Um die spezifischen Fragen von Selbstständigen zu beantworten, ist die neue Service-Hotline- Selbstständige- freigeschaltet worden. Das teilte das Jobcenter Mittelsachsen mit. Die Hotline ist von Montag bis Freitag von 8 bis 18 Uhr unter 0800 4 5555 21 kostenfrei zu erreichen.

Geschulte Mitarbeiter aus den Jobcentern stehen für Fragen rund um die Grundsicherung zur Verfügung. Sie informieren über Anspruchsvoraussetzungen zu Leistungen der Jobcenter, nehmen Antragstellungen entgegen und klären, welche Unterlagen benötigt werden. Die Mitarbeiter weisen auch auf Online-Angebote im Kundenportal hin, beispielsweise wie der vereinfachte Antrag heruntergeladen werden kann.

Außerdem geben sie auch Informationen zu weiteren Unterstützungs-und Hilfsprogrammen des Bundes und der Länder im Zusammenhang mit der Corona-Krise.

Weitere Informationen zu den Leistungen der Grundsicherung finden Interessierte unter: https://www.arbeitsagentur.de/m/corona-grundsicherung/

Am Mittwoch, d. 30. Dezember 2020, findet kein Wochenmarkt statt. Der letzte Markttag in diesem Jahr ist am 23. Dezember und der erste im neuen Jahr
am 06. Januar.

Aufgrund der aktuellen Corona-Entwicklung und der damit verbundenen Verordnungen findet der traditionelle Neujahrsempfang des Roßweiner Bürgermeisters im Januar 2021 nicht statt.

Das beliebte Neujahrstreffen war ursprünglich für Freitag, den 8. Januar 2021, geplant. Aufgrund der geltenden Corona-Schutzregeln könnte nur eine stark begrenzte Personenzahl zum Neujahrsempfang eingeladen werden und das entspräche nicht der Intention des Empfanges, der dazu dient, die aktiven Kräften Roßweins zu würdigen und ihnen zu danken. Auch der gesellige Teil des Neujahrsempfanges könnte nicht in gewohnter Weise stattfinden. Auf die vielen interessanten, freundschaftlichen und nicht zuletzt auch konstruktiven Gespräche der Gäste miteinander sowie auf ihre Verköstigung müsste verzichtet werden. Damit verlöre der Neujahrsempfang einen wesentlichen Teil seines traditionellen Charakters.

Aus diesem Grund wurde, in Abstimmung mit den Stadträten, der Neujahrsempfang 2021 abgesagt. Wir hoffen, dass die Vereine, Gewerbetreibenden und ehrenamtlich Aktiven Verständnis für diese Entscheidung aufbringen können und wünschen uns, dass der nächste Neujahrsempfang in gewohnter Atmosphäre stattfinden kann.

Der Bund hat die Rahmenbedingungen der außerordentlichen Corona-Wirtschaftshilfe für den Monat November 2020 veröffentlicht. Die Hilfen bieten eine weitere zentrale Unterstützung für Unternehmen, Betriebe, Selbständige, Vereine und Einrichtungen, die von den aktuellen Corona-Einschränkungen besonders betroffen sind. Hervorzuheben ist, dass die Hilfen entsprechend der Forderung der kommunalen Spitzenverbände auch von öffentlichen, mithin auch kommunalen Unternehmen in Anspruch genommen werden können. So besteht insbesondere im kommunalen Kultur- und Veranstaltungsbereich wie Theatern, Konzerthäusern, aber auch bei Messen, Kongresszentren oder Einrichtungen im Tourismus- und Freizeitbereich ein besonderer Unterstützungsbedarf.

I. Für die außerordentliche Wirtschaftshilfe gelten folgende Rahmenbedingungen:

Gesamtvolumen: Die außerordentliche Wirtschaftshilfe wird ein Finanzvolumen von voraussichtlich ca. 10 Milliarden Euro haben.

