Aufgrund der verschärften Ausgangsbeschränkungen im Zuge der Corona-Entwicklung muss die geplante Eröffnung des Bergbaulehrpfades der Stadt Roßwein am Samstag, dem 12. Dezember 2020, hiermit abgesagt werden. Mit der Eröffnung des Bergbaulehrpfades sollte ein Projekt übergeben werden, welches die bewegende Bergbaugeschichte der Stadt Roßwein auf zwei verschiedenen Rundwanderwegen auf informativen Schautafeln darstellt. Die feierliche Eröffnung des Bergbaulehrpfades wird auf den 6. März 2021 verschoben. Die geplanten Wanderungen werden an diesem Tag nachgeholt. Weitere Informationen werden frühzeitig auf der Homepage der Stadt und im Amtsblatt bekannt gegeben.

Wir bitten um Ihr Verständnis.

 

Am Mittwoch, d. 2. Dezember 2020, registrierte das Gesundheitsamt Mittelsachsen weitere 172 Fälle mit Corona-Erkrankungen. Somit gab es seit März 4520 positive Befunde, davon im Altkreis Mittweida 1599, im Altkreis Döbeln 601 und im Altkreis Freiberg 2320. Seit März erstellte die Behörde 10.248 Quarantänebescheide, 7112 Personen haben die Quarantäne wieder verlassen. Die Zahl der Personen, die in Mittelsachsen stationär wegen Corona behandelt werden, liegt bei 112  – davon werden 11 Personen intensivmedizinisch beatmet. Vier weitere Todesfälle im Zusammenhang mit Corona gibt es im Landkreis Mittelsachsen. Dabei handelt es sich um eine 89-jährige Frau mit Vorerkrankungen sowie drei Männer im Alter zwischen 84 und 89 Jahren, die ebenfalls Vorerkrankungen hatten. Damit stieg die Zahl der Todesfälle im Zusammenhang mit Corona auf insgesamt 24 Menschen. In dieser Woche traten in Mittelsachsen zwei Allgemeinverfügungen des Landkreises in Kraft. Eine Verfügung regelt die Quarantäne von positiv getesteten Personen sowie Kontaktpersonen. Die Ausgangsbeschränkungen, der Konsum und die Abgabe von alkoholischen Getränken sowie das Tragen der Mund-Nasen-Bedeckung sind Bestandteil einer weiteren Verfügung. Sie sind hier nachzulesen:  https://www.landkreis-mittelsachsen.de/das-amt/behoerden/regelungen-des-landkreises.html

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Eine weitere Allgemeinverfügung des Landkreises regelt nun den Umgang mit der Quarantäne. Sie ersetzt den schriftlichen Bescheid des Gesundheitsamtes bis dieser bei der positiv getesteten Person eingeht. Damit soll verhindert werden, dass in der Zeitspanne vom Bekanntwerden der Positiv-Testung bis zum Eintreffen des Bescheides die Infektionen weitergetragen werden.

Wenn eine Person weiß, dass sie positiv getestet wurde – egal ob diese Information vom Arzt, Gesundheitsamt oder Labor mündlich übermittelt wurde – ist diese verpflichtet, sich sofort abzusondern (in Quarantäne zu begeben).

Personen, die vom Gesundheitsamt als Kontaktpersonen ersten Grades eingestuft wurden, haben nach der Allgemeinverfügung auch in Quarantäne zu gehen, unabhängig davon, ob der schriftliche Bescheid des Gesundheitsamtes schon vorliegt. Die Allgemeinverfügung ist im elektronischen Amtsblatt des Landkreises veröffentlicht und gilt ab morgen: https://www.landkreis-mittelsachsen.de/amtsblatt/1922020e-vollzug-des-gesetzes-zur-verhuetung-und-bekaempfung-von-infektionskrankheiten-bei-menschen-infektionsschutzgesetzes-ifsg.html

Hier noch der Auszug aus dem Fragen-Antwort-Katalog unter www.landkreis-mittelsachsen.de auf die Frage „Was passiert, wenn man positiv getestet wurde“:

