Schulen und Kindertageseinrichtungen sollen nach Ostern inzidenzunabhängig öffnen. Allerdings sind damit verschärfte Infektionsschutzmaßnahmen verbunden. Das sieht die neue Corona-Schutz-Verordnung des Freistaates vor.

Zutritt in Kindertagesstätten kann es nur mit negativem Testergebnis geben. Fortan können Kindertageseinrichtungen von Personen nur betreten werden, wenn sie durch eine ärztliche Bescheinigung oder durch einen Test auf das Coronavirus nachweisen können, dass keine Infektion besteht. Davon ausgenommen sind neben den in Krippen und Kindergärten betreuten Kindern nur die sie begleitenden Personen zum Bringen und Abholen auf dem Außengelände. Wer seine Kinder jedoch ins Kita-Gebäude hineinbegleiten möchte, muss einen der genannten Nachweise vorlegen. Dieser darf nicht älter als drei Tage sein. Andernfalls darf die Kindertageseinrichtung nicht betreten werden. Das Zutrittsverbot gilt ab dem Moment, wenn ausreichend Selbsttestkits für die pädagogischen Fachkräfte in der Kita vorliegen. Die Kindertageseinrichtung weist hierauf im Eingangsbereich des Geländes hin.

Schulbesuche sind somit für alle Schülerinnen und Schüler an Testungen gebunden. Bisher mussten Schülerinnen und Schüler der weiterführenden Schulen nur einmal pro Woche eine ärztliche Bescheinigung oder ein negatives Testergebnis vorweisen können. Mit der neuen Corona-Schutz-Verordnung wird die Testpflicht für Schüler auf zwei Mal wöchentlich und auch auf die Schülerinnen und Schüler der Primarstufe ausgedehnt. Die Regelung für das Schulpersonal bleibt wie bisher bei zwei Mal pro Woche. Antworten auf wichtige Fragen zu den Selbsttests gibt es im SMK-Blog des Kultusministeriums.

Ab Klassenstufe 5 müssen Schülerinnen und Schüler fortan eine medizinische Gesichtsmaske oder FFP2-Maske auch im Unterricht tragen. Weiterhin gilt: Alle Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte, sonstiges Personal und Eltern müssen auf dem Gelände der Schule und im Schulgebäude eine der genannten Masken tragen. Die Maskenpflicht gilt nicht auf dem Außengelände der Schulen, wenn ein ausreichender Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten wird. Konnten bislang lediglich Primarschüler von der Präsenzbeschulung abgemeldet werden, ist dies nun für alle Schülerinnen und Schüler möglich. Die Kinder oder Jugendlichen können dann die Lernzeit zuhause verbringen und werden mit Lernaufgaben versorgt. Mit einer vollumfänglichen Betreuung der Schülerinnen und Schüler durch Lehrkräfte, wie im Präsenzunterricht, kann allerdings nicht gerechnet werden. Weitere Informationen zum Schul- und Kita-Betrieb nach Ostern sowie zu den Selbsttests gibt es im Blog der Ministeriums (www.bildung.sachsen.de/blog)

 

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

eine der schlimmsten Grippeepidemien der Geschichte liegt nun fast 100 Jahre zurück und brach in drei Wellen, vom Frühjahr 1918 bis 1920, über die Menschen weltweit herein. Die spanische Grippe tötete in nur wenigen Monaten schätzungsweise zwischen 27 bis 50 Millionen Menschen. Von dieser letzten großen Pandemie finden wir jedoch so gut wie keine Aufzeichnungen in den Roßweiner Archiven. Allgemeine historische Aufzeichnungen und Bilddokumente des damaligen Umgangs mit dem Virus zeigen erschreckende Parallelen zu der aktuellen Covid-19-Pandemie, in welcher wir uns derzeit befinden.

