RB 2021 - Ein voller Erfolg

 

Einige Wanderwege um Roßwein profotieren vom Regionalbudget, so wie hier der Meßweg in Niederstriegis.
(Foto: Jens Pigorsch)

 

Das Grüne Klassenzimmer in Siebenlehn zur Einweihung.
(Foto: Matthias Lütkemeier)

 

 

Heute meldet das Gesundheitsamt fast 180 neue Fälle. In den Krankenhäusern werden 16 Patienten behandelt, vier von ihnen werden beatmet. Die Inzidenz liegt laut RKI bei 480,3.

Informationen zur Impfpflicht im medizinischen Bereich

Die Impfpflicht im medizinischen Bereich bewegt derzeit viele Menschen und Unternehmen. „Uns erreichen in diesen Wochen zahlreiche Mails und Briefe von Ärzten, Pflegeeinrichtungen und Beschäftigten. Darin wird sachlich und konstruktiv auf die Folgen des Gesetzes und die drohende mangelnde Versorgungssicherheit hingewiesen“, erklärt Landrat Matthias Damm. Es seien auch Meinungsäußerungen und Anfragen zur genauen Umsetzung darunter. „Ich nehme die Bedenken und Anliegen sehr ernst. Wir stehen dazu auch im Austausch mit sächsischen Landratskollegen und der sächsischen Regierung“, so Damm weiter. Derzeit können aber zur genauen Umsetzung noch keine Antworten geben werden. Der Freistaat arbeitet an Regeln, wie das Gesetz einheitlich in Sachsen umgesetzt werden kann. „An dieser Stelle sehe ich den Bund in der Pflicht, den Rahmen vorzugeben. Er herrscht eine große Verunsicherung in den Unternehmen, bei den engagierten Beschäftigten und Angehörigen.“ Gerade aus diesem Grund sei es wichtig, erst zu kommunizieren, wenn alles feststeht. Informationen, die revidiert werden müssen, sorgen für noch größere Verunsicherung. Das Landratsamt bereitet sich parallel organisatorisch auf das neue Gesetz vor. Wenn der Rahmen feststeht, wird der Landkreis umfassend dazu informieren. Damm weist darauf hin, dass man sich mit dieser Thematik sehr verantwortungsbewusst auseinandersetzen werde – mit einer hohen Sensibilität für die jeweiligen Belange beziehungsweise Interessen. Der Landrat betont ausdrücklich: „Die Versorgungssicherheit steht bei uns im Fokus, sie muss immer gewährleistet sein.“

Informationen des Freistaates

Staatsregierung beschließt Änderung der Corona-Notfall-Verordnung

Die Mitglieder der Staatsregierung haben in ihrer heutigen Kabinettsitzung eine Anpassung der geltenden Corona-Notfall-Verordnung beschlossen. Die geänderte Verordnung tritt ab dem 6. Februar in Kraft gilt bis einschließlich 6. März 2022.

Die Einrichtung von Zonen durch Landkreise und Kreisfreie Städte, in denen die Abgabe sowie der Konsum von Alkohol untersagt sind, ist fortan nicht mehr verpflichtend, sondern kann durch regionale Behörden erfolgen. Darüber hinaus wird die inzidenzbasierte Hotspotregelung aufgehoben, d.h. die Gastronomie muss bei hohen Infektionszahlen nicht mehr schließen. Ebenfalls gestrichen wurden die inzidenzbasierten Ausgangsbeschränkungen.

Zugleich entfällt die Pflicht zur Kontakterfassung in Einrichtungen oder für Angebote, deren Öffnung die Beachtung der 2Gplus-Regel erfordert. Die Altersgrenze für Personen, die einen Impf-oder Genesenennachweis mittels tagesaktuellem Test ersetzen können, steigt vom vollendeten 16. auf das vollendete 18. Lebensjahr.

Mit der neuen Verordnung wird die Regelung bzgl. Ausnahme von der zusätzlichen Testpflicht nach 2Gplus-Regel klargestellt: Wie bislang auch bleiben Personen, die in Verbindung mit einem vollständigen Impfschutz ein Genesenenzertifikat vorweisen können, unbefristet von der Testpflicht befreit.

