Am 02.05.2020, bereits ab ca. 07.00 Uhr, fand auf dem Roßweiner Markt wieder ein Blumenmarkt statt. Trotz bewölktem Himmel und einem Regenschauer wurde eifrig zwischen den einzelnen Blumen-und Pflanzengängen der Blumenhändler das Passende gesucht.

Obwohl durch die Corona-Krise nur ein reiner Blumen-und Pflanzenmarkt stattfinden konnte, freuten sich die Händler auf ihre Kunden, um mit ihnen gemeinsam über die Lust und Freuden des Gärtnerns, der einzelnen Pflanzenpflege oder, wie in diesem Fall über das Wetter, einen regen Austausch zu führen.

Einig waren sich alle Teilnehmer, dass im nächsten Frühjahr wieder ein bunter Garten- und Blumenmarkt durchgeführt werden soll. Und vielleicht bereichert der eine oder andere Anbieter von Naturprodukten und regionalen Erzeugnissen diesen Markt.

 

 

 

 

Jeder Bürger ist weiterhin angehalten, die physisch-sozialen Kontakte zu anderen Menschen außer den Angehörigen des eigenen Hausstands, der Partnerin oder dem Partner, sowie den Personen, für die ein Sorge- oder Umgangsrecht besteht, und mit einer weiteren nicht im Hausstand lebenden Person und deren Partnerin oder ihres Partners, auf das zwingend nötige Minimum zu reduzieren. Wo immer möglich ein Mindestabstand zu anderen Personen von 1,5 Metern einzuhalten. Die Durchführung weiterer Maßnahmen zur Ansteckungsvermeidung zu beachten (Kontaktbeschränkung). Diese Grundsätze gelten für alle Lebensbereiche, insbesondere auch für Arbeitsstätten.

Kontaktbeschränkung bleibt, Mund-Nasen-Bedeckungspflicht beleibt bestehen und wird ausgeweitet

Der Aufenthalt im öffentlichen Raum ist ausschließlich alleine und mit Angehörigen des eigenen Hausstandes, in Begleitung der Partnerin oder des Partners, und mit einer weiteren nicht im Hausstand lebenden Person und deren Partnerin oder ihres Partners sowie mit Personen, für die ein Sorge- oder Umgangsrecht besteht, gestattet.

Im öffentlichen Raum ist ein Mindestabstand von 1,5 Metern außer zu den in Absatz 1 genannten Personen einzuhalten

Es wird dringend empfohlen, im öffentlichen Raum und insbesondere bei Kontakt mit Risikopersonen eine Mund-Nasenbedeckung zu tragen, um für sich und andere das Risiko von Infektionen zu reduzieren.

Dazu gehören auch regelmäßige Händehygiene und die Vermeidung des Hand-Gesichts-Kontaktes. Eltern und Sorgeberechtigte sollen dafür Sorge tragen, dass ihre Kinder oder Schutzbefohlenen diese Empfehlungen auch einhalten, sofern diese dazu in der Lage sind. Menschen mit Behinderung und solche mit gesundheitlichen Einschränkungen können, sofern sie nicht dazu in der Lage sind, auf das Tragen der Mund-Nasenbedeckung verzichten.

Ausgangsbeschränkungen fallen weg

Wesentliche Lockerungen der bisherigen Maßnahmen sind der Wegfall der Ausgangsbeschränkungen. Um eine weiträumige Ausbreitung des Virus zu reduzieren, bleiben die Bürgerinnen und Bürger aufgefordert, auf private Reisen, Ausflüge und Besuche – auch von Verwandten – zu verzichten. Das gilt auch für überregionale tages-touristische Ausflüge.

Wer darf öffnen?

Öffnen dürfen Geschäfte und Betriebe deren Einzelhandelsfläche die 800 m² Grenze nicht übersteigt. Entgegen der bisherigen Regelung ist hier eine Reduzierung der Gesamtverkaufsfläche mit Absperrungen oder ähnliche Maßnahmen nunmehr zulässig um die 800 Quadratmeterregelung einzuhalten. Auch der Betrieb von Einkaufszentren ist mit Hygieneauflagen erlaub. Des Weiteren dürfen Gedenkstätten, Bibliotheken, Archiven, Museen, Ausstellungen, Galerien, Ausstellungshäuser und Außenanlagen von Tierparks, Botanischen sowie Zoologischen Gärten wieder öffnen.

Erfreulich für alle Kinder und Eltern dürfte die Ankündigung sein, dass die Spielplätze wieder geöffnet werden können. Zwar werden auch hier Hygieneanforderungen die Grundvoraussetzung für eine Öffnung darstellen, jedoch ist die Öffnung der Spielplätze eine große Erleichterung für die Eltern und Kinder.

Des Weiteren dürfen  Bildungseinrichtungen, Fahrschulen sowie Bildungszentren der beruflichen Aus- und Weiterbildung,  Hochschulen und der Berufsakademie,  Ausbildungseinrichtungen der Behörden, Kindertagespflegestellen,  Handwerksbetriebe und Einrichtungen des Gesundheitswesens öffnen.

Dienstleistungen durch Friseure und artverwandte Dienstleistungserbringer dürfen unter Beachtung der vom Ministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt durch Allgemeinverfügung festgelegten Hygienevorschriften und des SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandards des BMAS und vorliegender branchenspezifischer Untersetzung geöffnet werden.

