Der Freistaat Sachsen ändert die Regelungen für Menschen, die aus dem Ausland einreisen, um einer beruflichen Tätigkeit im Freistaat Sachsen nachzugehen. Anlass ist der Erlass einer Bundesverordnung, nach der bei der Einreise aus einem Hochinzidenzland ein negativer Test mitgeführt werden muss. Es ist zu erwarten, dass Tschechien als Hochinzidenzland eingestuft wird.

Die neuen Regelungen besagen, dass grundsätzlich jeder Einreisende aus Tschechien einen negativen Test mit sich führen muss. Da es aber eine Vielzahl von tschechischen Arbeitnehmern in Sachsen gibt, regelt der Freistaat eine Ausnahmemöglichkeit per Allgemeinverfügung. Konkret bedeutet dies, dass tschechische Arbeitnehmer, die in Sachsen einer Arbeitstätigkeit nachgehen, zunächst ohne Testung einreisen dürfen. Bei der Einreise besteht die Pflicht, den Arbeitsvertrag mitzuführen. Daneben besteht die Pflicht, mindestens zweimal wöchentlich eine Testung auf eine Infektion mit dem Corona- Virus vornehmen zu lassen. Die erste dieser Testungen hat direkt nach der Einreise und zwingend vor der Arbeitsaufnahme zu erfolgen. Die entsprechenden Nachweise sind dann natürlich mit sich zu führen und bei Kontrollen vorzuzeigen. Die Ergebnisse der Antigen-Schnelltests aus Tschechien werden in Sachsen anerkannt.

Wenn sächsische Arbeitgeber die Kosten für die Schnelltests ihrer Beschäftigten aus Tschechien tragen, beteiligt sich der Freistaat mit 10 Euro pro Test an den Kosten. Bundespolizei und Landespolizei werden das Mitführen der Testergebnisse kontrollieren. Ziel der Verordnung ist es, höchstmögliche Sicherheit vor einer Eintragung des Virus aus Tschechien und gleichzeitig höchstmögliche Mobilität für die beruflichen Grenzpendler zu schaffen. Die Testregelung für polnische Grenzpendler bleibt wie gehabt – hier genügt ein negativer Schnelltest pro Woche, da Polen kein Hochinzidenzland ist.

 

Die Allgemeinverfügung als Pdf finden Sie hier:

 

 

 

 

Am Donnerstag starten die Ringvorlesungen der Technischen Universität Freiberg, die online durchgeführt werden.  Los geht es jeweils 17:00 Uhr unter https://bbb.hrz.tu-freiberg.de/b/and-oyy-yp8-hel

Es gibt eine Vorstellung Diskussion mit Kustod Dr. Andreas Benz in die Sammlung der TU.

Hier die Terminübersicht:

  • 28. Januar 2021 – Historische Modellsammlung
  • 4. Februar 2021 – Geowissenschaftliche Sammlungen – Kristallmodelle
  • 11. Februar 2021 – Sammlung Kunstgussplatten

Video-Vorschau immer zu Beginn der Woche auf dem Youtube-Kanal der Universität: https://www.youtube.com/user/TUBergakademie

 

 

 

Am 22. Januar 2021 tritt der von den Vereinten Nationen im Jahr 2017 verabschiedete Atomwaffenverbotsvertrag in Kraft. Atomwaffen sind ab jetzt völkerrechtlich geächtet und verboten.

Die Organisation Mayors for Peace, ein von Hiroshima geführtes, weltweites Städtebündnis mit rund 8.000 Mitgliedern, darunter 700 Städte in Deutschland, begrüßt das Inkrafttreten des Vertrages. Als Zeichen ihrer Unterstützung für dieses besondere Ereignis hissen etliche deutsche Mitgliedsstädte heute (22. Januar) die Mayors for Peace Flagge. Denn Städte mit ihrer wichtigen Infrastruktur und einer hohen Bevölkerungszahl gelten nach wie vor als vorrangige Ziele im Falle eines nuklearen Angriffes.

