15 Jahre Söhnel Elektroanlagen GmbH

Am 25. Juli 2003 machte sich Rico Söhnel selbständig und gründete die Söhnel Elektroanlagen GmbH.

Unter einer denkbar schlechten wirtschaftlichen Allgemeinsituation im Lande gründete der damals 22-Jährige und damit jüngster Handwerksmeister in Sachsen mit einer Sondergenehmigung sein Unternehmen. Die Handwerkskammer in Döbeln riet dem Jungunternehmer damals noch ab, da es zu viele Anbieter in seiner Branche gab. Rico Söhnel ließ sich aber von seinem Traum nicht abbringen und zählt bereits 15 Jahre später zu den 10 größten Elektroanlagenbauern Ostdeutschlandes.

Mittlerweile beschäftigt das Unternehmen 52 Mitarbeiter in der Roßweiner Niederlassung im Gewerbegebiet „Goldene Höhe“, was gleichzeitig als Schaltzentrale und Stammsitz der Unternehmensgruppe fungiert.

Insgesamt beschäftigt das Unternehmen mit weiteren Betriebsteilen in Dresden, Leipzig und Coswig 210 festangestellte Mitarbeiter, welche zum Großteil als Montageelektriker bundesweit im Einsatz sind.

Mit Blick auf die anstehenden Auftragsanfragen macht Rico Söhnel auf die fehlenden Facharbeitskräfte und geeigneten Auszubildenden aufmerksam und erwähnt, dass ihm gegenwärtig mehr als 80 Mitarbeiter fehlen, um alle Auftragsanfragen abarbeiten zu können. Neben Elektromeistern werden Elektromontagemitarbeiter gesucht, sowie Führungspersonal und Projektleiter. Gerade erst hat er ein Projekt für den Bauer-Verlag in Köln zum Abschluss gebracht und die Mercedes-Niederlassung in Darmstadt mit Elektroanlagen versorgt. In Leipzig ist die Söhnelgruppe u. a. Generalauftragnehmer für die Telekom und für den Breitbandausbau tätig.

Auf Grund seiner Firmenphilosophie übernimmt das Unternehmen ausschließlich Projekte mit mindestens 1 Million Auftragsvolumen

Neben der beruflichen Anspannung findet Rico Söhnel seinen Ausgleich bei Motorradrennen und ist als Roßweiner Stadtrat ehrenamtlich engagiert.

Sein jüngstes Projekt in dieser Zeit betraf die Organisation und Gründung des Schulfördervereines der Roßweiner Lernförderschule, dessen Arbeit er als Vereinsvorsitzender tatkräftig unterstützt.

Bauherren aufgepasst: Veranstaltungsreihe - ländliches Bauen - wird auch 2018 fortgesetzt

Nestbau-Zentrale führt erfolgreiches Veranstaltungskonzept aus dem Vorjahr fort.

Mittelsachsen: Bauen im Landkreis Mittelsachsen steht nach wie vor hoch im Kurs. Zahlreiche Anfragen rund um Fördermöglichkeiten beim Hausbau oder der Sanierung gehen dazu auch bei der Nestbau-Zentrale Mittelsachsen ein. Bauherren im Landkreis und auch die, die es noch werden wollen, können sich im Herbst dieses Jahres deshalb wieder auf eine informative Veranstaltungsreihe rund um das „ländliche Bauen“ freuen.

Die Nestbau-Zentrale Mittelsachsen plant in Zusammenarbeit mit der Wirtschaftsförderung des
Landkreises und den mittelsächsischen LEADER-Managements die Fortsetzung der Reihe aus
dem Vorjahr. Im vergangenen Jahr schauten in Sohra, Ostrau und Lunzenau zahlreiche
Besucher „hinter die Kulissen“ typisch ländlicher Immobilien und konnten sich Tipps und Tricks
von erfahrenen Bauherren und Handwerksunternehmen aus der Region holen. Eine Fortsetzung
ist nun mit ähnlichem Programm geplant.

