Hannah Rappräger aus Roßwein und Jonathan Heinze aus Frankenberg absolvierten seit dem 19. bzw. 20. August 2019 ein berufliches Praktikum in der Stadtverwaltung Roßwein. Hannah Rappräger lernt derzeit am Beruflichen Schulzentrum Döbeln-Mittweida und übernahm Praktikumsaufgaben im Kulturamt und unterstützte den IT-Systemadministrator bei verschiedenen Aufgaben. Jonathan Heinze kam vom J.-A.-Stöckhardt-Gymnasium in Chemnitz und erledigte Tätigkeiten in der Kämmerei, dem Hauptamt und Ordnungsamt.

Beide Praktikanten kamen mit ihren jeweiligen Praktikumsbeauftragten, in dem Fall Frau Bianka Graf für die Kämmerei und Frau Ines Lammay für das Kulturamt, zur kleinen Verabschiedung zum Bürgermeister Veit Lindner. Wie beide Praktikanten berichteten, waren sie über den umfassenden Aufgabenbereich im Rathaus mehr als überrascht und zeitgleich froh, dass sie nicht für „Bleistiftspitzen“ und „Kaffeekochen“ eingesetzt waren, sondern notwendige und dringende Arbeiten übertragen bekamen. Wie Hannah Rappräger aussagte, war ihr Berufswunsch zwar die Ausbildung zur Kindergärtnerin, sieht jedoch aufgrund der jetzt gesammelten Erfahrungen ihre Zukunft eher in der Verwaltung und möchte diesbezüglich in einem Jahr dann in eine Fachhochschule mit der Fachrichtung Wirtschaft und Verwaltung wechseln. Auch Jonathan Heinze hat durch das einjährige Praktikum eine Entscheidung für seinen weiteren Lebensweg treffen können und wird sich nun für eine Ausbildung im Verwaltungsbereich entscheiden.

Auf diesem Weg dankt die Stadtverwaltung Roßwein den diesjährigen Praktikanten nochmals für ihren Arbeitseinsatz und Eifer und wünscht Hannah Rappräger und Jonathan Heinze alles Gute für den weiteren beruflichen Lebensweg.

 

Am Samstag, d. 18. Juli 2020, konnten die Kameraden der Freiwilligen Feuerwehr Roßwein ihre neue Einsatzkleidung aus den Händen der Firma DEVA in Empfang nehmen. Die nach den Hochwassern 2002 und 2013 angeschaffte Kleidung war teilweise verschlissen und beispielsweise Reflektoren nicht mehr erkennbar. Aus diesem Grund entschloss sich die Stadt Roßwein, rund 30 T€ in neue Einsatzbekleidung zu investieren. Im modernen „Sandgrau“ präsentierten sich die Kameraden mit ihrer neuen Einsatzbekleidung, welche aus Jacke, Hose und Gurtsystem besteht und pro Kamerad ca. 1.300 € kostet. Wie der Wehrleiter René Bernhard mitteilte, ist ein Vorteil der Einsatzkleidung, dass sich das atmungsaktive Innenfutter der Jacke beim Waschen mit einem Reisverschluss herausnehmen lässt. Nach etwa 30 Waschvorgängen sollte jedoch die Jacke wieder imprägniert werden. Die Kleidung sei aus besonders widerstandsfähigem Stoff gefertigt und hält größerer Hitzentwicklung stand. Die neue Kleidung der Roßweiner Feuerwehr wurde vom tschechischen Spezialunternehmen DEVA produziert und über den in Deutschland ansässigen Händler für Einsatzbekleidung, das Unternehmen Genius, an die Roßweiner Kameraden ausgeliefert. Die Anzüge sind Maßanfertigungen. Für jede Einsatzkleidung wurde der jeweilige Kamerad im Vorfeld vermessen und die neue Kleidung entsprechend hergestellt. Am Samstag hat nun ein Mitarbeiter der Firma Genius die Kameraden in die neue Funktion der Einsatzkleidung eingewiesen, wobei insbesondere das Gurtsystem, welches in der Jacke integriert wurde, in der Praxis noch seine Fähigkeiten beweisen muss. Die bisherige Einsatzkleidung im typischen „Dunkelblau“ wird als Reservekleidung eingelagert und bei notwendigem Ersatz, z. B. wenn die aktuelle Bekleidung gerade gewaschen wird, getragen. Die Roßweiner Kameraden haben zunächst 24 Sets der neuen Einsatzbekleidung für diejenigen Kameraden erhalten, welche in vorderster Front und immer verfügbar sind. Im kommenden Jahr sollen dann die restlichen Kameraden der aktiven Wehr eingekleidet werden und wurden am Wochenende teilweise bereits vermessen.

