die bestehende Infrastruktur um fünf Kilometer zu erweitern und circa 15 Kilometer der Trinkwasserleitungen zu erneuern.

Positiver Nebeneffekt: Durch die bessere Vernetzung ist es möglich, Grundwasser aus den nitrat- und kalkärmeren Wasserressourcen im Raum Oschatz/Malkwitz mit dem in der Jahna-Aue geförderten Grundwasser zu mischen und damit den Nitratwert und die Gesamtwasserhärte im südlichen Versorgungsgebiet zu reduzieren. In Roßwein zum Beispiel, könnte der Härtegrad dadurch um bis zu zwölf Grad deutscher Härte sinken. Der Härtegrad sagt jedoch nichts über die Qualität des Trinkwassers aus und ist auch nicht Bestandteil der Trinkwasserverordnung. Die definiert klar, welche Inhaltsstoffe in welcher Konzentration im Trinkwasser enthalten sein dürfen. Und das wird streng überwacht – durch regelmäßige Wasserbeprobungen im Trinkwassernetz sowie an den Ausgängen der Wasserwerke.

„Alle, die sich eine Senkung der Wasserhärte herbeiwünschen, können wir nur um Geduld bitten und empfehlen, elektrische Geräte wie Kaffeemaschinen und Wasserkocher regelmäßig zu entkalken, zum Beispiel mit Essig oder Zitronensäure“, sagt Stephan Baillieu. „Der Netzausbau ist nicht von heute auf morgen mal fix gemacht. Dafür braucht es viele Schritte in der Vorbereitung und insbesondere die Genehmigung eines so großen Projektes benötigt viel Zeit. Wir sind aber dran.“

Für die ambulante stundenweise Betreuung von Menschen mit Pflegebedarf, insbesondere bei einer dementiellen Erkrankung, in den Regionen Döbeln, Hartha, Roßwein, Waldheim und Leisnig sucht der Caritasverband weitere ehrenamtlich Engagierte. Zur Vorbereitung bietet der Wohlfahrtsverband vom 14. bis 29. Juli jeweils Mittwoch 14.00 bis 18.00 Uhr und Donnerstag 9.00 bis 13.00 Uhr einen kostenfreien Kurs an. Er findet in den Räumen der Caritas in Döbeln, Kreuzstr. 2, statt. Der Kurs ist auch geeignet für diejenigen, die bereits Angehörige oder Nachbarn pflegen und sich für diese Arbeit Wissen und Fertigkeiten aneignen möchten.

Anmeldungen und nähere Informationen unter 03431-7297941.

Doris Walther, Leiterin des Betreuungsangebotes und Kursleiterin, empfiehlt den Kurs Männern und Frauen mit Interesse an einem sozialen Engagement sowie denjenigen, die allgemein Fragen zum Thema Pflege haben: „Es erwartet Sie ein abwechslungsreicher Kurs mit vielen Praxisbeispielen, Filmen, Gruppenarbeit und Erfahrungsaustausch sowie der Möglichkeit, eigene Fragen und Erlebnisse einzubringen.“ Wer sich nach Kursende für einen freiwilligen Einsatz bei der Caritas entscheidet, kann eine oder mehrere Familien bei der Betreuung eines pflegebedürftigen Angehörigen unterstützen. Das entlastet die Betroffenen und ist für die freiwillig Engagierten eine verantwortliche und dankbare Aufgabe. Zudem bietet eine lebendige Helfergruppe regelmäßige Treffen, fachliche Anleitung, Fortbildung und Begegnung. Eine Aufwandsentschädigung wird ebenfalls gezahlt.

Die Aktivitäten in der Betreuungszeit sind individuell verschieden und richten sich nach den Vorlieben der Betroffenen. Möglich sind beispielsweise Spaziergänge, Gespräche, insbesondere zu biografischen Themen, Begleitung zu öffentlichen Veranstaltungen oder bei Einkäufen, aktivierende Hilfe bei Alltagstätigkeiten. Doris Walther: „Die Betreuung und Entlastung ist eine Leistung der Pflegekasse, die allen pflegebedürftigen Personen zusteht. Wir hoffen durch diesen Kurs weiteren Familien Unterstützung geben zu können.“ Das Zusammenspiel aus familiärer Pflege, fachlicher Begleitung und zusätzlicher Betreuung und Entlastung kann die Pflegesituation in den Familien positiv beeinflussen und nachhaltig sichern helfen.