Antragsberechtigung: Antragsberechtigt sind direkt von den temporären Schließungen betroffene Unternehmen, Betriebe, Selbständige, Vereine und Einrichtungen und indirekt betroffene Unternehmen nachfolgender Maßgabe:

Direkt betroffene Unternehmen: Alle Unternehmen (auch öffentliche), Betriebe, Selbständige, Vereine und Einrichtungen, die auf der Grundlage des Beschlusses des Bundes und der Länder vom 28. Oktober 2020 erlassenen Schließungsverordnungen der Länder den Geschäftsbetrieb einstellen mussten. Hotels zählen als direkt betroffene Unternehmen.

Indirekt betroffene Unternehmen: Alle Unternehmen, die nachweislich und regelmäßig 80 Prozent ihrer Umsätze mit direkt von den Schließungsmaßnahmen betroffenen Unternehmen erzielen.

Verbundene Unternehmen – also Unternehmen mit mehreren Tochterunternehmen oder Betriebstätten – sind dann antragsberechtigt, wenn mehr als 80 Prozent des verbundweiten Gesamtumsatzes auf direkt oder indirekt betroffene Verbundunternehmen entfällt. Erstattet werden bis zu 75 Prozent des Umsatzes der betroffenen Verbundunternehmen. Dies betrifft etwa eine Holdinggesellschaft, die sowohl Restaurants (geschlossen) und Einzelhandelsunternehmen (weiter geöffnet) hält – hier wird die Nothilfe gezahlt, wenn die Restaurants zu mehr als 80 Prozent des Umsatzes der Holdinggesellschaft beitragen.

II. Welche Förderung gibt es?

Mit der Novemberhilfe werden Zuschüsse pro Woche der Schließungen in Höhe von 75 Prozent des durchschnittlichen wöchentlichen Umsatzes im November 2019 gewährt bis zu einer Obergrenze von 1 Mio. Euro, soweit der bestehende beihilferechtliche Spielraum des Unternehmens das zulässt (Kleinbeihilfenregelung der EU).

Zuschüsse über 1 Millionen Euro bedürfen für die Novemberhilfe noch der Notifizierung und Genehmigung der EU-Kommission. Die Bundesregierung ist derzeit in intensiven Gesprächen mit der Europäischen Kommission, um eine solche Genehmigung für höhere Zuschüsse zu erreichen.

Soloselbstständige können als Vergleichsumsatz alternativ zum wöchentlichen Umsatz im November 2019 den durchschnittlichen Wochenumsatz im Jahre 2019 zugrunde legen. Bei Antragsberechtigten, die nach dem 31. Oktober 2019 ihre Geschäftstätigkeit aufgenommen haben, kann als Vergleichsumsatz der durchschnittliche Wochenumsatz im Oktober 2020 oder der durchschnittliche Wochenumsatz seit Gründung gewählt werden.

III. Anrechnung erhaltener Leistungen

Andere staatliche Leistungen, die für den Förderzeitraum November 2020 gezahlt werden, werden angerechnet. Das gilt vor allem für Leistungen wie Überbrückungshilfe oder Kurzarbeitergeld.

Anrechnung von erzielten Umsätzen im Monat November: Wenn im November trotz der grundsätzlichen Schließung Umsätze erzielt werden, so werden diese bis zu einer Höhe von 25 Prozent des Vergleichsumsatzes nicht angerechnet. Um eine Überförderung von mehr als 100 Prozent des Vergleichs-Umsatzes zu vermeiden, erfolgt bei darüberhinausgehenden Umsätzen eine entsprechende Anrechnung.

Für Restaurants gilt eine Sonderregelung, wenn sie Speisen im Außerhausverkauf anbieten. Hier wird die Umsatzerstattung auf 75 Prozent der Umsätze im Vergleichszeitraum 2019 auf diejenigen Umsätze begrenzt, die dem vollen Mehrwertsteuersatz unterliegen, also die im Restaurant verzehrten Speisen. Damit werden die Umsätze des Außerhausverkaufs – für die der reduzierte Mehrwertsteuersatz gilt – herausgerechnet. Im Gegenzug werden diese Umsätze des Außerhausverkaufs während der Schließungen von der Umsatzanrechnung ausgenommen, um eine Ausweitung dieses Geschäfts zu begünstigen. Beispiel: Eine Pizzeria hatte im November 2019 8.000 Euro Umsatz durch Verzehr im Restaurant und 2.000 Euro durch Außerhausverkauf. Sie erhält daher 6.000 Euro Novemberhilfe (75 Prozent von 8.000 Euro), das heißt zunächst etwas weniger als andere Branchen (75 Prozent des Vergleichsumsatzes). Dafür kann die Pizzeria im November 2020 deutlich mehr als die allgemein zulässigen 2.500 Euro (25 Prozent von 10.000 Euro) an Umsatz mit Lieferdiensten erzielen, ohne dass eine Kürzung der Förderung erfolgt.

