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Erleichterungen für den Handel, die körpernahen Dienstleistungen und den Sport

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Der Landkreis Mittelsachsen hat mit drei neuen Allgemeinverfügungen weitere Lockerungen im Rahmen der aktuellen Corona Verordnung des Freistaates Sachsen zugelassen. Demnach ist ab dem 9. März 2021 das sogenannte „Click & Meet“ im Einzel- und Großhandel nach vorheriger Terminbuchung für einen fest begrenzten Zeitraum möglich. Erlaubt ist maximal ein Kunde pro angefangenen 40 Quadratmeter Verkaufsfläche. Unterstützungsbedürftige Personen und Minderjährige zählen laut der Allgemeinverfügung nicht mit.

Außerdem ist Individualsport alleine oder zu zweit und in Gruppen von bis zu 20 Kindern unter 15 Jahren im Außenbereich und auf Außensportanlagen möglich. Des Weiteren können Einrichtungen der körpernahen Dienstleistungen wie Kosmetik- und Tattoostudios mit wöchentlicher Testung des Personals öffnen. Kunden müssen einen tagesaktuellen negativen Covid-19-Schnell- oder Selbsttest vorlegen.

Die Veröffentlichung erfolgte im elektronischen Amtsblatt des Landkreises Mittelsachsen: https://www.landkreis-mittelsachsen.de/amtsblatt.html

Allgemeinverfügung: