Da ja der Weihnachtsmann bisher keine Gelegenheit hatte, die Roßweiner Kinder zu besuchen, weil zum einen der Weihnachtsmarkt ausgefallen ist und zum anderen der „Lebendige Adventskalender“ abgesagt werden musste, kommt er nun kurzerhand mit seinem Elch-Mobil am 4. Adventwochenende in die Stadt und in die Ortsteile. Aufgrund der aktuellen Corona-Bestimmungen kann der Weihnachtsmann keinen direkten Kontakt mit den Kindern aufnehmen.

Warm angezogen wird deshalb der Weihnachtsmann am 19. Dezember 2020, in der Zeit von 14.00-16.00 Uhr, mit seinem Elch-Mobil quer durch die Region Roßwein und die Ortsteile fahren. Der Weihnachtsmann hält überall dort, wo kleine weiße Fahnen – angebracht am Gartenzaun oder der Haustür – davon künden, dass Kinder im Haushalt wohnen und hinterlegt, natürlich mit Getöse, einige kleine süße Überraschungen.

Der Weihnachtmann hat trotz Corona-Pandemie einen sehr vollen Terminkalender. Da er sich nicht den ganzen Tag für Roßwein einplanen konnte, kann nur die angegebene Wegstrecke befahren werden. Vielleicht finden ja die Kinder der nicht besuchten Straßen die Möglichkeit eines Spazierganges mit den Eltern entlang der geplanten Route. Der Weihnachtsmann wird seine kleinen Erdenbürger nicht unberücksichtigt lassen.

Folgende geänderte Strecke fährt der Weihnachtsmann ab:

Strecke: Markt – Lommatzscher Straße – Herrmannstraße – Schrebergartenstraße – Straße der Einheit – Karl- Marx- Straße – Haßlauer Straße – Hauptstraße OT Haßlau nach Ossig – nach Niederforst – nach Neuseifersdorf Hauptstraße nach Seifersdorf bis Bagadi Ranch – dann zurück nach Gleisberg – Wetterwitzer Straße – Hauptstraße in Gleisberg – Buswendeplatz Gleisberg – Hauptstraße in Richtung Bahnhof – Talstraße nach Roßwein- Äußere Wehrstraße in Roßwein- Gerbergasse- Bahndammstraße – Bahnhofstraße –  Dresdener Straße- Döbelner Straße – nach Niederstriegis – Dorfgemeinschaftshaus Niederstriegis – Dorfweg/Niederstriegis – Bahnberg – Hauptstraße – in Richtung Littdorf – Littdorf Hauptstraße – Otzdorf – Dorfstraße/An der Feuerwehr – nach Grunau/Bäckerei ehemals Trommer – nach Roßwein zurück zum Markt

Die Kreisergänzungsbibliothek Mittelsachsen schreibt einen Geschichtenwettbewerb zu den Lesebienchen aus. Die Bienchen suchen einen Namen. Auch über die Abenteuer der neugierigen Lesebienchen können Kinder im Grundschulalter eine Geschichte schreiben. Einsendeschluss ist der 30. April 2021. Die schönsten Geschichten erhalten einen Preis und werden in einem Ausmalbuch veröffentlicht.

Nähere Informationen entnehmen Sie bitte nachfolgender Pressemeldung.