Auch an die gegenwärtige Corona-Pandemie wird man sich wahrscheinlich einmal erinnern und nach Informationen zum Verlauf und Auswirkungen auf die Bevölkerung in den verschiedensten Archiven suchen. Wir befinden uns mittlerweile in der 3. Welle der Pandemie-Entwicklung und mehr als 75.000 Menschen sind deutschlandweit am Covid-19-Virus verstorben. Gemeinsam mit dem Heimatverein Roßwein wollen wir Informationen zur gegenwärtigen Corona-Pandemie sammeln und diese für unsere Nachwelt archivieren. Aus diesem Grund rufen wir Sie, liebe Einwohner auf, dieses Archiv gemeinsam mit uns zu bereichern. So sind persönliche Aufzeichnungen oder Tagebucheinträge über Ihr Leben, den Umgang mit der Gefahr und eventuell durchlebte Ängste oder individuelle Erlebnisse von großem Interesse. Des Weiteren würden wir uns über Bildmaterial freuen, welches Sie oder Ihre Familienmitglieder, Nachbarn und Verwandten zeigt, wie kreativ Sie mit der jetzt sehr außergewöhnlichen Situation zurechtkommen. Sehr gern können Sie auf der Rückseite der Bilder die Namen der Akteure festhalten, damit die Zuordnung bzw. das persönliche Schicksal auch in 100 Jahren noch eindeutig zugeordnet werden kann. Auch gemalte Bilder, gern auch von Kindern, welche den Umgang und die außergewöhnlichen Umstände mit den Auswirklungen der Pandemie zeigen, wollen wir für die Nachwelt erhalten. Genauso würden wir uns über Aufzeichnungen von Laden- und Dienstleistungsinhabern freuen, welche ihre Gedanken und Entwicklungen zum Ausbruch, zum Stillstand und den Sorgen während des Lockdowns und zum möglichen Neustart darstellen. Da es in 100 Jahren besonders darauf ankommt, Personengruppen innerhalb der Stadtentwicklung noch halbwegs zuordnen zu können, ist natürlich eine Namensnennung, bestenfalls die Angabe der Adresse, wünschenswert jedoch keine Pflicht. Für erste Erzählungen, welche Urlaubsabbrüche und Rückholaktionen schildern, sind bereits eingegangen. Dafür bedanken wir uns ganz herzlich. Wir können Ihnen zusichern, dass Ihre Zuarbeiten ausschließlich in dem geplanten Corona-Archiv hinterlegt und für die Nachwelt archiviert werden. Bitte tragen Sie dazu bei, dass wir möglichst umfassende Informationen zu der historischen Krisensituation der Corona-Pandemie in Roßwein im Jahr 2020/2021 für unsere Nachwelt zusammentragen und so den Informations- und Wissensdurst unserer Nachfahren eines Tages stillen können. Für Rückfragen stehen Ihnen Frau Martina Thiele (Tel.: 0176 50144633) oder der Bürgermeister (Telefon: 034322/46665 bzw. über Mail: email hidden; JavaScript is required) zur Verfügung.

 

 

Einladung zur Eröffnung des Bergbaulehrpfades in Roßwein

Hiermit laden wir zur Einweihung des Bergbaulehrpfades der Stadt Roßwein am Samstag, dem 1. Mai 2021, ein. Mit der wiederholt geplanten Eröffnung des Bergbaulehrpfades soll ein Projekt übergeben werden, welches die bewegende Bergbaugeschichte der Stadt Roßwein auf zwei verschiedenen Rundwanderwegen auf informativen Schautafeln darstellt. Die Wanderrouten führen den Besucher zu Spuren des Bergbaus im und außerhalb des Stadtgebietes. Mit einer kleinen feierlichen Einweihung am 1. Mai 2021 – um 10.00 Uhr – an der Nossener Straße, im Bereich – Am Stollen -, wird der Start- und Zielbereich der Wanderrouten eingeweiht.

Im Anschluss der Einweihung findet eine erste Bergbau-Wanderung mit dem Wanderwegewart der Stadt Roßwein statt. Dabei erleben Sie die Geschichte des Bergbaus in Roßwein hautnah und wandern über den Burggraben, das Freibad Wolfstal und das Gersdorfer Bergbaugebiet. Interessante Ausführungen und Erklärungen zur Roßweiner Bergbaugeschichte warten auf die Wanderfreunde.

Im Freibad erwartet die Teilnehmer dann eine kräftige, warme Mahlzeit (zum Selbstkostenpreis), bevor die Wanderung über das Gersdorfer Bergbaugebiet nach Roßwein fortgesetzt wird. Im Wolfstal werden die Wanderer von Mitgliedern des Segen Gottes Erbstolln e.V. empfangen und erhalten aus berufenem Munde Wissenswertes zur damaligen schweren Arbeit unter Tage.

Die Wanderroute hat eine Länge über ca. 9 km. Die Dauer der reinen Wanderung wird mit 2,30 h angesetzt.