Die Stadt Roßwein, vertreten durch den Bürgermeister Veit Lindner, teilt hierzu mit.

„Als Mitglied der Mayors for Peace begrüßen wir als Stadt ausdrücklich das Inkrafttreten des Atomwaffenverbotsvertrages. Er ist ein Meilenstein auf dem Weg zu Global Zero, einer Welt ohne Atomwaffen. Denn die humanitären Folgen eines Einsatzes von Atomwaffen sind katastrophal. Wir brauchen jetzt eine neue Debatte über nukleare Abrüstung und Rüstungskontrolle. Eine friedliche und sichere Zukunft lässt sich nur in einer Welt ohne Atomwaffen gestalten.“

Noch immer verfügen die Atommächte über schätzungsweise rund 13.400 Nuklearwaffen. Derzeit investieren die Nuklearwaffenstaaten massiv in die Modernisierung und Einsatzfähigkeit ihrer Atomwaffenarsenale. Vereinbarungen zur nuklearen Abrüstung – wie der INF-Vertrag – wurden aufgekündigt, ohne dass ein Folgevertrag an seine Stelle getreten ist.

Hintergrund:

Der Vertrag über das Verbot von Kernwaffen (TPNW) wurde von den Vereinten Nationen am 7. Juli 2017 mit 122 Stimmen angenommen, am 20. September wurde er zur Unterschrift freigegeben. Nach der am 24. Oktober 2020 erfolgten 50. Ratifizierung tritt der Vertrag gemäß seinem Artikel 15 (1) am 22. Januar 2021 in Kraft. Mit Stand 8. Januar haben ihn 51 Staaten ratifiziert, 86 unterzeichnet. Die Atommächte sind dem Vertrag nicht beigetreten. Auch Deutschland ist nicht dabei.

In dem völkerrechtlich bindenden Vertrag verpflichten sich die Unterzeichnenden, „nie, unter keinen Umständen“ Atomwaffen zu entwickeln, herzustellen, anzuschaffen, zu besitzen oder zu lagern. Darüber hinaus verpflichten sich die Mitgliedsstaaten, Personen, die von Kernwaffentests oder –einsätzen betroffen sind, umfassende Hilfe zu leisten und geeignete Maßnahmen zur Umweltsanierung der kontaminierten Gebiete in ihrem Hoheitsgebiet zu ergreifen. Auch nach Inkrafttreten des Vertrages ist ein Beitritt weiterer Staaten möglich.

Wer sind die Mayors for Peace?

Die Organisation Mayors for Peace wurde 1982 durch den Bürgermeister von Hiroshima gegründet. Das weltweite Städtenetzwerk setzt sich vor allem für die Abschaffung von Atomwaffen ein, greift aber auch aktuelle Themen auf, um Wege für ein friedvolles Miteinander zu diskutieren. Mehr als 8.000 Städte gehören dem Netzwerk an, darunter 700 Städte in Deutschland.

Weitere Informationen unter: www.mayorsforpeace.de

 

Um im Störungsfall den Strom und Gasversorger MITNETZ STROM und MITNETZ GAS kontaktieren zu können, sind folgende Störungsrufnummern rund um die Uhr kostenfrei geschaltet:

 

MITNETZ STROM             08002305070

 

MITNETZ GAS                   08002200922

 

Ergänzend ist es unter www.stromausfall.de möglich, Störungen online zu melden. Weiterhin besteht unter www.mitnetz-strom.de/stromausfall die Möglichkeit, anhand der Postleitzahl zu prüfen, ob eine Versorgungsunterbrechung (z.B. auf Grund von Baumaßnahmen) geplant bzw. aktuell eine Störung bekannt ist.

 

 

 

 

 

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

aufgrund der weiteren Einschränkung der Bewegungsfreiheit haben wir uns entschlossen, die Öffnungszeiten des Rathauses auszusetzen.