 

Allgemeine Regeln

Versammlungen unter freiem Himmel sind mit maximal 5.000 Teilnehmern möglich. Weiterhin ist das Tragen eines medizinischen Mund-Nasen-Schutzes erforderlich. Für Versammlungen in Innenräumen ist die 3G-Regel zu beachten. Es gelten Kapazitätsbeschränkungen von entweder 50 Prozent der Raumkapazität aber maximal 500 Teilnehmern oder 25 Prozent mit maximal 1.000 Personen zeitgleich. Die zulässige Zahl der Personen, die an einer Beerdigung teilnehmen können, steigt auf 50, wobei weiterhin die 3G-Regel beachtet werden muss. In Anlehnung an die Vorgaben für Beerdigungen sind Eheschließungen ebenfalls mit höchstens 50 Personen unter Beachtung der 3G-Regel möglich.

 

Messen und Dienstleistungen

Die Durchführung von Messen und Kongressen ist wieder möglich, wobei Besucher einen Nachweis nach der 2Gplus-Regel für den Zutritt vorweisen müssen. Es gilt eine Begrenzung der Besucherkapazitäten auf Basis der Größe der Veranstaltungsfläche: Je vier Quadratmeter ein Besucher.

Schüler von Fahrschulen, Bootsschulen etc. benötigen für die Teilnahme am Unterricht anstelle eines Nachweises nach der 2G-Regel, nur noch einen Impf-, Genesenen- oder Testnachweis (3G). Die Betreiber müssen neben der Nachweiskontrolle die Kontakterfassung sicherstellen. Reisebüros, Versicherungsagenturen o. ä. können auch unabhängig vom Infektionsgeschehen für den Publikumsverkehr öffnen. Es gilt die 2G-Regel und ebenfalls die Pflicht zur Kontakterfassung.

 

Kultur, Sport und Freizeit

Freizeit- und Kultureinrichtungen können unter Beachtung der 2Gplus-Regel unabhängig von der Belegung der Krankenhausbetten öffnen. Für Veranstaltungen wie z. B. Konzerte, Theateraufführungen oder Sportveranstaltungen mit Publikum sind die Zuschauerzahlen auf entweder 50 Prozent der Höchstkapazität aber maximal 500 Besucher oder 25 Prozent und maximal 1.000 Personen begrenzt. Für Archive, Bibliotheken, zoologischen Gärten etc. gelten weiterhin die bisherigen Regelungen.

 

Regelungen bei Unterschreitung der Belastungswerte der Krankenhausbetten

Unterschreitet die Belegung der mit COVID-19-Patienten belegten Betten auf den Normal- und Intensivstationen der sächsischen Krankenhäuser die bekannten Belastungsgrenzen von 1.300 bzw. 420 an drei aufeinanderfolgenden Tagen, so gelten ab dem übernächsten Tag die folgenden angepassten Erleichterungen:

– Versammlungen unter freiem Himmel unterliegen keiner Teilnehmerbeschränkung,
– Kunden im Einzelhandel benötigen einen Nachweis nach der 3G-Regel und die Beschränkung der Öffnungszeiten entfällt,
–  in der Gastronomie muss innen wie außen die 2G-Regel Beachtung finden und die Öffnungszeiten sind nicht mehr begrenzt,
–  für Kultur- und Freizeiteinrichtungen sowie Sportveranstaltungen mit Publikumsverkehr wird die Zuschauerzahl auf 50 Prozent der Höchstkapazität bzw. maximal 2.000 Personen oder aber 25 Prozent der Gesamtkapazität begrenzt,
–  die Kapazitätsbeschränkungen für Messen entfallen und
– bei nicht-touristischen Übernachtungen reicht wieder ein Nachweis nach der 3G-Regel aus.