IV. Antragstellung

Die Anträge können in den nächsten Wochen über die bundeseinheitliche IT-Plattform der Überbrückungshilfe gestellt werden (www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de). Die elektronische Antragstellung muss hierbei durch einen Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer erfolgen. Die Auszahlung soll über die Überbrückungshilfe-Plattform durch die Länder erfolgen.

Für Soloselbständige, die nicht mehr als 5.000 Euro Förderung beantragen, entfällt die Pflicht zur Antragstellung über einen prüfenden Dritten. Sie werden unter besonderen Identifizierungspflichten direkt antragsberechtigt sein.

 

Resümee des Graffiti-Workshop vom Bürgerhaus in Zusammenarbeit mit dem Künstler Frank Schäfer

Die teilnehmenden Kinder und Jugendlichen am Graffiti-Workshop des Bürgerhauses mit Frank Schäfer haben wieder tolle Ergebnisse gezaubert. An 3 Tagen in der 2. Oktoberferienwoche zeigte der Döbelner Graffitikünstler dem potentiellen Nachwuchs, wie seine Bilder entstehen, welche Farben er für Grundierungen, Outlines, Flächen oder Effekte nimmt. Dabei wurde den Kindern schnell deutlich, dass die Arbeit mit der Sprühdose schon einiges Geschick erfordert, will man damit klare Linien zeichnen. So griffen dann doch einige lieber zum Pinsel, um ihre Kunstwerke zu malen. Aber die Farbdose ist und bleibt für die Kids ein faszinierendes Malwerkzeug und so wurde viel probiert, gezeigt und übermalt, bis sich die jungen Maler und Malerinnen mit ihren Werken zufrieden gaben. Frank Schäfer zeigte ihnen auch, wie er diverse Effekte in seinen bekannten Wandbemalungen erzeugt und die Kids konnten diverse Techniken erproben, z.B. Tupfen und Spritzen, um einen Vulkanausbruch lebhafter zu machen oder Schattierungen, um einen 3-D-Effekt zu erzielen.

Nun arbeiten die Bürgerhausmitarbeiterinnen mit dem Stadtbauhof an einer Möglichkeit der öffentlichen Ausstellung dieser Kunstwerke sowie weiterer Bilder, welche zusammen mit Klassen und Hort der Grundschule gestaltet wurden, bevor die bemalten Holzplatten letztendlich dem Schützenverein als Schutzwände zum „Vogelschießen“ beim Schul- und Heimatfest übergeben werden.

An dieser Stelle möchten wir noch einmal ganz herzlich der Meffert AG Farbwerke in Ostrau danken, welche den Workshop mit einer sehr großzügigen Farbspende unterstützte sowie dem Stadtbauhof für die Abholung der Farben und den Transport der Holzplatten.

Hier zeigen wir schon einmal die Ergebnisse des Workshops „Graffiti und kreative Wandgestaltung“ im Kleinformat:

  Nils, 9 Jahre

  Jenny, 10 Jahre

  Roman, 11 Jahre

  Charlotte, 12 Jahre

  Lenny, 12 Jahre

  Linda, 12 Jahre

  Nele, 12 Jahre

  Mila, 13 Jahre

 

 

 