Ab Mittwoch, d. 13. Januar 2021, ist das Rathaus für Besucher geschlossen. Die Mitarbeiter des Rathauses stehen Ihnen jedoch weiterhin (telefonisch (034322/4660), per Mail (email hidden; JavaScript is required), per Fax: (034322/43481) oder per Post (Markt 4, 04741 Roßwein) für Ihre Anliegen zur Verfügung. Dringende  Besuchstermine (zum Beispiel Pass- und Meldewesen oder Standesamt) können abgestimmt und wahrgenommen werden.

Über unser Bürgertelefon 034322/4660 sind wir rund um die Uhr erreichbar.

Mit dieser Maßnahme erhöhen wir den Schutz unserer Bürger und der Mitarbeiter des Rathauses in Anbetracht der aktuellen Pandemieentwicklung und bitten um Ihr Verständnis.

Aktuelle Informationen zur Pandemie erhalten Sie über die Homepage der Stadt www.rosswein.de, die App der Stadt Roßwein, den Newsletter der Stadt Roßwein sowie das Regional TV Roßwein.

 

V. Lindner
Bürgermeister

Auf der ehemaligen Bahnlinie von Roßwein nach Hainichen wird bereits seit einigen Jahren der Bau eines Radweges geplant. Das Genehmigungsverfahren zieht sich jedoch in die Länge, da verschiedene Umweltaktivisten gegen den Bau des Radweges vorgehen. In den zurückliegenden Jahren hat sich die Natur langsam das ehemalige Bahngleis erobert. Es macht sich dringend notwendig, dass die ehemalige Gleisanlage von dem wilden Baumanwuchs befreit wird, um die Vorwände gegen die Umsetzung des Radwegprojektes geringzuhalten.

Aus diesem Grund rufen wir alle Fahrradbegeisterten und Radweg-Befürworter auf, uns beim Freischneiden der ehemaligen Gleisanlage zu unterstützen.

Wir treffen uns am Samstag, d. 20. Februar 2021- um 8.30 Uhr – am jetzigen Radwegende an der Kreuzung Niederstriegis/Grunau. Es ist wünschenswert, dass die Unterstützer Baumscheren und Handsägen mitbringen. Wärmende Getränke werden bereitgestellt.

 

 

Am 14. Januar 2021 riefen wir die Kinder auf, Schneemänner bzw. Schneeskulpuren zu bauen und deren Fotos an die Stadtverwaltung zu senden.

Hier finden Sie eine kleine Auswahl der bereits eingegangenen Kunstwerke.

 

 

           

Wie alle sächsischen Impfzentren ist auch das für Mittelsachsen in Mittweida am Montag, den 11.01. 20201, in Betrieb gegangen.

Individualtermine zum Impfen können ab sofort, digital https://sachsen.impfterminvergabe.de aber nun auch telefonisch unter der Rufnummer:
0800 0899089
vereinbart werden.

Voraussetzung für eine Impfung ist momentan die Zugehörigkeit zu einer prioritär zu impfenden Personengruppe, weil noch nicht ausreichend Impfdosen zur Verfügung stehen, um die gesamte Bevölkerung zu impfen.

Die Impfungen in den Impfzentren richten sich nach einer festgelegten Reihenfolge. Vor der Impfung erfolgen eine ärztliche Aufklärung und eine Anamnese.

Höchste Priorität bei der Coronaschutzimpfung haben laut Impfverordnung des Bundes:

  • über 80-Jährige,
  • Personen, die in stationären Einrichtungen für ältere oder pflegebedürftige Menschen behandelt, betreut oder gepflegt werden oder tätig sind,
  • Pflegekräfte in ambulanten Pflegediensten,
  • Beschäftigte in medizinischen Einrichtungen mit hohem Expositionsrisiko wie Intensivstationen, Notaufnahmen, Rettungsdienste, als Leistungserbringer der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung, SARS-CoV-2-Impfzentren und in Bereichen mit infektionsrelevanten Tätigkeiten und
  • Beschäftigte in medizinischen Einrichtungen, die Menschen mit einem hohen Risiko behandeln, betreuen oder pflegen (v.a. Hämato-Onkologie und Transplantationsmedizin).