         

Open Air Musikgenuss – NUR bei trockenem Wetter

Die Bewirtschafter des Roßweiner Weinfestes haben eine Entscheidung getroffen. Aufgrund der coronabedingten Hygienevorschriften werden sie 2020 kein Weinfest organisieren.

Damit die musikliebenden Bürgerinnen und Bürger unserer Stadt aber trotzdem eine Chance auf einen Open Air-Musikgenuss haben, entwickelte die Stadtverwaltung Roßwein, analog des „Decken-Konzert-Formates“, folgende Idee:

Die Stadt Roßwein bietet bei gutem Wetter an drei Samstagen (01.08., 22.08. und 05.09.2020) den Roßweinerinnen und Roßweinern kostenfrei die Möglichkeit, gemeinsam mit einem Freundes- oder Familienkreis eine der insgesamt fünfundzwanzig Biertischgarnituren zu besetzen und den Tisch mit Leckereien aus dem eigenen Picknick-Korb zu decken. Für Getränke und gut gekühlten Wein sorgt das Team des „Lädchens“.

Die Klein-Konzerte beginnen jeweils um 19 Uhr und enden spätestens um 23 Uhr.

Eine Reservierung der Biertische, Ihres Familien- & Freundschaftstisches mit maximal 8 Personen, können Sie während der Dienststunden der Stadtverwaltung unter 034322/4660 oder per Mail: email hidden; JavaScript is required vornehmen.

Sollte Ihre Reservierung für einen Tisch leider zu spät kommen, dann lassen Sie sich doch gleich für den nächsten Termin eintragen.

 

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

in seiner Sitzung am 14. Juli 2020 hat die Sächsische Staatsregierung eine neue Corona-Schutz-Verordnung (SächsCoronaSchVO) beschlossen. Diese gilt vom 18. Juli 2020 bis zum Ablauf des 31. August 2020.

Die neue Verordnung enthält einige weitere Lockerungen:

Neben Familienfeiern mit bis zu 100 Personen sind ab 18. Juli 2020 nun auch Betriebs- und Vereinsfeiern bis zu 50 Personen erlaubt. Ferienlager mit entsprechenden Hygienekonzepten sind möglich. Jahrmärkte und Volksfeste mit genehmigtem Hygienekonzept mit maximal 1000 Besuchern können stattfinden – ab 1. September 2020 auch mit über 1000 Personen, sofern eine Kontaktverfolgung möglich ist. In Theatern, Kinos, Opern, Kongresszentren, Kirchen, Musikclubs und Zirkussen kann der Mindestabstand verringert werden, wenn es eine verpflichtende Kontaktverfolgung und ein genehmigtes Hygienekonzept gibt.

Organisierte Tanzveranstaltungen von Tanzschulen und Tanzvereinen sind wieder möglich. In Reisebussen muss ein Mund- und Nasenschutz nur dann getragen werden, wenn der Mindestabstand von 1,50 Metern nicht eingehalten werden kann. Ab 18. Juli 2020 sind auch Sportwettkämpfe mit Publikum bis 1000 Personen wieder zulässig – mit genehmigten Hygienekonzept. Wettkämpfe im Breiten- und Vereinssport mit bis zu 50 Besuchern benötigen kein genehmigtes Hygienekonzept. Ab 1. September 2020 dürfen Groß- und Sportveranstaltungen mit mehr als 1000 Besuchern stattfinden, wenn eine Kontaktverfolgung möglich ist und die Hygieneregeln eingehalten werden.

Alle anderen Großveranstaltungen sind bis 31. Oktober 2020 untersagt.