Was ist weiterhin untersagt? 

Alle Veranstaltungen, Versammlungen und sonstige Ansammlungen einer größeren Anzahl von Menschen sind untersagt. Dies gilt auch für Zusammenkünfte in Kirchen, Moscheen, Synagogen und die Zusammenkünfte anderer Glaubensgemeinschaften sowie die Zusammenkünfte in Vereinen. Untersagt bleibt die Öffnung von Gastronomiebetrieben jeder Art sowie Hotel- und Beherbergungsbetriebe zu touristischen Zwecken.

Gibt es hierbei zulässige Ausnahmen ?

 Ja- Ausgenommen sind  z.B.  Veranstaltungen der kommunalen Vertretungskörperschaften sowie der Behörden, Gerichte, Staatsanwaltschaften oder anderer Stellen, die öffentliche Aufgaben wahrnehmen und Veranstaltungen, die der Versorgung oder der Gesundheitsfürsorge der Bevölkerung dienen. Zusammenkünfte, welche der Ausübung beruflicher Tätigkeiten sowie die Wahrnehmung und Vorbereitung von Prüfungen und Betreuungsleistungen notwendig sind. Zusammenkünfte von nicht mehr als fünf Personen zur Begleitung Sterbender und bei Beerdigungen, Trauerfeiern und Trauungen.

Gottesdienste sind wieder gestattet, wenn sie die Hygienevorschriften sowie die Abstandsregeln einhalten. Ausgenommen sind auch ortsfeste Versammlungen unter freiem Himmel mit einer maximalen Teilnehmerzahl von 50 Besuchern und einer zeitlichen Begrenzung auf 60 Minuten. Zusätzliche Auflagen sind hierbei zu beachten.

Geltungsdauer der Verordnung

Die neue Verordnung gilt bis einschließlich 20. Mai 2020.

PDF: Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums vom 04. Mai 2020

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

sehr erfreulich ist es, dass ab Montag die Spielplätze und auch Sportplätze unter strengen Auflagen wieder geöffnet werden können. So kann es unter Umständen zu Verzögerungen der Nutzung kommen, da wir noch nicht abschätzen können, welche Hygiene-Vorschriften die Kommunen erfüllen müssen.

Ab Montag, d. 4. Mai, steht das Rathaus mit folgenden erweiterten Öffnungszeiten und nach vorheriger Terminabsprache für die Einwohner zur Verfügung. Wir weisen darauf hin, dass zum Schutz der Besucher und Mitarbeiter im Rathaus die Mund- und Nasen- Bedeckungspflicht besteht.

Montag           9°° – 12°°
Dienstag         9°° – 12°° / 14°° – 19°°
Mittwoch        9°° – 12°°
Donnerstag    9°° – 12°° / 14°° – 16°°
Freitag             geschlossen (Terminvereinbarung jedoch auch möglich)

 

Ab Dienstag, d. 5. Mai, öffnet unsere Stadtbibliothek zu den bekannten Öffnungszeiten wieder. Wir bitten, die Bibliothek ausschließlich mit einer Mund- Nasenabdeckung zu betreten.

Die Bäder der Stadt bleiben indessen weiter geschlossen, eine Aussage zur möglichen Öffnung des Freibades erwarten wir aus der Abstimmung des Bundes und der Länder am 6. Mai.

Am Donnerstag verabschiedete die Landesregierung die neue Verordnung über den Sozialen und Gesellschaftlichen Zusammenhalt zum Schutz vor dem Corona-Virus, welche am Montag, d. 4. Mai, in Kraft tritt.

Wir haben Ihnen hiermit die wichtigsten Änderungen zusammengefasst, jedoch ohne Anspruch auf Vollständigkeit. Die komplette Verordnung finden Sie zum Nachlesen oder Download auf der Homepage der Stadt Roßwein – gleich auf der Startseite.

Kontaktbeschränkung bleibt, Mund-Nasen-Bedeckungspflicht bleibt bestehen und wird ausgeweitet

Jeder Bürger ist weiterhin angehalten, die physisch-sozialen Kontakte zu anderen Menschen außer den Angehörigen des eigenen Hausstands, der Partnerin oder dem Partner, sowie den Personen, für die ein Sorge- oder Umgangsrecht besteht, und mit einer weiteren nicht im Hausstand lebenden Person und deren Partnerin oder ihres Partners, auf das zwingend nötige Minimum zu reduzieren. Wo immer möglich, ist ein Mindestabstand zu anderen Personen von 1,5 Metern einzuhalten.

Um eine weiträumige Ausbreitung des Virus zu reduzieren, bleiben die Bürgerinnen und Bürger aufgefordert, auf private Reisen, Ausflüge und Besuche – auch von Verwandten – zu verzichten. Das gilt auch für überregionale tagestouristische Ausflüge.

So ist auch der Aufenthalt im öffentlichen Raum ausschließlich alleine und mit Angehörigen des eigenen Hausstandes, in Begleitung der Partnerin oder des Partners, und mit einer weiteren nicht im Hausstand lebenden Person und deren Partnerin oder ihres Partners sowie mit Personen, für die ein Sorge- oder Umgangsrecht besteht, gestattet. Im öffentlichen Raum ist unbedingt ein Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten.