„Das Gesundheitsamt bittet Sie, Ihre Kontaktpersonen der Kategorie I zu notieren. Hierbei sind folgende Zeiträume zu berücksichtigen. Wenn Sie symptomfrei sind, dann muss der Zeitraum von zwei Tagen vor der Testung berücksichtig werden. Wenn Sie Symptome haben, dann bis zwei Tage vor dem Beginn der ersten Symptome. Neben dem Namen werden auch Anschrift, Telefonnummer und E-Mail-Adresse benötigt:

Definition Kategorie eins Quelle RKI:

  • Personen mit kumulativ mindestens 15-minütigem Gesichts- („face-to-face“) Kontakt mit einem Quellfall, z.B. im Rahmen eines Gesprächs. Dazu gehören z.B. Personen aus demselben Haushalt (A)
  • Personen mit direktem Kontakt zu Sekreten oder Körperflüssigkeiten, insbesondere zu respiratorischen Sekreten eines Quellfalls, wie z.B. Küssen, Anhusten, Anniesen, Kontakt zu Erbrochenem, Mund-zu-Mund Beatmung, etc. (A)
  • Personen, die mit hoher Wahrscheinlichkeit einer hohen Konzentration von infektiösem Aerosol im Raum ausgesetzt waren (z.B. Feiern, gemeinsames Singen oder Sporttreiben in Innenräumen ohne adäquate Lüftung) (B)
  • Optional: Personen in relativ beengter Raumsituation oder schwer zu überblickender Kontaktsituation mit dem bestätigten COVID-19-Fall (z.B. Schulklassen, Gruppenveranstaltungen), unabhängig von der individuellen Risikoermittlung (A, B)

Ausführlichere Informationen können Sie hier entnehmen: https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Kontaktperson/Management.html?nn=13490888

 

 

 

 

Der neue Eigentümer des Gebäudes Nossener Straße 34 in Roßwein freut sich über den erfolgreichen Abschluss der Sanierungsarbeiten an seinem Haus. Die umfassenden Sanierungsarbeiten wurden über das Förderprogramm „Stadtumbau“ von der Stadt Roßwein mit einer 25%-Förderpauschale für Dach und Fassade bezuschusst. Vor fast genau zwei Jahren erwarb der Roßweiner Unternehmer das Gebäude vom Voreigentümer aus Berlin und begann sofort mit der Planung der Sanierungsarbeiten. Nun sind lediglich im Gebäudeinneren noch einige Ausbauarbeiten abzuschließen. Die ersten Mieter der insgesamt vier neu entstandenen und bereits komplett vermieteten Wohnungen sind schon eingezogen. Das denkmalgeschützte Haus war jahrelang dem Verfall preisgegeben und befand sich in einem stark sanierungsbedürftigen Zustand. Besonderes Augenmerk wurde bei der vor 14 Monaten begonnenen Sanierung auf die denkmalgerechte Durchführung der Arbeiten in Abstimmung mit der Denkmalbehörde gelegt. Im Gebäudeinneren wurde das vorhandene Kreuzgewölbe fachgerecht saniert. Dabei wurden die historisches Deckenbemalung und eine Bruchsteinmauer freigelegt sowie die mit Intarsien versehenen Holzdielenfußböden aufgearbeitet. Die aufwändige Sanierung des mehr als zweihundert Jahre alten geschichtsträchtigen Wohnhauses ist ein sehr gutes Beispiel für den Erhalt und die Wiedernutzung eines denkmalgeschützten Gebäudes. Die östliche Ortseingangssituation in die Nossener Straße erfuhr mit dem ansehnlich hergerichteten Wohnhaus eine deutliche Aufwertung des Stadtbildes. Für das große Engagement bei der Gebäudesanierung möchten wir dem Eigentümer und den ausführenden Handwerkern unsere Anerkennung und unseren Dank aussprechen! Wieder ist in Roßwein ein Schandfleck beseitigt und ein weiterer Farbtupfer wertet nun die Nossener Straße auf.