Kontakt und Anmeldungen:
Caritasverband für das Dekanat Meißen e.V.
Leben und Wohnen im Alter
Tel. 03431 7297941
E-Mail: email hidden; JavaScript is required www.caritas-meissen.de

 

 

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Doris Walther

Caritasverband für das Dekanat Meißen e.V.

Leben und Wohnen im Alter

Kreuzstraße 2, 04720 Döbeln

Tel. 03431 7297944

Fax 03431 7297945

E-Mail email hidden; JavaScript is required

Internet http://www.caritas-meissen.de

Sitz: 01662 Meißen

Vereinsregister des Amtsgerichtes Dresden Nr. 10502

 

 

Samstag, 26. Juni 2021, ab 9 Uhr

Es ist Sommer und überall blüht und duftet es nach saftigem Grün!
Daher freuen wir uns, gemeinsam mit der Naturheilpraktikerin Silvia Schirbel wieder unsere begehrte Kräuterwanderung für Jung und Alt anbieten zu können.
Wir starten 9 Uhr direkt am Bürgerhaus Roßwein, Markt 8, 04741 Roßwein. Die Wanderung eignet sich auch für Kinder und junge Familien. Nach maximal drei Stunden kehren wir mit einer Menge neuem Wissen über die regional wachsenden Kräuter zurück zum Markt.

Wir bitten um kurze Anmeldung per E-Mail an email hidden; JavaScript is required oder per Telefon unter 0179-4232722.

 

 

Mi, 14. Juli 2021, ab 9:30 Uhr im Bürgerhaus Roßwein

Babynahrung selbst herzustellen, ist aufwendig und teuer? Fehlanzeige!
Was so gut angenommen wird, wiederholen wir 2021 natürlich.

Gesund, lecker, haltbar und obendrein noch günstig bereiten wir Breinahrung für Babys ab dem 5. Monat gemeinsam her. Sie können ihr Kind gern mitbringen.
Wir kochen zusammen mit der Ernährungsberaterin Sabine Müller am Mittwoch, 14.07.2021 ab 09.30 Uhr einfache Rezepte für die erste Breinahrung.
• kostenloses Angebot für junge Eltern
• einfache Gerichte für Babys ab dem 5. Monat
• mitmachen, probieren, nachfragen

Die Teilnahme ist kostenfrei.

Eine Anmeldung ist unbedingt erforderlich. Wir sind telefonisch unter 034322 581431 oder 0179 42 32 722, sowie per E-Mail an email hidden; JavaScript is required erreichbar.

 

 

Babynahrung II: Gesunde, feste Nahrung für das Baby ab dem 7. Monat
Mi, 21. Juli 2021, ab 9:30 Uhr im Bürgerhaus Roßwein

Babynahrung selbst herzustellen, ist aufwendig und teuer? Fehlanzeige!

Aufbauend auf den Babybrei-Kochkurs kommt nun der aufbauende Kurs für die erste feste Nahrung.
Wir kochen und backen zusammen mit Ernährungsberaterin Sabine Müller am Mittwoch, 21.07.2021 ab 09.30 Uhr
• kostenloses Angebot für junge Eltern
• einfache Gerichte für Babys ab dem 7. Monat
• mitmachen, probieren, nachfragen
Die Teilnahme ist kostenfrei, eine Anmeldung ist unbedingt erforderlich.

Am besten ihr meldet euch per Telefon, Facebook, SMS, E-Mail im Bürgerhaus Roßwein am Markt 8, Tel: 034322 581431, mobil: 0179 42 32 722, E-Mail: email hidden; JavaScript is required.