Es wird dringend empfohlen, im öffentlichen Raum, und insbesondere bei Kontakt mit Risikopersonen, eine Mund-Nasenbedeckung zu tragen, um für sich und andere das Risiko von Infektionen zu reduzieren. Dazu gehören auch die regelmäßige Händehygiene und die Vermeidung des Hand-Gesichts-Kontaktes. Eltern und Sorgeberechtigte sollen dafür Sorge tragen, dass ihre Kinder oder Schutzbefohlenen diese Empfehlungen auch einhalten, sofern diese dazu in der Lage sind. Menschen mit Behinderung und solche mit gesundheitlichen Einschränkungen können, sofern sie nicht dazu in der Lage sind, auf das Tragen der Mund-Nasenbedeckung verzichten.

Wer darf öffnen?

Öffnen dürfen Geschäfte und Betriebe, deren Einzelhandelsfläche die 800 m² – Grenze nicht übersteigt. Entgegen der bisherigen Regelung ist hier eine Reduzierung der Gesamtverkaufsfläche mit Absperrungen oder ähnlichen Maßnahmen nunmehr zulässig, um die 800 Quadratmeterregelung einzuhalten. Auch der Betrieb von Einkaufszentren ist mit Hygieneauflagen erlaub. Des Weiteren dürfen Gedenkstätten, Bibliotheken, Archive, Museen, Ausstellungen, Galerien, Ausstellungshäuser und Außenanlagen von Tierparks, Botanischen sowie Zoologischen Gärten wieder öffnen.

Erfreulich für alle Kinder und Eltern dürfte die Ankündigung sein, dass die Spielplätze wieder geöffnet werden können. Zwar werden auch hier Hygieneanforderungen die Grundvoraussetzung für eine Öffnung darstellen, jedoch ist die Öffnung der Spielplätze eine große Erleichterung für die Eltern und Kinder.

Des Weiteren dürfen  Bildungseinrichtungen, Fahrschulen sowie Bildungszentren der beruflichen Aus- und Weiterbildung,  Hochschulen und der Berufsakademie, Ausbildungseinrichtungen der Behörden, Kindertagespflegestellen, Handwerksbe-triebe und Einrichtungen des Gesundheitswesens öffnen.

Dienstleistungen durch Friseure und artverwandte Dienstleistungserbringer dürfen unter Beachtung der vom Ministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt durch Allgemeinverfügung festgelegten Hygienevorschriften wieder ab 4. Mai öffnen.

Was ist weiterhin untersagt? 

Alle Veranstaltungen, Versammlungen und sonstige Ansammlungen einer größeren Anzahl von Menschen sind untersagt. Dies gilt auch für Zusammenkünfte in Kirchen, Moscheen, Synagogen und die Zusammenkünfte anderer Glaubensgemeinschaften sowie die Zusammenkünfte in Vereinen. Untersagt bleibt die Öffnung von Gastronomiebetrieben jeder Art sowie Hotel- und Beherbergungsbetriebe zu touristischen Zwecken.

Gibt es hierbei zulässige Ausnahmen?

 Ja- ausgenommen sind z.B. Veranstaltungen der kommunalen Vertretungskörperschaften sowie der Behörden, Gerichte, Staatsanwaltschaften oder anderer Stellen, die öffentliche Aufgaben wahrnehmen und Veranstaltungen, die der Versorgung oder der Gesundheitsfürsorge der Bevölkerung dienen. Zusammenkünfte, welche der Ausübung beruflicher Tätigkeiten sowie für die Wahrnehmung und Vorbereitung von Prüfungen und Betreuungsleistungen notwendig sind, Zusammenkünfte von nicht mehr als fünf Personen zur Begleitung Sterbender und bei Beerdigungen, Trauerfeiern und Trauungen. Gottesdienste sind wieder gestattet, wenn sie die Hygienevorschriften sowie die Abstandsregeln einhalten. Ausgenommen sind auch ortsfeste Versammlungen unter freiem Himmel mit einer maximalen Teilnehmerzahl von 50 Besuchern und einer zeitlichen Begrenzung auf 60 Minuten. Zusätzliche Auflagen sind hierbei zu beachten.

Corona-Lage (Stand 1. Mai)

Im Landkreis Mittelsachsen sind weitere Infizierte hinzugekommen. Somit registrierte das Gesundheitsamt seit Mitte März nunmehr 251 Erkrankungsfälle – diese verteilen sich auf den Altkreis Döbeln mit 79, den Altkreis Freiberg mit 101 und den Altkreis Mittweida mit 71 Fällen. In Roßwein und den Ortsteilen wurde bisher keine weitere erkrankte Person registriert. Die Zahl der Todesfälle hat sich im Landkreis auf sechs erhöht.

Ticketkauf beim Fahrpersonal im Bus teilweise wieder möglich

Die vordere Türe öffnet bei vielen Bussen in Mittelsachsen wieder. Die zahlreichen Fahrzeuge des Verkehrsverbundes sind mit Schutzeinrichtungen in Form eines Folienvorhanges im Fahrer- bzw. Einstiegsbereich ausgerüstet.

