Liebe Bürgerinnen und Bürger,

obwohl die Minister der Länder und der Bund sich erst am Mittwoch treffen, um über das weitere Vorgehen zur Lockerung des gegenwärtigen Lockdowns zu beraten, sind bereits ab 15. Februar 2021 einige Erleichterungen in Sicht.

Grundschulen und Kitas öffnen zum 15. Februar 2021

So werden die Grundschulen und Kindertageseinrichtungen zum 15. Februar 2021 im eingeschränkten Regelbetrieb wieder öffnen. Für Grundschüler soll die Schulbesuchspflicht aufgehoben werden. Eltern können damit selbst entscheiden, ob sie ihre Kinder zur Schule schicken. Schülerinnen und Schüler der weiterführenden Schulen müssen noch in häuslicher Lernzeit verbleiben. Weitere Schritte werden von den Ergebnissen der Bund-Länder-Gespräche am Mittwoch abhängig gemacht. Schüler der Abschlussklassen können weiterhin die Schulen besuchen. Endgültig beschlossen wird der Fahrplan am kommenden Freitag in einer erneuten Kabinettssitzung. Eingeschränkter Regelbetrieb für Grundschulen und Kindertageseinrichtungen bedeutet die strikte Trennung von Gruppen und Klassen mit festen Bezugspersonen. Die Kinder sollen auch außerhalb der Gruppen- und Klassenräume auf dem Gelände der Einrichtung nicht aufeinandertreffen. Eine entsprechende Regelung zum eingeschränkten Regelbetrieb gab es bereits im vergangenen Frühjahr und konnte ohne größere Hindernisse erfolgreich umgesetzt werden.

Ab Montag, d. 15. Februar 2021 dürfen nun auch die Händler in Sachsen den click & collect-Service anbieten. Das bedeutet, online oder telefonisch bestellte Ware darf dann, unter Beachtung strenger Regeln vor Ort, im Geschäft abgeholt werden. Grundlage sind hierfür die weiter sinkenden Inzidenzwerte im Freistaat. Öffnen dürfen laut der Pressemitteilung des Wirtschaftsministeriums die von der Schließung betroffenen Geschäfte jetzt auch zur Abholung von bestellter Ware und unter Einhaltung besonderer Hygienevorschriften. Diese Waren müssen vorab telefonisch oder über Onlineangebote angeboten werden. Die Abholung vorbestellter Waren sollte idealerweise unter freiem Himmel, an der Außentür oder über ein Fenster erfolgen. Auch Drive-in ist denkbar, wenn die örtlichen Gegebenheiten dies zulassen. Bei der Abholung in Ladengeschäften, in Passagen oder Einkaufscentern sollte die Terminvergabe in gestaffelten Zeitfenstern erfolgen. Alternativ ist ein Warteschlangenmanagement notwendig, z.B. mit der Einrichtung von Warteplätzen, Hinweisschildern etc., welches alle Punkte der Abstands- und Hygienemaßnahmen beinhaltet. Es muss sichergestellt sein, dass eine Ansammlung von Kunden vermieden wird. Verkaufspersonal und Kunden müssen außerdem eine FFP2-Schutzmaske oder medizinische Maske tragen, wie sie generell beim Einkaufen und im ÖPNV seit 28. Januar 2021 in Sachsen verpflichtend sind. Der Bezahlvorgang sollte kontaktlos erfolgen, z.B. im Voraus, auf Rechnung oder online.

In der Stadt Roßwein ist mit allen Ortsteilen die Anzahl der an Covid 19 erkrankten Menschen auf 249 Personen angestiegen (am 26.01.2021 waren es 228 Personen). In Waldheim sind zur gleichen Zeit 383, in Leisnig 487, in Hartha 414 und in Döbeln 1056 erkrankte Personen gemeldet. Die Region Roßwein weist zum Stichtag einen Inzidenzwert von 199,9/100.000 Einwohner aus (am 26.01.2021 war es noch ein Inzidenzwert von 266,6/100.000. In den zurückliegenden 7 Tagen sind 15 Personen an Covid 19 erkrankt. Aktuell nimmt die Stadt Roßwein innerhalb der 52 Städte und Gemeinden des Landkreises Mittelsachsen den 17. Platz ein. (am 26.01.2021 Platz 18) Dies stellt im Vergleich zum letzten Update vom 9. Januar 2021 eine gewisse Verschlechterung der Situation dar, welche jeden von uns zu mehr Vorsicht animieren sollte. Die Sterblichkeitsrate lag im Monat Januar 2021 in der Stadt Roßwein bei 12 Personen. Im Vergleich lag die Sterblichkeitsrate im Januar in den Jahren 2018-2020 bei durchschnittlich 6,6 Personen und damit deutlich unter dem Wert als im Januar 2021. Eine sogenannte Übersterblichkeitsrate ist somit für den Monat Januar/2021 im Vergleich mit dem Durchschnittswert der früheren Jahre zu erkennen. Bei dieser erhöhten Rate kann auf die aktuelle Entwicklung der Corona-Pandemie Bezug genommen werden. Aus diesem Grund ist der Schutz der vulnerablen Gruppen weiterhin unser oberstes Gebot.

Die Gesamtzahl der an Covid 19 erkrankten Menschen liegt im Landkreis Mittelsachsen aktuell bei 14.898 Personen. Davon entfallen 5.738 auf den Altkreis Mittwei-da, 2.943 auf den Altkreis Döbeln und 6.217 auf den Altkreis Freiberg. Laut RKI liegt der aktuelle Inzidenzwert für den Landkreis Mittelsachsen (Stand 09.02.2021) bei 123,0/100.000 Einwohner.

Obwohl die Inzidenzwerte in Mittelsachsen und in der Stadt Roßwein eine rückläufige Tendenz aufweisen bitten wir Sie weiterhin dringend, die aktuellen Kontaktbeschränkungen einzuhalten. Bitte führen Sie in der jetzigen Zeit keine Familientreffen durch! Bitte verschieben Sie anstehende Feiern auf einen späteren Zeitraum! Bitte halten Sie den 15 km-Bewegungsradius für Ihre Freizeitgestaltung ein und tragen Sie im öffentlichen Raum, überall dort, wo Sie anderen Menschen begegnen (Parkplätze von Diskountern, in Lebensmittelgeschäften, dem ÖPNV, Apotheken usw.) einen FFP-2 Mund-Nasenschutz oder einen OP- Mund- Nasenschutz. Gern weisen wir auch darauf hin, dass ein Mund–Nasenschutz seinen Schutzzweck nur erfüllt, wenn dieser gleichzeitig Mund und Nase bedeckt. Halten Sie, wann immer es geht, den Mindestabstand von 1,5 m zu anderen Menschen ein und befolgen Sie die Hygiene-Empfehlungen.

Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage der Stadt Roßwein unter www. rosswein.de, der App der Stadt Roßwein, dem Newsletter im kostenlosen Abo und im Roßwein-TV.

 

Mit freundlichen Grüßen

Veit Lindner
Bürgermeister

 

Entsorgungsrückstände der Fa. EGD/Becker im Gebiet um Roßwein, Döbeln, Hartha, Leisnig, Waldheim, Ostrau etc.

Wie die Fa. EGD/Becker mittgeteilte, sind die Entsorgungstouren vom 08.02.2021 aufgrund der Witterung ausgefallen. Ab Dienstag 09.02.21 werden die Touren vom Montag nachgefahren. Alle weiteren Touren laut Abfallkalender in dieser Woche müssen ggf. um einen Tag versetzt, bis zum Samstag 13.02.2021, nachgefahren werden – deswegen die Behälter bitte stehenlassen und nicht zurückräumen.

Die Bürger werden trotzdem gebeten, die Abfallbehälter zu den bekannten Terminen laut Abfallkalender rechtzeitig bereitzustellen.

Die Abfallbehälter müssen von Schnee freigeschippt und erkennbar sein. Gegebenenfalls müssen die Behälter an eine, mit Entsorgungsfahrzeugen, gut befahrbare Straße vorgeräumt werden, wenn es die Straßenverhältnisse nicht hergeben.

 

 

Der Fußwegabschnitt an der Haßlauer Straße in Roßwein, zwischen dem Einkaufszentrum und dem Gewerbegebiet „Goldene Höhe“, bleibt, aufgrund der gegenwärtigen Wetterlage und der damit einhergehenden Schneeverwehungen (bis zu 3,00 m), vorübergehend gesperrt.