2020_16_12_Pressemeldung_Geschichtenwettbewerb

Wie das Gesundheitsamt des Landkreises mitteilt, wird das mittelsächsische Impfzentrum in Mittweida über dem Simmel-Markt eingerichtet. In jedem Landkreis und jeder Kreisfreien Stadt gibt es nun eine geeignete Liegenschaft für die Durchführung der Impfungen und mindestens ein mobiles Impfteam. Zuerst sollen die Bewohner und das Personal von Alten- und Pflegeheimen sowie Personal mit besonders hohem Ansteckungsrisiko in medizinischen Einrichtungen wie Krankenhäusern sowie Kontakt zu vulnerablen Gruppen geimpft werden, gefolgt vom Personal der Impfzentren. Dies werden zunächst überwiegend mobile Teams übernehmen. Nach derzeitigem Informationsstand sollen die Impfzentren erst nach der zweiten Impfstofflieferung, im Januar 2021, ihre Tätigkeit aufnehmen. Im Auftrag des Freistaates Sachsen hat das Deutsche Rote Kreuz in Sachsen (DRK) gemeinsam mit weiteren Partnern in den vergangenen Wochen die Infrastruktur zur Durchführung der Corona-Impfungen unter Hochdruck vorbereitet. Von dort wird der Impfstoff an die Impfzentren verteilt. Nach Auskunft des Bundesministers für Gesundheit könnten um den Jahreswechsel 2020/2021 erste Impfstoffdosen zur Verfügung stehen. Alle Bundesländer, so auch Sachsen, werden mit dem Eintreffen der ersten Impfstoffdosen mit den Impfungen beginnen. In der Mitteilung heißt es: „Bei der Priorisierung folgt Sachsen dem Beschluss der Gesundheitsministerkonferenz, wonach die Empfehlung der Ständigen Impfkommission zu den prioritär zu impfenden Personengruppen von allen Ländern und vom Bund als einheitliche Regelung anzuwenden ist“.

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

die aktuelle Sächsische Corona-Schutz-Verordnung ist an die Beschlüsse der Bundeskanzlerin und der Ministerpräsidenten vom Sonntag den 13. Dezember angepasst worden. Die Änderungen treten am Mittwoch in Kraft und gelten bis einschließlich 10. Januar 2021.

Geändert wurden die Kontaktbeschränkungen über die Weihnachtsfeiertage:

Nun gilt, dass im Zeitraum vom 24. Dezember bis 26. Dezember als Ausnahme ein Treffen mit vier über den eigenen Hausstand hinausgehenden Personen, zuzüglich Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres, aus dem engsten Familien- und Freundeskreis möglich sind. Dies umfasst Ehegatten, Lebenspartner und Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft sowie Verwandte in gerader Linie, Geschwister, Geschwisterkinder und deren jeweilige Haushaltsangehörige. Solche Treffen sind auch zulässig, wenn dies mehr als zwei Hausstände oder fünf Personen ab Vollendung des 14. Lebensjahres bedeutet. „Angesichts des hohen Infektionsgeschehens wird dringend empfohlen, Kontakte in den fünf bis sieben Tagen vor Familientreffen zu Weihnachten auf ein absolutes Minimum zu reduzieren“, heißt es in der Mitteilung.

Weitere Maßnahmen:

  • Friseure müssen ab Mittwoch nun auch schließen. Der Großhandel, beschränkt auf Gewerbetreibende, darf öffnen. Der Freistaat weist darauf hin, dass das bundesweite Verkaufsverbot von Pyrotechnik vor Silvester der Bund regeln wird.
  • Für Krankenhäuser, Alten- und Pflegeheime o.ä. sowie ambulante Pflegedienste wird eine regelmäßige Testung für die Beschäftigten, möglichst zweimal wöchentlich, angeordnet. Im Übrigen wird den Einrichtungen dringend empfohlen, den Anspruch auf Testung gemäß der Corona-Testverordnung regelmäßig, möglichst zweimal wöchentlich, für die Beschäftigten zu gewährleisten.
  • Beschäftigte von Bestattungsunternehmen haben nun Anspruch auf Notbetreuung (wenn beide Sorgeberechtigten bzw. der alleinige Sorgeberechtigte entsprechend tätig sind und die Betreuung nicht abgesichert werden kann).

Das Gesundheitsamt Mittelsachsen meldet am 15. Dezember insgesamt 260 neue Fälle zum Vortag. Insgesamt steigt die Zahl der nachgewiesenen Corona-Infektionen seit März somit auf 6.966. Davon wurden 959 für den Altkreis Döbeln gemeldet, 2.444 für den Altkreis Mittweida und 3.563 für den Altkreis Freiberg. In der Region Roßwein haben sich bis zum heutigen Tag insgesamt 81 Menschen mit Covid 19 infiziert. Seit Beginn der Pandemie wurden 12.758 Quarantänebescheide erlassen. Aktuell werden in den mittelsächsischen Krankenhäusern 178 Corona-Patienten stationär behandelt, davon 18 beatmet. Das Gesundheitsamt registrierte heute im Zusammenhang mit Corona sechs weitere Todesfälle.