Aufgrund zu erwartender Corona-Hygieneauflagen wird bis zum 26. April 2021 um Anmeldung zur geführten Wanderung gebeten. Die Teilnahmeanmeldungen können während der Öffnungszeiten des Rathauses in der Zentrale abgegeben werden oder unter 034322/4660 – Zentrale – erfolgen.

 

 

Ein weiterer Fall der Klassischen Geflügelpest wurde in einem Haustierbestand bei Döbeln amtlich durch das Friedrich-Löffler-Institut festgestellt. Alle Hühner des Bestandes sind innerhalb kürzester Zeit verendet bzw. wiesen eindeutige Symptome auf. Jetzt ist ein Sperrbezirk mit einem Umfang von mindestens drei Kilometern um den Ausbruchsbestand gezogen worden. Dieser umfasst von der Großen Kreisstadt Döbeln die Ortsteile: Forchheim, Limmritz, Miera, Nöthschütz, Pischwitz, Schweta, Stockhausen, Technitz, Töpeln, Wöllsdorf, Ziegra, von Mannsdorf der Ortsteil westlich der B169 und von Döbeln der Stadtteil westlich der B169 bis zur Anschlussstelle an die S34 und der Stadtteil westlich der S34 von der Anschlussstelle an die B169 bis Ortseingang Zschepplitz, von der Gemeinde Großweitzschen die Ortsteile: Großweitzschen, Höckendorf, Hochweitzschen, Westewitz, von der Stadt Hartha die Ortsteile Wendishain, Nauhain, Saalbach, Steina, von der Stadt Waldheim den Ortsteil Neuhausen.

Das Beobachtungsgebiet mit einem Radius von mindestens 10 Kilometern beinhaltet Ortsteile der Städte Döbeln, Geringswalde, Hartha, Leisnig, Roßwein und Waldheim sowie der Gemeinden Erlau, Großweitzschen, Kriebstein, Ostrau, Striegistal, Zschaitz-Ottewig.

Dort gilt jetzt: Gehaltene Vögel dürfen vorerst nicht aus dem Bestand verbracht werden. Für die Abgabe von Geflügelprodukten, zum Beispiel Eiern, gelten Sperrmaßnahmen in den jeweiligen Gebieten. Der Zugang für fremde Personen zu Ställen oder anderen Haltungseinrichtungen von Vögeln ist wirksam zu unterbinden. Tierärzte und die zuständige Kontrollbehörde müssen jedoch Zutritt erhalten. Vor den Ein- und Ausgängen der Ställe oder Schutzvorrichtungen sollen Matten oder sonstige saugfähige Bodenauflagen ausgelegt werden, die mit einem Desinfektionsmittel getränkt und stets damit feucht gehalten werden. Auch Jäger haben in den beiden Restriktionszonen bestimmte Verbote bezüglich Federwild zu beachten. Auf Grund der seit 11. März geltenden Aufstallungspflicht für Geflügel im gesamten Landkreis Mittelsachsen ist dieses bereits in Ställen oder Schutzeinrichtungen untergebracht. Diese Anordnung gilt in den oben genannten Gebieten nun zusätzlich auch für andere gehaltene Vögel, zum Beispiel Ziervögel.

Aufstallung im gesamten Landkreis gilt weiterhin

Die hohe Gefahr der Einschleppung der Tierseuche durch Wildvögel hat unter anderem dieser weitere Fall gezeigt. Deswegen hat die Stallpflicht für Geflügel im gesamten Landkreis Mittelsachsen weiterhin Bestand. Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Wachteln, Enten, Gänse und Laufvögel müssen in geschlossenen Ställen oder unter einer Schutzvorrichtung gehalten werden. Dabei handelt es sich um Vorrichtungen, die aus einer überstehenden, nach oben gegen Einträge gesicherten dichten Abdeckung und mit einer gegen das Eindringen von Wildvögeln gesicherten Seitenbegrenzung bestehen muss, wobei Netze oder Gitter, die zur Abdeckung nach oben genutzt werden anerkannt werden, wenn ihre Maschenweite maximal 25 Millimeter beträgt. Das Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt appelliert an alle Tierhalter, diese Maßnahmen einzuhalten, um ihre Tiere vor einer Ansteckung zu schützen. Eine Einschleppung in den Hausgeflügelbestand führt zur Gesamtbestandstötung.

Alle Bürgerinnen und Bürger sind aufgefordert, tote aufgefundene Wildvögel dem Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt unverzüglich mitzuteilen.

Ausführliche Informationen sind auf der Internetseite des Landkreises unter www.landkreis-mittelsachsen.de veröffentlicht.

 

 

Luftbild Etzdorfer Straße

Verkauf des Flurstückes Nr. 1135/3 der Gemarkung Roßwein an einen Bauträger

Für die geplante Erweiterung des Wohngebietes an der Etzdorfer Straße wird das Flurstück Nr. 1135/3 der Gemarkung Roßwein zum Verkauf an einen Bauträger ausgeschrieben, um ca. 10 Bauplätze zu errichten. Der Käufer bzw. Bauträger muss innerhalb von 2 Jahren nach Erwerb mit der Erschließung der Grundstücke und innerhalb von 3 Jahren mit der Vermarktung bzw. dem Verkauf der Baugrundstücke beginnen.

Das Flurstück hat eine Größe von ca. 11.089 m². Die Größe der Baugrundstücke soll zwischen 600 m² und 1.500 m² variieren. Für das angebotene Grundstück liegt bereits ein genehmigter Bebauungsplan aus dem Jahr 1994 vor. Änderungen des Bebauungsplanes sind möglich, müssen jedoch vom Bauträger mit der Bauordnungsbehörde abgeklärt werden. An der Flurstücksgrenze zum Wohngebietsabschnitt I liegen die Medien und die Zuwegung an.

Das Mindestgebot für den Bodenpreis beträgt 10,00 €/m².

Besichtigungen und weitere Unterlagen können über das Bauamt der Stadt Roßwein, Herrn Mehler bzw. Frau Keul unter 034322/46643 oder email hidden; JavaScript is required angefordert werden.

Kaufangebote mit einem Mindestgebot von 10,00 €/m² können bis zum 31.05.2021 an die Stadt Roßwein, Markt 4, 04741 Roßwein, in einem verschlossenen Umschlag mit der Aufschrift „ WBG Etzdorfer Straße“ eingereicht werden.

 

In der Sitzung des Stadtrates vom 25. März 2021 wurde der Auftrag zum Abriss des Gebäudes Querstraße 17 an die Umtech GmbH aus Rochlitz beschlossen. Die Kosten der Abrissarbeiten am Vorder- und Hinterhaus belaufen sich auf 50.616,00 Euro. Das baufällige Wohn- und Geschäftshaus an der Ecke Mittelstraße/Querstraße ist den Roßweiner Einwohnern auch unter dem Namen „Destille“ bekannt. Aufgrund seiner Geschichte, dem früheren Handel in dem Gebäude mit Destillaten sowie seiner Eckbebauung, welche gleichzeitig als Bindeglied zweier Straßenzüge fungiert, war das Grundstück unter Denkmalschutz gestellt. Nach der politischen Wende 1989 erwarben westdeutsche Geschäftsleute das Gebäude als Spekulationsobjekt. Investitionen fanden nicht statt und der Gesamtzustand des Gebäudes verschlechterte sich weiter. Seit 2010 verhandelte die Stadt Roßwein mit den Eigentümern über eine vernünftige Zukunftslösung des Grundstückes. Nachdem die Eigentümer eine eigene Sanierung des Objektes ausschlossen, waren die der Stadt angebotenen Kaufpreisvorstellungen von 72,00 Euro/m² nie eine Verhandlungsbasis für die Stadtverwaltung. Im Jahr 2017 beschleunigten sich dann die Verhandlungsgespräche mit den Eigentümern, da zunehmende Schäden die Standfestigkeit des Gebäudes in Frage stellten. Nachdem die Stadt Roßwein das Grundstück dann zu einem Erinnerungswert erwerben konnte, begannen langwierige Verhandlungen mit dem Denkmalschutz. Dieser hatte zunächst mit einem Gutachten die Standfestigkeit des offensichtlich ruinösen Gebäudes dokumentiert, den geplanten Rückbau somit abgelehnt und eine Sanierung angemahnt. Die Stadt Roßwein gab daraufhin ein eigenes Gutachten in Auftrag, welches aufgrund der zwischenzeitlich eingetretenen Bauschäden die fehlende Standfestigkeit nachwies. Nach erneuten Verhandlungen mit der Denkmalbehörde und der Kompromisslösung, die Grundmauern des Gebäudes zu erhalten, stimmte die Behörde letztlich im Spätherbst letzten Jahres einem Abriss zu. Somit ist es mehr als erfreulich, dass nun ein jahrelanger Kampf um die Zukunft der „Destille“ endet und die Stadt Roßwein jetzt diesen Schandfleck an der exponierten Lage beseitigen kann. Die Grundmauern des Gebäudes bleiben bis auf Höhe der zum Grundstück gehörenden Toreinfahrt bestehen und werden somit entlang der Mittel- und Querstraße den ehemaligen Verlauf des Gebäudes markieren. Die gestalterische Kompromisslösung übernimmt dann zukünftig die  Aufgabe, den Straßenzug der Mittelstraße und Querstraße bildlich miteinander zu verbinden. Im somit neu geschaffenen Innenhof bzw. der neuen Freifläche wird ein Parkplatzangebot geschaffen, um die Parkplatzsituation in dem gesamten Wohnbereich zu entschärfen. Die Abrissmaßnahmen sind vom April bis Juni geplant. Wir bitten bereits heute um Verständnis, wenn kurzfristige Straßensperrungen in den angeführten Straßenbereichen umgesetzt werden oder es zu Staub und Lärmbelästigungen kommt. Auf Fördermittel zum Abriss kann die Stadt Roßwein im Übrigen nicht hoffen, da der Rückbau ehemals denkmalgeschützter Gebäude explizit keine Förderung in Sachsen erfahren kann.

