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Pressemitteilung der Entsorgungsdienste Kreis Mittelsachsen GmbH

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2. Rate der Abfallgebühren am 01. Oktober fällig

Die Entsorgungsdienste Kreis Mittelsachsen GmbH erinnert an die Bezahlung der am 01.10.2024 fälligen Abfallgebühren gemäß dem Abfallgebührenbescheid des Landratsamtes Mittelsachsen vom 22. Februar 2024.

Die pünktliche Bezahlung der Abfallgebühren vermeidet eine Mahnung und damit verbundene Mahngebühren und Säumniszuschläge.

Bei Objekteigentümern, die ein SEPA-Lastschriftmandat hinterlegt haben, wird die Forderung zur Fälligkeit 01.10.2024 automatisch vom Konto abgebucht