Was ändert sich in Schulen und Kitas?

Grundlegende Änderungen finden nicht statt. Die Kitas sind bereits seit dem 29. Juni 2020 im Regelbetrieb. Die allgemeinen Hygienebestimmungen sowie die Gesundheitsbescheinigung gelten hier weiter fort. Nach den Sommerferien wechseln auch alle Schulen wieder in den Normalbetrieb. Bis dahin gibt es weitere Lockerungen bei den schulischen Veranstaltungen. Den Schulanfängern soll eine feierliche Schulaufnahme mit Zuckertütenübergabe im Beisein beider Eltern und der Geschwister ermöglicht werden.

Schulen:  Eltern und andere externe Partner dürfen mit Zustimmung der Schulleitung wieder in die Schulen. Schulische Veranstaltungen sind unter Einhaltung der allgemeinen Hygienebestimmungen wieder zulässig. Eltern und externe Partner sind verpflichtet, während ihres Aufenthaltes auf dem Schulgelände eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Bei Vorliegen eines wichtigen pädagogischen Grundes entfällt die Verpflichtung. Internate an Schulen können ab dem 18. Juli 2020 den Regelbetrieb aufnehmen. Die sonderpädagogische Diagnostik im Rahmen des Verfahrens zur Feststellung von sonderpädagogischem Förderbedarf kann mit Einwilligung der Personensorgeberechtigten durchgeführt werden. Das Gleiche gilt für Verfahren bei Kindern, die zum Schuljahr 2020/2021 eingeschult werden sollen.

Kita und Hort:  Das Beibringen der Gesundheitsbescheinigung bleibt bis zum 30. August 2020 bestehen. Der Hort startet mit den Sommerferien in den Regelbetrieb. Einrichtungsfremden Personen, insbesondere Eltern, Personensorgeberechtigten oder andere zum Abholen Berechtigten, ist das Betreten der Einrichtung gestattet. Sie sind verpflichtet, während ihres Aufenthaltes auf dem Einrichtungsgelände eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen und einen ausreichenden Abstand zu anderen Personen zu wahren. Elternabende, Elterngespräche, Fachberatung, ärztliche und zahnärztliche Untersuchungen oder Vorsorgeangebote sowie sonstige Veranstaltungen, die der pädagogischen Konzeption der jeweiligen Einrichtung entsprechen, sind zulässig. Auf dem Einrichtungsgelände ist ein ausreichender Abstand zwischen erwachsenen Personen einzuhalten. Einrichtungsbezogene Veranstaltungen sind unter Einhaltung der allgemeinen Hygienebestimmungen und eines ausreichenden Abstandes zwischen den Beteiligten auf dem Einrichtungsgelände mit Zustimmung der Einrichtungsleitung gestattet.

Den kompletten Wortlaut der neuen Corona- Schutzverordnung können Sie jederzeit auf der Homepage der Stadt Roßwein unter www. rosswein.de auf der Startseite nachlesen.

Die wesentlichen Grundlagen zur Verhinderung von Infektionen mit dem Corona-Virus gelten weiterhin: Neben Kontaktbeschränkungen ist das grundsätzliche Abstandsgebot von 1,50 Metern einzuhalten und die Pflicht, eine Mund- und Nasenbedeckung in öffentlichen Verkehrsmitteln und beim Einkaufen zu tragen.

Bitte nehmen Sie Rücksicht auf Ihre Mitbürger, tragen Sie, wann immer es geht, einen Mundschutz und desinfizieren Sie regelmäßig die Hände.

 

Hoffen wir, dass es durch die weiteren Lockerungen und die Ferien- bzw. Urlaubszeit nicht zu einer 2. Welle der Corona-Infizierungen in unserem Land kommt.

Wir wünschen allen Bürgerinnen und Bürgern, trotz der besonderen Situation, einen erholsamen Urlaub und abwechslungsreiche Ferien. 

Bleiben Sie gesund!