Um die Vielseitigkeit beim traditionellen Bauen und Sanieren zu zeigen, sollen auch in diesem
Jahr drei neue Veranstaltungsorte präsentiert werden. Die Termine der Veranstaltungsreihe
stehen bereits fest: am Sonntag, den 19. August startet die Reihe in Rothenfurth, einem Ortsteil
von Großschirma. Im Rahmen des „offenen Hofs“ findet bei Familie Krause (Isaak 9) von 14 bis
18 Uhr die erste Veranstaltung zum „ländlichen Bauen“ statt. Bei einer Führung informieren die
Eigentümer zur Sanierung. Auch montanhistorische Zeugnisse können dabei besucht werden.
Handwerksvorführungen verschiedener Gewerke runden das Programm ab. Parkmöglichkeiten
sind 500 m flussaufwärts an der Hammerbrücke sowie auf der anderen Flussseite an der
Altväterbrücke vorhanden. Am und auf dem Grundstück kann nicht geparkt werden.

Am 01. September und 27. Oktober finden dann – wie in den Vorjahren – jeweils am Samstag
zwei weitere Veranstaltungen statt. Der Hof Landsprosse in Garnsdorf bei Lichtenau und die Villa
Gückelsberg in Flöha öffnen dann für Interessenten ihre Türen und Tore. Das Programm wird in
den nächsten Wochen noch intensiv vorbereitet. Weitere Informationen dazu folgen und sind
dann auf der Homepage der Nestbau-Zentrale unter www.nestbau-mittelsachsen.de zu finden.
Die Veranstaltung lebt vom Austausch zwischen Bauherren, Unternehmen und Baufachleuten.
Sie möchten sich mit Ihrem Unternehmen an einer der Veranstaltungen beteiligen? Die Nestbau-
Zentrale gibt gern Auskunft zu den Möglichkeiten der Firmenpräsentation. Nutzen Sie die
Chance, sich und ihre Leistungen einem interessierten Publikum vorzustellen und mit
potenziellen Bauherren ins Gespräch zu kommen. Die Teilnahme ist für mittelsächsische
Unternehmen der Bau- und Handwerksbranche kostenfrei.

Alle, die mit dem Gedanken spielen, eine denkmalgeschützte oder typisch ländliche Immobilie im
Landkreis Mittelsachsen zu erwerben, dies bereits getan haben oder schon mitten im Bau
stecken, sind herzlich zur Veranstaltungsreihe eingeladen! Fragen zum Bauen und Sanieren oder
der Veranstaltungsreihe beantwortet die Nestbau-Zentrale gern persönlich unter 03431/7057158
oder email hidden; JavaScript is required.

Foto: B. Behrami
Text: Nestbau-Zentrale Mittelsachsen

 

Foto: Baudienstleister und Handwerker, wie Zimmermann Andreas Harnack, stellen sich beim
„ländlichen Bauen“ mit ihren Leistungen vor. So können Bauherren direkten Kontakt aufnehmen und
wichtige Fragen mit den Fachleuten klären. Die Teilnahme ist für mittelsächsische Unternehmen
kostenfrei.

Tag der offenen Tür Aquarien- und Terrarienverein "OSIRIS" Roßwein e.V.

18. und 19. August 2018, Öffnungszeiten: Samstag 10 – 18 Uhr, Sonntag 10 – 17 Uhr, Eintritt frei, Ort: Grafestraße 3, Geschwister-Scholl-Oberschule, 04741 Roßwein

Für Ihr leibliches Wohl (Getränkewagen und Roßweiner Roster vom Holzkohlegrill) ist gesorgt. Für die Kinder gibt es eine Hüpfburg und eine Bastelstraße. Parkmöglichkeiten um das Schulgebäude sind gegeben.

Ab 1. August 2018 gelten im Verkehrsverbund Mittelsachsen (VMS) neue Tarife.

Neben einzelnen preislichen Anpassungen wird es auch kleine Änderungen in der Gültigkeit einiger Tarifangebote geben.

Die Preise für die Einzelfahrt zum Normaltarif und die ermäßigte Einzelfahrt für die Preisstufe 1 und den Kleinen Stadtverkehr bleiben gleich. Auch wird es keine preisliche Änderung bei der Tageskarte für eine Person zum Normaltarif in allen fünf Preisstufen (1 – 3 Tarifzone/n, Verbundraum und Kleiner Stadtverkehr) geben. Nicht zuletzt bleiben auch die
Kosten für das Seniorenticket von monatlich 49 Euro und für die Schülerverbundkarte von 44 Euro pro Monat unverändert.

