Das Deutsche Rote Kreuz Döbeln-Hainichen bietet ab dieser Woche (12. KW) Corona-Tests in den Räumen des Stadtbades an der Stadtbadstraße in Roßwein an. Die Bürgerinnen und Bürger können sich dienstags und donnerstags von 15.00 – 19.00 Uhr testen lassen.

In Abstimmung mit dem DRK Döbeln-Hainichen übernimmt die Stadt Roßwein zunächst die Kosten für die Testungen, da eine Kostenübernahme durch die Kassenärztliche Vereinigung kurzfristig nicht zu erzielen war. Wie Bürgermeister Veit Lindner ausführt, geht die Stadt Roßwein für Ihre Bürger somit in finanzielle Vorleistung und hofft, dass die Kosten in Höhe von 15, 00 Euro/Test dann auch tatsächlich von der KV ausgeglichen bzw. gezahlt werden. Somit nimmt die Stadt Roßwein laut Lindner ein finanzielles Risiko in Kauf, aber schließlich hätte jeder Einwohner das Recht auf einen kostenlosen Schnelltest pro Woche. Was den Bürgermeister dabei wurmt, sind wieder einmal die vollmundigen Ankündigungen der Regierung, welche durch zu aufwändige und schwerfällige bürokratische Entscheidungswege viel zu langsam umgesetzt und damit torpediert werden.

 

Seit drei Tagen (Stand 21. März 2021) liegt der Inzidenzwert im Landkreis Mittelsachsen bei über 100. Deshalb muss der Landkreis seine Lockerungen wieder aufheben. Die vom Landkreis per Allgemeinverfügung erlassenen Lockerungen treten ab Dienstag, den 23. März 2021 somit außer Kraft. Das betrifft das Termineinkaufen (click & meet), den Individualsport alleine oder zu zweit sowie in Gruppen von bis zu 20 Kindern im Außenbereich und ferner die  Angebote der körpernahen Dienstleistungen (ausgenommen Friseurbetriebe, Fußpflege und medizinisch notwendige Behandlungen). Zeitgleich darf dann ab Dienstag die Unterkunft nur noch mit triftigem Grund verlassen werden und die Kontakte sind wieder auf den eigenen Hausstand und eine weitere Person beschränkt. Kinder unter 15 Jahren bleiben unberücksichtigt. Keine Auswirkungen hat die Überschreitung der Inzidenz auf die in der Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung direkt eingeführten Rechte, wie zum Beispiel zur Öffnung von Gartenbau- und Floristikbetrieben, Gartenmärkten, Blumengeschäften, Buchläden, Baumärkten und Friseurbetrieben. Ebenso sind weiterhin „click & collect“ Angebote zulässig. Eine weitere Allgemeinverfügung regelt den Konsum von Alkohol. Demnach ist der Konsum von Alkohol in vielen Bereichen der Öffentlichkeit untersagt. Innerorts gilt in der Öffentlichkeit deshalb ein Alkoholverbot. Auch außerorts ist an Bahnhöfen und Parkplätzen sowie im Umkreis von Sitzmöglichkeiten und Bushaltestellen der Konsum von Alkohol in der Öffentlichkeit untersagt. Die Allgemeinverfügungen sind im elektronischen Amtsblatt unter www.landkreis-mittelsachsen.de veröffentlicht.

 

Den Roßweiner Bürger*innen und all seinen Patient*innen ist der unerwartete Tod des Allgemeinmediziners Clemens Otto am 15.09.2020 noch immer als ein erschütterndes Ereignis präsent. Neben tiefer Trauer und größter Anteilnahme für die Familie bewegte viele Menschen auch die Frage, wohin sie sich zukünftig mit Fragen zur Gesundheitsvorsorge und medizinischen Behandlung wenden konnten. Doch das gesamte Praxisteam mit Herrn Dr. Christoph Schneider stand unmittelbar bereit, die Patientenversorgung am Standort fortzuführen.

Unschätzbare und notwendige Unterstützung erlangten sie dabei von Frau Dr.med. Brigitte Knüpfer und Frau Dr.med. Franziska Seiß. Sie haben den Betrieb ihrer eigenen Gemeinschaftspraxis in Frankenberg kurzfristig umstrukturiert und sich bereitwillig der zusätzlichen Kraftanstrengung unterzogen, die Betreuung der Patient*innen der Praxis für Allgemeinmedizin Clemens Otto in beispielhafter Solidarität und in beinahe gewohnter Weise fortzuführen.