 

 

Nachdem die Stadt Roßwein in den zurückliegenden Jahren die Gestaltung von Osterbrunnen initiierte, um so eine österliche Tradition auch in unserer Stadt anzusiedeln, hat sich in diesem Jahr die Straßengemeinschaft vom Kreuzplatz so richtig ins Zeug gelegt und einen tollen Beitrag zur Festigung dieser bekannten Ostertradition geleistet. Seit Anfang der 12. Kalenderwoche ziert eine tolle Osterschmückung den „Schweinebrunnen“ auf dem Kreuzplatz und bereitet den Besuchern und Einwohnern vom Kreuzplatz eine farbenprächtige österliche Vorfreude. Wie der Straßenbürgermeister Andreas Filor mitteilte, wurde jedes verwendete Osterei von einer Anwohnerin in aufwendiger Handarbeit dekoriert und bemalt. Zu der tollen Osterschmückung des Brunnens wird in den Abendstunden über Ostern noch die Beleuchtung des Brunnens angeschaltet, welche die Gestaltung des Osterbrunnens dann in ein ganz besonderes Licht versetzt. Wir sagen schon einmal vielen Dank für diese tolle Eigeninitiative und den somit dritten Osterbrunnen in der Stadt Roßwein!

Besucht man das Roßweiner Stadtbad, empfangen einen sofort warme Wohlfühltemperaturen und der typische Chlorgeruch des Wassers steigt einem in die Nase.  Aufgrund der Corona–Pandemie und der damit verbundenen Schließung des beliebten Roßweiner Stadtbades ist jedoch das Wasser des Schwimmbeckens abgelassen sowie die Raumtemperatur herabgeregelt.

Dort, wo man für gewöhnlich seine Eintrittskarte löst, sitzen zurzeit mehrere Menschen mit Mundschutz und warten, bis sie nacheinander aufgerufen werden. Von dort gehen dann die Testwilligen in einen der großen Umkleideräume des Stadtbades und werden von Kristin Fröhlich vom DRK-Kreisverband Döbeln-Hainichen in Empfang genommen.

Mit einer Mitstreiterin vom DRK-Ortsverband Roßwein nimmt Frau Fröhlich seit 23. März 2021 die Corona-Abstriche für die Bevölkerung Roßweins vor. Hauptberuflich arbeitet Kristin Fröhlich als Fahrdienstmitarbeiterin bei einer Tochterfirma des DRK, der Hainichener Service GmbH. Jeweils dienstags und donnerstags hat das Testzentrum im Roßweiner Stadtbad von 15 bis 19 Uhr geöffnet.