Für das SchülerFerienTicket, das ab 1. August 2018 unter dem neuen Namen „Ferienticket VMS + VVV“ verkauft wird, fällt die Bedingung des Schüler-/Azubi-Status weg. Genutzt werden kann das Ticket also ab dem Tarifwechsel grundsätzlich durch alle Personen bis zum 21. Geburtstag. Maßgeblich ist das Alter am 1. Ferientag. Das Ticket bleibt weiterhin personengebunden und kann nur durch den Inhaber, dessen Name auf dem Ticket eingetragen wird, genutzt werden. Preislich wird das Ferienticket um einen Euro von 18 auf 19 Euro steigen.

Die Mindestvertragslaufzeit für das Jobticket verkürzt sich von 12 Monaten auf vier Monate. Die Arbeitnehmer sind also in der Nutzung der rabattierten Abo-Monatskarte, die durch den Arbeitgeber bezuschusst wird, künftig flexibler unterwegs.

Die Gültigkeitsdauer der Einzelfahrt für den Kleinen Stadtverkehr beträgt ab 1. August 45 statt 60 Minuten.

Es erfolgen kleine räumliche Anpassungen in den Tarifzonen 15 (Werdau) und 16 (Zwickau).

Außerdem gibt es ab 1. August 2018 einheitliche Beförderungsbedingungen für alle sächsischen Verkehrsverbünde (MDV, VMS, VVO, VVV und ZVON).

Übergangsregelungen:

Die Nutzung von Einzelfahrten und Tageskarten, die bis zum 31. Juli 2018 im Vorverkauf gelöst wurden, ist bis zum 31. August 2018 möglich. Wochen- und Monatskarten sind bis zum 31. Juli 2018 zu entwerten. Die Abschnitte von
4-Fahrten-Karten zum „alten“ Tarif können noch bis zum 31. Oktober 2018 entwertet und genutzt werden. Alle preislich gleichbleibenden Tickets sind weiter gültig. Die Nutzung ist somit auch nach Ablauf der Übergangszeiträume noch möglich. Die Abrechnung von Abo-Monatskarten erfolgt monatsgenau zum jeweils aktuell gültigen Tarif.

Roßweiner Weinfest am 01.09.2018 ab 16:00 Uhr

16:00 – Eröffnung durch den Bürgermeister
16:30 – Modenschau
18:30 – Country Music
20:00 – Oldies und Folkrock

Grunau läd zum Dorffeste ein

am 01.09.2018 ab 15:00 Uhr auf der Festwiese Grunau.

ab 15.00 Uhr        Netter Schwatz bei Kaffee & Kuchen
ab 15.30 Uhr        Auftritt der Kindertagesstätte Niederstriegis
– Knüppelkuchen am Lagerfeuer
ab 16.00 Uhr       Oldtimer Besichtigung
Bogenschießen, Glücksrad, Feuerwehrspritzen
mit den Niederstriegiser Vereinen
ab 20.00 Uhr       Geselliges Beisammensein mit Einlagen
der Tanzgruppe Niederstriegis

Stellvertretender Wehrleiter ernannt

Im Rahmen der letzten Stadtratssitzung vor der Sommerpause ernannten die Stadträte den Kameraden Jörg Senf zum zweiten stellvertretenden Wehrleiter der Ortswehr Roßwein.

Bürgermeister Lindner überreichte die Ernennungsurkunde und bedankte sich bei Jörg Senf für die Bereitschaft, die Wehrleitung in Roßwein zu unterstützen und Verantwortung zu übernehmen.

70. Hochzeitstag der Familie Günther

Am 24.07.18 feierte das Ehepaar Gerhard und Christa Günther, seinen 70. Hochzeitstag (Gnadenhochzeit).

„An diesem Tag – vor 70 Jahren – war auch schönes Wetter, aber nicht so heiß wie heute“, betonte das Jubelpaar. Im Namen der Stadtverwaltung Roßwein überbrachte Kämmerin Heidi Roßberger die besten Glückwünsche zum Jubiläum.

Herr und Frau Günther haben am 24.07.1948 in der Roßweiner Kirche geheiratet, in Roßwein gewohnt und blieben der Stadt treu. Kennengelernt hat sich das Paar zur Tanzstunde. Insgesamt kann das Jubiläumspaar auf  vier Kinder, neun Enkel und sieben Urenkel verweisen. Frau Günther hat zuletzt in der ehem. Jugendmode gearbeitet, Ihr Mann war ein Leben lang in der ehem. Terra-Schuhfabrik tätig. Viele Jahre bewirtschaftete das Ehepaar gemeinsam einen Garten, erst in Seifersdorf und dann Am Weinberg, was den Beiden immer viel Freude bereitete. Frau Günthers Hobby war immer die Handarbeit, nun machen aber die Hände und Arme nicht mehr mit.  Ihr Mann Gerhard ist begeisterter Fan von allen Ballsportarten, und kein Kreuzworträtsel ist vor ihm sicher.