 Terminbuchungsseite für individuelle Impftermine 

Zur Registrierung nutzen Sie vorzugsweise das sächsische Serviceportal zur Impfung gegen das Coronavirus. https://sachsen.impfterminvergabe.de. Hier können Sie sich für Ihre Coronaschutzimpfung anmelden. Die Anmeldung besteht aus zwei Schritten: der Anmeldung und der Terminvereinbarung.

Schritt 1: Anmeldung
Da die Impfung schrittweise in priorisierten Gruppen erfolgt, wird bei der Berechtigungsprüfung zunächst überprüft, ob Sie berechtigt sind. Anschließend geben Sie Ihre persönlichen Daten ein, die zur Terminvereinbarung nötig sind. Mit Hilfe eines von Ihnen gewählten Passwortes können Sie im Anschluss auf die Terminvereinbarung zugreifen. Sie erhalten nun an die angegebene E-Mail-Adresse einen Link zur Terminvereinbarung.

Schritt 2: Terminvereinbarung
Wenn Sie sich erfolgreich angemeldet haben, können Sie Ihren Wunschtermin im Impfzentrum wählen. Innerhalb Sachsens ist das Impfzentrum frei wählbar. Die erste und zweite Impfung müssen im selben Impfzentrum vorgenommen werden. Ist die Eingabe aller Angaben positiv, erhalten Sie eine Bestätigung Ihres Impftermins sofort zum Download.

Weitere Informationen zum Thema Impfen hat der Freistaat auf seiner Internetseite bereitgestellt.

 

 

Liebe Kinder,

durch den Lockdown und die Tatsache, dass nur wenige eurer Freunde derzeit die Schule oder den Kindergarten besuchen können, wird die viele freie Zeit zu Hause oft langweilig. Die aktuelle Winterlandschaft lädt euch derzeit geradezu ein, im Garten oder vor dem Haus ein wenig zu spielen oder rodeln zu gehen. Vielleicht können wir euch für folgende Aktion begeistern: Baut doch einfach mit euren Eltern einen Schneemann oder eine andere Schneeskulptur.

Lasst von den Eltern ein Foto von eurem Schneekunstwerk fertigen und sendet dieses an die Stadt Roßwein. Wir suchen die schönsten Schneefiguren, und die besten fünf Schneefiguren/Skulpturen erhalten einen Gutschein für einen Besuch unseres schönen Freibades mit bis zu vier Personen im Sommer. Also vergesst bitte nicht, euren Namen und Anschrift/Telefonnummer oder E-Mail Adresse auf das Foto zu schreiben. Es wäre schön, wenn ihr die Höhe und Breite des Schneekunstwerkes angebt. Sendet bitte einfach das Foto von eurem Kunstwerk bis zum 02. Februar 2021 an die Stadt Roßwein, Markt 4, werft das Foto in den Briefkasten am Rathaus mit dem Stichwort „Schneeaktion“ ein oder bittet eure Eltern, das Bild per Mail an email hidden; JavaScript is required  zu senden.

Wichtig zu wissen: Die Gewinnerfotos wollen wir auf der Homepage und im Amtsblatt veröffentlichen. Alle Teilnehmerfotos sollen außerdem über den Fernsehkanal „Roßwein TV“ ausgestrahlt werden, ohne dass dabei die Namen genannt werden. Mit der Abgabe eurer Fotos erteilt ihr uns hierfür die Zustimmung.

Vielen Dank für eure Teilnahme.

Euer Bürgermeister

Wie alle sächsischen Impfzentren ist auch das für Mittelsachsen in Mittweida am Montag in Betrieb gegangen. Mitarbeiter des Rettungsdienstes und von Pflegediensten haben ihre erste Impfdosis erhalten.