Die Verordnung wird in den nächsten Tagen unter dem folgenden Link veröffentlicht: https://www.coronavirus.sachsen.de/amtliche-bekanntmachungen.html

(Hinweis des Landkreises: Auf der Internetseite des Freistaates wird die aktuelle Belegung der Klinikbetten veröffentlicht. Derzeit befinden sich 419 Patienten auf der Normalstation und 154 auf der Intensivstation)

 

Schulen und Kitas bleiben geöffnet – bestehende Schutzregeln werden verlängert

Der Schul- und Kitabetrieb wird unter den bekannten Hygieneregeln und Schutzmaßnahmen fortgeführt. Das regelt die neue Schul- und Kita-Coronaverordnung, die heute vom Kabinett beschlossen wurde. Die neue Verordnung tritt am 6. Februar in Kraft und gilt bis zum 6. März. Kultusminister Christian Piwarz stellte nach Ablauf der Verordnung und in Abhängigkeit der weiteren Pandemielage die Rücknahme von Einschränkungen in Aussicht. So könnte die Schulbesuchspflicht wiedereingeführt werden und der eingeschränkte Regelbetrieb in Grundschulen und Kindertageseinrichtungen entfallen. Auch Schulfahrten sollen wieder möglich gemacht werden.

Die heute vom Kabinett beschlossene Verordnung sieht einen eingeschränkten Regelbetrieb für Kitas und Grundschulen vor. Klassen und Gruppen einschließlich des Personals müssen danach streng getrennt werden. In Schulgebäuden und immer dann, wenn ein Mindestabstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann, gilt eine Maskenpflicht. Für Schülerinnen und Schüler ab der Klassenstufe fünf besteht weiterhin die Pflicht, eine OP-Maske (oder FFP2-Maske) im Unterricht zu tragen. Für Primarschüler besteht hingegen keine Maskenpflicht im Unterricht. Für den Zutritt zum Schul- und Kitagelände müssen sich nicht vollständig geimpfte Personen dreimal wöchentlich auf das Vorliegen einer Infektion mit SARS-CoV-2 testen oder mit einem aktuellen Testnachweis belegen, dass keine Infektion mit SARS-CoV-2 vorliegt. Für Geimpfte und Genesene wird die regelmäßige Testung empfohlen. Die Schulbesuchspflicht bleibt weiterhin aufgehoben.

Weitere Informationen zum Schul- und Kitabetrieb gibt es im Blog des Kultusministeriums (www.bildung.sachsen.de/blog).

 

Kurzarbeiterregelungen wird bis 30.Juni 2022 verlängert

Bundesarbeitsminister Hubertus Heil hat heute angekündigt, den vereinfachten Zugang zum Kurzarbeitergeld bis zum 30. Juni dieses Jahres zu verlängern. Die erleichterten Bedingungen wären sonst am 31. März ausgelaufen. Verlängert wird auch die mögliche Höchstbezugsdauer für Kurzarbeitergeld von 24 auf bis zu 28 Monate und die Aufstockung des Kurzarbeitergeldes ab dem vierten und siebten Bezugsmonat. Nach wie vor stabilisiert die Kurzarbeit den sächsischen Arbeitsmarkt. Im Oktober 2021 waren nach Angaben der Bundeagentur für Arbeit 37.765 Personen in 5.788 Betrieben von Kurzarbeit betroffen (2,3 Prozent der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten in Sachsen). Für den Zeitraum November bis Januar werden nochmals steigende Zahlen prognostiziert, da etwa 9.000 Betriebe für 88.000 Beschäftigte Kurzarbeitergeld neu angezeigt haben – die meisten davon in der Gastronomie, der Beherbergung, den persönlichen Dienstleistungen und im Einzelhandel.

 

Hinweis: Das Bürgertelefon des Landkreises zu Corona ist morgen wieder zwischen 09:00 und 15:00 Uhr unter der Rufnummer 03731 799-6249 erreichbar.

 

Landratsamt Mittelsachsen
Pressestelle
Frauensteiner Straße 43
09599 Freiberg

 

 

Am 15. Januar war Auftakt der Nistkastenputze 2022, eine Idee und Initiative von Bürgermeister Veit Lindner. Seit 2017 wurden unter seiner Führung über 50 Nistkästen im Stadtgebiet verteilt, die vor jeder neuen Brutsaison gereinigt werden müssen. Dabei wird auch analysiert, ob die Kästen bewohnt waren. Ziel sind ~100 Kästen als Bruthilfe für die heimische Vogelwelt.

Interesse an einer Mitarbeit?

Dann bitte Kontakt via: „email hidden; JavaScript is required

 

Chemnitz, 24. Januar 2022

Der von vielen Menschen herbeigesehnte Breitbandausbau im Landkreis Mittelsachsen nimmt Gestalt an. eins ist in fünf von sechs landkreisgeführten Clusterprojekten Konzessionsnehmer und darüber hinaus in mehreren kommunalen Projekten maßgeblich beteiligter Partner für den Breitbandausbau im Landkreis Mittelsachsen.

eins möchte gern folgende ergänzende Informationen bereitstellen:

Angeschrieben werden von eins gemeinsam mit dem Landkreis alle Grundstückseigentümer, die einen komplett geförderten Glasfaseranschluss erhalten oder als an den Ausbautrassen anliegenden Grundstück vom Breitbandausbau profitieren. Diese werden als teilgeförderte Adresspunkte mit Eigenbeitrag bezeichnet. Damit der Internetanschluss bis ins Haus verlegt werden kann, ist die Einwilligung aller Eigentümer der Immobilie nötig. Die Angeschriebenen werden darum gebeten, diese sogenannte Eigentümer-Gestattung möglichst online auszufüllen. Alternativ hilft eins auch über folgende Kontaktmöglichkeiten: Im Internet unter www.eins.de/mittelsachsen oder per Telefon unter (0371) 525 – 5555.

Ohne das Ausfüllen der Eigentümer-Gestattung erfolgt kein Ausbau. Die Gestattung ist jedoch nicht gleichbedeutend mit sofortigem Baustart. Die Anschlussinhaber*innen werden später durch beauftrage Subunternehmen von eins kontaktiert, um das konkrete Verlegekonzept auf dem Grundstück zu besprechen. Ein Rücktritt von der Erklärung ist zu einem späteren Zeitpunkt möglich. Da schnelles Internet für die meisten Menschen als unverzichtbar gilt, treffen Hauseigentümer eine clevere Entscheidung, sich für die Verlegung der Hausanschlüsse zu entscheiden. Der Wert der Immobilien ändert sich durch anliegendes Glasfasernetz positiv. Im Zuge des Ausbaus in den geförderten Gebieten ist dieser Anschluss kostenfrei. Sollten sich Eigentümer*innen später für einen Anschluss entscheiden, wird dieses kostenpflichtig.

Die an den Ausbautrassen anliegenden teilgeförderte Adresspunkte mit Eigenbeitrag, die zwar mit mehr als 30 Mbit/s versorgt sind, aber über keinen Glasfaseranschluss verfügen, können ebenfalls vom Ausbau profitieren.

Häufig gestellte Fragen und Antworten

Bitte beachten Sie hierbei, dass noch nicht alle am Förderverfahren beteiligten Grundstückseigentümer informiert wurden. Weiter Aktionen für die gemeinsamen Anschreiben finden ergänzend bis Ende des 1. Quartals 2022 statt.

Wie kommt es, dass z.B. in einer Straße manche Objekte dem Förderprogramm zugeteilt sind und andere nicht?
Förderobjekte wurden durch Markterkundungen mit Stichtagen von Februar bis Oktober 2019 vom Landkreis festgestellt. Im Umkehrschluss bedeutet dies, dass bei Objekten, welche nicht als Förderobjekt definiert wurden, von einem Telekommunikations-Netzbetreiber angegeben wurde, dass bei diesem Objekt Adresspunkt mindestens 30 Mbit/s anliegen oder zum Zeitpunkt der Markterkundung eine Meldung für den eigenwirtschaftlichen Ausbau bzw. die Modernisierung durch einen anderen Telekommunikationsanbieter für einen Zeitraum von 3 Jahren vorlag.

Welche Möglichkeiten gibt es hier für den interessierten Bürger dennoch am Programm teilnehmen zu können?
eins
hat als Konzessionär keine Möglichkeit neue Förderobjekte zu definieren. Diese Rolle obliegt dem Landkreis Mittelsachsen. Dieser führt neue Markterkundungen durch und prüft ob die bisherigen Eigenausbaumitteilungen oder die Versorgungmeldung (mehr als 30 Mbit/s) noch plausibel sind und kann gegebenenfalls einzelne Objekte wieder in die Förderfähigkeit bringen. Folgende Optionen bestehen:

Option 1: Objekte wurden als „teilförderfähig mit Eigenbeitrag“ definiert und werden somit erschlossen (Kosten entsprechend Preisblatt). Das betrifft jedoch nur die an den Ausbautrassen zu den vollständig förderfähigen Objekten unmittelbar anliegende Objekte.

Option 2 (über den Landkreis): Für Objekte die nicht in der Förderung enthalten sind und für die entgegen den Feststellungen aus den Markterkundungen weder eine dauerhafte Versorgung mit mindestens 30 Mbit/s im Download gewährleistet ist und auch die Modernisierung vorhandener Anschlüsse bis zum gegenwärtigem Zeitpunkt nicht durchgeführt wurde, wenden sich per E-Mail an den Landkreis Mittelsachsen. Informationen und die zutreffenden Mailadressen für die Projekte finden Sie unter: www.landkreis-mittelsachsen.de/das-amt/projekte/breitband.html

Option 3: Objekte können gegebenenfalls später (nach Projektabschluss) im Zuge der Netzverdichtung erschlossen werden.

Bleibt das bisherige Kupfernetz bei einer Installation Ihrerseits der Telekom bestehen?
Ja, eins wird keine Änderungen an Anlagen von anderen Netzbetreibern vornehmen.

Baubeginn und aktuelle Informationen

Der Baustart kann erst erfolgen, sobald die finalen Förderbescheide vorliegen. Die Bauarbeiten werden flächendeckend nach der Wintersaison beginnen. In der Zwischenzeit laufen die vorbereitenden Arbeiten.

Jeweils aktuelle Informationen zum Breitbandausbau in Mittelsachsen erhalten die Interessenten unter eins.de/mittelsachsen. In direkter Ansprache und auf dieser Seite wird eins rechtzeitig vor Baubeginn über Bauabläufe, Ansprechpartner und ausbauende Firmen informieren sowie konkrete Kontaktdaten bekanntgeben. Ebenso beraten wir Interessenten zu Telekommunikationsprodukten von eins: eins.de/glasfaser

 

Hintergrund Breitbandausbau bei eins

In Chemnitz baut eins seit 2012 Glasfasernetze für Privat- und Geschäftskunden. Mehr als 62.000 Haushalte und Unternehmen in 7.000 Gebäuden verfügen bereits über einen Anschluss bis in die Wohnung und im Büro. Auch in Bad Elster hat eins ein Glasfasernetz für 1.200 Haushalte errichtet. Die Stadt Chemnitz und viele Kommunen in den umliegenden Landkreisen haben eins den Zuschlag für den Betrieb von geförderten Glasfasernetzen für weitere mehr als 20.000 Haushalte erteilt. Diese Projekte sind bereits teilweise in Betrieb bzw. befinden sich in Planung bzw. Bau. 2021 erhielt eins den Zuschlag für die Errichtung und den Betrieb von geförderten FTTH-Glasfasernetzen in Glauchau und im Landkreis Mittelsachsen für weitere etwa 40.000 Haushalte. eins bietet für Privat- und Geschäftskunden Produkte aktuell bis zu 1 Gigabit/s an, im individuellen Bedarfsfall auch mehr. Technisch können über das Glasfasernetz zukünftig noch höhere Datenübertragungsraten ermöglicht werden. Mehr Informationen im Internet unter www.eins.de/glasfaser

 

Hintergrund eins

eins ist der führende kommunale Energiedienstleister in Chemnitz und der Region Südsachsen. Das Unternehmen mit Sitz in Chemnitz versorgt rund 400.000 Haushalts- und Gewerbekunden mit Erdgas, Strom, Internet, Wärme und Kälte sowie Wasser und energienahen Dienstleistungen. eins liegt mehrheitlich in kommunaler Hand. Mit insgesamt 51 Prozent sind zu zwei gleichen Anteilen die Stadt Chemnitz und der Zweckverband „Gasversorgung in Südsachsen“, ein Zusammenschluss von 117 Städten und Gemeinden, beteiligt. Weitere Gesellschafter sind die Thüga AG und die enviaM AG. Mit einem Jahresumsatz von mehr als einer Milliarde Euro (Geschäftsjahr 2020) gehört eins zu den größten Unternehmen der Region. Rund 1.100 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter arbeiten in der eins-Gruppe. Rund 80 Prozent der Wertschöpfung fließen in die von eins versorgten Kommunen zurück. eins hat seit dem Jahr 1990 in Südsachsen mehr als 3,1 Milliarden Euro in die Infrastruktur und die Versorgungssicherheit investiert. Im Durchschnitt der nächsten Jahre sind dafür jährlich weit über 100 Millionen Euro geplant. Der Energiedienstleister engagiert sich für Jugend, Sport, Kultur und soziale Projekte im angestammten Versorgungsgebiet. eins gehört laut einer großen bundesweiten Untersuchung im November 2021 im Auftrag von DIE WELT zu Deutschlands besten Arbeitgebern. Dem Unternehmen wird eine sehr hohe Attraktivität bescheinigt. Weitere Informationen unter www.eins.de

 

Ansprechpartnerin Presse
Astrid Eberius

Telefon (0371) 525 5210
email hidden; JavaScript is required
Straße der Nationen 140
09113 Chemnitz
Internet www.eins.de

 

Der Vorstand der Antennengemeinschaft Roßwein e.V. freut sich mitteilen zu können, dass es ab Anfang Februar wieder eine Geschäftsstelle mit regelmäßigen Öffnungzeiten geben wird. Die neuen Räume befinden sich in der Lommatzscher Straße 9 (ehemals Fa. Kirchhof), der Zugang erfolgt über den Seiteneingang vom Parkplatz. Das Büro hat ab dem 4.2.22 jeweils Mittwoch und Freitag von 16:00 Uhr bis 18:00 Uhr geöffnet und steht unseren Mitgliedern für alle Anliegen rund um die Antenne offen. Wir hoffen, damit eine wichtige Lücke geschlossen zu haben und eine bessere Erreichbarkeit anzubieten.

Wir freuen uns auf Ihren Besuch.

Der Vorstand der AGR

Am 03. Februar 2022 findet um 17.30 Uhr im großen Rathaussaal die 25. öffentliche Stadtratssitzung statt.

 

Tagesordnung

 

Öffentlicher Teil

 

1 Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Beschlussfähigkeit und Bekanntgabe der Tagesordnung
2 Öffentliche Fragestunde der Bürger gem. Geschäftsordnung § 16(3)
3 Änderung bei der Besetzung des Gemeindewahlausschusses zur Bürgermeisterwahl 2022
4 Wirtschaftsplan Kommunalwald 2022
5 Gebäude- und Grundstückstausch Haus E und MFM-Gebäude
6 Sanierung Grundschule „Am Weinberg“ 3. BA Vergabe Los 1 – Planungsleistung Objektplanung
7 Sanierung Grundschule „Am Weinberg“ 3. BA Vergabe Los 2 – Planungsleistungen Tragwerksplanung
8 Sanierung Grundschule „Am Weinberg“ 3. BA Vergabe Los 3 – Planungsleistungen Technische Ausrüstung/ Anlagegruppe 1 bis 3
9 Ermächtigung des Bürgermeisters zur Vergabe von Planungsleistungen im Rahmen der brandschutztechnischen Ertüchtigung und Erweiterung der Kita „Bussi Bär“ und Grundschule „Am Weinberg“
10 Bauangelegenheiten nach § 63 SächsBO
11 Informationen des Bürgermeisters
12 Anfragen der Stadträte

 

Im Anschluss findet der nichtöffentliche Teil statt.

 

H. Paßehr
stellv. Bürgermeister

 

Wichtiger Hinweis:
Zugang zur Beratung wird nur mit Impfausweis, Genesenennachweis bzw. tagesaktuellem Corona-Test gewährt.

Wer macht sich schon gern Gedanken? Wenn sie etwas bewirken können, dann doch gern! Dachten sich zumindest Gleichgesinnte der Roßweiner Stadtgespräche und fanden sich zur Initiative „Vereinsleben in Roßwein“ zusammen. Wie können sich Vereine vernetzen? Wie kann man den Austausch untereinander pflegen und anregen? Wie gelingt es, neue Mitglieder zu gewinnen? Wie sieht das Vereinsleben in Roßwein in einigen Jahren aus?

Diese und viele Fragen mehr bewegen uns. Wir wollen mit Bürgerinnen und Bürgern ins Gespräch kommen und laden alle herzlich dazu ein, die etwas bewegen wollen! Ob aktives Vereinsmitglied, Händler oder einfach Interessierter – bei unseren Gesprächsrunden kann sich ein jeder mit einbringen.

Wir treffen uns am Freitag, den 18.02.2022 ab 17:00 Uhr im Vereinshaus des Roßweiner Dampfmaschinenvereins auf der Stadtbadstraße 40. 

Wer dabei sein möchte, kommt einfach vorbei! Wir freuen uns auf ein Kennenlernen.

 

Initiative „Vereinsleben Roßwein“

Sprecher Maik Herbrig

 

Ab dem 12. Februar 2022 ist das Spezialfahrzeug für giftige Abfälle in haushaltsüblichen Mengen auf seiner Frühjahrstour durch den Landkreis Mittelsachsen unterwegs.

Die genauen Standplätze und -zeiten sind im Abfallkalender ab Seite 22 und auf der Internetseite www.ekm-mittelsachsen.de (Rubrik: Abfallentsorgung/ Schadstoffe) veröffentlicht. Eventuelle Standplatz-änderungen sind ebenfalls auf der Website (Rubrik: Aktuelles) einsehbar.

Die giftigen Abfälle sind unbedingt persönlich beim Personal abzugeben. Unbeaufsichtigt abgestellte Gifte gefährden Kinder, Tiere und die Umwelt. Bis zu 30 Liter bzw. 30 Kilogramm werden kostenfrei angenommen. Weil das Mobil nur begrenzt Platz hat, können größere Mengen nicht mitgenommen werden. Diese können im Zwischenlager für Sonderabfall (FNE, Freiberg) bis 60 Kilogramm oder Liter kostenfrei abgegeben werden.

Problemstoffe sind z.B.:

I Öl-, Nitro-, Alkydharzlacke und –farben,
I Haushalt- und Fotochemikalien,
I Abbeiz- und Holzschutzmittel, Düngemittel,
I Fleckenentferner, Löse- und Desinfektionsmittel,
I Pflanzenschutz- und Schädlingsbekämpfungsmittel,
I Spraydosen mit Restinhalten, Klebstoffe,
I Quecksilber-Thermometer und Medikamente
I Batterien und Feuerlöscher
I Leuchtstoffröhren, Energiesparlampen und quecksilberhaltige Abfälle
I Öle und Behältnisse mit unbekannten Inhalten…
Asbest, Teerpappen, Eternit und Gasflaschen nimmt das Schadstoffmobil nicht mit. Diese Abfälle werden im Zwischenlager für Sonderabfall in Freiberg, Schachtweg 6, kostenpflichtig angenommen. Bei der Anlieferung von Asbest ist vorher ein kostenfreier Sack (big bag) dort abzuholen.

 

Sie sind nicht sicher, ob Ihr Abfall angenommen wird? Rufen Sie uns einfach an: Abfallberatung der EKM Telefon 03731 2625 – 41 und – 42.

 

Anpassung der Abfallgebühren ab 01.01.2022

Der Kreistag hat die Anpassung der Abfallgebühren im Landkreis Mittelsachsen zum 1. Januar 2022 beschlossen. Diese gelten für die kommenden zwei Jahre. Die monatliche Festgebühr für die Restabfallbehälter bleibt unverändert, es steigen allerdings die Kosten für die Entleerung der Behälter. Für einen 80-Liter-Restabfallbehälter beträgt die Kostensteigerung  0,38 Euro je Leerung. Anlass für die Erhöhung sind unter anderem die gestiegenen AWVC-Entsorgungsgebühren und Energiekosten. Trotz der Preisanpassung bietet der Landkreis Mittelsachsen weiterhin eine der günstigsten Abfallgebühren im Freistaat Sachsen. Zugleich wird die Abgabe von Grünschnitt auf den Wertstoffhöfen günstiger: Die Gebühr sinkt von 20,50 Euro/m³ auf 16,50 Euro/m³.

Bis zum 11. Februar läuft die Kampagne „Rettet die Clubs“ des Jugendhaus Roßwein, AJZ Leisnig und des Treibhaus e.V. aus Döbeln. Während der Kampagne können über den Online-Shop des Treibhaus e.V Solitickets erworben werden. Der Ertrag der Tickets geht zu gleichen Teilen an die 3 gemeinnützigen Vereine. Unterstützung erfahren die drei Häuser von Sebastian Krumbiegel, der die Kultur in Mittelsachsen unterstützen möchte.

Sebastian Krumbiegel zur Aktion: „Während der Coronapandemie, unter der wir alle leiden, leiden vor allem die Kultureinrichtungen […].“ Das spüren auch die 3 Vereine aus Mittelsachsen. Es fehlt seit Beginn der Einschränkungen an Einnahmen, die für die Finanzierung der ehren – und hauptamtlicher Arbeit benötigt werden. Henry Engelmann vom Treibhaus e.V. dazu: „Wenn wir wie im vergangenen Jahr nur knapp ein halbes Jahr den Veranstaltungsbetrieb – unter strengen Auflagen – durchführen können, kommen wir an unsere Grenzen. Daher freuen wir uns über die Kampagne von Rettet die Clubs. Wir hoffen, dass diese Aktion uns etwas mehr Raum für unsere eigentliche Arbeit lässt.“
Die Aktion läuft noch bis zum 11. Februar. Bis dahin können Soli-Tickets über den Onlineshop des Treibhaus e.V. gekauft werden. Je ein Drittel der Erlöse geht an das Jugendhaus Roßwein, dem AJZ Leisnig und an den Treibhaus e.V.

Zusätzlich hat Alex Molter ein Gitarrenkunstwerk geschaffen und Sebastian Krumbiegel hat es signiert. Da es zu jedem Soli-Ticket ein Los gratis dazu gibt, wird die Gitarre nach dem Ende der Kampagne am 18. Februar um 18 Uhr unter allen Käuferinnen und Käufern verlost.

Kontakt

Henry Engelmann
Fon +49 (0) 3431 / 60 52 974
Mobil +49 (0) 176 / 97717147
Mail: email hidden; JavaScript is required

Link zum Ticketverkauf:

https://shop.treibhaus-doebeln.de/produkt/dein-soliticket-fuer-die-subkultur-in-mittelsachsen/

Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,

in diesem Jahr soll der Breitbandausbau in Roßwein und den dazugehörigen Ortsteilen beginnen. Im Rahmen einer Ausschreibung durch den LK Mittelsachsen wurde die eins energie in sachsen GmbH & Co. KG als Auftragnehmer für die Planung, den Bau und den Betrieb eines Glasfasernetzes ermittelt und beauftragt. Bereits im Dezember 2021 wurden 703 Haushalte in Roßwein und den dazugehörigen Ortsteilen angeschrieben. Dieser Prozess wird kontinuierlich fortgesetzt.

Sollten ihrerseits Fragen bestehen, dann wenden Sie sich bitte an folgende eMail-Adresse: email hidden; JavaScript is required Die Stadtverwaltung Roßwein ist in den Prozess der Anschlussplanung nicht involviert. Daher bitten wir Sie von Anfragen zur Erstellung von Hausanschlüssen abzusehen bzw. die eins energie zu kontaktieren.

Im Zuge der weiteren Abstimmungen zwischen der eins energie und den Kommunen werden zukünftige Bauzeiten-und Trassenpläne noch abgestimmt. Vor der Realisierung einzelner Abschnitte können Sie sich über unsere Homepage und im Amtsblatt über den Stand des Projektes informieren.