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

Veit Lindner
Bürgermeister

Ab Ende August wird Bürgermeister Veit Lindner wieder gemeinsam mit einem Vertreter des Bauamtes, des Ordnungsamtes sowie des Baubetriebshofes die Ortsbegehungen durchführen. Alle 2 Jahre steht das Rathausteam somit den Einwohner vor Ort für Gespräche zur Verfügung und freut sich über die Hinweise aus der Bevölkerung. Die Ortsbegehungen sind eine gute Möglichkeit, dass sich die Einwohner mit ihren Problemen direkt an das Rathausteam wenden können. Darüber hinaus sollen bei den Begehungen  mögliche Unzulänglichkeiten vor Ort erkannt (z.B. Schäden an Gehwegen, Verkehrszeichen, usw.) und zur Abarbeitung aufgenommen sowie Probleme und Bauprojekte gemeinsam besichtigt werden.

Die Termine der jeweiligen Ortsbegehungen können Sie hier finden:

Dienstag, 25.8.2020 – 16.00 Uhr – Haßlau

Start:  Hof Kalbhenn – Hauptstraße – Straße „An der Feuerwehr“ – Feuerwehr – Hauptstraße – Tempel – Ortsausgang – *Ossig “ Sonnenhof – *Naußlitz Autobahntunnel – Naußlitz Ortslage – Spielplatz – Fa. Borgmann – *Zweinig – Margarethenmühle – Parkplatz S 39 –  Ende

Dienstag, 01.09.2020 – 16.00 Uhr – Gleisberg

Start: Am Bahnhof – Siedlungsstraße – Hauptstraße – Weisens Dreieck – Reiterhof HWL/Bibliothek – Hauptstraße – Gasthof – Spielplatz – Chorener Straße – Hauptstraße – Dorfgemeinschaftshaus – *Wettersdorf  Ortseingang – Untere Gasse – Horch und Guck Platz – Hauptstraße zurück – Spielplatz – Dorfgemeinschaftshaus Wetterwitz – Ende

Samstag, 05.09.2020 – 08.00 Uhr – Littdorf, Otzdorf, Grunau, Hohenlauft

Start: Littdorf Teich – Hauptstraße – Ortsende -* Otzdorf – ehemaliger Gasthof – Regenrückhaltung – Dorfstraße – Feuerwehr – Spielplatz – *Grunau – Hauptstraße Ehrenmal – Brücke ehemals Papierfabrik – Ladestraße – Hohenlaufter Weg – zurück Hauptstraße bis Ehrenmal – *Hohenlauft – Einfahrt Wertstoffhof – Ortsmitte bis Regenrückhaltung Deponie – zurück – Ende

Dienstag, 08.09.2020 – 16.00 Uhr  – Roßwein

Start: Marktplatz – Kreuzplatz – Burgraben – Garagenhof – Wunderburg – Uferstraße – Kohlestraße – Gersdorfer Straße – Hartenberg – Hartenbergstraße – Südstraße – Bergstraße – Fußweg Ehrenfriedhof – Etzdorfer Straße – Bahnhofstraße – Radweg an der Mulde – Brücke Jugendclub – Stadtbadstraße – Festplatz – zurück Stadtbadstraße bis Bäckerei Zschiesche – entlang der Mulde – Brückenplatz – Querstraße – Mittelstraße – Marktplatz – Ende

Dienstag, 15.09.2020 – 16.00 Uhr – Roßwein

Start: Marktplatz – Schuldurchgang – Poststraße – Gartenstraße – Stadtgärtnerei – An der Laute – Avus – Schrebergartenstraße – Weinberg – Straße der Einheit – Schulweg – Schrebergartenstraße – Herrmannstraße – Lommatzscher Straße – Garagenhof – Stiefelweg – Gottesacker – Kreuzplatz – Marktplatz – Ende

Dienstag, 29.09.2020 – 16.00 Uhr – Roßwein/Seifersdorf

Start: Stadion – Wohngebiet Steinhübel – Wilhelm-Kaulisch-Straße – Wohngebiet – Förderschule – Naumannweg – Bagadi Ranch – Hauptstraße – Alte Schule – *Neuseifersdorf Ortseingang – Kühnschmiede – Lager Bauhof – Niederforst – Ende

Dienstag, 06.10.2020 – 16.00 Uhr – Niederstriegis

Start: Alte Schule – Kita – Dorfstraße – Hauptstraße – Wohngebiet – Schweizer Haus – Mahlitzsch – Ortslage bis Zweiniger Grund – Ende