Aufgrund der immer noch hohen Anzahl an Corona erkrankten Menschen bitten wir Sie, nur in dringenden Fällen das Haus zu verlassen und die AHA Regel weiterhin zu beachten – Abstand – Hygiene – Alltagsmaske (Mund-Nasenschutz). Bleiben Sie bitte gesund.

 

Frau Anja Weber aus Haßlau wurde in der Stadtratssitzung am 10. Dezember 2020 zur neuen Friedensrichterin der Stadt Roßwein gewählt. Zuvor wurde Herr Jörg Gobsch als Friedensrichter abberufen, welcher das Amt 15 Jahre bekleidete. Nicht streitsüchtiger als andere seien die Roßweiner, betonte Jörg Gobsch, welcher sich nicht zur Wiederwahl der regulären Amtszeit von fünf Jahren stellte. Jörg Gobsch selbst sah sein Ehrenamt als kleines Dankeschön gegenüber der Stadt Roßwein für die geleistete Unterstützung nach dem Hochwasser 2002, welche er erfahren hat. Somit war die Stelle des Friedensrichters neu zu besetzen und Frau Anja Weber aus Haßlau und der Roßweiner Maik Herbrig hatten sich um das Ehrenamt des Friedensrichters beworben. Da Andreas Winkler bereits seit 2016 die Funktion des stellvertretenden Friedensrichters übernommen hat, konnte nur eine weitere Person zum Friedensrichter bestimmt werden. Die Stadt Roßwein wollte aber an beiden Bewerbern festhalten und hatte sich mit den Kandidaten im Vorfeld abgestimmt, dass der jeweils nichtgewählte Bewerber dann die Tätigkeit des Protokollanten übernimmt. Somit hatten die Stadträte die Qual der Wahl und entschieden sich für Frau Weber, welche mit ihrem Lebenspartner und zwei Kindern in Haßlau lebt, als Rechtsanwaltsfachangestellte in einer Roßweiner Kanzlei arbeitet und im Dorf- und Feuerwehrverein Haßlau sowie in der IG Stadtverschönerung Roßwein aktiv ist. Herr Maik Herbrig lebt seit 2003 mit seiner Partnerin in Roßwein, hat einen sechsjährigen Sohn, arbeitet als Personalberater, Coach und Trainer und hat deshalb auch, neben seiner ehrenamtlichen Tätigkeit im Vorstand des Roßweiner Dampfmaschinenvereins, viel mit Menschen zu tun. Maik Herbrig wurde von den Stadträten als Protokollant gewählt. Die Stadt Roßwein bedankt sich an dieser Stelle bei beiden Kandidaten für ihre Bereitschaft, das Amt des Friedensrichters und des Protokollanten in Roßwein auszufüllen und wünscht auf diesem Weg Herrn Jörg Gobsch alles Gute für den weiteren Lebensweg und bedankt sich nochmals sehr für die 15-Jährige Tätigkeit als Friedensrichter.

Für die von den zusätzlichen Schließungs-Entscheidungen vom 13. Dezember 2020 erfassten Unternehmen werden Zuschüsse zu den Fixkosten gezahlt. Dazu wird die ausgeweitete und bis Ende Juni 2021 geltende Überbrückungshilfe III entsprechend angepasst und nochmals verbessert.

Antragsberechtigt sind Unternehmen, Soloselbständige und selbständige Angehörige der freien Berufe mit einem Jahresumsatz von bis zu 500 Millionen Euro (im Folgenden „Unternehmen“). Sie können die verbesserte Überbrückungshilfe III erhalten. Diese sieht eine anteilige Erstattung der betrieblichen Fixkosten vor. Der Erstattungsbetrag beträgt in der Regel 200.000 Euro, in besonderen Fällen bis zu 500.000 Euro.