Dafür gebührt allen Beteiligten, auch in Frankenberg, uneingeschränkter Dank.

In der Zwischenzeit ist es gelungen, den Fortbestand der Praxis in der Alten Post dauerhaft zu sichern. Frau Dipl.-Med. Grit Hennicke, Fachärztin für Innere Medizin und bislang im Dialysezentrum Döbeln tätig, nimmt nach dem Osterfest, am 06.04.2021, ihre hausärztliche Tätigkeit in Roßwein mit Unterstützung des bewährten Teams auf. Der Entschluss dazu reifte unmittelbar in Gesprächen mit Kolleg*innen und Freund*innen, welche wie sie auch, Clemens Otto begleiteten und seine Arbeit wertschätzten, die nun in seiner Wirkungsstätte und in seinem Sinne weiter geführt werden wird.

 

 

 

Zeitungsartikel 3 2021

Die Stadtverwaltung stellt den Schülerinnen und Schülern der Roßweiner Schulen Technik für das Homeschooling zur Verfügung.

Da während der Corona-Pandemie der Präsenzunterricht an den Schulen nur noch eingeschränkt bzw. in großen Zeitspannen nicht mehr stattfinden konnte, waren die Schülerinnen und Schüler gemeinsam mit ihren Lehrern gezwungen, in Form von Homeschooling den Lernstoff zu bearbeiten.

Um technische Defizite im heimischen Umfeld bedürftiger Schüler auszugleichen, einigten sich Bund und Länder im vergangenen Jahr auf ein „Sofortausstattungsprogramm“, um annähernd gleiche Lernbedingungen für alle Schüler zu schaffen.

Im Zuge der Umsetzung dieses Programms, erließ der Freistaat Sachsen die Mobile-Endgeräte-Förderverordnung über 28 Millionen €. Die Stadt Roßwein nutzte in ihrer Rolle als Schulträger die Möglichkeit, einen Förderantrag zur Finanzierung derartiger Geräte zu stellen.

Aufgrund der Schülerzahlen an den drei Roßweiner Schulen konnte die Stadtverwaltung eine Fördersumme in Höhe von 42.777 Euro für diesen Zweck beanspruchen. Die Schulleiter*innen ermittelten den Bedarf an mobilen Endgeräten und teilte diesen dem IT-Verantwortlichen der Stadt, Herrn Rene Handschack mit. Nach Prüfung verschiedener Anbieter und Möglichkeiten bestellte Herr Handschack die Geräte und war den Schulen bei der Einrichtung der Technik behilflich. Insgesamt konnten 28 Tablets mit kindergerechten Schutzhüllen an die Grundschule, 28 Notebooks an die Oberschule und 25 Notebooks samt Taschen an die „Albert Schweitzer“ Schule nach Fertigstellung und Einrichtung der Geräte übergeben werden.

Um die Landesförderung 100%ig auszunutzen, packte die Stadtverwaltung aus dem Stadtsäckel Geld dazu und konnte somit noch ein Gerät mehr beschaffen. Auch wenn die Geräte nun an die Schulen ausgeliefert sind, so bleiben sie dennoch Eigentum der Stadtverwaltung. Eine entsprechende Inventarisierung ist erfolgt. Die Verteilung der Geräte liegt in den Händen der Lehrerinnen und Lehrer.

Die Schulleitung schließt lediglich eine Vereinbarung mit den betreffenden Eltern über die Nutzungsbedingungen ab. In dieser Vereinbarung wird u.a. geregelt, dass für die Nutzer*innen eine Schadensersatzpflicht herrscht.

Für die Zukunft sollten nun bessere Lern- und Vermittlungsbedingungen sowohl für Schüler als auch für die Lehrer*innen bestehen, aber es ist ihnen allen zu wünschen, dass die Corona-Pandemie zurückgeht und der Präsenzunterricht wieder für alle möglich ist.

 

Am 25. März 2021 findet um 17.30 Uhr im großen Rathaussaal die 18. öffentliche Stadtratssitzung statt.