In Verbindung mit der Einführung der Mund-Nasen-Schutzes Pflicht bei der Nutzung des Öffentlichen Personennahverkehrs ist somit der vordere Einstieg sowie die Wiederaufnahme des Ticketverkaufs durch das Fahrpersonal im Barverkauf bzw. teilweise bargeldlosen Verkauf möglich. Da die Umrüstung auf bargeldlose Zahlung nicht sofort vollumfänglich erfolgen kann, werden bereits ausgerüstete Busse mit einem Schild markiert, welches auf den Ticketverkauf im Fahrzeug hinweist. In den so gekennzeichneten Fahrzeugen ist die Vordertür zum Einstieg wieder freigegeben.

 

 

Wir wünschen Ihnen, liebe Bürgerinnen und Bürger ein gutes Wochenende und bedanken uns an dieser Stelle ganz herzlich dafür, dass in Roßwein die Einhaltung der Vorschriften zur Bekämpfung der Corona-Pandemie so vorbildlich eingehalten wurden (bisher war nur eine Person erkrankt) und vor allem bei den Eltern für die manchmal nicht leicht zu organisierende Kinderbetreuung.

 

Mit freundlichen Grüßen

V. Lindner
Bürgermeister

Das Rathaus kehrt nach der Lockerung der Ausgehbeschränkungen ab sofort wieder zu den bisher bekannten Öffnungszeiten zurück. Für die Besucher des Rathauses gilt weiterhin die Mund-und Nasenschutzpflicht. Beim Betreten des Rathauses nutzen Sie bitte die zur Verfügung stehende Handdesinfektion.

Um längere Wartezeiten im Einwohnermeldeamt zu vermeiden, empfehlen wir weiterhin die Vereinbarung von Besuchsterminen unter 034322/46614 oder 034322/4660.  Vereinbarte Besuchstermine werden vorrangig bearbeitet.

Montag            9°° – 12°°
Dienstag          9°° – 12°° / 14°° – 19°°
Mittwoch          9°° – 12°°
Donnerstag      9°° – 12°° / 14°° – 16°°
Freitag             9°°-12 °°  (Terminvereinbarung gewünscht)

Einwohnermeldeamt: Jeden 1. Samstag im Monat von 8°°-11°° Uhr geöffnet.

Ab dem 05. Mai 2020 hat die Stadtbibliothek zu den bekannten Öffnungszeiten wieder geöffnet.

Für den Besuch der Stadtbibliothek gelten die Hygienevorschriften des Landes Sachsen.

Bis dahin bieten wir einen eingeschränkten Ausleihservice an. Dazu können Sie telefonisch (Tel. 034322/42150) oder per E-Mail (email hidden; JavaScript is required) Ihre Medienwünsche anmelden und bekommen einen Termin zur kontaktlosen Abholung.

 

MISKUS - IMMER WIEDER NEU - blau

Das Team des Mittelsächsischen Kultursommers freut sich auf ein Wiedersehen im nächsten Jahr!

 

Liebe Besucher des Mittelsächsischen Kultursommers!

Die Corona-Krise und ihre Folgen zwingt nun auch den Mittelsächsischen Kultursommer (Miskus) dazu, das seit Monaten geplante Veranstaltungsprogramm für die 27. Miskus-Saison abzusagen. Der neunköpfige Miskus-Vorstand traf sich zu einer außerplanmäßigen Sitzung am 27. April und fasste schweren Herzens letztendlich einstimmig diesen Beschluss. Miskus-Vorstandsvorsitzender Heribert Kosfeld sagte: „Es ist nicht möglich, unsere Veranstaltungen unter Berücksichtigung aller erforderlichen Hygiene- und Gesundheitsschutzmaßnahmen und unter Einhaltung der aktuellen Gesetze stattfinden zu lassen. Die Gesundheit unserer Gäste sowie aller Partner, Künstler und Organisatoren sowie der vielen fleißigen ehrenamtlichen Helfer und unserer Mitarbeiter geht vor.“

Miskus-Geschäftsführer Jörn Hänsel gibt trotz allem noch einen hoffnungsvollen Ausblick:

„Sollten die Beschränkungen des gesellschaftlichen Lebens zwischenzeitlich weiter gelockert oder gar aufgehoben werden, können wir gemeinsam mit unseren Veranstaltungspartnern über das eine oder andere kleinere Veranstaltungsformat im Sommer dieses Jahres nachdenken.“ Auch im Oktober und November sind Veranstaltungen denkbar, vorrausgesetzt die dann geltenden Regeln machen es möglich. „Das würde sicherlich nicht nur unsere Besucher, sondern vor allem auch die Künstler freuen, denen im Moment alle Auftritte und Engagements verloren gehen.“

An den Vorbereitungen für das Festival im nächsten Jahr wird bereits aber gearbeitet. Alle für 2020 geplanten Veranstaltungen konnten ohne große Schwierigkeiten in das nächste Jahr übernommen werden. Jeder Künstler, jeder Verein und jede Band, auf die sich die Miskus-Fans in diesem Sommer hätten freuen können, haben auch für 2021 zugesagt. Deshalb stehen viele Termine im Veranstaltungsplan für das nächste Jahr bereits fest.

Die für diese Saison im Vorverkauf gekauften Eintrittskarten können bei den Ticketanbietern/Vorverkaufsstellen zurückgegeben werden. Für einige verschobene Veranstaltungen behalten die Tickets ihre Gültigkeit für die nächste Saison. Aktuelle Informationen unter www.miskus.de.