Christoph Burkhardt eröffnete am Samstag, d. 21. November 2020, seinen An- und Verkauf „Trödelzeit“ in der Dresdener Straße 25. In dem geräumigen Geschäft, in welchem in den zurückliegenden Jahren ein MacPaper-Geschäft, ein Küchenhersteller sowie ein Getränkestützpunkt untergekommen waren, gibt es nun einen An- und Verkauf für historische Gegenstände. Dabei war die Idee des 32-jährigen gebürtigen Roßweiners Mitte des Jahres bei einem Treffen mit Freunden gekommen, ein Trödelgeschäft in Roßwein zu eröffnen. Christoph Burkhardt hatte schon in frühesten Kindertagen Interesse an antiken Gegenständen und besuchte in den zurückliegenden Jahren regelmäßig Trödel- und Flohmärkte in Aue, Dresden und Leipzig. Neben dem An- und Verkauf von Trödel, historischen Möbeln, Leinenstoffen, alten Dekorationsgegenständen, Puppen usw., führt Christoph Burkhardt auch Kinderbekleidung in seinem Angebot. Der An- und Verkauf von Kinderbekleidung sei eine Idee seiner Freundin, welcher ein zusätzliches Angebot im „Trödelzeit-Geschäft“ darstellt. Christoph Burkhardt selbst spezialisiert sich auf Haushaltsauflösungen, antike Gegenstände, Trödel sowie ehemalige DDR-Devotionalien. Geöffnet ist die „Trödelzeit“ immer donnerstags, freitags sowie jeden zweiten Samstag im Monat. Wie Christoph Burkhardt berichtete, soll demnächst noch ein Internet-Shop an den Start gehen und die Errichtung eines Trödel-Cafés favorisiert werden. Mit der Eröffnung des Geschäftes durch Herrn Burkhardt ist das Angebot an Trödel- und Altwarenhandel um zwei Geschäfte, jeweils initiiert von jungen Leuten, reicher geworden. Auf diesem Weg wünschen wir Christoph Burkhardt jederzeit trödelinteressierte Kunden und vor allem viel Freude bei der Umsetzung der Geschäftsidee in Roßwein.

 

Auf dem Parkplatz vor der zentralen Vermittlungsstelle der Telekom auf der Gartenstraße 39 in Roßwein wurde durch die Telekom eine schnelle Ladestation errichtet. Die öffentliche Schnellladestation ist rund um die Uhr nutzbar und hält für den Ladevorgang zwei Parkplätze vor. Damit verfügt Roßwein nun, mit der Ladestation am Marktplatz, über zwei E-Ladestationen.

 

Wie in jedem Jahr gedenken an diesem Tag viele Menschen in der ganzen Welt der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft aller Völker und Nationen. Nur in diesem Jahr ist alles etwas anders. Viele große Gedenkfeiern wurden aufgrund der Corona-Pandemie im kleinen Rahmen durchgeführt, viele fielen auch ganz aus.

Auch in Otzdorf stand die Frage, soll eine Gedenkveranstaltung stattfinden oder nicht? Ein Verzicht konnte jedoch nicht gewollt sein. Die Erinnerung an die Toten aus den beiden Weltkriegen und den Bürgerkriegen unserer Tage, der Opfer von Terrorismus und politischer Verfolgung sowie derer, welche durch Hass und Gewalt gegen Fremde und Schwache Opfer geworden sind, soll wach gehalten werden. Aus diesem Grunde trafen wir uns gemäß der Corona-Verordnung im kleinen Kreis, stellvertretend für die sonst teilnehmenden Gäste, am Kriegerdenkmal. Unser Bürgermeister, Herr Veit Lindner, sprach einige Worte zum Gedenken und erinnerte an die grausamen Kriege.

Für uns ist es nach wie vor wichtig, dass das Geschehene aus den Kriegen und den gegenwärtigen kriegerischen und gewalttätigen Auseinandersetzungen in Erinnerung und Mahnung zugleich bleiben. Die Menschheit sollte nicht wegsehen und vergessen. Nur wir können durch unser Handeln und unsere Aufmerksamkeit aufkeimender Gewalt und Hass entgegenwirken.

Unsere Verantwortung gilt dem Frieden unter den Menschen zu Hause und in der ganzen Welt.

Heiner Richter

Postkarte final

 

Besondere Situationen erfordern besondere Aufmerksamkeit.

Mit einer Postkartenaktion will die Netzwerkkoordinierung präventiver Kinderschutz und Frühe Hilfen des Landkreises Mittelsachsen den Kindern, Jugendlichen, Bürgerinnen und Bürgern Mut machen, dass sie nicht alleine sind und gesehen werden.