Entgegen erster Ankündigungen werden die angebotenen Corona-Tests kostenlos durchgeführt, da sich die Stadt Roßwein bereiterklärt hat,  das mögliche finanzielle Risiko aus der Verrechnung mit den Krankenkassen zu übernehmen,  da mit Betriebsbeginn immer noch keine Genehmigung für die Kostenübernahme der KVA Sachsen vorlag. Wie Bürgermeister Veit Lindner berichtet, hofft die Stadt, im Endeffekt nicht auf den Kosten sitzenzubleiben. Es sei aber für die Stadt notwendig, dass für die Bürger schnelle Lösungen gefunden und umgesetzt werden, auch wenn durch die schwerfällige und träge Bürokratie keine schnelle Rechtssicherheit für die Stadt geboten wird.

Im Durchschnitt kommen ca. 40 Personen und nutzen das Angebot, wie Kristin Fröhlich mitteilt. Während der Tests werden die beiden ehrenamtlich tätigen Frauen von zwei Bundeswehrsoldaten unterstützt, welche aus dem Bundesversorgungsbataillon 131 in Gotha zunächst für drei Wochen an das Testzentrum nach Roßwein „abkommandiert“ wurden. Die beiden Männer begleiten die Probanden vom Wartebereich ins Testzimmer und helfen beim Eingeben der Daten ins Computersystem. Lange Wartezeiten müssen die Roßweiner trotzdem nicht einplanen. Das Abnehmen des Tests dauert nur wenige Minuten. Dann müsse aber noch in einem anderen Raum auf das Testergebnis gewartet werden. Das wird schriftlich ausgehändigt.

Wie Kristin Fröhlich erklärte, sind die Schnelltests weitestgehend sicher. Falsch-Negativ-Ergebnisse könnten nahezu zu 100 Prozent ausgeschlossen werden. Wer hingegen ein positives Testergebnis erhält, muss sich umgehend in Quarantäne begeben.

 

 

Bei einem Frühlingsspaziergang in Roßwein fiel dem Gleisberger Günter Ehrlich der Minisandbagger am Spielplatz Nossener Straße auf, welcher wieder einmal neue Farbe gebrauchen konnte und die Funktion überprüft werden musste. Nach kurzer Abstimmung mit dem Spielplatzkontrolleur der Stadt Roßwein wurde der Sandbagger abmontiert und in die Bastellwerkstatt von Günter Ehrlich nach Gleisberg gebracht. Das Verständnis für Metallwerkzeuge und mechanische Lösungen ist dem Gleisberger schon in die Wiege gelegt. Als CNC-Fräser ist er in einem metallverarbeitenden Betrieb in Groß-Gerau, einer hessischen Kreisstadt, angestellt. Als willkommener Ausgleich zu seiner beruflichen Tätigkeit übernahm der in Gleisberg beheimatete Freizeitbastler, besser bekannt unter dem Fachbegriff „Erbse“, die Sanierung des Spielgerätes vom Spielplatz auf der Nossener Straße. Nunmehr fand der Sandbagger seinen Weg zurück und wurde von den Kindern mit Begeisterung schon wieder in Beschlag genommen sowie die Funktionsweisen getestet. Gemeinsam mit seinem Nachbarn, Herrn Helmut Schumann, hat sich Herr Günter Ehrlich nun bereits mit einem nächsten zu restaurierenden Spielgerät eingedeckt – einem Kleinkarussell vom Spielplatz im Wohngebiet Kadorfer Straße.

Auf diesem Weg bedanken wir uns im Namen der vielen Kinder ganz herzlich für die uneigennützige Hilfe und Unterstützung von Günter Ehrlich und sagen Dankeschön für die leuchtentenden Augen der vielen Kinder, welche das Spielgerät wieder sehr gern nutzen.

Im Landkreis Mittelsachsen gilt ab 24. März 2021 eine neue Allgemeinverfügung mit Quarantäne-Regeln. Grundlage bildet ein Erlass des Sozialministeriums Sachsen. Neu ist, dass für positiv getestete Personen und deren Kontaktpersonen der Kategorie 1 eine 14-tägige Quarantänepflicht besteht. Ebenso muss von den in Quarantäne befindlichen Personen ein Tagebuch geführt werden, in dem Krankheitsanzeichen sowie zweimal am Tag, wenn möglich, die Körpertemperatur festgehalten wird. Außerdem müssen Personen, die einen Selbsttest unter fachkundiger Aufsicht gemacht haben, in eine 14-tägige Quarantäne. Personen, die einen Selbsttest ohne Aufsicht gemacht haben und positiv sind, müssen ihre Kontaktpersonen informieren, sich absondern und einen PCR-Test machen. Die neue Allgemeinverfügung ist im elektronischen Amtsblatt unter www.landkreis-mittelsachsen.de/amtsblatt veröffentlicht.