Beide freuen sich, den 70. Hochzeitstag erreicht zu haben und sehen den Grundstein ihrer langen Beziehung im gegenseitigen Vertrauen, der Liebe und der Wertschätzung füreinander.

An dieser Stelle wünschen wir dem Jubelpaar nochmals alles Gute, Gesundheit und noch viele schöne gemeinsame Jahre.

Sie suchen eine neue berufliche Herausforderung?

Sehr geehrte Unternehmerinnen und Unternehmer,
sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,

heute stellen wir Ihnen eine gemeinsame Initiative des Jobcenters Mittelsachsen, der Bundesagentur für Arbeit und der Stadt Roßwein vor.

Der Fachkräftemangel hat inzwischen in allen Bereichen und Branchen Einzug gehalten. Viele Stellen sind bereits unbesetzt. Unternehmen suchen aus verschiedenen Gründen geeignete Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen. Bewerbungsunterlagen bieten oft kein vollständiges Bild und führen unter Umständen verfrüht zu einer Absage. Stellenausschreibungen haben häufig nicht den kurzfristigen bzw. gewünschten Erfolg.

Andererseits gibt es Arbeitssuchende, die eine erfüllende Erwerbstätigkeit suchen, aber mit den entsprechenden Unternehmen nicht so richtig in Kontakt kommen.

Um in unserer Stadt darauf zu reagieren, findet

am Mittwoch, dem 19. September 2018
in der Zeit von 09. bis ca. 13.00 Uhr,
im großen Sitzungssaal des Rathauses Roßwein
ein Arbeitgeber – Arbeitnehmer – Frühstück statt.

Die Veranstaltung soll den Rahmen für ein unbürokratisches Kennenlernen zwischen Arbeitssuchenden und Arbeitgebern bieten. Ziel ist es, dass der Tag direkt genutzt wird, um einen Arbeitsvertrag vorzubereiten. Jeder anwesende Arbeitssuchende führt in wenigen Minuten mit jedem anwesenden Arbeitgeber ein kurzes Gespräch.

Wir laden hiermit alle interessierten Unternehmen und Arbeitssuchenden ein, an diesem Treffen teilzunehmen.

Was müssen Sie tun, um vor Ort dabei zu sein?

Unternehmen:

Bitte vermerken Sie sich den Termin bereits jetzt verbindlich in Ihrem Kalender und teilen Sie uns bis zum 16. August 2018 Ihr Interesse mit. Es ist Ihre Chance, mit interessierten einheimischen Arbeitnehmern ins Gespräch zu kommen. Wichtig ist, dass ein Vertreter Ihres Unternehmens mit Entscheidungsbefugnis teilnimmt, möglichst aus der Geschäftsführungsebene.

Kontakt: Stadtverwaltung Roßwein
Tel.: 034322/46665, Mail: email hidden; JavaScript is requiredSie erhalten anschließend eine detaillierte Einladung.

Arbeitssuchende:

Teilen Sie Ihrem/Ihrer zuständigen Bearbeiter/in bei der Bundesagentur für Arbeit bzw. dem Jobcenter umgehend mit, dass Sie Interesse an einer Teilnahme haben. Es ist Ihre Chance, mit vielen einheimischen Arbeitgebern ins Gespräch zu kommen und ein Beschäftigungsverhältnis im Ort zu finden. Sie erhalten anschließend eine persönliche Einladung von der Bundesagentur für Arbeit bzw. vom Jobcenter.

Seien Sie dabei und nutzen Sie die Möglichkeit, Ihren neuen Arbeitnehmer bzw. Ihren neuen Arbeitgeber im Rathaus kennenzulernen. Wir freuen uns auf Ihre rege Teilnahme und wünschen Ihnen dabei viel Erfolg!

Ihr

V. Lindner
Bürgermeister

Gegenwärtig laufen umfangreiche Sanierungsarbeiten in der Roßweiner Friedhofskapelle.