Alle weiteren Informationen finden Sie im nachfolgenden PDF Dokument.

Verbesserte Überbrückungshilfen für Unternehmen

Das Jugendprogramm „Spurensuche“ fördert 2021 erneut bis zu 20 Projekte der Jugendgeschichtsarbeit

Welche Spuren der letzten Jahrhunderte gibt es in meiner Region zu entdecken? Wie haben meine Eltern ihre Jugend in unserem Ort erlebt? Wo kommen die Namen von Häusern, Straßen und Gassen her? Welchen Einfluss hatte der Nationalsozialismus? Wie erlebten meine Großeltern und Nachbarn das System der DDR, den Fall der Mauer, die Wiedervereinigung und das Leben im Umbruch?

Es ist wieder soweit! Das Jugendprogramm Spurensuche der Sächsischen Jugendstiftung fördert 2021 erneut bis zu 20 Projekte der Jugendgeschichtsarbeit. Mit dem Programm unterstützt die Sächsische Jugendstiftung jedes Jahr Projektgruppen, die sich auf historische Forschungsreise begeben und die Geschichte ihres Ortes oder die der Menschen ihres Ortes beleuchten. Bereits zum 17. Mal können sich Jugendgruppen bewerben und zu einem „Spurensucherteam“ werden, wenn sie aus Sachsen kommen und hauptsächlich im Alter von 12 bis 18 Jahren sind. Sie werden im Projektzeitraum andere Spurensucher*innen treffen, um ihre Erfahrungen auszutauschen. Im November stellen sie ihre erforschten Schätze auf den Jugendgeschichtstagen im Sächsischen Landtag der Öffentlichkeit vor.

Das Jugendprogramm richtet sich an Träger der Jugendarbeit. In Ausnahmefällen können Vereine, Kirchgemeinden sowie Stadt- und Gemeindeverwaltungen ebenfalls Projektträger sein. Schulen bzw. deren Fördervereine sind antragsberechtigt, wenn es sich bei dem Vorhaben um ein außerschulisches Projekt, wie AG´s oder Ganztagesangebote, handelt.

Die Projekte starten am 1. April und enden am 30. November 2021. Über die Auswahl der Förderprojekte entscheidet im März eine Jury. Unterstützt werden die Jugendgruppen mit bis zu 1.800 Euro. Damit können u.a. die Recherchearbeiten, Exkursionen und die Dokumentation der Ergebnisse in Form von Broschüren, Filmen, Fotobänden, Ausstellungen usw. finanziert werden.

Bewerbungen werden ab sofort bis zum 28. Februar 2021 entgegengenommen. Ausführliche Informationen zum Programm, Reportagen von schon entdeckten spannenden Geschichten sowie die aktuelle Ausschreibung und Antragsformulare stehen auf der Internetseite www.saechsische-jugendstiftung.de bereit.

Für Beratung und weitere Informationen steht Susanne Kuban, von der Kontaktstelle für Jugendgeschichtsarbeit der Sächsischen Jugendstiftung gerne zur Verfügung: 0351/323719014, email hidden; JavaScript is required

Das Programm Spurensuche wird mitfinanziert durch Steuermittel auf der Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtags beschlossenen Haushaltes durch das Sächsische Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt.

 

Als Presse-Vertreter*innen bitte ich Sie herzlich um eine Veröffentlichung dieser Ausschreibung. Bitte geben Sie uns eine kurze Rückmeldung, ob diese Mitteilung in ihren Medien erscheinen kann. Unser Logo (als jpg-datei im Anhang) sowie der Flyer (im pdf-Format) steht Ihnen zur Verwendung der Pressemitteilung zur Verfügung.

 

Pressekontakt:
Susanne Kuban
Programm „Spurensuche“
Sächsische Jugendstiftung
Telefon:0351-323719014
Telefax:0351 3237190 9
Internet: www.saechsische-jugendstiftung.de

 

 

Der Kräutergartenverein Roßwein hat das Kräuterlager umgebaut und bietet allen Spaziergängern die Besichtigung der Weihnachtskrippe des Kräutergartens. Die aktuellen Corona-Auflagen werden eingehalten, die Weihnachtskrippe ist frei zugänglich im Außenbereich des Kräutergartens zu finden.