Individualtermine zum Impfen können ab sofort, leider nur online, unter https://sachsen.impfterminvergabe.de vereinbart und ab dem 18. Januar durchgeführt werden. Eine telefonische Anmeldung soll im Laufe der Woche möglich werden. Die dann aktuelle Telefonnummer wird auf der Homepage und im Amtsblatt der Stadt Roßwein bekanntgegeben. Impftermine können vorerst nur für Angehörige der Priorisierungsgruppe 1 gebucht werden. Dazu gehören u.a. Personen, die das 80. Lebensjahr vollendet haben, Mitarbeiter von Pflegeeinrichtungen oder Krankenhäusern. Geöffnet ist das Impfzentrum aktuell montags bis freitags von 8 bis 18 Uhr. Zutritt erhalten nur Personen mit Termin.

Mit der Lieferung von weiteren Impfdosen am vergangenen Freitag und der am 18. Januar erwarteten Lieferung steht laut Sozialministerium so viel Impfstoff zur Verfügung, dass nun ein kontinuierlicher und effizienter Betrieb der Impfzentren ohne Unterbrechung gesichert ist. Bereits seit Ende Dezember impfen die Kliniken ihr Personal in eigener Zuständigkeit. Mobile Teams impfen Bewohner und Personal in Pflegeeinrichtungen, die dafür Termine mit dem Deutschen Roten Kreuz vereinbaren.

Im Landkreis werden im Impfzentrum und durch die mobilen Teams täglich rund 220 Männer und Frauen geimpft. Sobald mehr Impfstoff zur Verfügung steht, können laut DRK Kreisverband Döbeln-Hainichen täglich bis zu 1.000 Personen eine Dosis erhalten.

„Jeder, der sich impfen lassen möchte, wird ein Angebot erhalten“, teilte heute das Sozialministerium mit. Auch Transport-Möglichkeiten wie Bürger-Busse und die perspektivische Impfung beim Hausarzt werden laut Sozialministerium fortlaufend geprüft. Derzeit ist dies noch nicht möglich, da der Impfstoff unter anderem eine komplexe Kühlkette verlangt.

 

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

das neue Jahr ist nun erst 9 Tage alt, trotzdem beherrscht das allumfassende Thema der Corona-Pandemie weiterhin intensiv unseren Alltag.

Im Vergleich zum Donnerstag, 7.1.2021 ist die Zahl der infizierten Personen in unserer Stadt und den Ortsteilen um weitere 3 Personen auf nunmehr 168 Menschen per 8.1.2021 angestiegen. Dass die Virusinfektion sich nicht nur auf ältere Menschen auswirkt, zeigt das Alter der zuletzt Infizierten. Mit 2 Frauen im Alter zwischen 25 und 28 Jahren und einem Jugendlichen von 15 Jahren ist nun eine Menschengruppe betroffen, welche bisher immer als „resistent“ galt. Insgesamt ist der Inzidenzwert in unserer Stadt mit 213,3 pro 100.000 Einwohner noch vergleichsweise gering als in den übrigen Städten und Gemeinden des Landkreises Mittelsachsen. Mit den Neuerkrankungen von 16 Personen innerhalb der letzten 7 Tage nehmen wir aktuell den Rang 37 von 52 Städten und Gemeinden im Landkreis ein. An dieser Stelle möchten wir uns einmal ganz herzlich bei all den Einwohnen bedanken, welche die derzeit gültigen Vorschriften berücksichtigen und Kontaktbeschränkungen, das Tragen eines Mund-Nasenschutzes im öffentlichen Raum, die Abstandsregeln und die Hygieneempfehlungen einhalten. Der Inzidenzwert könnte in unserer Stadt derzeit auch viel höher ausfallen, für Ihre bisherige Umsicht und somit gelebte Solidarität gilt Ihnen unser herzliches Dankeschön.