 

Mit der Haushaltssatzung für das Jahr 2021 hat sich der Stadtrat der Stadt Roßwein entschieden, das Projekt des Bürgerhaushaltes wieder zu unterstützen. Mit dem Projekt Bürgerhaushalt soll ein öffentliches Beteiligungsverfahren angeboten werden, bei dem die Bürgerinnen und Bürger unserer Kommune sich durch eigene Bürgerprojekte in die Entwicklung und Verbesserung des Lebens- und Wohnumfeldes einbringen können. Im Haushaltsjahr 2021 stellt die Stadt Roßwein insgesamt 10.000 € für die Umsetzung von Bürgerideen und Bürgerprojekten zur Verfügung. So stehen für den Wirkungsbereich der Ortschaftsräte in Gleisberg und Niederstriegis jeweils 2.5000 € zur Verfügung.
Für das Stadtgebiet Roßwein sowie die nicht von Ortschaftsräten vertretenen Ortsteile stehen 5.000 € für Bürgerprojekte zur Verfügung. Nach einem entsprechenden Auswahlverfahren werden dann die eingereichten Bürgerprojekte entweder durch die jeweiligen Ortschaftsräte priorisiert und entschieden, oder durch den Stadtrat eine Prioritätenliste zur Umsetzung beschlossen. Erklärtes Ziel des Bürgerhaushaltes ist es, das Gemeinschaftsdenken und die Verantwortung unserer Bürgerschaft für das kommunale Zusammenleben zu fördern sowie die Menschen vor Ort in ihrer Eigeninitiative und der Möglichkeit, Verbesserungen eigenverantwortlich herbeizuführen, zu stärken. Es ist dem Stadtrat dabei wichtig, dass es sich bei den Bürgerprojekten um keine 100%-ige Finanzierung handelt, sondern ein gewisses Maß an Eigeninitiative voraussetzt, damit eine Förderung gewährt werden kann. Zudem muss der jeweils eingereichte Vorschlag einer Vielzahl von Einwohnern und der Allgemeinheit Nutzen bringen. Die Vorschläge für ein Bürgerprojekt können von Privatpersonen, Vereinen oder Initiativen der Stadt und der Ortsteile eingereicht werden.

Wie funktioniert nun der Bürgerhaushalt der Stadt Roßwein und wie kann man dabei mitmachen?