Alle Verkehrsteilnehmer werden um erhöhte Aufmerksamkeit gebeten, da, in dem teilweise unübersichtlichen Straßenabschnitt, mit Fußgängern zu rechnen ist.

Wir bitten um Beachtung.

 

Aufgrund der gegenwärtigen Witterungsverhältnisse stellt die Stadt Roßwein den Marktplatz als kostenlose Parkmöglichkeit für KFZ-Halter zur Verfügung.

Am Markttag (immer mittwochs) ist das Parken auf dem Marktplatz von 5.00 Uhr bis 16 Uhr verboten. Parkende Fahrzeuge, welche den Markttag behindern oder einschränken, werden kostenpflichtig abgeschleppt.

Die Benutzung des Marktplatzes als Parkmöglichkeit erfolgt auf eigenes Risiko, eine Haftung ist ausgeschlossen.

Das Immobilienbüro von Thomas Kälkert auf der Gartenstraße 29 in Roßwein beging am 01. Februar 2021 sein 20-jähriges Jubiläum. Dabei war der Start 2001 alles andere als ein sicheres Unterfangen, da zu diesem Zeitpunkt gerade eine Rezession in der Bau- und Vermietungsbranche zu bewältigen war. Mittlerweile verwaltet Thomas Kälkert über 250 Wohneinheiten, welche über den ehemaligen Landkreis Döbeln verstreut liegen. Weit über 1.000 Mietverträge konnten seit Beginn 2001 im Auftrag der Wohnungseigentümer abgeschlossen und die Dienstleistung des Immobilienbüros in der Vermietung, dem Verkauf und der Verwaltung von Wohneigentum ständig ausgebaut werden. Als gebürtiger Roßweiner ist Thomas Kälkert bestens mit den Gegeben- und Besonderheiten in Roßwein vertraut und genießt aus diesem Grund großes Vertrauen von Vermietern und Mietern. Dabei ist der Roßweiner Wohnungsmarkt nach Aussage von Thomas Kälkert schon recht klein und die Wohnungssuche für den Kundenkreis nicht immer einfach. Während der große Zuzug in Mehrfamilienhäuser von außerhalb Roßweins noch etwas hinter den Erwartungen hinterherhängt, sind der Zuzug sowie der Kauf von Einfamilienhäusern aktuell ein sehr nachgefragter Markt. So weichen viele junge Familien aus den Ballungsgebieten Dresden und Leipzig in die Kleinstädte aus – eine Nachfrage, von der, wie Thomas Kälkert berichtete, auch Roßwein gut profitiert. Für die Zukunft wünscht sich das Immobilienbüro einen modernen Wohnungsbau im Stadtzentrum, damit die Stärkung der umliegenden Wohngebiete nicht zu einer Fehlentwicklung der Stadtzentren in Roßwein sowie in allen anderen Kleinstädten Mittelsachsens führt.

Bürgermeister Veit Lindner gratulierte Thomas Kälkert zum 20-jährigen Jubiläum und bedankte sich für die vielen positiven Impulse zur Stadtentwicklung in den zurückliegenden Jahren.

Der Landschaftsbaubetrieb Karsten Kolko feierte am 01. Februar 2021 sein 15-jähriges Betriebsjubiläum. Schwerpunkt des Unternehmens bilden die Pflasterlegearbeiten als Subunternehmen für größere Straßenbauunternehmen. Mit 11 Angestellten und zwei Azubis, welche die Ausbildung zum Straßenbaufacharbeiter absolvieren, werden auch gern Privataufträge abgearbeitet. Dabei stellen für Karsten Kolko die Pflasterarbeiten mit Natursteinen die schönste Arbeit dar. Vor allem Granit oder Altstadtpflaster machen dabei für den jungen Unternehmer die Eleganz vieler Privatgrundstücke aus. Gemeinsam mit der Büroleiterin Nicole Renner kümmert sich der Inhaber um einen Kundenkreis, welcher im Radius von 70 km von Roßwein zu finden ist. Während Karsten Kolko 2006 noch in angemieteten Räumen auf der Bahndammstraße 16 seine unternehmerische Tätigkeit begann, konnte in den zurückliegenden Jahren ein eigenes Unternehmensdomzil auf der Äußeren Wehrstraße 11 b bezogen werden, in dem vormals die Zimmerei Kämpfer beheimatet war.