Das Miskus-Team bedauert sehr, dass es in diesem Jahr keinen Kultur-Sommer geben wird. Dennoch freuen sich die Mitarbeiter, Partner, Künstler, Unterstützer und die zahlreichen ehrenamtlichen Helfer schon jetzt darauf, nach der überstandenen Corona-Krise im nächsten Jahr wieder viele Miskus-Besucher begrüßen und begeistern zu können.

Auf Wiedersehen zur 28. Saison 2021!

 

(Foto: Miskus)

 

Schulen sollen ab 6. Mai für alle Vorabschlussklassen sowie für die 4. Klassen öffnen.

 

Schüler aller Vorabschlussklassen der Gymnasien, Berufsbildenden Schulen, Oberschulen und Förderschulen sollen ab dem 6. Mai wieder ihre Schulen besuchen. Ebenfalls geöffnet werden sollen zu diesem Termin die 4. Klassen an Grund- und Förderschulen. Eine entsprechende Allgemeinverfügung wird das Kabinett voraussichtlich am kommenden Donnerstag (30. April) beschließen. Die Wiederaufnahme des Unterrichts in der Primarstufe zunächst in der 4. Klassenstufe ist damit begründet, dass die ältesten Schüler im Grundschulalter am ehesten Abstands- und Hygieneregel einhalten können. Die schrittweise Öffnung der Schulen betrifft neben der 4. Klassenstufe an Grund- und Förderschulen auch die Schüler der 8. Klassenstufe im Hauptschulbildungsgang und der 9. Klassenstufe im Realschulbildungsgang der Oberschulen. Sie betrifft ferner an den Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt Lernen die Klassenstufen 8 und H 9 und an den Gymnasien die Schüler der Jahrgangsstufe 11. An Beruflichen Gymnasien gilt dieses für die Jahrgangsstufe 12. Hinzukommen Schüler in beruflichen Bildungsgängen, die im nächsten Jahr ihre Prüfungen ablegen. Mit der Aufnahme des Unterrichts in den vierten Klassen und den Abschluss- und Vorabschlussklassen ist es für den Kultusminister nicht getan. „Ich schätze zwar ein, dass mit einem Normalbetrieb bis zum Ende des Schuljahres nicht mehr zu rechnen ist, aber wir denken dennoch über eine weitere Öffnung der Schulen nach. In einer dritten Stufe wollen wir für die übrigen Schüler den Unterricht an den Schulen eröffnen. Dabei denken wir an einen Wechsel aus Präsenzzeiten an der Schule und häuslichen Lernzeiten. Wir streben an, dass alle Schüler, wenn die Lage es zulässt, möglichst mindestens einmal in der Woche im Unterricht an der Schule sein können. Um die Gesundheit aller zu schützen, müssen dabei zwingend die Maßgaben des Infektionsschutzes bedacht werden, um eine Ausbreitung des Virus weiter einzudämmen“, so Kultusminister Christian Piwarz.

Infos auch unter: www.bildung.sachsen.de/blog

 

Liebe Bürgerinnen und Bürger

im Landkreis Mittelsachsen sind die Neuerkrankungen gegenüber Freitag, 24. April, wieder leicht gestiegen. Die Zahl der positiv getesteten Personen liegt nun (28. April) bei 247 Personen, also 6 Personen mehr zum Freitag. Für ein Fazit ist es jetzt noch zu früh, hoffen wir, dass die Ansteckungsrate wieder zum Stillstand kommt, wie es bereits vom 20. April bis 24. April der Fall war. Dies ist insofern wichtig, dass die auferlegten Einschränkungen auch weiter gelockert werden können und der 4. Mai somit eine kleine Trendwende im Umgang mit dem Virus darstellen kann.

Zum Stand 28. April befinden sich im gesamten Landkreis 849 Menschen in Quarantäne (Plus von 16 Personen gegenüber 24. April) und 715 konnten diese bereits wieder verlassen.

 

Informationen der Entsorgungsdienste Kreis Mittelsachsen GmbH

Aufgrund der aktuellen Corona-Pandemie musste der große Tag der offenen Tür der Entsorgungsdienste Kreis Mittelsachsen GmbH (EKM) am 16. Mai abgesagt werden. Ein Ersatztermin wird beispielsweise über www.ekm-mittelsachsen.de im Bereich „Aktuelles“ bekanntgegeben. Verschoben wird auch die Komposteraktion der EKM
– vorerst auf das Frühjahr 2021 -. Aufgrund der Corona-Situation sind viele Termine der Frühjahrstour des Problemstoffmobils entfallen. Diese können nicht nachgeholt werden. „Wir bitten alle Bürger, zwischengelagerte Problemstoffe in den Sommer- und Herbstterminen oder im Zwischenlager für Sonderabfall im Schachtweg 6 in Freiberg abzugeben“, heißt es in einer Pressemitteilung der EKM. Die Termine des Problemstoff- bzw. Schadstoffmobils finden Interessierte im Abfallkalender 2020 ab Seite 22 und online unter www.ekm-mittelsachsen.de. Außerdem informiert die EKM, dass seit einer Woche die Wertstoffhöfe im Landkreis wieder geöffnet sind. Die Mittelsachsen können, unter Vorbehalt der geltenden Bestimmungen des Freistaates Sachsens, die Wertstoffhöfe wieder besuchen. Die EKM bittet den Anweisungen des Fachpersonals vor Ort zu folgen und die Hygienehinweise bzw. Mindestabstände einzuhalten. Die Gesellschaft weist abschließend darauf hin, dass aufgrund der aktuellen Situation stets Änderungen eintreten können und man sich vorab unter www.ekm-mittelsachsen.de im Bereich „Aktuelles“ informieren solle. Bei Fragen erreichen Interessierte die Abfallberatung der EKM unter 03731-2625-41/-42/-44 oder per E-Mail an email hidden; JavaScript is required.

