Mit Verspätung haben am 10. Juli Vertreter des Entscheidungsgremiums der Region Klosterbezirk Altzella die besten Ideen aus den zahlreichen Einreichungen zum 2. Aufruf Ideenwettbewerb im Rahmen des Projektes „Altzella rockt!“ ausgewählt. Insgesamt überzeugten die Jury 17 Projekte. Die drei Sonderpreise in Höhe von 5.000 € gingen dabei an besonders innovative Ideen bzw. Vorhaben mit einer großen Reichweite: an den Verein IV. Lichtloch des Rothschönberger Stollns mit der Idee „Bergbauolympiade an den Lichtlöchern“, an die Roßweiner Spielleute mit dem Projekt „Hier spielt die Musik – Roßweiner Spielleute rocken das Rathaus“ und an den Jugendclub Wunschwitz für Ihr Open Air Wunschwitz.
Wieder einmal zeigte sich, wie Vereine, Einrichtungen und Künstler mit Kreativität und Weltoffenheit die Kunst- und Kulturszene im Klosterbezirk Altzella bereichern.

Träger des Projektes „Altzella rockt!“ ist der Verein Regionalentwicklung Klosterbezirk Altzella. Es wird durch Mittel aus dem simul+-Wettbewerb „Ideen für den ländlichen Raum“ sowie LEADER finanziert.

Fotos: Roßweiner Spielleute vor dem Rathaus Roßwein, Bild aus dem Video „Spielmannszüge Nossen und Roßwein“ vom youtube-Kanal „Altzella rockt!“, Film von Hein-Godehart Petschulat

Foto: Familientag am IV. Lichtloch, Regionalentwicklung Klosterbezirk Altzella e.V.

(Text: Regionalentwicklung Klosterbezirk Altzella e.V., Juli 2024)

Datum: 08.09.24 / Uhrzeit: 11:00 bis 19:00
Ort: UWEtzdorf, Waldheimer Straße 81, 09661 Striegistal

Der diesjährige Tag des offenen Denkmals im UW-Etzdorf möchte Sie ganz in die Welt der Elektrizität und Energie entführen. Unter dem Thema „Strom und Spannung“ haben sowohl Kinder als auch Erwachsene die Möglichkeit bei verschiedenen Mitmachangeboten, Experimenten und Workshops ihr Wissen aufzufrischen und spannende Einblicke in diese wichtigen Themen zu gewinnen. Lassen Sie sich von interaktiven Stationen begeistern und erweitern Sie Ihr Verständnis für die Bedeutung und Funktionsweise von Strom und Energie. Neben verschiedenen Mitmachangeboten gibt es an diesem Tag die Möglichkeit, mit ehemaligen Mitarbeitern des Umspannwerkes, aber auch Künstlern des Netzwerkes RebelArt, an Führungen durch das Gebäude teilzunehmen um so Einblick in den früheren und heutigen Arbeitsalltag im Umspannwerk zu bekommen und die ein oder andere amüsante Anekdote aus dem Betrieb des UW-Etzdorf zu erfahren.

Doch wie es für das UWE bezeichnend ist, soll auch die Kunst nicht zu kurz kommen: Das Netzwerk um Rebel-Art zeigt eine aktuelle Werksschau -freuen Sie sich auf eine beeindruckende Ausstellung, die Malerei, Installationen sowie Werke aus den Bereichen Grafik und Druck umfasst und das Handwerk der Künstler beleuchtet. Entdecken Sie die vielfältigen Ausdrucksformen und lassen Sie sich von der Kreativität und dem Talent der Künstler inspirieren.

Für die ganz kleinen Gäste gibt es ein buntes Rahmenprogramm mit Kinderschminken, Hüpfburg und verschiedenen Spielen
Wenn sie ihren Wissensdurst gestillt haben, können sie im Anschluss rund um den Springbrunnen im Innenhof des Umspannwerkes einfache, aber köstliche kulinarische Angebote genießen während Sie sich von Live-Musik unterhalten lassen. Unsere Auswahl an Speisen und Getränken bietet für jeden Geschmack etwas und sorgt für eine angenehme Atmosphäre.

Wir freuen uns auf Euch!

Eintritt: Frei
Weitere Informationen: https://uw-etzdorf.de/
Veranstalter: Europäische Kunstgemeinschaft e.V.
Unterstützt von: RAGalerie, RebelArt GmbH, Onkel Stitch, Chemnitz 2025, Freiwillige Feuerwehr Etzdorf
Seien Sie dabei und lassen Sie sich von einem abwechslungsreichen Programm begeistern!