An dieser Stelle wünschen wir dem Landschaftsbaubetrieb Karsten Kolko weiterhin eine erfolgreiche Entwicklung und zufriedene Auftraggeber bei allen übernommenen Pflasterarbeiten.

Am 01. Februar 2021 feierte Mathias Krasselt sein 10-jähriges Geschäftsjubiläum an der Haßlauer Straße in Roßwein. Der gebürtige Leipziger übernahm die Pacht der Roßweiner Tankstelle 2011, welche bis dahin erfolgreich von Stadtrat Siegfried Barth geführt wurde. Als erste originale ELF-Tankstelle in Ostdeutschland eröffnete Siegfried Barth 1992 den Betrieb an der Haßlauer Straße und übergab diesen mit Renteneintritt an Mathias Krasselt.

Neben Sabine Sondermann und Thomas Ebert zählen noch zwei weitere Angestellte zum Team der TOTAL-Tankstelle und sichern damit die täglichen Öffnungszeiten ab. Wie Mathias Krasselt mitteilte, haben sich die Erwartungen an die Umsätze für ihn in Roßwein erfüllt. Da er außerdem noch eine Tankstelle in Riesa betreibt, fällt ihm auf, dass im ländlichen Bereich, im Gegensatz zu Riesa, zum Großteil noch am Bargeld festgehalten wird und die Zahlungen mit Kredit- oder Geldkarten nicht überwiegen. Im Jahre 2018 erhielt die Tankstelle vom Konsortium ein modernes Design und wurde komplett auf LED-Beleuchtung umgestellt. Einige Tankstellen der TOTAL-Gruppe werden zusätzlich mit Photovoltaikanlagen auf den Dächern ausgestattet, um den Strom vor Ort zu nutzen und somit die CO2-Bilanz des TOTAL-Konzerns zu verbessern. Laut Aussage von Mathias Krasselt halten sich der Anteil von Spritverkäufen zur Agenturware und Bistroumsatz die Waage, wobei er mit seinem Team immer nach Nischen sucht, um die Umsätze der Agenturware, z. Bsp. mit Blumen und Präsentgeschenken, zu erhöhen. Die zurückliegenden 10 Jahre sind für Mathias Krasselt wie im Fluge vergangen, wobei das 30-jährige Jubiläum der TOTAL-Tankstelle in Roßwein dann im kommenden Jahr begangen wird.

Bürgermeister Lindner überbrachte zum 10-jährigen Jubiläum die Glückwünsche der Stadt und bedankte sich bei Mathias Krasselt und seinem Team für das stabile Dienstleistungsangebot in den zurückliegenden Jahren.

Die Roßweiner Standesbeamtin, Frau Claudia Bochnigk, zieht für das zurückliegende und in jeder Hinsicht außergewöhnliche Jahr die Bilanz.

Corona – Covid 19 – Pandemie – Worte die uns fast täglich erreichten, die unser Leben veränderten und die Planungen in 2020 schwierig, gar teils unmöglich machten.

So konnte unser Schul- und Heimatfest im Jahr 2020 nicht stattfinden und die damit im Zusammenhang stehende Schulfesthochzeit. Das Jahr 2020 war für die Brautpaare, die sich das Ja-Wort gegeben haben oder geben wollten, keine einfache Zeit. So wurden neun geplante Eheschließungstermine, mit Augenmerk auf das Jahr 2021, von den Paaren abgesagt. In den Monaten März bis Mai und November/Dezember 2020 konnten keine Eheschließungen in der Außenstelle Ossig durchgeführt werden. Geplante Eheschließungen fanden in dieser Zeit nur im Trauzimmer des Rathauses, unter Einhaltung der Abstands- und Hygienebestimmungen, mit maximal 10 weiteren Personen statt. Insgesamt konnten, trotz aller coronabedingten Schwierigkeiten, im letzten Jahr immerhin noch 36 Eheschließungen durchgeführt werden. Hiervon wurden 22 Eheschließungen im Trauzimmer des Rathauses und 14 Eheschließungen in unserer Außenstelle im Landhotel Sonnenhof in Ossig vorgenommen. Im Jahr 2019 fanden hingegen insgesamt 54 Eheschließungen statt, davon 34 im Trauzimmer des Rathauses, 19 in Ossig und eine in der „Tonne“ des Heimatmuseums im Rathaus. Ein Vergleich dieser beiden Jahre ergibt, dass sowohl 2019 als auch 2020 der Monat Juni der eheschließungsstärkste Monat war.