Beantragung von Azubi-Coronahilfe ab sofort möglich

Seit heute können von der Corona-Krise betroffene Ausbildungsbetriebe in Sachsen einen Zuschuss zur Ausbildungsvergütung beantragen. Die entsprechenden Unterlagen stehen auf der Internetseite der Landesdirektion Sachsen (LDS) zur Verfügung. Die Betriebe erhalten einen einmaligen Zuschuss zur Ausbildungsvergütung in Höhe des individuellen Ausbildungsentgeltes für 6 Wochen (1,5 Monate). Eine entsprechende Förderrichtlinie des Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr hat das sächsische Kabinett am 21. April 2020 verabschiedet. Es werden Ausbildungsbetriebe unterstützt, die von Kurzarbeit während der Corona-Krise betroffen sind und nicht mehr als 250 Mitarbeiter haben. Den Antrag auf den Ausbildungszuschuss gibt es hier: https://www.lds.sachsen.de/foerderung/?ID=16396&art_param=335

Zusätzlich zum ausgefüllten Antragsformular hat die für die Ausbildung zuständige Stelle wie beispielsweise Industrie- und Handelskammer, Handwerkskammer, Ärztekammer oder Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie) das jeweilige Ausbildungsverhältnis, für das die Förderung beantragt wird, zu bestätigen. Fragen zum Programm können an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der LDS unter dem Postfach email hidden; JavaScript is required gestellt werden.

Seit Montag, d. 20. April, besteht nun die Maskenpflicht für den Besuch im Einzelhandel, öffentlichen Gebäuden und Personennahverkehr. Die Bedeckung von Mund und Nase rundet somit die Hygienevorschriften rund um das häufige Händewaschen und Desinfizieren von Oberflächen ab. Auch wenn der Mundschutz bzw. die sogenannten Community-Masken kontrovers diskutiert werden, halten wir deren Einsatz ganz klar für sinnvoll bzw. notwendig und empfehlen, die Masken überall dort zu tragen, wo Kontakt zu anderen Personen besteht. Das kann auch ein geeigneter Schal oder ein Tuch sein. Wichtig ist, dass dieser Schutz eng am Gesicht abschließt.

Ein Mundschutz kann in der Löwen-Apotheke am Markt und der Brücken-Apotheke auf der Dresdener Straße in Roßwein oder über das Fachgeschäft Thomas Krebs (Community-Masken), Querstraße 11, 04741 Roßwein, 034322 42689 | 034322 41217 email hidden; JavaScript is required bezogen werden.

In den kommenden Tagen erwarten wir den Beschluss weiterer Erleichterungen im Umgang mit den Pandemiebeschränkungen und veröffentlichen diese auf der Homepage der Stadt Roßwein oder auf Roßwein TV. Auf der Homepage der Stadt Roßwein können Sie sich kostenlos für den städtischen Newsletter registrieren und erhalten zukünftig 1 x täglich die neuesten Informationen aus der Stadt und Region frei Haus.

Aufgrund der Tatsache, dass wir bis zum Ende der Woche mit keinen markanten Änderungen rechnen, werden wir erst wieder ein Update veröffentlichen, wenn nennenswerte Neuigkeiten anstehen.

Wir hoffen auf Ihr Verständnis und wünschen Ihnen weiterhin eine stabile Gesundheit.

Mit freundlichen Grüßen

Veit Lindner
Bürgermeister

 

 

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

im Landkreis Mittelsachsen ist gegenüber Dienstag (24. April) kein weiterer Corona-Fall festzustellen. Somit gibt es seit Dienstag keine weitere Infizierung zu vermelden. (Derzeit ein gutes Zeichen!) Die Zahl der positiv getesteten Personen liegt somit immer noch bei 241 Personen. Es gab bisher 2 Todesfälle auf Grund der Coronaerkrankung im ganzen Landkreis. Ein 72-jährige Mann und eine 52- jährige Frau hatten Vorerkrankungen und sind an den Folgen der Viruserkrankung leider verstorben. In Roßwein gab es bisher nur eine erkrankte Person, welche mittlerweile wieder genesen sein dürfte. Zum Stand 24. April befinden sich im gesamten Landkreis 833 Menschen in Quarantäne und 646 konnten diese bereits wieder verlassen.

Seit Montag, d. 20. April besteht eine Maskenpflicht für den Besuch im Einzelhandel und den Öffentlichen Personennahverkehr. Unsere Bevölkerung zeigt sich sehr diszipliniert und trägt diese Mund- und Nasenmasken mittlerweile auch bei anderen Erledigungen und prinzipiell außerhalb der eigenen vier Wände. Eine Abdeckung von Mund und Nase soll der Tröpfcheninfektion vorbeugen. Sie ist sinnvoll im Kontakt mit Risikogruppen oder dort, wo sich mehrere Menschen stetig aufhalten. Die Bedeckung von Mund und Nase rundet somit die Hygienevorschriften rund um das häufige Händewaschen und Desinfizieren von Oberflächen ab. Auch wenn der Mundschutz bzw. die sogenannten Community-Masken kontrovers diskutiert werden, halten wir deren Einsatz, z.B. beim Einkaufen oder dem Besuch öffentlicher Gebäude, ganz klar für sinnvoll und notwendig und empfehlen die Masken überall dort zu tragen, wo Kontakt zu anderen Personen besteht. Das kann auch ein geeigneter Schal oder ein Tuch sein. Wichtig ist, dass dieser Schutz eng am Gesicht abschließt.