In Gebieten mit hoher Inzidenz wird ein eingeschränkter Betrieb von Kindertageseinrichtungen angeordnet. Der Anteil an Neuinfektionen innerhalb von sieben Tagen pro 100.000 Einwohner liegt im Landkreis Mittelsachsen mit Stand vom 30.11.2020 bei 226,6 Einwohnern pro 100.000 Einwohner (Quelle: Robert-Koch-Institut). Der Inzidenzwert von 200 Neuinfektionen auf 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen ist somit im Landkreis Mittelsachsen seit sechs Tagen überschritten.

Der Alltag in den Kindertageseinrichtungen folgt daher im eingeschränkten Regelbetrieb dem Grundsatz der strikten Trennung von Betreuungsgruppen und Betreuungspersonen sowie der konsequenten Vermeidung des Zusammentreffens von Kindern unterschiedlicher Gruppen
und des zugehörigen Personals in den Gebäuden und auf den Freiflächen der Kindertageseinrichtungen.

Ziel ist hierbei so wenig gruppenübergreifende Kontakte wie möglich, um Kinder und Beschäftigte nach Möglichkeit vor einer Infektion zu schützen, Infektionsketten kurz zu halten und beim Auftreten einer Infektion nicht die gesamte Einrichtung schließen zu müssen. Zu jedem Zeitpunkt muss verlässlich die Nachverfolgung von Kontaktpersonen möglich sein.Um diese festen Gruppenstrukturen zu schaffen, werden vor Ort, in Abstimmung mit dem Träger, die vorübergehenden Einschränkungen in der Umsetzung der pädagogischen Konzepte vorgenommen.

Sofern aus personellen sowie Platzgründen nötig, entscheiden die Einrichtungen in Abstimmung mit der Gemeinde über die Einschränkung von Öffnungszeiten. Die angepassten Öffnungszeiten aufgrund des eingeschränkten Regelbetriebes erfahren die Eltern über die jeweilige Einrichtung.


Wir bitten um Ihr Verständnis für die getroffenen Maßnahmen und hoffen, dass es zu keinen Infektionen in unseren Einrichtungen kommt.

 

Der Anteil an Neuinfektionen innerhalb von sieben Tagen pro 100.000 Einwohner mit dem Corona-Virus liegt mit Stand vom 30.11.2020 im Landkreis Mittelsachsen bei 226,6 Einwohnern pro 100.000 Einwohner (Quelle: Robert-Koch-Institut). Der Inzidenzwert von 200 Neuinfektionen auf 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen ist somit im Landkreis Mittelsachsen seit sechs Tagen überschritten. Gemäß § 5 a Absatz 2 der neuen Corona-Schutz-Verordnung findet in Landkreisen, in denen der Inzidenzwert von 200 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen überschritten ist, in Kindertageseinrichtungen einschließlich Horten, Schulen der Primarstufe und Förderschulen eingeschränkter Regelbetrieb mit festen Gruppen und Bezugspersonen in festen Räumen oder Bereichen statt. In den Oberschulen wird ab Klassenstufe 7 das Tragen eines Mund–Nasenschutzes angeordnet. (siehe Schaubild)

Schaubild

Der eingeschränkte Regelbetrieb soll eine Trennung von Betreuungsgruppen und Betreuungspersonen sowie die konsequente Vermeidung des Zusammentreffens von Kindern unterschiedlicher Gruppen und des zugehörigen Personals in den Gebäuden und auf den Freiflächen der Kindertageseinrichtungen bewirken. Sinn und Zweck dieser Regelung ist es, die Infektionsketten in den Einrichtungen möglichst kurz und leichter nachvollziehbar zu gestalten. Sogenannte „offene Konzepte“ sind damit bis auf Weiteres nicht zulässig. Die Schulvorbereitung erfolgt in Verantwortung der Kita in der Einrichtung – ohne Beteiligung der Grundschulen.

Grundsätzlich tritt damit in den betroffenen Einrichtungen die gleiche Situation ein, wie sie bereits im Rahmen des eingeschränkten Regelbetriebs ab 18. Mai 2020 galt. Aufgrund der personellen Situation in den Einrichtungen wird es dabei erneut auch zu Einschränkungen bei den Öffnungszeiten kommen.