 

 

Am Dienstag, d. 15. Juni 2021, treten weitere Lockerungen für den Landkreis Mittelsachsen in Kraft.

Denn dann liegt der Landkreis mehrere Tage unter der Inzidenz von 35.

Eine entsprechende Bekanntmachung ist geplant. Folgendes regelt hier die neue Schutz-Verordnung:

 

  • Die Pflicht zur Kontakterfassung im Außenbereich der Gastronomie entfällt.
  • Es entfällt die Verkaufsflächenbeschränkung.
  • Öffentliche Festivitäten sowie Feiern auf öffentlichen Plätzen mit Hygienekonzept sind zulässig.
  • An Eheschließungen und Beerdigungen dürfen bis zu 50 Personen teilnehmen, auch Familien-, Vereins- und Firmenfeiern in Gastronomiebetrieben, in eigenen oder von Dritten überlassenen voneinander abgetrennten Räumlichkeiten und Freiflächen sind zulässig, wobei die Testpflicht entfällt.
  • Die Personenbegrenzung und Testverpflichtung bei der Sportausübung fällt weg.
  • Saunen, Dampfbäder und -saunen können mit Hygienekonzept, Kontakterfassung und tagesaktueller Testung der Besucher öffnen.
  • Diskotheken, Clubs und Musikclubs dürfen mit Hygienekonzept, tagesaktueller Testung und Kontaktnachverfolgung öffnen.
  • Die Testpflichten entfallen weitgehend, sofern der Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werden kann. Für folgende Ausnahmen bleibt die Testpflicht bestehen: Sport- und Kulturveranstaltungen mit Publikum (wenn der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann); Messen im Innenbereich; Großveranstaltungen; Dampfsaunen, Dampfbäder, Saunen.

 

In der Zeit vom 15.06.-25.06.2021 kommt es zur Vollsperrung der Straße Am Sportplatz in Gleisberg. Grund hierfür ist eine Verlegung von Medien durch die Firma TKRS Mittelsachsen.

Ordnungsamt der Stadt Roßwein

 

Es ist schon eine kleine Tradition, dass das Roßweiner Rathaus pünktlich vor Fußballwelt- oder Europameisterschaften mit den Landesfahnen aller teilnehmenden Mannschaften geschmückt wird. Am Freitag, d. 11. Juni 2021, startet nun die UEFA Euro 2020. Die Fußballeuropameisterschaft sollte eigentlich vom 12. Juni bis 12. Juli 2020 stattfinden, wurde aber aufgrund der Corona-Pandemie um ein Jahr verschoben. Die beiden Halbfinalspiele sowie das Finalspiel werden im Wembley-Stadion in London ausgetragen. Insgesamt nehmen 24 Nationalmannschaften an der Fußballeuropameisterschaft teil, wobei sich 20 Mannschaften über die EM-Qualifikation und vier weitere über das Playoffs-Turnier der UEFA-National Leak 2018/2019 qualifiziert hatten.

Am Roßweiner Rathaus weisen nun alle Länderfahnen der Mannschaften auf das stattfindende Fußballereignis hin und stimmen somit die Einwohner und Besucher der Stadt auf den Zauber des Fußballturniers für die kommenden vier Wochen ein.

Der kombinierte Rad- und Fußweg von Roßwein nach Haßlau hat zwar schon einige Jahre auf dem Buckel, jedoch konnte bisher die direkte Anbindung an die Hauptstraße in Haßlau nicht erfolgen. Im Rahmen des im Ortsteil Haßlau stattgefundenen Flurneuordnungsverfahrens konnte die Stadt Roßwein das Grundstück erwerben, auf welchem jetzt der Radweganschluss angelegt wurde.

Die Mitarbeiter der Walter Straßenbau KG haben in den zurückliegenden Tagen den Unterbau und die Schwarzdecke der Radweganbindung hergestellt, so dass die Befahrung ab der KW 24 möglich ist. Der Stadtrat der Stadt Roßwein hatte in seiner Sitzung am 25. März 2021 den Auftrag an die Walter Straßenbau KG in Höhe von 14.483,19 € vergeben. Bisher endete der Radweg auf der Freifläche gegenüber des ehemaligen Gasthofes Haßlau, wobei die Nutzer dann zwischen der Weiterfahrt auf der S 34 oder über den unbefestigten Weg auf die Dorfstraße in Haßlau entscheiden konnten.