KulturNetzWerk
UW Etzdorf GmbH

Am 13. August 2024 findet um 19.00 Uhr im Dorfgemeinschaftshaus Niederstriegis die Konstituierende Sitzung des Ortschaftsrates Niederstriegis statt.

TAGESORDNUNG

1 Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Beschlussfähigkeit und Bekanntgabe der Tagesordnung
2 Öffentliche Fragestunde der Bürger
3 Feststellung und Entscheidung über Hinderungs- und Ablehnungsgründe der Ortschaftsräte
4 Verpflichtung der Ortschaftsräte
5 Wahl des Ortsvorstehers
6 Wahl des 1. Stellvertreters des Ortsvorstehers
7 Festlegung der Sitzungstermine
8 Verlängerung der bestehenden Nutzungsvereinbarung über drei unbebaute Flurstücke (Grünland), Gemarkung Niederstriegis, Flurstücke 71, 72 und 73
9 Informationen
10 Anfragen der Ortschaftsräte

R. Söhnel
1. stellv. Bürgermeister

– Hinweis an alle Hundebesitzer

Gemäß § 12 der Hundesteuersatzung der Stadt Roßwein hat jeder Hundebesitzer die Pflicht,
innerhalb von 2 Wochen nach dem Beginn des Haltens eines Hundes oder nachdem er das
steuerbare Alter von 3 Monaten erreicht hat, dies der Gemeinde anzuzeigen. Bei Kontrollen wurde bereits festgestellt, dass in der Stadt, und vor allem in den umliegenden Ortsteilen, Hunde ohne Anmeldung gehalten werden.

Deshalb bitten wir jeden Hundebesitzer, zu prüfen, ob sein Hund nach den Regularien der Hundesteuersatzung der Stadt Roßwein angemeldet ist.

Bei Anmeldung bis zum 01.10.2024 werden keine nachträglichen Forderungen erhoben.

Ab dem 02.10.2024 wird verstärkt kontrolliert, dann ist die komplette Hundesteuer rückwirkend zu
entrichten.

Wir weisen ebenfalls darauf hin, dass die Hundemarke stets als Nachweis für die Anmeldung mitzuführen ist.

M. Neubert
i. V. Bürgermeister

– Hinweis der Stadtverwaltung zum Thema Feuerwerk

Wiederholt werden im Stadtgebiet Feuerwerke jeglicher Art wider den gesetzlichen Regelungen unserer Polizeiverordnung abgefeuert. Wir weisen ausdrücklich auf die Einhaltung der Gesetzlichkeiten hin. In der aktuellen Polizeiverordnung der Stadt Roßwein vom 08.09.2023 finden sich folgende Festlegungen:

§ 15 Feuerwerke

(1) Außer am 31. Dezember und am 1. Januar muss ein Feuerwerk spätestens um 22:00 Uhr beendet sein. Feuerwerke dürfen nicht vom 1. März bis 31. August stattfinden. Satz 1 und 2 gilt nicht für Feuerwerke, die von einem bestellten Pyrotechniker durchgeführt werden. Der Abschussort muss sich in mindestens 150 m Abstand zu Feldgehölzen, Wäldern, Weiden und Forsten sowie Biotopen und Parks befinden, und es darf nicht in deren Richtung geschossen werden.

(2) Die Durchführung eines Feuerwerkes, welches nicht durch einen bestellten Pyrotechniker durchgeführt wird, ist mit Ausnahme vom 31. Dezember und 01. Januar erlaubnispflichtig. Die Erteilung einer Erlaubnis zum Starten eines Feuerwerkes, welches nicht durch einen bestellten Pyrotechniker durchgeführt wird, ist zwei Wochen vorher bei der Stadt Roßwein unter Angabe von Ort, Tag, Zeit, und Anlass sowie Name des Verantwortlichen schriftlich zu beantragen. Diese Erlaubnis kann nur bei außergewöhnlichen Ereignissen, beispielsweise runden Geburtstagen, Hochzeiten, besonderen Vereinsjubiläen oder Ähnlichem, erteilt werden.

(3) Auch wenn das Feuerwerk von einem bestellten Pyrotechniker durchgeführt wird, muss dieses Feuerwerk vom Auftraggeber des Feuerwerks mit Angabe des Ortes und der Dauer im Hauptamt der Stadtverwaltung Roßwein angezeigt werden.

(4) Abs. 1 bis 3 gilt nicht für Feuerwerke der Kategorie 1, beispielsweise Jugendfeuerwerk, Party- und Scherzartikel, Tischfeuerwerke, Wunderkerzen.

M. Neubert
i. V. Bürgermeister