Das Team unserer Standesbeamtinnen mit Claudia Bochnigk, Nadine Tändler und der Hauptamtsleiterin Michaela Neubert wurde um Frau Annett Herrmann erweitert. Als Mitarbeiterin des Einwohnermeldeamtes schloss Frau Annett Herrmann die Ausbildung zur Standesbeamtin in der zentralen Ausbildungsstätte in Bad Salzschlirf erfolgreich ab, sodass der Stadtrat der Stadt Roßwein in seiner Sitzung am 29. Oktober 2020 Frau Herrmann zur Standesbeamtin bestellen konnte. Das Team der Standesbeamtinnen ist somit personell gut aufgestellt und für die Zukunft gewappnet.

Strategisch will die Stadt Roßwein das Einwohnermeldeamt und das Standesamt zukünftig zusammenlegen, um den Service für die Bürger in den am meist frequentierten Ämtern der Verwaltung zu verbessern. Neben Eheschließungen werden im Standesamt vor allem Sterbefälle, Vaterschaftsanerkennungen u.s.w. beurkundet. Die Bearbeitung von Geburten erfolgt seltener, da diese bereits im Standesamt der Städte der Geburtskliniken erfasst werden.

Anfragen zu Eheschließungsterminen können derzeit telefonisch unter 034322/46613 oder per Mail über email hidden; JavaScript is required abgestimmt werden.

Das Pfarramt Roßwein-Niederstriegis bleibt ab Montag, den 1. Februar 2021, bis auf weiteres geschlossen und ist ausschließlich über Telefon: 034322-43480 oder E-Mail: email hidden; JavaScript is required zu erreichen.

In Friedhofsangelegenheiten ist mit dem Friedhofsverwalter Matthias Fritz vor Ort: Gottesacker 15 oder per Mobiltelefon: Mobil: 0163-7778477 Kontakt aufzunehmen.

 

Dr. Heiko Jadatz
Pfarramtsleiter

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

aufgrund der derzeitigen Pandemiesituation findet am Samstag, d. 06.02.2021, keine Sprechstunde des Friedensrichters statt.

Sollte Bedarf bestehen, können sich die Bürgerinnen und Bürger an die Stadtverwaltung wenden, und es wird ein Termin mit der Schiedsstelle vereinbart.

Wir bitten um Ihr Verständnis.

Mit freundlichen Grüßen

Neubert
Hauptamtsleiterin

 

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

der Freistaat Sachsen hat nach dem gemeinsamen Beschluss der Ministerpräsidenten und der Bundeskanzlerin vom 19. Januar 2021 seine Corona-Schutz-Verordnung angepasst und setzt damit die Beschlüsse auf Landesebene um. Die nun neue Verordnung gilt vom 28. Januar bis Ablauf des 14. Februar 2021.

Die Grundsätze der Verordnung wie Reduzierung der Kontakte, das Tragen von Mund-Nasenbedeckungen, idealerweise medizinischem Mund-Nasen-Schutz, überall dort, wo sich Menschen begegnen, der Verzicht auf Reisen, Besuche und Einkäufe, die Einhaltung von Hygiene- und Abstandsregeln behalten weiterhin ihre Gültigkeit. Zu den Empfehlungen tritt demnach neu hinzu die Verpflichtung von Arbeitgebern, in Fällen von Büroarbeit oder vergleichbaren Tätigkeiten den Beschäftigten anzubieten, diese Tätigkeiten von zu Hause aus auszuführen, wenn die Umsetzung möglich ist und keine betriebsbedingten Gründe entgegenstehen.