Die Mitarbeiter der Steinschmiede Schmidt und Wiede GmbH aus Döbeln sind gegenwärtig bei der Sanierung der Treppe zum Rathausdurchgang auf der Zielgeraden. Die Sanierung der kompletten Treppenanlage war notwendig geworden, da, aufgrund von Witterungseinflüssen in den zurückliegenden Jahren, die Stützwände verschoben waren und dies die Standsicherheit der Treppe beeinflusste.

Wie die Mitarbeiter der Steinschmiede Schmidt und Wiede GmbH mitteilten, sind die Steinmetzarbeiten nun abgeschlossen, so dass in der kommenden Woche (KW 24) noch Restarbeiten am historischen Geländer durchgeführt und das „Brautloch“ im Anschluss wieder freigegeben werden kann. Die Gesamtkosten der Treppensanierung  belaufen sich auf rund 22.500,00 Euro.

Der Durchgang zwischen Rathaus und Kirche wird im Volsksmund auch als „Brautloch“ bezeichnet, da in früheren Jahren die im Rathaus frisch vermählten Brautpaare über den Durchgang zur kirchlichen Trauung direkt in die Kirche schritten.

 

 

Aufgrund von Straßenarbeiten der Firma Walter Straßenbau ist im Zeitraum vom 14.6.-2.7.21 auf dem Schulweg in Gleisberg eine Vollsperrung eingerichtet. Es handelt sich hierbei um einen kleinen Abschnitt. Die Zufahrt bis zur Baustelle ist von beiden Seiten aus möglich, aber keine Durchfahrt.

 


Ordnungsamt der Stadt Roßwein

 

 

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

im Landkreis Mittelsachsen wurde am Donnerstag, d. 10.6.2021, bekanntgemacht, dass die täglich vom Robert Koch-Institut errechneten Werte an Neuinfektionen mit dem Corona-Virus SARS-CoV-2 auf 100 000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen (Sieben-Tage-Inzidenz) den Wert von 50 Neuinfektionen für den Landkreis Mittelsachsen unterschritten hat. Demnach gelten im gesamten Landkreis aktuell die Lockerungen, welche mit der Inzidenz von 50 einhergehen (siehe Update vom 28.5.2021).

In der Stadt Roßwein liegt der Inzidenzwert zum 10.6.2021 bei 13,3 und im Landkreis Mittelsachsen mit 29,3 deutlich unterhalb der 35-Inzidenzgrenze. Werden nunmehr diese Werte die nächsten sieben Tage gehalten, treten die nun beschlossenen Erleichterungen der 35er Inzidenzgrenze auch für den Landkreis Mittelsachsen ein.

Mit der neuen Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung kehrt auch ein Stück Normalität für uns alle zurück. Die Landesregierung hat am 8. Juni 2021 weitere Erleichterungen beschlossen, die ab 14. Juni 2021 gelten werden. Die neue Inzidenzzahl/Inzidenzschwelle für weitere Lockerungen ist die 35.

Die beschlossenen Lockerungen gelten somit noch nicht für den Landkreis Mittelsachsen ab einer Inzidenz von 35, welche noch nicht erreicht wurde.

Lockdown-Dauer: Der Lockdown soll um gut zwei Wochen, vom 14. bis 30. Juni 2021, verlängert werden – allerdings wird es zahlreiche Lockerungen geben. So fällt in vielen Bereichen unterhalb einer Sieben-Tage-Inzidenz von 35 die Testpflicht weg. Voraussetzung ist, dass die Infektionszahlen an sieben aufeinander folgenden Tagen, also 5+2-Regel, unterhalb des Inzidenzwertes 35 liegen.