 

 

Elias Bixl, 20 Jahre und Student an der Hochschule Mittweida, kommt aus Gebersbach bei Waldheim. Nach 10 Jahren Klavierunterricht hat er sich das Orgelspielen autodidaktisch beigebracht. Seit 2015 ist er als ehrenamtlicher Organist in der Kirchgemeinde Waldheim-Geringswalde tätig. Seit 2018 bespielt er auch die Orgeln aus Hartha und Umgebung. In diesem Konzert erklingt die historische Schmeißer-Orgel der ehemaligen Gutskirche Otzdorf. Zu hören sind Choräle und Orgelwerke u.a. von Johann Sebastian Bach, Johannes Brahms und Jan Zwart.

Das Konzert findet am 02. August 2020 um 19:00 statt (Einlass schon ab 18:30 Uhr).

Meißen, 15.07.2020: Sie pflegen einen Angehörigen oder benötigen selbst Hilfe im Alltag? Der Caritasverband Meißen e.V. lädt zu offenen Beratungsvormittagen für pflegende Angehörige, Betroffene und Interessierte in Roßwein ein.

Am 12. und 26. August erwartet Sie jeweils zwischen 8.30 Uhr und 12.00 Uhr eine Mitarbeiterin des Verbandes im Bürgerhaus Roßwein, Markt 8.

Insbesondere bei einer demenziellen Erkrankung entstehen Fragen: „Wie soll ich mit der Situation umgehen?“ oder „Was kommt da alles auf mich zu?“ Aber auch sonst ist Pflegebedürftigkeit oft mit Unsicherheiten verbunden.

Wir erklären individuelle Möglichkeiten der Versorgung und Begleitung. Die Teilnahme ist kostenlos. Sie können spontan vorbeikommen oder sich vorher im Bürgerhaus (Tel. 034322-581431) bzw. beim Caritasverband (Tel. 03431-7297941) anmelden.

 

Kontakt
Caritasverband für das Dekanat Meißen e.V.
Leben und Wohnen im Alter
Kreuzstraße 2, 04720 Döbeln
Tel.: 03431/7297941
E-Mail: email hidden; JavaScript is required
www.caritas-meissen.de

 

Gesundheitsbescheinigung bleibt bis zum Ende der Sommerferien

Das Kultusministerium hat heute die neue Allgemeinverfügung für Schulen und Kitas bekanntgegeben.

Sie tritt am 18. Juli 2020 in Kraft und läuft am 30. August2020 aus. Grundlegende Änderungen finden nicht statt. Die Kitas sind bereits seit dem 29. Juni 2020 im Regelbetrieb. Die allgemeinen Hygienebestimmungen sowie die Gesundheitsbescheinigung gelten hier weiter fort. Nach den Sommerferien wechseln auch alle Schulen wieder in den Normalbetrieb. Bis dahin gibt es weitere Lockerungen bei den schulischen Veranstaltungen. Wie der sächsische  Kultusminister Piwarz erklärte, haben ihn in den letzten Wochen viele Elternbriefe erreicht, die von geplanten Schuleinführungsfeiern berichteten, wo zum Teil nur ein Elternteil bei der Schulveranstaltung zugelassen wird. Das ist natürlich drei Tage vor dem Normalbetrieb nur schwer vermittelbar. Den Schulanfängern soll eine feierliche Schulaufnahme mit Zuckertütenübergabe im Beisein beider Eltern und der Geschwister ermöglicht werden. Mit der neuen Allgemeinverfügung haben wir hier noch einmal ein deutliches Signal gesetzt, erklärte Kultusminister Christian Piwarz. Auch mit Blick auf die freiwilligen Lernangebote der Sommerschulen finden weitere Erleichterungen statt, so können externe Partner das Schulgelände und die Schule betreten.