Sanierung zweiter Teil

Bereits vor geraumer Zeit führte die Kirchgemeinde die komplette Sanierung der westlichen Seite der Friedhofskapelle durch. Nunmehr ist Teil zwei der Sanierung angelaufen, wodurch das kleine Gebäude mit seinen kunstvollen Glasfenstern bis Ende September für Trauerfeiern nicht zur Verfügung steht. Als Übergansvariante wird die Winterkirche der Stadtkirche genutzt. Feuchtigkeit in der Friedhofskapelle und ein in den neunziger Jahren aufgebrachter, nicht atmungsaktiver Außenputz verursachten in den zurückliegenden Jahren Schäden am Mauerwerk und Mobiliar der Kapelle. So wurde in den zurückliegenden Wochen durch die Friedhofsmitarbeiter der alten Fußboden in Eigenleistung herausgerissen. Auf eine neue Unterbeton- und Estrichschicht wird dann ein Natursteinbelag verlegt, der optisch an Sandstein erinnert, aber bessere Eigenschaften zur Raumklimatisierung vorweist.

Wie Friedhofsverwalter Matthias Fritz erklärte, wird die historische Elektroinstallation erneuert, die Kapellendecke grundhaft saniert sowie die Eingangsseite neu verputzt und ein neuer Wassereinlauf eingebaut. Die historischen Bänke der Kapelle werden repariert, gegen den Holzwurm behandelt und aufgearbeitet. Alle Arbeiten sollen bis Ende September fertiggestellt werden, damit die Trauerfeiern dann wieder am gewohnten Ort durchgeführt werden können. Wie Matthias Fritz weiter mitteilte, ist der Austausch der alten Elektro-Orgel gegen ein neues Sakral-Keyboard geplant, wobei Spenden jederzeit willkommen sind, da die für den zweiten Bauabschnitt geplanten Finanzmittel bereits ausgeschöpft sind. Die Sanierung wird unterstützt mit 30 T€, welche aus dem Förderprogramm „Brücken in die Zukunft“ durch die Stadt Roßwein zur Verfügung gestellt und diese durch Eigenmittel der Kirchgemeinde ergänzt wurden. Ein weiterer und letzter Bauabschnitt ist dann für die Ost- und Südseite der Fassade der Kapelle erforderlich, welcher in den nächsten Jahren umgesetzt werden soll.

 

 

 

 

Der Verein Regionalentwicklung Klosterbezirk Altzella e. V. ruft im Rahmen der Umsetzung der Lokalen Entwicklungsstrategie (LES) 2014 bis 2020, LEADER zur Einreichung von Vorhaben auf.

Den Aufruf finden Sie hier:

Wie sieht es auf dem Feld aus?

Liebe Landwirtschaftsinteressierte, wie in der letzten Ausgabe versprochen, soll es heute um die verschiedenen naturschutzgerechten Anbaumöglichkeiten der Landwirte gehen.

Dieser Anbau bzw. die Maßnahmen sind für die Bauern freiwillig und werden durch den Freistaat Sachsen finanziell gefördert. Hat der Betrieb sich dazu bekannt, muss er die Programme allerdings 5 Jahre beibehalten. Ist das aus bestimmten Gründen nicht möglich, wird die gezahlte Förderung (auch der vergangenen Jahre) zur Rückzahlung fällig.

Bei diesen verschiedenen Möglichkeiten wird außerdem unterteilt in Acker- und Grünland.

Auf dem Ackerland (AL) hat man insgesamt 11 zur Auswahl:

  1. Die Anlage von Grünstreifen – d. h. auf dem Feld kann zwischen der Hauptkultur Ackerfutter (Feldgras, Kleegras oder ähnliche Grünfutter) angebaut werden. Der Anbau muss auf derselben Fläche über die 5 Jahre bleiben und es darf nicht gedüngt werden, auch Pflanzenschutz ist nicht erlaubt.
  2. Streifen-/Direktsaat – Die Maßnahme sollte auf Flächen Anwendung finden, die dauerhaft pfluglos, also nicht bodenwendend, bearbeitet werden. Die Aussaat der neuen Kulturen erfolgt ohne vorherige Bodenbearbeitung (auch keine Stoppelbearbeitung). Es werden bis zu 50 % der Fläche (Stoppeln der Vorfrucht oder Zwischenfrucht) streifenweise gelockert, worin dann die neue Aussaat erfolgt. Es müssen unbearbeitete Streifen dazwischen liegen.
  3. Ackerfutter- und Leguminosenanbau – Aus der vorigen Ausgabe wissen Sie, dass Leguminosen stickstoffsammelnde Pflanzen sind. Dazu gehören beispielsweise Klee, Erbsen, Bohnen) Entscheidet sich der Bauer für diesen Anbau, muss er mindestens 10 % seines AL damit bewirtschaften.
  4. Anbau von Zwischenfrüchten – Das bedeutet nach Aberntung der Hauptkultur (z. B. Raps) wird eine Frucht angebaut, die über den Winter auf dem Feld steht. Dieser Aufwuchs darf ab Mitte Februar untergearbeitet werden. Gern werden Pflanzen dafür genommen, die über den Winter abfrieren, wie Senf, Ölrettich ….