  1. Bewerben für Mittel aus dem Bürgerhaushalt kann sich jeder Einwohner, Verein oder Initiative der Stadt Roßwein, die eine Idee, einen Vorschlag umsetzen wollen, mit welcher man die Stadt lebenswerter gestalten und kulturell bereichern kann. Hier sind alle Ideen und Vorschläge willkommen – ob zum Beispiel Spielplatzbau, Sitzecken, ob Feste, Kultur oder Veranstaltungen – vieles ist vorstellbar.
  2. Diese Idee gilt es für den Antragsteller aufzuschreiben und als leicht verständliches Konzept zusammenzufassen. Beschrieben werden soll das Ziel des Vorhabens. Eine Kostenschätzung und die möglichen Arten der Eigenleistung sind vom Antragsteller ebenfalls anzugeben. Die Eigenleistung pro Projekt soll 10 % der Gesamtsumme betragen. Als Eigenleistung wird die Arbeitsleistung des Antragstellers, das Projektmanagement oder die finanzielle Form anerkannt. Die Stadtverwaltung bietet für die Projektbeantragung ein Musterformular an. Zudem muss klar sein, wer hinter dem Projekt steht.
  3. Wichtige Voraussetzung für das eingereichte Projekt ist natürlich die Beteiligung der übrigen Einwohner. Jedes vorgeschlagene Projekt, jeder Vorschlag, jede Idee benötigt also die Zustimmung und Begeisterung von Bürgern der Stadt. Dabei ist durch mindestens 20 Bürger, die das Projekt mit Name, Adresse und Unterschrift unterstützen, die Voraussetzung schon geschaffen, um am Wettbewerb teilzunehmen. Die Unterstützer müssen nicht zwingend an der Maßnahme beteiligt sein. Es geht hierbei nur darum, dass ein Projekt in den Augen der Bürger auch wirklich Relevanz für die Stadt und die Ortsteile besitzt. Je mehr Unterstützer desto besser! Des Weiteren sollte jeder Verantwortliche des Projektes die Umsetzung mit Bildaufnahmen und kleinen Textbeiträgen dokumentieren, damit diese veröffentlicht werden können. Der Kreativität sind hierbei keine Grenzen gesetzt.
  4. Die Projektkonzepte, Vorschläge und Ideen für das Jahr 2021 können bis zum 07. Mai 2021 folgendermaßen eingereicht werden: per E-Mail an email hidden; JavaScript is required und zum anderen per Musterantrag schriftlich an die Stadtverwaltung Roßwein. Wir wollen, dass die Wege so einfach wie möglich gehalten sind. Die Einreichung der Ideen per E-Mail oder schriftlich eröffnet sowohl Jung und Alt den Weg, Projektideen einzureichen.
  5. Jetzt beginnt die heiße Phase! Alle Ideen werden von der Verwaltung auf die Machbarkeit geprüft und danach vom Ortschaftsrat oder dem TAKS bewertet und kommentiert. Dort wird diskutiert, sich über die einzelnen Projekte ausgetauscht und eine Favoritenliste für die Umsetzung erstellt.
  6. In einer öffentlichen Sitzung beschließt der Stadtrat dann die Vergabe der Projekte. Hier wird dann ausgewählt, welche Projekte im ersten Anlauf unterstützt werden können. Entscheidungskriterien sind dabei, wie viele Unterstützer das jeweilige Projekt gefunden hat und welcher Mehrwert für die Allgemeinheit geschaffen wird. Sollte ein Projekt keine Unterstützung erfahren, kann es direkt im kommenden Jahr wieder gemeldet werden. Ebenso Ziel von Stadtrat und Verwaltung ist es, dass für besonders interessante Projekte auch andere Wege und Möglichkeiten für die Umsetzung bereitgestellt werden.
  7. Im Amtsblatt „Roßweiner Nachrichten“ werden wir regelmäßig die Projekte und ihre Zwischenstände veröffentlichen, so dass auch all die Menschen einen Überblick über die Projekte erhalten, die mit dem Internet nicht so gerne umgehen. Fragen der Bürger zu Projekten, deren mögliche Finanzierung oder der Umsetzung beantworten wir gern über die Mailadresse email hidden; JavaScript is required oder telefonisch durch die Koordinatorin des Bürgerhaushaltes, Frau Michaela Neubert bzw. den Bürgermeister Veit Lindner. Wir erklären allen Bürgern gern, wie auch ihre Ideen vom Bürgerhaushalt profitieren können.
  8. Für den Ortsteil Gleisberg mit Wetterwitz und Wettersdorf sowie für den Ortsteil Niederstriegis mit Mahlitzsch, Hohenlauft, Grunau, Littdorf und Otzdorf stehen in 2021 jeweils 2.500 Euro im 3. Bürgerhaushalt zur Verfügung. Für alle anderen Ortsteile sowie das Stadtgebiet Roßwein sind 5.000 Euro im Bürgerhaushalt verankert. Die in 2021 beschlossenen Bürgerprojekte müssen bis spätestens
    31. März 2022 durchgeführt und abgerechnet werden.
  9. Die finanzielle Unterstützung von Jubiläumsveranstaltungen wird auf 400,00 € pro Veranstaltung begrenzt.
    Die Unterstützung von Fest- bzw. Kulturveranstaltungen wird auf jeweils 300,00 € pro Projekt festgelegt.
    Jedoch werden insgesamt maximal 1/3 der im Bürgerhaushalt zur Verfügung stehenden Mittel für Feste, Fest-, Kultur- und Jubiläumsveranstaltungen bereitgestellt.
    Der Bürgerhaushalt steht nicht für die Erfüllung der Pflichtaufgaben und Projekte der zu den Pflichtaufgaben der Stadt Roßwein gehörenden Einrichtungen zur Verfügung.
    Die Projekte sollen so durchgeführt, organisiert und umgesetzt werden, dass Folgekosten für die Stadt Roßwein gering ausfallen oder mittels Beschluss bestätigt werden.

    PDF Antrag: Antrag_Buergerhaushalt_3.pdf