Schulen:  Eltern und andere externe Partner dürfen mit Zustimmung der Schulleitung wieder in die Schulen. Schulische Veranstaltungen sind unter Einhaltung der allgemeinen Hygienebestimmungen wieder zulässig. Eltern und externe Partner sind verpflichtet, während ihres Aufenthaltes auf dem Schulgelände eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Bei Vorliegen eines wichtigen pädagogischen Grundes entfällt die Verpflichtung. Internate an Schulen können ab dem 18. Juli 2020 den Regelbetrieb aufnehmen. Die sonderpädagogische Diagnostik im Rahmen des Verfahrens zur Feststellung von sonderpädagogischem Förderbedarf kann mit Einwilligung der Personensorgeberechtigten durchgeführt werden. Das Gleiche gilt für Verfahren bei Kindern, die zum Schuljahr 2020/2021 eingeschult werden sollen.

Kita und Hort:  Die Gesundheitsbescheinigung bleibt bis zum 30. August2020 bestehen. Der Hort startet mit den Sommerferien in den Regelbetrieb. Einrichtungsfremden Personen, insbesondere Eltern, Personensorgeberechtigten oder andere zum Abholen Berechtigten, ist das Betreten der Einrichtung gestattet. Sie sind verpflichtet, während ihres Aufenthaltes auf dem Einrichtungsgelände eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen und einen ausreichenden Abstand zu anderen Personen zu wahren. Elternabende, Elterngespräche, Fachberatung, ärztliche und zahnärztliche Untersuchungen oder Vorsorgeangebote sowie sonstige Veranstaltungen, die der pädagogischen Konzeption der jeweiligen Einrichtung entsprechen, sind zulässig. Auf dem Einrichtungsgelände ist ein ausreichender Abstand zwischen erwachsenen Personen einzuhalten. Einrichtungsbezogene Veranstaltungen sind unter Einhaltung der allgemeinen Hygienebestimmungen und eines ausreichenden Abstandes zwischen den Beteiligten auf dem Einrichtungsgelände mit Zustimmung der Einrichtungsleitung gestattet.

Die Allgemeinverfügung ist abrufbar unter: www.coronavirus.sachsen.de

 

In seiner Sitzung am 14. Juli 2020 hat die Sächsische Staatsregierung eine neue Corona-Schutz-Verordnung (SächsCoronaSchVO) beschlossen. Diese gilt vom 18. Juli 2020 bis zum Ablauf des 31. August 2020.

Ab 18. Juli 2020 gilt nun Folgendes:

Die wesentlichen Grundlagen zur Verhinderung von Infektionen mit dem Corona-Virus gelten weiterhin: Kontaktbeschränkungen, das grundsätzliche Abstandsgebot von 1,50 Metern und die Pflicht, eine Mund- und Nasenbedeckung in öffentlichen Verkehrsmitteln und beim Einkaufen zu tragen.

Die neue Verordnung enthält einige Lockerungen:

Neben Familienfeiern mit bis zu 100 Personen sind ab 18. Juli 2020 nun auch Betriebs- und Vereinsfeiern bis zu 50 Personen erlaubt. Ferienlager mit entsprechenden Hygienekonzepten sind möglich. Jahrmärkte und Volksfeste mit genehmigtem Hygienekonzept mit maximal 1000 Besuchern können stattfinden – ab 1. September 2020 auch mit über 1000 Personen, sofern eine Kontaktverfolgung möglich ist. In Theatern, Kinos, Opern, Kongresszentren, Kirchen, Musikclubs und Zirkussen kann der Mindestabstand verringert werden, wenn es eine verpflichtende Kontaktverfolgung und ein genehmigtes Hygienekonzept gibt.

Organisierte Tanzveranstaltungen von Tanzschulen und Tanzvereinen sind wieder möglich. In Reisebussen muss ein Mund- und Nasenschutz nur dann getragen werden, wenn der Mindestabstand von 1,50 Metern nicht eingehalten werden kann. Ab 18. Juli 2020 sind auch Sportwettkämpfe mit Publikum bis 1000 Personen wieder zulässig – mit genehmigten Hygienekonzept. Wettkämpfe im Breiten- und Vereinssport mit bis zu 50 Besuchern benötigen kein genehmigtes Hygienekonzept. Ab 1. September 2020 dürfen Groß- und Sportveranstaltungen mit mehr als 1000 Besuchern stattfinden, wenn eine Kontaktverfolgung möglich ist und die Hygieneregeln eingehalten werden.