Weiterhin wird neu geregelt, dass die aufgestellten Hygienekonzepte von Kirchen und Religionsgemeinschaften an die besondere Infektionslage anzupassen sind, dies kann konkret u.a. den Verzicht auf gemeinschaftlichen Gesang beinhalten. Landkreise und Kreisfreie Städte können die Ausgangssperre von 22 Uhr bis 6 Uhr des Folgetages aufheben, wenn die Inzidenz von 100 an fünf Tagen dauernd unterschritten wird. Im Landkreis Mittelsachsen liegt mit Stand 27. Januar 2021 der Inzidenzwert von 220,3/ 100.000 Einwohner.

Der Konsum von Alkohol ist auf den öffentlichen Verkehrsflächen der Innenstädte und an sonstigen öffentlichen Orten unter freiem Himmel, an denen sich Menschen entweder auf engem Raum oder nicht nur vorübergehend aufhalten, untersagt. Die konkret betroffenen Örtlichkeiten sind jeweils von der zuständigen Kreisfreien Stadt oder dem zuständigen Landkreis festzulegen.

Die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasenbedeckung bleibt überall dort bestehen, wo sich Menschen begegnen. Eine Verpflichtung zum Tragen eines medizinischen Mund-Nasen-Schutzes oder einer FFP2-Maske besteht bei der Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel, vor dem Eingangsbereich von und in Groß- und Einzelhandelsgeschäften sowie in Gesundheitseinrichtungen (z.B. Arztpraxen) und für Zusammenkünfte in Kirchen und bei der Religionsausübung. Achtung, das Tragen eines Mund-Nasenschutzes aus einfachem Stoff und dergleichen ist in den beschriebenen Bereichen nicht mehr statthaft!

Eine Verpflichtung zum Tragen von FFP2-Masken oder dem vergleichbaren Standard KN95/N95 besteht prinzipiell für die Beschäftigten ambulanter Pflegedienste bei der Ausübung der Pflege, beim Besuch von Tagespflegeeinrichtungen, in Pflegeeinrichtungen für die Besucher, in Justizvollzugsanstalten, Flüchtlingsunterkünften für das Personal und die Besucher.

Beschäftigte müssen in Arbeits- und Betriebsstätten mindestens einen medizinischen Mund-Nasen-Schutz tragen, wenn eine Mindestfläche von 10 qm für jede im Raum befindliche Person unterschritten wird, der Mindestabstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann oder bei den ausgeführten Tätigkeiten mit Gefährdung durch erhöhten Aerosolaustausch zu rechnen ist. Davon ausgenommen sind Beschäftigte in Schulen oder Einrichtungen der Kindertagesbetreuung. Die bestehenden Ausnahmen für Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres, Personal ohne Kundenkontakt oder soweit andere Schutzmaßnahmen ergriffen wurden, für Menschen mit Behinderung und solche mit gesundheitlichen Einschränkungen behalten ihre Gültigkeit. In Alten- und Pflegeheimen werden für Beschäftigte 3 Tests pro Woche ab Ende der 5. Kalen- derwoche verbindlich festgelegt.

Am Unterricht für Abschlussklassen wird auch weiterhin nicht gerüttelt. Bis zum vorgezogenen Ferienstart am 1. Februar 2021 gibt es derzeit keine Änderung. Die Abschlussklassen werden nach den Ferien ab 8. Februar 2021 weiter vor Ort in der Schule lernen können. Dazu kommen künftig noch die Absolventen der Berufsschulen. Durch den verlängerten Lockdown bis 14. Februar 2021 ist der für den 8. Februar 2021 geplante Schulstart aller anderen Klassen erst einmal vom Tisch. Eine Reglung und Aussage, wie es nach dem 15. Februar 2021 für die Schüler weitergeht, erwarten wir bis 12. Februar 2021 von der Landesregierung. Des Weiteren bleiben die Horte in den Grundschulen und Kitas durch die Lockdown-Verlängerung mindestens bis zum 14. Februar 2021 geschlossen. Die Sächsische Corona-Schutz-Verordnung legt fest, welche besonderen Berufsgruppen („systemrelevant“) ihre Kinder in die Notbetreuung bringen können. Sie wird nur geringfügig erweitert um einen Teil der Krankenkassen-Mitarbeiter sowie um Schüler und Studenten, die vor dem Abschluss stehen. Den Wortlaut der Corona-Schutz-Verordnung finden Sie auf www.coronavirus.sachsen.de (Amtliche Bekanntmachungen)