Trotzdem dürfen wir uns nun bei der Einhaltung der Lockdown-Bestimmungen nicht ausruhen. Es ist uns bewusst, dass es bei Teilen der Bevölkerung zunehmend Unverständnis über einzelne Maßnahmen der Pandemiebekämpfung gibt, insbesondere was die Schließung von Einrichtungen, Geschäften bzw. gastronomischen Einrichtungen betrifft. Wir wollen die einzelnen Beschränkungen an dieser Stelle auch nicht kommentieren und sitzen dabei mit Ihnen allen, unserer Bürgerschaft, in einem Boot. Gemeinsam mit Ihnen müssen wir dabei weiter das Ziel vor den Augen haben, dass durch die strikte Einhaltung der Lockdown-Verordnung die Zahl der Infizierten weiter gesenkt werden kann und sich die Covid 19-bedingten Todesfälle, welche sich bestimmt schon in einzelnen Bekannten- und Freundeskreisen bemerkbar machten, wieder stark verringern. Nach Aussage des Robert Koch Institutes handelt es sich bei den jetzt verstorbenen Menschen um Personen, welche sich im November mit dem Virus angesteckt haben. Das heißt im Umkehrschluss, dass noch mit einer größeren Welle an verstorbenen Menschen gerechnet werden muss. Das sollte uns allen zu denken geben und die Ernsthaftigkeit der Vorsichtsmaßnahmen ausreichend begründen, auch denjenigen, welche bisher die Pandemie und deren Folgen leider immer noch leugnen und als „Fake“ bezeichnen.

Vor allem macht auch die Situation der vom Lockdown betroffenen Kindereinrichtungen und Schulen vielen Eltern zunehmend zu schaffen, welche die Kinderbetreuung nun in den eigenen 4 Wänden organisieren müssen. Für die Kompensierung der mit der Schließung der Einrichtungen teilweise verbunden Überbelastungen in den Familien, möchten wir an dieser Stelle einmal allen Eltern unser Dankeschön und Hochachtung für diese Leistung aussprechen. Bitte informieren Sie uns, wenn häusliche Enge oder der Platzbedarf in den Familien nicht ausreicht und notwendige Distanzen zur Betreuung nicht zur Verfügung stehen. Wir können zwar nichts versprechen, würden uns aber den einzelnen Fällen annehmen und nach einer Lösung des Problems suchen, bzw. nach notwendiger Hilfe umschauen.

Seit Kurzem bietet nun auch das Land Sachsen die landkreis- und gemeindespezifischen Kennzahlen zum Nachlesen an. Über den nachstehenden Link können Sie den aktuellen Stand der Entwicklung der Corona-Pandemie sowie den jeweiligen Inzidenzwert tagaktuell verfolgen. Der Link wurde auch auf der Homepage der Stadt Roßwein/Start eingestellt.

https://www.coronavirus.sachsen.de/infektionsfaelle-in-sachsen-4151.html?_cp=%7B%22accordion-content-8665%22%3A%7B%225%22%3Atrue%7D%2C%22previousOpen%22%3A%7B%22group%22%3A%22accordion-content-8665%22%2C%22idx%22%3A5%7D%7D#a-6695

Gerade im Hinblick auf das bevorstehende Wochenende und die durch den Lockdown vielmals zusätzliche Freizeit bitten wir Sie weiterhin dringend, die Kontaktbeschränkungen einzuhalten. Bitte führen Sie in der jetzigen Zeit keine Familientreffen durch! Bitte verschieben Sie anstehende Feiern auf einen späteren Zeitraum. Bitte halten Sie den 15 km-Bewegungsradius für Ihre Freizeitgestaltung ein und tragen Sie im öffentlichen Raum, überall dort, wo Sie anderen Menschen begegnen, einen Mund–Nasenschutz. Bitte erlauben Sie uns noch den Hinweis, dass ein Mund–Nasenschutz seinen Schutzzweck nur erfüllt, wenn dieser gleichzeitig Mund und Nase bedeckt. Halten Sie, wann immer es geht, den Mindestabstand ein und befolgen Sie die Hygiene- Empfehlungen.

Trotz der pandemiebedingten angespannten Situation wünschen wir Ihnen ein gutes Wochenende, und bleiben Sie bitte weiterhin gesund.

Mit freundlichen Grüßen

Veit Lindner
Bürgermeister