Alle anderen Großveranstaltungen sind bis 31. Oktober 2020 untersagt.

Der Landkreis Mittelsachsen möchte Eltern zur Geburt ihres Kindes gratulieren und das Neugeboren herzlich willkommen heißen. Vor den Eltern liegt eine aufregende und spannende Zeit voller schöner Momente. Die ersten Tage nach der Geburt, der erste direkte Blickkontakt, das erste Lächeln, der erste Zahn, das erste Wort …, diese besonderen Ereignisse erfüllen Eltern mit Glück, Freude und auch Stolz. Viele Eltern stehen in den ersten Wochen nach der Geburt vor verschiedensten Fragen und Herausforderungen. Im Rahmen eines Willkommensbesuches bietet der Landkreis Mittelsachsen Information und Beratung rund um die Geburt eines Kindes an.

In einem vertrauensvollen Gespräch bzw. einer allgemeinen Beratung informieren drei Fachkräfte, gern auch schon vor der Geburt, zum Beispiel:

  • zur Beantragung von Leistungen wie z. B. Elterngeld, Kindergeld und Kinderzuschlag usw.
  • zu rechtlichen Fragen (z. B. Sorge- und Umgangsrecht usw.)
  • zur Vaterschaftsanerkennung, Unterhaltsangelegenheiten und Beistandsschaften
  • zu Fragen der Entwicklung und Erziehung des Kindes in den ersten Lebensjahren
  • zu familienrelevanten Themen sowie über Schwangerschaft und Geburt.

Die drei Fachkräfte verstehen sich als Lotse für die Familien und vermitteln bei Bedarf weitere Hilfsangebote zu den im Landkreis zur Verfügung stehenden Unterstützungs- und Beratungsmöglichkeiten. Dieses Angebot steht allen Familien im Landkreis freiwillig und kostenfrei zur Verfügung. Die Fachkräfte unterliegen der Schweigepflicht.

Unter folgenden Kontaktdaten können Sie gern einen Termin mit der für Sie zuständigen Ansprechpartnerin vereinbaren:

Region Döbeln (Waldheim, Hartha, Leisnig, Geringswalde, Zettlitz, Döbeln, Roßwein, Ostrau, Zschaitz- Ottewig, Mochau, Großweitzschen)
Zuständige Sozialarbeiterin: Mandy Scholl
E-Mail: email hidden; JavaScript is required
Telefon: 03731 799-1640

Region Mittweida (Altmittweida, Mittweida, Burgstädt, Claußnitz, Erlau, Frankenberg, Hainichen, Hartmannsdorf, Königsfeld, Königshain-Wiederau, Kriebstein, Lichtenau, Lunzenau, Mühlau, Penig, Rochlitz, Rossau, Seelitz, Striegistal, Taucha, Wechselburg)
Zuständige Sozialarbeiterin: Susan Leutert
E-Mail: email hidden; JavaScript is required
Telefon: 03731 799-6207

Region Freiberg (Augustusburg, Bobritzsch-Hilbersdorf, Brand- Erbisdorf, Dorfchemnitz, Eppendorf, Flöha, Frauenstein, Freiberg, Großhartmannsdorf, Großschirma, Halsbrücke, Leubsdorf, Lichtenberg, Mulda, Neuhausen, Niederwiesa, Oberschöna, Oederan, Rechenberg- Bienenmühle, Reinsberg, Sayda, Weißenborn)
Zuständige Sozialarbeiterin: Lucy Zänker
E-Mail: email hidden; JavaScript is required
Telefon: 03731 799-3136

Die zuständigen Sozialarbeiterinnen freuen sich darauf, SIE und Ihr Baby kennenzulernen.

gez. Katrin Ballschuh
14.7.2020

Thomas Halm, Inhaber des gleichnamigen Getränkehandels, feierte am 09. Juli 2020 sein 30-jähriges Betriebsjubiläum. An die Anfangszeit kann sich Thomas Halm genau erinnern, baute er doch mit Freunden und Nachbarn die ehemalige VEAB-Ankaufsstelle zu einem kleinen Getränkehandel um. Später wurde aus dem Getränkehandel Halm eine kleine „Ortskneipe“, welche, wie der Inhaber informierte, auch in Zukunft zum festen Angebot in Gleisberg zählen wird.