Kontaktbeschränkungen: Sinkt die Inzidenz unter 35, werden Familien-, Vereins- und Firmenfeiern „in Gastronomiebetrieben, in eigenen oder von Dritten überlassenen voneinander abgetrennten Räumlichkeiten und Freiflächen“ mit bis zu 50 Personen gestattet. Laut Sozialministerium dürfen diese auch zu Hause stattfinden – wenn ausreichend Platz zur Verfügung steht. Bislang können bei einer Inzidenz unter 50 zehn Personen ohne Einschränkungen zusammenkommen, unabhängig von der Anzahl der Hausstände. Diese Grenze gilt weiterhin, auch bei einer 35er-Inzidenz für private Treffen (Besuche, gemeinsames Grillen usw.). Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres und Geimpfte sowie Genesene werden jeweils nicht mitgerechnet.

Kitas und Schulen: Unterhalb einer 100er-Inzidenz wechseln Schulen in den Normalbetrieb (bislang 50). Die Maskenpflicht fällt im gesamten Schulgebäude weg, wenn die Inzidenz unter 35 sinkt – allerdings kann das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes, zum Beispiel auf Gängen, schulintern vorgeschrieben werden. Dagegen bleibt die Testpflicht (zwei Mal pro Woche für Schülerinnen und Schüler sowie sämtliches Schulpersonal) zunächst bestehen. Außerdem sind wieder Klassenfahrten innerhalb Deutschlands erlaubt.

Gastronomie: Unterhalb einer Inzidenz von 35 ist sowohl im Außen- als auch im Innenbereich kein Corona-Test mehr vorgeschrieben. Draußen wird auch die Kontakterfassung gestrichen. Kantinen und Mensen dürfen unterhalb einer 50er-Inzidenz öffnen – ohne Testpflicht.

Freizeit: Hallen- und Spaßbäder sowie Wellnesszentren dürfen unterhalb einer 50er-Inzidenz (an sieben aufeinander folgenden Tagen) und mit tagesaktuellem Test wieder öffnen. Sinkt die Inzidenz unter 35, entfällt die Testpflicht. Das Gleiche gilt unter anderem für Indoorspielplätze, Zirkusse und Spielhallen. Dagegen dürfen Saunen erst unterhalb eines 35er-Grenzwertes wieder besucht werden, allerdings nur mit tagesaktuellem Test. Diese Regelung gilt ebenfalls für Clubs und Diskotheken, welche wieder öffnen dürfen, sobald der 35 Inzidenzwert an sieben aufeinanderfolgenden Tagen erreicht wurde. Ein zusätzliches Hygienekonzept wird benötigt. Bereits unterhalb des 50 Inzidenz-Schwellenwertes sind Großveranstaltungen mit mehr als 1000 Personen möglich (Hygienekonzept, Tests).

Tourismus: Ab 14. Juni 2021 sind bereits bei einer Inzidenz unter 100 touristische Reisen wieder erlaubt. Darunter zählen Seilbahnen im Ausflugsverkehr, Fluss- und Seenschifffahrt, touristischer Bahn- und Busverkehr sowie Flusskreuzfahrten. Auch Hotels und Pensionen dürfen unter einer 100er-Inzidenz wieder Gäste empfangen. Kongresse, Tagungen und Messen sind ebenfalls möglich.

Sport: Im Sportbereich fallen unterhalb einer 35er-Inzidenz die Begrenzungen zu den Personenzahlen weg. Außerdem werden „Außenanlagen“ und „Außensportanlagen“ gleichgesetzt, was für die Trainingsgruppen eine gute Nachricht darstellt. Auch die Testpflichten entfallen, sobald die Infektionszahlen unter die Grenze von 35 sinken.

Notbremse: Neu eingeführt wird eine weitere Notbremse: Galten bislang 1300 Corona-Patienten auf Normalstationen in Sachsen als ausschlaggebend, soll nun ebenfalls für belegte Intensivbetten eine Obergrenze (420) entscheidend sein. Steigen die Belegungen der Intensivbetten über diesen Wert (420-sachsenweit) wird es wieder Verschärfungen geben.