 

Tagesordnung

Öffentlicher Teil

1 Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Beschlussfähigkeit und Bekanntgabe der Tagesordnung
2 Öffentliche Fragestunde der Bürger gem. Geschäftsordnung § 16(3)
3 Informationen aus nichtöffentlicher Sitzung des Stadtrates vom 18.02.2021
4 Vereinbarung zur gegenseitigen Hilfeleistung der Feuerwehr
5 Neubau Doppelcarport, Flurstück Nr. 259/10 der Gemarkung Gleisberg
6 Verkauf des Flurstückes Nr. 766/11, Gemarkung Roßwein
7 Verkauf des Flurstückes Nr. 87/1, Gemarkung Grunau
8 Ausschreibung zum Verkauf des Flurstückes Nr. 48, Gemarkung Niederstriegis
9 Ausschreibung zum Verkauf des Flurstückes Nr. 29/1, Gemarkung Gleisberg
10 Vergabe Gehweg Ziegeleistraße in Roßwein
11 Vergabe Radweganbindung, OT Haßlau
12 Erneuerung Gehweg Südstraße in Roßwein (Teilstück)
13 Vergabe Außenanlage am Bürgerhaus in Gleisberg
14 Vergabe Abriss Querstraße 17 in Roßwein
15 Informationen des Bürgermeisters
16 Anfragen der Stadträte

Im Anschluss findet der nichtöffentliche Teil statt.

 

V. Lindner
Bürgermeister

(Fotos: Ulrich Klausnitzer)

Naturschutzberatung für Landwirte (Naturschutzqualifizierung) – Angebot für 2021

Auch in diesem Jahr werden vom Fachbüro für Naturschutz und Landschaftsökologie (Roßwein OT Haßlau) im Rahmen der Richtlinie Natürliches Erbe (RL NE/2014) Qualifizierungs- und Beratungsleistungen für die Landwirte im Altkreis Döbeln angeboten.

Diese Qualifizierungen finden im Auftrag des Sächsischen Landesamtes für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG) statt und haben die Zielsetzung einer Beratung für eine naturschutzgerechtere Nutzung von ausgewählten Flächen auf dem Ackerland und im Grünland.

Dies beinhaltet u. a. auch Informationen zu spezifischen Schutzzielen und Anforderungen des Naturschutzes zum Schutz von Biotopen, Lebensraumtypen, Arten und Lebensstätten sowie zum Biotopverbund. Landwirte können außerdem Informationen zu Möglichkeiten einer Erhaltung und Entwicklung der ökologischen Funktionen landwirtschaftlicher Nutzflächen (incl. deren Umfeld) sowie zum Erhalt der Artenvielfalt in der Agrarlandschaft bekommen.

Für die Richtlinie AUK/2015 haben sich Änderungen ergeben. Im Antragsjahr 2021 sind i.d.R. keine Neuantragstellungen für Acker- und Grünlandmaßnahmen vorgesehen. Eine Verlängerung bestehender Maßnahmen nach Ablauf des Verpflichtungszeitraumes ist möglich. Sinnvoll ist jedoch v. a. bei der Maßnahme „GL.1 Artenreiches Grünland – Ergebnisorientierte Honorierung (EOH)“ ein gemeinsamer Begang der Fläche, um den Erfolg der bisherigen Maßnahme einzuschätzen. Interessierte Landwirte können auch beim Kennenlernen der Zielarten angeleitet werden.

Neu ist 2021 die Förderrichtlinie „Insektenschutz und Artenvielfalt“ (FRL ISA/2021). Dabei können am Feldrand auf dem Acker mehrjährige Blühstreifen oder mehrjährige selbstbegrünende Brachestreifen angelegt werden. Auf dem Grünland wird eine zweischürige partielle Mahd gefördert. Zur Auswahl von möglichen Flächen beraten wir Sie gern vor Ort.

Alle Leistungen erfolgen vor Ort bei den Landwirten und sind immer kostenlos.

Kontakt: Dipl.-Agraring. Ulrich Klausnitzer

E-Mail: email hidden; JavaScript is required

Funk / SMS / WhatsApp: 0160 765 1492

 

Keine Öffnung von Museen und Tierparks

Aufgrund der weiter steigenden Infektionszahlen werden im Landkreis keine Museen und Tierparks öffnen. Die Corona-Schutzverordnung erlaubt, dass eigentlich seit Montag, d. 15. März 2021 z.B. Zoos, Tierparks, Museen und Galerien öffnen dürfen, wenn der Sieben-Tage-Inzidenzwert von 100 Neuinfektionen auf 100.000 Einwohner im Freistaat Sachsen und im jeweiligen Landkreis an fünf Tagen in Folge unterschritten wird. Der Landkreis muss dafür eine Allgemeinverfügung erlassen. „Wir bedauern, dass wir diesen Schritt nicht gehen können, aber bei diesen steigenden Zahlen sind weitere Lockerungen nicht angebracht“, so Landrat Matthias Damm. Man werde die Lage weiter beobachten und die Entscheidungen ständig evaluieren.