Mit der Aktion wird den  Menschen die Möglichkeit gegeben , aktiv mitzuhelfen. Schon das Verteilen von Postkarten durch Netzwerkpartnerinnen und Netzwerkpartner kann helfen, an das Netzwerk, an die Hilfe zu erinnern, füreinander da zu sein, wenn möglich nachbarschaftlich zu unterstützen und aufeinander Acht zu geben.

Auch Kinder und Jugendliche sollen wissen, dass das Netzwerk für sie da ist und es Ansprechpartner für schwierige und belastende Themen gibt.

Insbesondere soll Menschen in herausfordernden Lebenslagen, gezeigt werden, dass es Möglichkeiten der Unterstützung gibt.

Liebe Bürgerinnen und Bürger schauen Sie nicht weg, wenn sie Notlagen von Kindern, Jugendlichen und Familien wahrnehmen, geben Sie unsere Postkarte oder den Link weiter, entwickeln Sie ein Bewusstsein für noch mehr Solidarität untereinander.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung.

Mit freundlichen Grüßen

 

Katrin Ballschuh
Netzwerkkoordinierung präventiver Kinderschutz und Frühe Hilfen
Landratsamt Mittelsachsen
Abteilung Jugend und Familie
Referat Besondere Soziale Dienste
Am Landratsamt 3
09648 Mittweida

Postanschrift:
Frauensteiner Str. 43, 09599 Freiberg
Telefon:  03731 799-6217
Fax:         03731 799-6495
E-Mail:    email hidden; JavaScript is required
Web:      www.landkreis-mittelsachsen.de

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

am heutigen Freitag registrierte das Gesundheitsamt Mittelsachsen 135 weitere Corona-Fälle gegenüber dem Vortag. Somit gab es seit März 3.036 positive Befunde, davon im Altkreis Mittweida 1039, im Altkreis Döbeln 432 und im Altkreis Freiberg 1.574. Insgesamt befinden sich derzeit 2.333 Personen in Quarantäne. Die Zahl der Personen, die in Mittelsachsen stationär behandelt werden, liegt bei 98 – acht Personen davon werden beatmet. Im Landkreis Mittelsachsen sind, im Zusammenhang mit dem Virus, zwei weitere Todesfälle zu beklagen. Dabei handelt es sich um zwei Männer mit Vorerkrankungen im Alter von 81 bzw. 86 Jahren. Insgesamt ist damit die Zahl der coronabedingten Todesfälle seit März auf 13 gestiegen.

Umfrage des Freistaates zu Corona-Maßnahmen

Die aktuellen Schutz- und Beschränkungsmaßnahmen werden von den meisten Sachsen in Anbetracht der weiterhin hohen Zahl an Corona-Neuinfektionen mitgetragen. Das geht aus einer repräsentativen Bevölkerungsumfrage hervor, die INSA-CONSULERE GmbH (INSA) vom 5. November bis 12. November 2020 im Auftrag der Sächsischen Staatskanzlei durchgeführt hat. Das teilte heute der Freistaat in einer Medieninformation mit. Danach sind 80 Prozent der Befragten der Auffassung, dass der in der Öffentlichkeit geltende Mindestabstand seine Berechtigung hat. 88 Prozent geben an, diesen auch einzuhalten.
14 Prozent halten ihn für nicht gerechtfertigt. Die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasenbedeckung befürworten 74 Prozent der Sachsen. 93 Prozent setzen eine Maske auch konsequent auf, vier Prozent der Sachsen geben an, dass sie sich nicht an die Tragepflicht halten. 65 Prozent halten die Kontaktbeschränkung in der Öffentlichkeit für gerechtfertigt. 81 Prozent halten sich auch daran. 24 Prozent finden die Beschränkung ungerechtfertigt – etwa die Hälfte davon
(12 Prozent) hält sich auch nicht daran. Zum Schutz vor Infektionen und Ansteckungen befürworten 66 Prozenten der Befragten Kontaktbeschränkungen im Privatbereich. 81 Prozent geben an, sich daran zu halten. 25 Prozent sind der Meinung, dass diese Regelung nicht notwendig ist. 12 Prozent halten sich nicht an diese Vorgabe. Zudem wurden die Teilnehmer gefragt, wie sie zur Schließung bzw. zum Verbot von Einrichtungen und Angeboten stehen. Die größte Berechtigung hat laut den Befragten das Verbot von Volksfesten, Jahrmärkten und Weihnachtsmärkten (68 Prozent), gefolgt von der Schließung von Bars und Kneipen (56 Prozent). Auch jeweils eine absolute bzw. relative Mehrheit gibt an, dass das Verbot von Mannschaftssport im Freizeit- und Amateurbereich
(51 Prozent) sowie die Schließung von Kinos, Theatern, Konzertsälen und anderen Kulturstätten (49 Prozent) berechtigt sind. Mehrheitlich für nicht gerechtfertigt wird von den Befragten die Schließung von Restaurants (61 Prozent) und Hotellerie und Beherbergungsbetrieben (57 Prozent) gesehen. Geschäfte, Kindergärten und Schulen sowie Frisörbetriebe sollen nach überwiegender Mehrheit weiter geöffnet bleiben. Am höchsten ist der Anteil bei Geschäften mit 88 Prozent, gefolgt von Kindergärten und Schulen mit 77 Prozent. Das Offenhalten von Frisörbetrieben befürworten 69 Prozent.