In der Stadt Roßwein ist mit allen Ortsteilen die Anzahl der an Covid 19 erkrankten Menschen auf 218 Personen angestiegen (Stand 26.01.2021). In Waldheim sind zur gleichen Zeit 348, in Leisnig 440, in Hartha 381 und in Döbeln 971 erkrankte Personen gemeldet. Die Region Roßwein weist zum Stichtag 26.01.2021 einen Inzidenzwert von 266,6/100.000 Einwohner aus. In den zurückliegenden 7 Tagen sind 20 Personen an Covid 19 erkrankt. Aktuell nimmt die Stadt Roßwein innerhalb der 52 Städte und Gemeinden des Landkreises Mittelsachsen den 18. Platz ein. Dies stellt im Vergleich zum letzten Update vom 9. Januar 2021 eine gewisse Verschlechterung der Situation dar, welche jeden von uns zu mehr Vorsicht animieren sollte. Die Sterblichkeitsrate lag  im Monat Dezember 2020 in der Stadt Roßwein bei 11 Personen. Im Vergleich lag die Sterblichkeitsrate in den Jahren 2017-2019 mit durchschnittliche 5,33 Personen im Dezember deutlich unter dem Wert aus 12/2020. Eine sogenannte Übersterblichkeitsrate ist für Monat Dezember 2020 im Vergleich mit dem Durchschnittswert der früheren Jahre zu erkennen. Bei dieser erhöhten Rate kann auf die aktuelle Entwicklung der Corona-Pandemie Bezug genommen werden. Aus diesem Grund ist der Schutz der vulnerablen* Gruppen weiterhin unser oberstes Gebot.

Gerade im Hinblick auf die vielmals durch den Lockdown verursachte zusätzliche Freizeit bitten wir Sie weiterhin dringend, die aktuellen Kontaktbeschränkungen einzuhalten. Bitte führen Sie in der jetzigen Zeit keine Familientreffen durch! Bitte verschieben Sie anstehende Feiern auf einen späteren Zeitraum! Bitte halten Sie den 15 km-Bewegungsradius für Ihre Freizeitgestaltung ein und tragen Sie im öffentlichen Raum, überall dort, wo Sie anderen Menschen begegnen, einen FFP-2 Mund- Nasenschutz!

Bitte erlauben Sie uns noch den Hinweis, dass ein Mund–Nasenschutz seinen Schutzzweck nur erfüllt, wenn dieser gleichzeitig Mund und Nase bedeckt. Halten Sie, wann immer es geht, den Mindestabstand von 1,5 m ein und befolgen Sie die Hygiene-Empfehlungen.

Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage der Stadt Roßwein unter www. rosswein.de, der App der Stadt Roßwein, dem Newsletter im kostenlosen Abo und im Roßwein-TV.

 

Bitte bleiben Sie gesund und lassen Sie sich nicht anstecken!

 

(*vulnerable Gruppe – ist ein Personenkreis, welcher sich auf Grund der körperlichen und/oder seelischen Konstitution (z.B. Behinderung, psychische Störung, Schwangerschaft, hohes Alter) oder/und aufgrund ihrer besonderen sozialen Situation und kognitive Beeinträchtigungen nicht selbst schützen kann.)

 

 

Mit freundlichen Grüßen

Veit Lindner
Bürgermeister

 

Medienrückgabe und –ausleihe sind nur nach telefonischer Terminvergabe möglich.

Die Medien, die im November und Dezember 2020 entliehen wurden und noch nicht zurückgegeben sind, wurden bis zum 19. Februar 2021 verlängert.

Wir bitten alle Nutzer, ihre fälligen ausgeliehenen Medien bis zum 19. Februar 2021 wieder abzugeben. Rufen Sie an (Tel. 034322/42150), um einen individuellen Termin zu vereinbaren.

Nach dem 19. Februar 2021 werden für diese Medien Überziehungsgebühren lt. Satzung fällig.

Wer wieder etwas ausleihen möchte, kann uns (nach telefonischer Terminvergabe) eine Liste der gewünschten Medien per E-Mail schicken, uns die Wünsche telefonisch mitteilen oder sich von uns ein Überraschungsangebot machen lassen.