Vielleicht laufen auch Sie einmal an der Weihnachtskrippe vorbei.

Öffnungstermine Weihnachtskrippe im Kräutergarten Roßwein  (Schuldurchgang Nr. 2):

Mi: 16. und 23.12:                        8-18 Uhr
Sa: 19.12:                                      10-18 Uhr
So: 20.12:                                     10-18 Uhr
Weihnachten: 24. bis 27.12.:   10-18 Uhr

 

 

  

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

das Gesundheitsamt Mittelsachsen hat am Samstag 161  neue Corona-Fälle an den Freistaat gemeldet (12. Dez.). Damit wurden seit März 6.246 Fälle registriert, diese verteilen sich auf den Altkreis Mittweida mit 2.187 Fällen, den Altkreis Döbeln mit 825 Fällen und den Altkreis Freiberg mit 3.234 Fällen. Seit der Erstregistrierung sind somit in der Region Roßwein insgesamt 65 Personen an Covid 19 erkrankt. In den mittelsächsischen Kliniken werden aktuell 155 Menschen behandelt, davon müssen 17 Personen beatmet werden.

Aufgrund der hohen Erkrankungsrate im Landkreis Mittelsachsen von 358,4 Menschen pro 100.000 Einwohnern in den letzten sieben Tagen (Stand 11. Dez.) sind derzeit drei Allgemeinverfügungen mit den Schwerpunkten: Ausgangsbeschränkungen, Quarantäneregeln und zum Tragen der Mund-Nasen-Bedeckung, zum Alkoholausschank und zu Besuchen im Pflegeheimen in Kraft getreten:

Alle drei Verfügungen finden Sie auf: https://www.landkreis-mittelsachsen.de/das-amt/behoerden/regelungen-des-landkreises.html

1. Ausgangsbeschränkungen:

Prinzipiell gilt: Treffen im öffentlichen und privaten Raum sind auf höchstens zwei Hausstände bis maximal fünf Personen zu begrenzen. Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres zählen nicht mit. Anlässlich des Weihnachtsfestes sind ab 23. Dezember 2020
– 12 Uhr – bis 27. Dezember 2020 – 12 Uhr – Treffen mit insgesamt zehn Personen aus dem engsten Familien- und Freundeskreis zulässig.

Das Verlassen der häuslichen Unterkunft ohne triftigen Grund ist untersagt. Zu den triftigen Gründen gehören beispielsweise:

  • Weg zur Schule, Arbeit, Kita, Arzt, zur akademischen Ausbildung
  • Einkaufen (innerhalb des eigenen Landkreises bzw. Kreisfreien Stadt sowie des Nachbarlandkreises bzw. benachbarten Kreisfreien Stadt), Inanspruchnahme sonstiger Dienstleistungen, Besuche, soweit durch Kontaktbeschränkungen erlaubt
  • Unterstützung Hilfsbedürftiger
  • Begleitung Sterbender sowie Beerdigungen im engsten Familienkreis
  • Sport und Bewegung im Freien im Umkreis von 15 Kilometern des Wohnbereichs sowie Besuch des eigenen oder gepachteten Kleingartens oder  Grundstückes unter Einhaltung der Kontaktbeschränkungen.

Bei einer landesweit an fünf Tagen andauernden Überschreitung des Inzidenzwertes von 200 Neuinfektionen auf 100 000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen (im Landkreis Mittelsachsen von 358,4 Menschen pro 100.000 Einwohnern) gilt: Zwischen 22 und 6 Uhr früh eine erweiterte Ausgangsbeschränkung (Ausgangssperre)!!