Ein Mundschutz kann nach der jeweiligen Lieferfähigkeit in der Löwen-Apotheke am Markt, der Brücken-Apotheke auf der Dresdener Straße in Roßwein oder über das Fachgeschäft Thomas Krebs (Community-Masken), Querstraße 11, 04741 Roßwein, 034322 42689 | 034322 41217 email hidden; JavaScript is required bezogen werden. Des Weiteren näht die Roßweinerin, Frau Roswitha Lauer, in Eigeninitiative verschiedene Schutzmasken, welche in der Brücken-Apotheke gegen eine kleine Materialspende ausgereicht werden. Wir danken an dieser Stelle Frau Lauer ganz herzlich für dieses selbstlose Engagement. Herzlichen Dank.

In der Löwen-Apotheke am Markt und in der Brückenapotheke auf der Dresdener Straße sind derzeit sowohl Einmalmundschutz als auch wiederverwendbare Mund- und Nasenmasken lieferbar.

Rathaus wieder schrittweise offen – Besuch nur mit Mundschutz

Ab Montag, d. 27. April wird das Rathaus, auf Grund der gelockerten Ausgehbeschränkungen, wieder schrittweise geöffnet. Für die Besucher des Rathauses gilt Mundschutzpflicht!

So steht das Rathaus zunächst mit Sonderöffnungszeiten für die Belange der Einwohner wieder zur Verfügung. Das Bürgerbüro, die Kämmerei, das Bauamt und die Hauptverwaltung stehen nach vorheriger Terminabsprache bzw. Terminanmeldung für die Bürger wieder bereit. Um längere Wartezeiten im Einwohnermeldeamt zu vermeiden, empfehlen wir ganz dringend die Vereinbarung von Besuchsterminen unter 034322/46614 oder 034322/4660.

Fahrerlaubnisbehörde länger erreichbar

Die Fahrerlaubnisbehörde ist ab sofort dienstags und donnerstags bis 17:30 Uhr zu erreichen, bisher bis 16 Uhr. Sie sichert aber nur die eingeschränkte Bearbeitung dringlicher Fälle in der Hauptstelle in Döbeln ab. Dringliche Fälle sind Verlängerungen der Gültigkeit von Fahrerlaubnissen (LKW, Bus, Fahrgastbeförderung) und der Schlüsselzahl 95, die bis zum 15. Mai 2020 ablaufen sowie die Ausstellung von Ersatzdokumenten, wenn diese zur Berufsausübung benötigt werden (Kraftfahrer im Fernverkehr). Der Zutritt erfolgt ausschließlich nach telefonischer Terminabsprache/Terminbestätigung. Die Behörde ist von Montag bis Freitag von 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr sowie Dienstag und Donnerstag von 13:00 bis 17:30 Uhr zu erreichen. Die Telefonnummer lautet 03731 799-1454 und die E-Mail lautet email hidden; JavaScript is required

Coronahilfe für von Kurzarbeit betroffene Ausbildungsbetriebe

Die von der Corona-Krise betroffenen Ausbildungsbetriebe in Sachsen werden mit einem Zuschuss zur Ausbildungsvergütung unterstützt. Eine dementsprechende Förderrichtlinie des Arbeits- und Wirtschaftsministeriums wurde heute vom Kabinett in Dresden verabschiedet. Es werden Ausbildungsbetriebe unterstützt, die von Kurzarbeit während der Corona-Krise betroffen sind und nicht mehr als 250 Mitarbeiter beschäftigen. Der einmalige Zuschuss wird in Höhe des individuellen Ausbildungsentgeltes für sechs Wochen (1,5 Monate) bis zum Zeitpunkt des Anspruchs auf Kurzarbeitergeld gewährt. Begünstigt werden Ausbildungsverhältnisse in Berufen nach Berufsbildungsgesetz (BBiG) bzw. Handwerksordnung (HwO), für die Kurzarbeit bewilligt worden ist. Die Förderanträge können ab Montag, 27. April, bei den zuständigen Stellen (z.B. Handwerkskammer, Industrie- und Handelskammer oder Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie) eingereicht werden und werden von dort nach Bestätigung des Ausbildungsverhältnisses an die Bewilligungsbehörde (Landesdirektion Sachsen) zur Bearbeitung weitergeleitet.

Die Zuwendung wird für den Zeitraum gewährt, in dem für das zu fördernde Ausbildungsverhältnis kein Anspruch auf Kurzarbeitergeld der Bundesagentur für Arbeit besteht. Der Zuschuss wird bewilligt, wenn der Auszubildende gegenüber seinem Ausbildungsbetrieb einen Anspruch auf Zahlung der Ausbildungsvergütung gemäß § 19 Abs. 1 Nr. 2 BBiG für 6 Wochen (1,5 Monate) hat.

Weiterhin gilt folgendes:

Bitte waschen Sie sich regelmäßig die Hände! Nach Möglichkeit versuchen Sie bitte auch, die Hände zu desinfizieren!! Halten Sie sich im eigenen Haushalt auf, bitte veranstalten Sie keine Treffen, keine Familienfeiern oder sonstige Zusammenkünfte mit mehr als 3 Personen. Halten Sie mindestens 1,5 Meter Distanz gegenüber anderen Menschen. Spaziergänge oder sportliche Aktivitäten im Freien können durchgeführt werden, aber immer allein oder maximal mit einer weiteren Person. Wenn möglich, tragen Sie beim Aufenthalt außerhalb der eigenen Wohnung einen Mundschutz!

Wir wünschen Ihnen, trotz der gegenwärtigen Ausnahmesituation, ein sonniges Wochenende und bleiben Sie gesund.

 

Mit freundlichen Grüßen

Veit Lindner
Bürgermeister

Unterstützung für Sachsens Sport

Der Freistaat Sachsen unterstützt den Sport während der Corona-Krise mit insgesamt 20 Millionen Euro über Zuschüsse und Darlehen. Dazu hat das Innenministerium eine entsprechende Förderrichtlinie erlassen. Vereine können ab sofort Zuschüsse bis zu 10.000 Euro beziehungsweise Darlehen zur Liquiditätssicherung in Höhe von bis zu 500.000 Euro beantragen. Die Zuschüsse bis zu 10.000 Euro können gemeinnützige Sportvereine über den Landessportbund beantragen. Die Gewährung von zinslosen Darlehen zur Liquiditätssicherung wird über die Sächsische Aufbaubank sichergestellt. Weiterführende Informationen auch auf der Internetseite des Kreissportbundes: https://www.ksb-mittelsachsen.de/startseite/kreissportbund/aktuelles/aktuelles-detail/News/corona-soforthilfe-fuer-lsb-mitgliedsvereine/NewsController/News/NewsAction/show/

Hinweis aus der Baugenehmigungsbehörde

Aufgrund der aktuellen Corona-Lage sind die Dienstleistungen zur Ersatzbeschaffung von Unterlagen aus früheren Bauakten nicht möglich. „Diese Aufgaben werten wir sonst nicht als Pflichtaufgabe, sondern im Rahmen der Dienstleistungsorientierung“, heißt es aus der Behörde.

 

Produktion umstellen und Vernetzung ist wichtig

Wenn Jörn Wonneberger auf die ersten Märztage zurückblickt erkennt man die eine oder andere Sorgenfalte im Gesicht des sonst nach vorn schauenden Unternehmers. Er und seine Frau haben in Mühlau eine Wäschemanufaktur aufgebaut. Doch mit dem Auftreten des Coronavirus brach der Absatz plötzlich ein. „Bald täglich haben sich Kunden bei uns gemeldet und ihre Bestellung storniert, auf Eis gelegt und Anlieferungen gesperrt“, berichtet er. Wie andernorts auch, bereiteten Joern und Claudia Wonneberger ihr 19-köpfiges Team darauf vor, zu Hause bleiben zu müssen. Der Antrag auf Kurzarbeit wurde gestellt. Doch Wonnebergers stecken so einfach den Kopf nicht in den Sand. „Parallel haben wir Energie in die Entwicklung von Nasen-Mund-Masken gesteckt und uns auf Bedarfsplattformen vernetzt. Sprunghaft stieg von da an die Nachfrage dieser Masken bei uns an, so dass wir seither Überstunden sammeln und dringend Verstärkung suchen“, freut sich das Unternehmerehepaar über die Wendung des Blattes. In der zweiten Märzwoche stellten sie die Produktion um und seither entstehen 1.300 Behelfsmasken am Tag. Die Manufaktur Wonneberger ist nicht nur für trendige Schnitte, sondern auch für tolle Farben bekannt. „Mittlerweile fertigen wir auch farbige Modelle, basierend auf drei Grundmodellen. Ergonomisch vollabdeckend oder klassisch geformt wie eine OP-Maske, mit oder ohne Nasenbügel. Weiterhin haben wir einen Loop-Schal entwickelt, welcher im Nasen-Mund-Bereich dreilagig gefüttert ist und dank eines eingearbeiteten Nasenbügels und einer Gummikordel fest auf das Gesicht gezogen werden kann. Alle unsere eingesetzten Materialen sind mindestens bei 70 Grad, meist sogar 90 Grad waschbar und für einen häufigen Gebrauch gedacht. Das Sortiment ist mittlerweile sehr umfangreich“, erklärt Jörn Wonneberger weiter. Die Behelfsmasken werden per Onlineshop bestellt und dann an Physiotherapien und Praxen, Krankenhäuser, Privatpersonen, Apotheken, Altersheime und Konzerne geschickt. Viele Bestellungen kommen aus Sachsen, aber auch darüber hinaus gehen die Mund-Nase-Abdeckungen bundes- und europaweit auf die Reise. Die Wonneberger-Manufaktur ist mit ihrem Onlineshop in der „Kauf-regional“-Seite des Landkreises vertreten. Unter www.wirtschaft-in-mittelsachsen.de/service/kaufregional.html sind bereits mehr als 160 Angebote online.