Mit Erlass vom 26. November 2020, hat die Landesregierung Sachsen verfügt, dass die Weihnachtsferien in diesem Jahr entsprechend der bundesweiten Abstimmung zwei Tage früher beginnen, als bisher geplant. Damit sind, entgegen der bisherigen Planungen, in Sachsen bereits am Montag, dem 21. und am Dienstag, dem 22. Dezember 2020 Ferien.

Aktuelles zur Corona-Pandemie, Update 01. Dezember 2020

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

wie bereits angekündigt, war mit dem Erlass einer neuen Allgemeinverfügung des Landkreises Mittelsachsen und damit einer Verschärfung der Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung – SächsCoronaSchVO) vom 27. November 2020 zu rechnen. Innerhalb des Landkreises Mittelsachsen steigt die Zahl der Neuinfektionen mit dem Corona-Virus ständig weiter an. Innerhalb der 47. Kalenderwoche des Jahres 2020 hatten sich 851 Einwohner im Landkreis Mittelsachsen mit dem Corona-Virus neu infiziert und in der 48. Kalenderwoche gab es weitere 689 neuinfizierte Einwohner. Der Anteil an Neuinfektionen innerhalb von sieben Tagen pro 100.000 Einwohner mit dem für Menschen gefährlichen Corona-Virus (Inzidenzwert) liegt mit Stand vom 30.11.2020 bei 226,6 Einwohnern pro 100.000 Einwohner (Quelle: Robert-Koch-Institut). Der Inzidenzwert von 200 Neuinfektionen auf 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen ist somit im Landkreis Mittelsachsen seit fünf Tagen überschritten.

Die Möglichkeit zur umfassenden, gründlichen und schnellen Unterbrechung von Infektionsketten durch die Nachverfolgung von Kontakten von infizierten Personen (Kontaktnachverfolgung) nimmt für den öffentlichen Gesundheitsdienst mit steigender Zahl der Kontaktpersonen wesentlich ab. Der Landkreis Mittelsachsen muss derzeit bereits auf Bedienstete der Bundeswehr zur Kontaktnachverfolgung und weitere Unterstützungskräfte zurückgreifen.

Im Landkreis Mittelsachsen werden 106 an COVID-19 erkrankte Personen stationär behandelt, davon werden 13 Personen beatmet (Stand: 29.11.2020). Die medizinische Situation ist sehr angespannt. Es droht eine Überlastung der medizinischen Kapazitäten, wenn nicht die Zahl der Neuinfektionen und Neuerkrankungen signifikant gesenkt wird.

Daher erlässt der Landkreis Mittelsachsen folgende Allgemeinverfügung, die mit dem Tag ihrer Bekanntmachung am 1. Dezember 2020, um 00.00 Uhr, in Kraft tritt.

Allgemeinverfügung

1. Das Tragen einer Mund-Nasenbedeckung wird auch unter freiem Himmel täglich im Zeitraum von 00:00 Uhr bis 24:00 Uhr    angeordnet und ist gültig für folgende Bereiche:

  • in Fußgängerzonen
  • in verkehrsberuhigten Bereichen
  • auf öffentlichen Parkplätzen und Parkplätzen vor Einkaufszentren, Geschäften und Läden,
  • in Parkhäusern, Parkgaragen, auf Parkdecks,
  • auf Spiel- und Sportplätzen und in öffentlich zugänglichen Parkanlagen.

Ausgenommen sind die Fortbewegung ohne Verweilen mit Fortbewegungsmitteln und die sportliche Betätigung.

2. Die Abgabe von Alkoholika und alkoholhaltigen Getränken ist täglich im Zeitraum von 00:00 Uhr bis 24:00 Uhr außerhalb von Läden und Geschäften verboten:

  • im Bereich von Fußgängerzonen und verkehrsberuhigten Bereichen sowie
  • auf öffentlichen Parkplätzen und Parkplätzen vor Einkaufszentren, Geschäften und Läden,
  • in Parkhäusern, Parkgaragen, auf Parkdecks,
  • auf Spiel- und Sportplätzen und in öffentlich zugänglichen Parkanlagen.