Die genauen Zahlen sind auf www.sachsen.de veröffentlicht.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

  1. Lindner
    Bürgermeister

 

Aufgrund der Corona-Pandemie sind alle Weihnachtsmärkte in der Stadt Roßwein und den Ortsteilen abgesagt. Die Menschen müssen sich laut Bundesregierung auf ein anderes Weihnachtsfest, als bisher bekannt, einstellen. Um dennoch die weihnachtliche Besinnlichkeit in diesem außergewöhnlichen Jahr bei den Einwohnern zu verankern, legen sich die Mitarbeiter des Baubetriebshofes der Stadt gegenwärtig stark ins Zeug. So wurde schon am Dienstag, d. 17. November 2020, der diesjährige Weihnachtsbaum auf dem Marktplatz aufgestellt.

In diesem Jahr war die „Aufbauaktion“ ein wenig schwierig und forderte Geduld von allen Beteiligten.

Denn kurz bevor der Baum seinen Zielort vor dem Rathaus erreichte, bremste ein Falschparker den Transport aus. In der Döbelner Straße hieß es erst einmal warten. Seit Freitag war schon mit Schildern auf den bevorstehenden Transport und damit einhergehende Halteverbote aufmerksam gemacht worden. Diesen Kraftfahrer interessierte das nicht. Kurz bevor der Abschleppdienst seines Amtes walten konnte, kam der Falschparker zurück, kassierte eine Ordnungsstrafe und der Baumtransport konnte den Marktplatz erreichen. Bis dahin hatte es fast eine Stunde gedauert.

 

Die Blaufichte, die den Platz vorm Rathaus in diesem Jahr schmückt, ist 16 Meter hoch und auf einer Grünfläche am Südplatz an der Etzdorfer Straße gefällt worden. Es handelt sich also diesmal um einen Baum aus städtischem Eigentum und nicht, wie in den letzten Jahren, aus Privatbesitz.

Gegenwärtig befestigen die Bauhofmitarbeiter die weihnachtliche Straßenbeleuchtung auf der Dresdener und Döbelner Straße, wobei es hier zu kleinen Wartezeiten der Fahrzeughalter kommen kann.

Für noch mehr Adventsstimmung sorgt ab kommender Woche dann der Aufbau der Pyramide, welche von Bürgermeister Veit Lindner am 1. Advent um 14 Uhr angeschoben wird.

Als Ersatz für den coronabedingt abgesagten Weihnachtsmarkt hat die Stadt Roßwein einen lebenden Adventskalender initiiert, welcher ab 1. Dezember 2020 verschiedene Angebote für die Einwohner bereithält und die Zeit bis Weihnachten verkürzen soll. Der lebende Adventskalender liegt in allen teilnehmenden Geschäften, Vereinen und bei Privatpersonen aus und ist dem aktuellen Amtsblatt der Stadt Roßwein beigelegt.