Die in 1-4 aufgezeigte Bewirtschaftung dient dem Boden- und Gewässerschutz.

5 a Einjährige Brache – Das Feldstück wird bis Mitte Februar gepflügt oder gegrubbert, der Bauer sagt auch „schwarz gemacht“. Danach erfolgt bis Mitte September keinerlei Bearbeitung mehr. Das sind die Felder, die Sie vielleicht als verwahrlost bezeichnen!

5 b Mehrjährige Brache – dasselbe Vorgehen wie bei 5 a, nur dass diese Flächen wenigsten 5 Jahre brach liegen. Es darf nur aller 2 Jahre, zwischen Mitte September und Mitte Februar, gepflegt (gemulcht, beweidet) werden.

5c und 5 d ist das Anlegen einer mehrjährigen bzw. einjährigen Blühfläche. Die Saatmischungen sind vorgeschrieben – es müssen mindestens 6 verschiedene Blühpflanzenarten aus einer vorgeschrieben Liste verwendet werden. Auch hier ist die Bearbeitungspause (5a) einzuhalten. Auch diese Felder sehen im Herbst nicht sehr schön aus. Allerdings haben sie uns bis in den Sommer hinein mit bunten Farben erfreut. Nutzen aus dieser in 5 beschrieben Formen ziehen zweifelsohne sämtliche Wildtiere incl. Insekten, die Rückzug, Brutgelegenheiten und Nahrung suchen.

6 a und 6 b Naturschutzgerechte Ackerbewirtschaftung – Es dürfen kein Mais, keine Hirse zusätzlich in a kein Raps und Sonnenblumen angebaut werden. Auch auf Düngung und Pflanzenschutz wird verzichtet. Der Getreideanbau aller 2 Jahre ist Pflicht. Sie können sich vorstellen, dass diese Felder sehr verunkrautet aussehen. Genau das ist gewollt. In a werden wildkrautreiche Äcker gefördert und in b die Vögel der Feldflur.

7.  Überwinternde Stoppel – Es ist also keine Bequemlichkeit des Betriebes, wenn er nach der Ernte die Stoppeln stehen lässt. Bis 15.02. des Folgejahres muss er es. Mais und Hirse sind dabei ausgeschlossen. Diese Form soll die Nahrung unserer heimischen Vögel bis in den Winter hinein sichern.

Im Übrigen müssen alle Bauern, die diese Förderung nutzen wollen und mehr als 80 ha Acker bewirtschaften, zusätzlich auf 5 ha „Feldlerchenfenster“ anlegen. Das heißt, es werden bewusst Fehlstellen in die Getreide- oder Rapsfelder eingebracht. Das fällt ihnen, wenn überhaupt nur unmittelbar nach dem Aufgang der Saaten auf. Vielleicht haben Sie bisher gedacht, die Drillmaschine war kaputt.

Auch auf dem Grünland (GL) gibt es 8 verschiedene Zusatzförderungen für besonders naturschutzgerechte Bewirtschaftung. Das ist natürlich auch an bestimmte Bedingungen geknüpft. Das reicht von dem Auffinden von 4 bis 8 bestimmten schutzwürdigen Pflanzen auf der Wiese über Biotoppflege mit verschiedenen Erschwernisgraden bis hin zu vorgeschriebenen Mähterminen. Das naturschutzgerechte Beweiden mit Rindern oder Schafen kann auf bestimmten Wiesen (Kulisse vorgegeben) gefördert werden. Möglich ist auch, Brachstreifen auf dem GL anzulegen. In fast allen Fällen sind der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln und das Ausbringen von Stickstoffdüngemitteln nicht erlaubt.

Auch hier ist der Landwirt mindestens 5 Jahre verpflichtet.

Iris Claassen
Geschäftsführerin Regionalbauernverband Döbeln-Oschatz e.V.