3. Der Alkoholkonsum ist im Zeitraum von 00:00 Uhr bis 24:00 Uhr untersagt:

  • im Bereich von Fußgängerzonen und verkehrsberuhigten Bereichen
  • auf öffentlichen Parkplätzen und auf Parkplätzen vor Einkaufszentren, Geschäften und Läden,
  • in Parkhäusern, Parkgaragen, auf Parkdecks,
  • auf Spiel- und Sportplätzen und in öffentlich zugänglichen Parkanlagen

4. Der Betrieb von Einrichtungen der Erwachsenenbildung mit Ausnahme zulässiger Onlineangebote wird untersagt.

5. Versammlungen nach § 9 Absatz 1 der Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung werden auf eine Teilnehmerzahl von maximal 200 Personen beschränkt.

 

6. Das Verlassen der häuslichen Unterkunft ohne triftigen Grund ist    

Triftige Gründe hingegen sind:

a. die Abwendung einer Gefahr für Leib, Leben und Eigentum,

b. die Ausübung beruflicher Tätigkeiten,

c. der Besuch der Schule und von Einrichtungen der Kindertagesbetreuung, Einrichtungen der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen, Einrichtungen der berufsbezogenen, schulischen und akademischen Aus- und Fortbildung sowie von Kirchen und anderen Orten der Religionsausübung,

d. Versorgungsgänge für die Gegenstände des täglichen Bedarfs und der Einkauf in Ladengeschäften sowie die Inanspruchnahme sonstiger Dienstleistungen im Landkreis Mittelsachsen und in den angrenzenden Landkreisen,

e. die Wahrnehmung des notwendigen Lieferverkehrs, einschließlich Brief- und Versandhandel,

f. Fahrten von Feuerwehr-, Rettungs- oder Katastrophenschutzkräften zum jeweiligen Stützpunkt oder Einsatzort,

g. die Inanspruchnahme medizinischer, psychosozialer und veterinärmedi-zinischer Versorgungsleistungen sowie der Besuch Angehöriger der Heil- und Gesundheitsfachberufe

h. der Besuch bei Ehe- und Lebenspartnern sowie bei Partnern von Lebens-gemeinschaften, hilfsbedürftige Menschen, Kranken oder Menschen mit Einschränkungen, soweit sie nicht in einer Einrichtung sind, und die Wahrnehmung des Sorge- und Umgangsrechts im jeweiligen privaten Bereich,

i. die Teilnahme an Zusammenkünften der Staatsregierung und der kommunalen Vertretungskörperschaften sowie die Teilnahme an Terminen der Behörden, Gerichte, Staatsanwaltschaften oder anderer Stellen, die öffentliche Aufgaben wahrnehmen

j. die Teilnahme an notwendigen Gremiensitzungen von juristischen Personen des privaten und öffentlichen Rechts sowie von rechtsfähigen und teil-rechtsfähigen Gesellschaften und Gemeinschaften, Betriebsversammlungen und Veranstaltungen der Tarifpartner, Sitzungen von Hochschulräten, Nominierungsveranstaltungen von Parteien und Wählervereinigungen,

k. die Wahrnehmung unaufschiebbarer Termine bei Gerichtsvollziehern, Rechtsanwälten, Notaren, Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern, Insolvenzverwaltern und Bestattern und zur rechtlichen Betreuung,

l. Zusammenkünfte und Besuche nach § 2 Absatz 1, 1a und 5 der Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung,

m. die Teilnahme an einer Eheschließung, die Begleitung Sterbender sowie Beerdigungen,

n. Sport und Bewegung im Freien im Umkreis von 15 Kilometern des Wohnbereichs sowie der Besuch des eigenen oder gepachteten Kleingartens oder Grundstücks

o. unabdingbare Handlungen zur Versorgung von Tieren.

 

Im Falle einer Kontrolle durch die zum Vollzug dieser Verfügung betrauten Stellen sind die triftigen Gründe durch den Betroffenen in geeigneter Weise glaubhaft zu machen. Eine Glaubhaftmachung kann insbesondere durch Vorlage einer Arbeitgeberbescheinigung, eines Betriebs- oder Dienstausweises oder durch mitgeführte Personaldokumente erfolgen.