Während Anfang der neunziger Jahre noch insgesamt sieben Verkaufsstellen, wie zum Beispiel der Dorfkonsum oder der Gleisberger Gasthof, vorhanden waren, zählt Thomas Halm mit seinem Getränkeausschank mittlerweile zur letzten Verkaufsstelle des Ortes. Seine Gäste setzen sich zum Großteil aus Gleisberger Einwohnern, aber auch aus Besuchern umliegender Dörfer zusammen. Gern wird sich nach der Arbeit auf ein Bier zusammengesetzt und über die Ereignisse des Tages gesprochen.

Mit der Unterstützung seiner Frau will Thomas Halm auch in Zukunft das Angebot des Getränkeausschankes erhalten und so seinen Beitrag dafür leisten, dass es in Gleisberg weiterhin einen zentralen Ort zum Begegnen, zum schnellen Bier und die Möglichkeit des Miteinander-Redens gibt.

Walter Stuber wird Präsident des Rotary-Clubs und plant allerhand

Beim Rotary-Club Döbeln-Mittelsachsen gibt es einen neuen Vorstand: Walter Stuber übernimmt das ehrenamtliche Amt als Präsident von seinem Vorgänger Jens Hänel und will an die erfolgreiche Arbeit anknüpfen. „Ich freue mich, in die großen Fußstapfen treten zu dürfen und viele Aktionen, die Jens Hänel ins Leben rief, mit weiteren schönen Ideen ergänzen zu dürfen“, erklärte Walter Stuber, einer der beiden Geschäftsführer der Roßweiner Firma Gemeinhardt Gerüstbau Service GmbH, bei der feierlichen Amtsübergabe.

„Gemeinsam mit meinen rotarischen Freunden will ich Döbeln und das Umland noch attraktiver gestalten“, so Stuber. Hauptanliegen des Leisnigers ist es, die „zunehmende Vermüllung in den umliegenden Fluren und Wäldern“ zu stoppen. Immer wieder, wenn Walter Stuber und seine Frau Burgunda mit dem Fahrrad in der Umgebung unterwegs sind, stellen die beiden das wachsende Müllproblem fest. „Da muss sich was ändern!“, entgegnet er dem Problem. Stuber will Touristen und Einheimische für die Thematik sensibilisieren und Hinweisschilder dazu mitgestalten und anbringen. Aber auch konkrete Säuberungsaktionen plant Stuber mit seinem Club.

Ebenso will der kreative Unternehmer sich für die Belange der Kinder einsetzen und deshalb wieder ein „Kids Camp“ anbieten sowie die Drogenprävention verstärken. Ein weiterer Plan des Unternehmers ist es, mehrere Parkbänke herzustellen und aufzubauen. Sie sollen Wanderern und Radfahrern in Döbeln, Waldheim, Hartha, Leisnig und Klosterbuch Erholung bieten. In Klosterbuch will Stuber zusätzlich den Bauernmarkt und den hauseigenen Kräutergarten unterstützen, außerdem sind dort weitere Baumpflanzungen geplant.

Und auch beim Glühweinfest von Holger und Sylvia Jentzsch in Döbeln will sich der neue Rotary-Präsident beteiligen. „Wir wollen dieses Mal Vogelkästen und Weihnachtssterne für die Döbelner basteln“, verrät Stuber. „Das Glühweinfest ist ein fester Termin in unserem Kalender, wir freuen uns schon jetzt darauf, den ganzen Corona-Stress hinter uns zu lassen und das Jahr bei einer Tasse Glühwein ausklingen zu lassen.“

Die neuartige Lungenkrankheit sieht der Unternehmer nicht nur als Krise. „Es ist auch eine Chance, die Region um uns herum und die Welt anders zu gestalten. Wir werden sie ergreifen“, schloss Stuber seine Rede bei der Übernahme des Präsidentenamts ab. Ein Jahr lang wird er sich nun den Themen annehmen und sich so für die Stadt und die Region einsetzen.