Sollte der Inzidenzwert im Landkreis in den nächsten beiden Tagen weiterhin über 100 liegen, muss der Landkreis die bisherigen Lockerungen wieder zurücknehmen. Das betrifft das Termineinkaufen (click & meet), den Individualsport alleine oder zu weit sowie in Gruppen von bis zu 20 Kindern im Außenbereich sowie Angebote der körpernahen Dienstleistung (ausgenommen Friseurbetriebe, Fußpflege und medizinisch notwendige Behandlungen).

Die entsprechenden Allgemeinverfügungen würden am Mittwoch erlassen werden und ab Freitag gelten. Zeitgleich treten dann Ausgangsbeschränkungen (Verlassen der Unterkunft nur mit triftigem Grund) wieder in Kraft. Zudem gelten erneut die Kontaktbeschränkungen von einem Haushalt und maximal einer weiteren Person. Kinder unter 15 Jahre bleiben unberücksichtigt.

Der aktuelle Inzidenzwert des Landkreis Mittelsachsen lag am 15. März 2021 bei 109,2 und der Inzidenzwert der Stadt Roßwein bei 80/100.000 Einwohner.

Hiermit laden wir Sie ganz herzlich ein, das 3. Vereinswochenende am 8. und 9. Mai 2021 zu besuchen. Coronabedingt findet in diesem Jahr das Vereinswochenende erst im Wonnemonat Mai statt. Kostenfrei können die Interessierten folgende Vereine besuchen und die jeweiligen Angebote kennenlernen: Aquarien-Terrarienverein „Osiris“ Roßwein e.V., Dampfmaschinenverein Roßwein e.V, Heimatverein Roßwein e.V., Heimatverein Niederstriegis e.V, Modelleisenbahnclub Roßwein e.V. sowie das Feuerwehrmuseum Roßwein e.V..

Durch die Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr Roßwein wird wieder ein Shuttleverkehr zwischen den Ausstellungen angeboten.

Der Besuch der Angebote ist kostenfrei. Wir bitten allerdings alle Besucher, die teilnehmenden Vereine mit einer kleinen Geldspende zu unterstützen, da, aufgrund der Corona-Pandemie, für die Vereine alle Einnahmemöglichkeiten weggebrochen sind.

Erstmalig finden die Besucher auf dem Marktplatz ein Mittagsangebot aus der Gulaschkanone vor. Die Einnahmen kommen der Grafe-Stiftung zugute.

Lieber Roßweiner, liebe Gäste, bitte nutzen Sie das Vereinswochenende, um den beteiligten Vereinen mit einem Besuch ihre Wertschätzung für die sehr gute Vereinsarbeit und die tollen Kulturangebote entgegenzubringen. Über eine kleine finanzielle Unterstützung der weiteren Vereinsarbeit hat bestimmt kein Teilnehmer etwas entgegenzusetzten.

Wir wünschen allen Besuchern viel Spaß, eine tolle Abwechslung und interessante Einblicke in Geschichtliches und Wissenswertes.

 

 

 

Der Landkreis sucht Interessierte, die das Gesundheitsamt als sogenannte Containment-Scouts an den Standorten Freiberg oder Mittweida unterstützen. Sie werden beispielsweise in der Kontaktnachverfolgung oder in der Beratungshotline eingebunden. Voraussetzung sind beispielsweise eine ausgeprägte Motivation, sowie ein hohes Maß an Selbstständigkeit und Stresstoleranz. Die Anstellung erfolgt über das Bundesverwaltungsamt, das dann die Scouts abordnet. Zunächst ist der Einsatz bis Ende März 2022 geplant. Auf der Internetseite des Landkreises (unter Corona) ist ein Bewerbungsformular mit weiteren Informationen eingestellt.