Das Verlassen der Wohnung ist in dieser Zeit unter anderem nur aus folgenden Gründen zulässig: 

  • Ausübung des Berufs
  • Weg zur Kindernotbetreuung
  • Besuch des Ehe- oder Lebenspartners
  • Wahrnehmung des notwendigen Lieferverkehrs
  • Besuch hilfsbedürftiger Menschen und Kranker sowie zur Wahrnehmung des Sorge- und Umgangsrechts
  • Arztbesuch
  • Begleitung Sterbender
  • Unabdingbare Versorgung von Tieren

Derzeit noch gestattet sind auch Ausnahmeregelungen der Ausgangsbeschränkungen über Weihnachten und Silvester: (kann allerdings durch die Landesregierung oder den Landkreis Mittelsachsen noch aufgehoben werden)

–  in der Zeit vom 24. Dezember 2020 bis 26. Dezember 2020 die Teilnahme an einem Gottesdienst,

– zu Heiligabend und in der Silvesternacht unter besonderer Beachtung der Kontaktbeschränkungen und Abstandsregelungen sowie der Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasenbedeckung

2. Quarantäneregeln

Wenn eine Person weiß, dass sie positiv getestet wurde – egal ob diese Information vom Arzt, Gesundheitsamt oder Labor mündlich übermittelt wurde – ist diese verpflichtet, sich sofort abzusondern (in Quarantäne zu begeben). Personen, die vom Gesundheitsamt als Kontaktpersonen ersten Grades eingestuft wurden, haben nach der Allgemeinverfügung auch in Quarantäne zu gehen, unabhängig davon, ob der schriftliche Bescheid des Gesundheitsamtes schon vorliegt.

 3. Mund-Nasen-Bedeckung, Pflegeheime, Alkoholausschank:

Bei Besuchern von Einrichtungen des Gesundheits- und Sozialwesens ist unmittelbar vor dem Betreten der Einrichtung ein Antigen-Schnelltest durchzuführen oder sie können einen negativen PCR-Test, welcher nicht älter als 48 h ist, vorweisen. Auch Bewohner der Pflegeeinrichtung müssen sich, wenn sie das Haus verlassen haben und Kontakt mit Dritten hatten, testen lassen, Mitarbeiter mindestens einmal pro Woche.

Ausgeweitet wird auch die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasenbedeckung:

Diese Pflicht besteht nun im gesamten öffentlichen Raum, immer dort, wo sich Menschen begegnen – also überall !!!!!!!! (außer in innerhalb der eigenen vier Wände und des Grundstücks)

Der Ausschank und Konsum von Alkohol wird im gesamten öffentlichen Bereich verboten.

 4. Schließung von Einrichtungen und Angeboten

Prinzipiell ist die Öffnung von Einkaufszentren und Einzel- oder Großhandel sowie Ladengeschäften untersagt – mit der Ausnahme zulässiger Telefon- und Onlineangebote, die ausschließlich zum Versand oder zur Lieferung abgefertigt werden.

Erlaubt ist die Öffnung von folgenden Geschäften und Märkten:

– Geschäfte des täglichen Bedarfs sowie der Grundversorgung, beschränkt auf ein
entsprechendes Sortiment des täglichen Bedarfs sowie der Grundversorgung:

– Lebensmittelhandel, Tierbedarf, Getränkemärkte, Abhol- und Lieferdienste,

– Apotheken, Drogerien, Sanitätshäuser, Orthopädieschuhtechniker, Bestatter,
Optiker, Hörgeräteakustiker,

– Sparkassen und Banken, Poststellen, Reinigungen,

– Friseure, Waschsalons und Ladengeschäfte des Zeitungsverkaufs,

– Verkauf von Weihnachtsbäumen,

– Tankstellen, Wertstoffhöfe, Kfz- und Fahrradwerkstätten sowie einschlägige
Ersatzteilverkaufsstellen,

– selbstproduzierende und -vermarktende Baumschulen, Gartenbau- und
Floristikbetriebe.