Diese Allgemeinverfügung gilt am Tag nach ihrer Bekanntmachung als bekanntgegeben, steht unter dem Vorbehalt des Widerrufs und gilt zunächst bis einschließlich 28. Dezember 2020.

Die neue Allgemeinverfügung ist im elektronischen Amtsblatt des Landkreises veröffentlicht: https://www.landkreis-mittelsachsen.de/amtsblatt/1932020e-vollzug-des-gesetzes-zur-verhuetung-und-bekaempfung-von-infektionskrankheiten-bei-menschen-infektionsschutzgesetzes-ifsg.html. Den genauen Wortlaut der Allgemeinverfügung finden Sie auch auf der Homepage der Stadt Roßwein unter www.rosswein.de sowie der App der Stadt Roßwein.

Bitte helfen Sie mit, reduzieren Sie Kontakte, bleiben Sie wann immer möglich zu Hause und halten Sie sich an die Grundregeln in dieser Pandemie: Abstand, Hygiene und Alltagsmaske. Tragen Sie bitte immer, wo der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann, einen Mund-Nasenschutz. Nehmen Sie Rücksicht und bleiben Sie solidarisch – mit dem Tragen eines Mund–Nasenschutzes soll nicht Ihre Freiheit eingeschränkt, sondern alle Einwohner geschützt werden.

Mit freundlichen Grüßen

Veit Lindner
Bürgermeister

Aufgrund der aktuellen Corona-Verordnung und der damit verbundenen Kontaktbeschränkungen kann der „Lebendige Adventskalender“ der Händler, Gewerbetreibenden, Vereine und Institutionen nicht mehr durchgeführt werden. Zum Schutz aller Teilnehmer wird hiermit die Durchführung des Kalenders abgesagt. Wir bitten um Ihr Verständnis und bedanken uns bei allen Kalenderpaten für ihre Unterstützung. Wir hoffen, dass im kommenden Jahr dann der „Lebendige Adventskalender“ planmäßig organisiert und durchgeführt werden kann.

 

Liebe Kinder,

da dieses Jahr leider auch die Weihnachtszeit durch die Corona-Pandemie anders verläuft, als ihr es kennt, konnte der Weihnachtsmarkt in unserer Stadt nicht stattfinden. Deshalb machten der Weihnachtsmann und sein Engel auch nicht wie gewohnt am 1. Adventswochenende Station auf dem Roßweiner Weihnachtsmarkt.

Weil der Weihnachtsmann aber trotzdem gern einigen von euch einen Wunsch erfüllen möchte und er weiß, wie sehr ihr euch auf Weihnachten freut, bittet er euch, dass ihr eure Wunschzettel zu Hause schreibt und gestaltet. Den Wunschzettel werft ihr dann bitte bis zum 16. Dezember 2020 in den Briefkasten des Weihnachtsmannes ein. Diesen Briefkasten findet ihr direkt an dem schönen Tannenbaum auf dem Marktplatz. Bitte schreibt euren Namen, euer Alter und die Telefonnummer eurer Eltern auf den Wunschzettel. Der Weihnachtsmann wird dann gemeinsam mit seinem Engel jeden einzelnen Wunschzettel anschauen und versuchen, einigen von euch einen Wunsch zu erfüllen.

Ich drücke euch die Daumen, dass der Weihnachtsmann recht viele Wunschzettel auswählt und erfüllt.

Eine schöne Adventszeit für euch und eure Familie, dass wünsche ich euch!

 

Euer Bürgermeister

 

 

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

das sächsische Kabinett hat am Freitag die neue Corona-Schutzverordnung beschlossen. So bleiben beispielsweise weiterhin Gaststätten, Kultur- und Freizeitbetriebe geschlossen. Die neue Corona-Schutzverordnung beinhaltet schärfere Kontaktbeschränkungen: Ansammlungen und Zusammenkünfte im öffentlichen und privaten Raum sind demnach auf höchstens zwei Hausstände bis maximal fünf Personen zu begrenzen. Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres werden nicht mitgezählt. Anlässlich des Weihnachtsfestes sind ab 23. Dezember Treffen mit insgesamt zehn Personen aus dem Familien- und Freundeskreis zulässig. Die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung wird ausgeweitet. Sie gilt nun auch in Arbeits- und Betriebsstätten, außer am unmittelbaren Arbeitsplatz, sofern der Mindestabstand von 1,5 Metern dort eingehalten werden kann. Musikschulen dürfen wieder für den Einzelunterricht öffnen. Gemäß des Beschlusses der Bundeskanzlerin und der Ministerprä-sidenten darf sich in Geschäften mit einer Verkaufsfläche von bis zu 800 Quadratmetern nicht mehr als ein Kunde pro 10 m² Verkaufsfläche aufhalten. Bei Geschäften mit mehr als 800 Quadratmeter Verkaufsfläche darf sich insgesamt auf einer Fläche von 800 Quadratmetern höchstens ein Kunde pro 10 m² Verkaufsfläche aufhalten, auf der darüber hinaus gehenden Fläche höchstens ein Kunde pro 20 m². Die neue Verordnung sieht außerdem vor, dass die Landkreise bzw. Kreisfreien Städte bei hohen Fallzahlen weitere und strengere Regelungen erlassen müssen. Als Richtwert gilt hier die Grenze von 200 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen. In Mittelsachsen lag am Freitag der Wert laut dem Sächsischen Sozialministerium bei 276,6 und damit über dem Sächsischen Schnitt von 244. Auch am Wochenende gab es im Landkreis Mittelsachsen wieder über 170 neue Fälle. Somit ist in den kommenden Tagen eine Verschärfung der Corona-Schutz-Regeln im Landkreis Mittelsachsen zu erwarten. Diese verschärften Regelungen werden über die bekannten Informations-Kanäle der Stadt Roßwein veröffentlicht.

Somit meldete die Behörde des Landkreises Mittelsachsen am Freitag an den Freistaat Sachsen, dass es im Landkreis seit März 3867 Infizierungen mit
Covid 19 gab. Diese verteilen sich auf den Altkreis Mittweida mit 1386, den Altkreis Döbeln mit 532 und den Altkreis Freiberg mit 1949 Fällen. In Roßwein sind bis zum 1. Advent knapp 40 Personen seit Ende Oktober an Covid 19 erkrankt. Bei der Statistik der Altkreise wurde eine Bereinigung bzw. Korrektur der Daten vorgenommen, daher gibt es im Bereich des Altkreises Freiberg niedrigere Werte. Derzeit befinden sich 2774 Personen in Quarantäne. Die Zahl der Personen, die in Mittelsachsen stationär behandelt werden, liegt bei 107 – acht Personen werden davon beatmet. Derzeit sind rund 20 Gemeinschaftseinrichtungen betroffen. Darunter befinden sich beispielsweise die Oberschulen in Penig, Frankenberg, Sayda, Brand-Erbisdorf und Eppendorf und Grundschulen in Naundorf, Hilbersdorf, Oberbobritzsch, Frauenstein, Brand-Erbisdorf und Döbeln (Kunzemannschule) sowie Kitas in Rechenberg-Bienenmühle, Langenau, Großschirma (Regenbogen) und Freiberg (Kibu). Hinzu kommen 15 Pflegeeinrichtungen.

Wie die Landesregierung Sachsen mitteilte, sollen – wenn der Schwellenwert von 200 Erkrankungen fünf Tage lang überschritten ist – schärfere Restriktionen gelten. Wenn die bisher beschlossenen Maßnahmen nicht greifen, müssen die Landkreise weitere Maßnahmen umsetzen – ein harter Lockdown – ist dann nicht mehr ausgeschlossen. Damit es nicht soweit kommt, kann und muss jeder Einwohner seinen Beitrag leisten. Bitte helfen Sie mit, reduzieren Sie Kontakte und halten Sie sich an die Grundregeln in dieser Pandemie: Abstand, Hygiene und Alltagsmaske. Tragen Sie bitte immer, wo der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann, einen Mund-Nasenschutz. Nehmen Sie Rücksicht und bleiben Sie solidarisch – mit dem Tragen eines Mund–Nasenschutzes soll nicht Ihre Freiheit eingeschränkt, sondern alle Einwohner geschützt werden.