Anträge auf Einzelfall-Priorisierung können beim Sozialministerium gestellt werden

Personen, die sich in der aktuellen Impf-Priorisierung nicht wiederfinden, können einen Antrag bei der Einzelfallstelle ihres Bundeslandes auf bevorzugte Schutzimpfung stellen. Dies sieht die Impfverordnung des Bundes vor. Die Geschäftsstelle zur Beratung über die Einzelfallentscheidung hat gestern ihre Tätigkeit aufgenommen und ist dem Corona-Stab im Sächsischen Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt zugeordnet. Die ärztliche Beratung erfolgt durch zwei Ärzte. In schwierigen oder unklaren Fällen kann ein Expertengremium hinzugezogen werden. Die Entscheidung wird durch die Geschäftsstelle an die Antragstellenden gesendet und gilt als Impfberechtigung in den jeweiligen Prioritätsstufen. Der Einzelfall-Antrag gilt für die Fälle, die über die aktuelle Priorisierung nicht gedeckt sind und bei denen nach ärztlicher Beurteilung und Prüfung durch die Einzelfall-Stelle ebenfalls ein (sehr) hohes Risiko für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf nach einer Infektion mit dem SARS-CoV-2-Virus besteht. Wer bisher schon formlos einen Antrag ans Sozialministerium, Deutsches Rotes Kreuz, seine Krankenkasse o. ä. gerichtet hat, wird gebeten, ebenfalls den förmlichen Antrag zu nutzen und diesen an die Einzelfallstelle zu schicken. Eine Weitergabe von formlosen Anträgen und deren Übernahme durch die Einzelfallstelle ist aus Gründen des Datenschutzes nicht zulässig.

Für einen Antrag füllen die Antragsteller vollständig das Antragsformular “Antrag auf Priorisierung für Corona-Schutzimpfung aus medizinischen Gründen“ aus und senden es gemeinsam mit der ärztlichen Beurteilung per Post an Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt – Geschäftsstelle Stelle Einzelfallentscheidung Corona-Impfung -, Albertstraße 10, 01097 Dresden oder per E-Mail an email hidden; JavaScript is required.

Welche Informationen die ärztliche Beurteilung enthalten soll, entnehmen die Antragstellenden dem Merkblatt, welches dem Antragsformular angefügt ist. Dieses und weitere Informationen finden Interessierte hier. Anträge, die nicht vollständig sind oder bei denen die ärztliche Beurteilung fehlt, können nicht bearbeitet werden.

 

 

Sperrbezirk und Beobachtungsgebiet

Hintergrund ist der Nachweis der Krankheit bei einem Hausgeflügelbestand in Burgstädt. Alle Hühner des Bestandes sind innerhalb kürzester Zeit verendet. Jetzt ist ein Sperrbezirk mit einem Umfang von mindestens drei Kilometer um den Ausbruchsbestand gezogen worden. Dieser umfasst Burgstädt, Mohsdorf, Taura sowie die Teile von Hartmannsdorf und Mühlau nördlich der Kreisstraße 8252. Außerdem legte das Amt ein Beobachtungsgebiet mit einem Umfang von mindestens zehn Kilometern fest.

 

Aufstallung

Die hohe Gefahr der Einschleppung der Tierseuche durch Wildvögel hat unter anderem dieser Fall gezeigt. Auch in anderen Landkreisen von Sachsen werden Ausbrüche bei Wildvögeln aber auch bei gehaltenen Vögeln gemeldet. Daher ist es zum Schutz der Hausgeflügelbestände notwendig die Allgemeinverfügung zur risikobasierten Aufstallung im Landkreis anzupassen. Deswegen wird ab sofort mit einer weiteren Allgemeinverfügung die Aufstallung der Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Wachteln, Enten, Gänse und Laufvögel im gesamten Landkreis angeordnet. Die Tiere müssen dann in geschlossenen Ställen oder unter einer Schutzvorrichtung gehalten werden. Dabei handelt es sich um Vorrichtungen, die aus einer überstehenden, nach oben gegen Einträge gesicherten dichten Abdeckung und mit einer gegen das Eindringen von Wildvögeln gesicherten Seitenbegrenzung bestehen muss, wobei Netze oder Gitter, die zur Abdeckung nach oben genutzt werden anerkannt werden, wenn ihre Maschenweite maximal 25 Millimeter beträgt. Das Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt appelliert an alle Tierhalter diese Maßnahmen einzuhalten um ihre Tiere vor einer Ansteckung zu schützen. Eine Einschleppung in den Hausgeflügelbestand führt zur Gesamtbestandstötung.

Alle Bürgerinnen und Bürger sind aufgefordert tote aufgefundene Wildvögel dem Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt unverzüglich mitzuteilen.

Ausführliche Informationen sind auf der Internetseite des Landkreises unter www.landkreis-mittelsachsen.de veröffentlicht.

Das Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt zwei Allgemeinverfügungen zur Eindämmung der Klassischen Geflügelpest erlassen. Sie wurde im elektronischen Amtsblatt des Landkreises unter https://www.landkreis-mittelsachsen.de/amtsblatt.html veröffentlicht.