 

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

aufgrund des dramatischen Infektionsgeschehens bitten wir Sie, bleiben Sie zu Hause, wann immer es geht. Bitte helfen Sie mit, reduzieren Sie Kontakte und halten Sie sich an die Grundregeln in dieser Pandemie: Abstand, Hygiene und Alltagsmaske. Tragen Sie bitte immer, egal wo Sie sich im öffentlichen Raum aufhalten, einen Mund-Nasenschutz. Nehmen Sie Rücksicht und bleiben Sie solidarisch mit allen Einwohnern!! Mit dem Tragen eines Mund–Nasenschutzes soll nicht Ihre Freiheit eingeschränkt, sondern alle Einwohner geschützt werden!! So schlimm, wie die Belastung durch die Pandemie auch jeden einzelnen Einwohner trifft, es ist jetzt keine Zeit mehr für Diskussionen und Hirngespinste, welche das Virus und die Erkrankungen daraus in Frage stellen!!! Jetzt kommt es auf die Verantwortung aller an und nicht auf egoistische Sichtweisen oder esoterische Wahrheitserfindungen!!!!

Bleiben Sie bitte zu Hause, wann immer es geht, ansonsten tragen Sie bitte einen Mundschutz und desinfizieren Sie sich bitte regelmäßig die Hände und bitte, bleiben Sie gesund!!!

Mit freundlichen Grüßen

Veit Lindner
Bürgermeister

 

 

Verbesserte Konditionen für Unternehmen beim Bundesprogramm „Ausbildungsplätze sichern“

Ab Freitag, 11. Dezember 2020, wird die Unterstützung für Ausbildungsbetriebe in der Corona-Pandemie ausgeweitet.

Schon bisher werden kleine und mittlere Unternehmen, die von den Folgen der Corona-Pandemie besonders betroffen sind, mit Prämien gefördert, wenn sie Auszubildende im bisherigen oder größeren Umfang neu einstellen oder aus insolventen Betrieben übernehmen. Die Übernahmeprämien und Zuschüsse zur Ausbildungsvergütung werden bis Mitte 2021 verlängert. Auch sollen Betriebe profitieren, in denen die Ausbildungen schon im Juni oder Juli begonnen haben. Interessenten können die Förderung – auch rückwirkend zu den verbesserten Konditionen – unkompliziert bei den Agenturen für Arbeit beantragen. Unter www.wirtschaft-in-mittelsachsen.de gibt es dazu weitere Angaben.

 

 

 

Leider kann die öffentliche Probe des Roßweiner Posaunenchores an der Roßweiner Kirche aufgrund der Corona-Regelungen am Montag, dem 14. Dezember 2020 nicht stattfinden.

 

Ruben Grimme
Posaunenchor Roßwein

 

Landkreis ändert Allgemeinverfügung: Beschränkung für Besuche in Pflegeheimen

Aufgrund der Entwicklung des aktuellen Infektionsgeschehens hat sich der Landkreis Mittelsachsen entschieden, seine Allgemeinverfügung vom 30. November 2020 anzupassen. Hintergrund ist vor allem, die Bewohner von Pflegeeinrichtungen zu schützen. Bei Besuchern von Einrichtungen des Gesundheits- und Sozialwesens ist unmittelbar vor dem Betreten der Einrichtung ein Antigen-Schnelltest durchzuführen oder sie können einen negativen PCR-Test, welcher nicht älter als 48 h ist, vorweisen. Auch Bewohner der Pflegeeinrichtung müssen sich, wenn sie das Haus verlassen haben und Kontakt mit Dritten hatten, testen lassen, Mitarbeiter mindestens einmal pro Woche.

Ausgeweitet wird auch die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasenbedeckung: Diese besteht nun im gesamtem öffentlichen Raum, wo sich Menschen begegnen. Somit besteht eine Pflicht zum Tragen der Maske auf allen Straßen, Wegen und Plätzen. Der Ausschank und Konsum von Alkohol wird im gesamten öffentlichen Bereich verboten. Die Allgemeinverfügung wurde im elektronischen Amtsblatt veröffentlicht und tritt am heutigen Freitag, 11. Dezember 2020, in Kraft. Bitte zeigen Sie sich solidarisch, bitte tragen Sie außerhalb des eigenen Haushaltes und Grundstückes einen Mund- Nasenschutz.

 

Die Allgemeinverfügung ist im elektronischen Amtsblatt veröffentlicht worden: https://www.landkreis-mittelsachsen.de/amtsblatt.html