Die neue Corona-Schutzverordnung wurde unter www.coronavirus.sachsen.de veröffentlicht. Aktuelle Informationen finden Sie auf der Homepage der Stadt Roßwein unter www.rosswein.de oder auf der Roßwein App. Täglich neue Informationen erhalten Sie mit dem kostenlosen Newsletter, welchen Sie auf der Homepage der Stadt Roßwein anfordern können. Des Weiteren finden Sie aktuelle Informationen auch auf dem Informationskanal von Roßwein TV.

 

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Veit Lindner
Bürgermeister

 

In Sachsen laufen die Vorbereitungen für eine bald verfügbare Corona-Impfung. Das Deutsche Rote Kreuz Sachsen (DRK) wurde durch die Landesregierung mit der Koordinierung der Errichtung und des Betriebs der Corona-Impfzentren beauftragt. Gemeinsam mit dem Landeskommando der Bundeswehr und dem Technischen Hilfswerk hat das DRK einen Arbeitsstab eingerichtet, der auf Ebene der Landkreise durch lokale Einsatzstäbe ergänzt wird. Einbezogen sind zudem die Hilfsorganisationen Arbeiter-Samariter-Bund, Johanniter Unfallhilfe und die Malteser sowie die kommunale Ebene. Bis zum 15. Dezember wird gemäß den Anforderungen des Bundes in jedem Landkreis und jeder kreisfreien Stadt jeweils ein Impfzentrum sowie jeweils ein mobiles Impfteam eingerichtet und betriebsbereit sein. Die Erkundung und die Auswahl der Liegenschaften soll zeitnah abgeschlossen werden. Danach werden die Zentren für die Betriebsaufnahme vorbereitet. Die Impfzentren werden in einem ortsfesten Objekt errichtet. Zu den Kriterien gehören eine mögliche räumliche Unterteilung für einzelne Stationen (darunter Anmeldung, Wartebereich), gesicherter Lagerraum, ausreichend Parkplätze, gute Anbindung an den ÖPNV, ausreichend sanitäre Anlagen und ausreichend Platz auf den Fluren und in Funktions- und Warteräumen zur Wahrung des Infektionsschutzes. Hinweis: Das Objekt für den Landkreis Mittelsachsen wird rechtzeitig bekanntgegeben.

 

Die neue Koordinierungs- und Beratungsstelle „Corona-Pflegeteam Sachsen“ unterstützt ab sofort ambulante und stationäre Pflegeeinrichtungen, die pandemiebedingten Herausforderungen zu bewältigen. Laut einer Mitteilung des Sozialministeriums steht das Team betroffenen Einrichtungen mit pflegefachlicher Kompetenz beratend zur Seite. „Nach einem Notfallstufenplan werden die aktuelle Problemlage in der jeweiligen Einrichtung analysiert und konkrete Maßnahmen, wie die Einbindung der Heimaufsicht, des örtlichen Gesundheitsamtes, der Pflegeverbände oder gegebenenfalls des regionalen Krisenstabes, besprochen“. Parallel ist das Pflegeteam vorbeugend tätig. Werden dem Team Infektionsfälle bekannt, berät es Pflegeeinrichtungen beispielsweise zur Umsetzung der Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung, des Pandemieplans und der Coronavirus-Testverordnung, noch bevor es zu Versorgungsengpässen kommt. Das Sozialministerium, die Landesverbände der Pflegekassen, der Medizinische Dienst der Krankenversicherung im Freistaat Sachsen e.V. (MDK Sachsen) und der Kommunale Sozialverband Sachsen sind Träger der Stelle. In dem Corona-Pflegeteam arbeiten Pflegefachkräfte des MDK Sachsen aus dem Bereich Pflege-Qualitätsprüfung. Ziel ist es, bei SARS-CoV-2-Infektionsfällen in Einrichtungen und Diensten die pflegerische Versorgung sicherzustellen.