Maskenpflicht: Sie soll selbst dann im Freien fortbestehen, wenn der Abstand von anderthalb Metern nicht einzuhalten ist.

Mit der neuen Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung kehrt für uns alle wieder ein Stück Normalität ein. Hoffen wir, dass die Inzidenzzahl sich weiterhin stabil unter der 35er Grenze einpegelt. Die Sommermonate mit vielen Freizeitangeboten liegen nun vor uns und warten darauf, dass wir diese wieder rege nutzen.

Bei aller Euphorie über die nun baldigen Lockerungen und Erleichterungen – bitte halten Sie sich, wann immer notwendig, an die AHA-Regel (Abstand, Hygiene, Atemschutz). Mit Vorsicht, Rücksichtnahme und ausreichend eigenem Schutz können wir alle gemeinsam einen erneuten Anstieg der Inzidenzzahlen verhindern.

Bitte bleiben Sie gesund und genießen Sie den Sommer.

Mit freundlichen Grüßen

Veit Lindner
Bürgermeister

 

Seit fünf Werktagen hintereinander liegt die Inzidenz im Landkreis Mittelsachsen unter 50. Damit greifen ab Freitag, d. 11.6.2021, weitere Lockerungen. Die notwendige Bekanntmachung wurde im elektronischen Amtsblatt des Landkreises Mittelsachsen veröffentlicht.

Bei den Kontaktbeschränkungen dürfen jetzt auch in geschlossenen Räumen 10 Personen zusammenkommen, wobei Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres unberücksichtigt bleiben.

Die Innengastronomie kann mit Kontakterfassung für Besucher geöffnet werden. Sollten dort Personen aus mehreren Hausständen an einem Tisch sitzen, müssen diese einen negativen tagesaktuellen Test nachweisen, bzw. nachweisen, dass sie geimpft oder genesen sind. Übernachtungsangebote sind nach vorheriger Terminbuchung und mit Kontakterfassung sowie tagesaktuellem Test zu Beginn des Aufenthalts möglich.

Bei Beerdigungen und Eheschließungen sind jetzt bis zu 50 Personen zulässig, wobei die Testpflicht bzw. der Nachweis über Genesung oder Impfung unberührt bleibt.

Außerdem ist Kontaktsport auf Innensportanlagen mit bis zu 30 Personen mit tagesaktuellem Test bzw. dem Nachweis einer Genesung oder Impfung und mit einer entsprechenden Kontakterfassung zulässig, wobei auch das Anleitungspersonal einen tagesaktuellen Test nachweisen muss. Dies gilt nicht für genesene oder geimpfte Personen. Definition Genesene: Der positive PCR-Test darf nur ein halbes Jahr zurückliegen und muss mindestens 28 Tage her sein.

Information des Kultusministeriums:

Normalbetrieb für Schule und Kita im Landkreis Mittelsachsen und Erzgebirge

Aufgrund stabiler Sieben-Tage-Inzidenz unterhalb von 50 können Schulen und Kindertageseinrichtungen im Landkreis Mittelsachsen ab Freitag (11. Juni 2021) wieder in den Regelbetrieb zurückkehren. Hier greift die neue Schul- und Kita-Verordnung, die den Regelbetrieb ab einer stabilen Inzidenz von unter 100 ermöglicht.

Damit kann wieder Präsenzunterricht für alle Schüler und ohne Teilung der Klassen stattfinden.

Auch in Kindertageseinrichtungen ist wieder ein Regelbetrieb entsprechend der pädagogischen Konzepte möglich. Laut der neuen Regelungen in der Kita- und Schulverordnung kann nach jetzigem Stand zudem ab Montag in fast allen Landkreisen die Maskenpflicht für Schüler und Schulpersonal im Schulgebäude wegfallen, da die regionale Sieben-Tage-Inzidenz stabil unter 35 liegt. Für den Erzgebirgskreis und Mittelsachsen wird diese Regelung voraussichtlich erst Mitte der Woche eintreten, wenn die Inzidenz weiter fällt.