Nachdem die Roßweiner*innen in diesem Jahr wieder auf ihren Weihnachtsmarkt und letztlich auch auf die Angebote des „Lebendigen Adventskalenders“ verzichten mussten, möchte die Stadtverwaltung den Einwohner*innen dieser Stadt mit einem Silvesterfeuerwerk eine Freude bereiten. Von einem strategisch günstigen Ort wird am 31. Dezember kurz nach Mitternacht ein Feuerwerk gestartet, welches möglichst von allen Teilen der Stadt aus sichtbar ist. Dazu muss man sich nicht von zu Hause wegbegeben. Von überall  können Sie dann das Höhenfeuerwerk genießen, welches den Zauber des neuen Jahres und die damit verbundenen Hoffnungen ausdrücken soll. Der genaue Ort, von dem aus das Höhenfeuerwerk gezündet werden soll, wird nicht veröffentlicht. Grund dafür ist, es zu vermeiden, dass sich viele Zuschauer*innen an dieser Stelle versammeln.

Wir hoffen auf Ihr Verständnis und wünschen Ihnen viel Freude beim Betrachten des Silvesterfeuerwerkes.

Kommen Sie gut ins neue Jahr und bleiben Sie gesund!

Regeln über den Jahreswechsel

In zwei Tagen ist Silvester, aus diesem Anlass nochmals ein Überblick zu den aktuellen Regeln:

  • Private Zusammenkünfte, an denen allein geimpfte und genesene Personen teilnehmen, bleiben zulässig, sofern insgesamt nicht mehr als zehn Personen anwesend sind. Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres bleiben bei der Zählung unberücksichtigt.
  • Treffen, an denen mindestens eine Person ohne Impf- oder Genesenennachweis beteiligt ist, bleiben auf den eigenen Hausstand und eine weitere Person aus einem anderen Hausstand begrenzt.
  • Es besteht u.a. in geschlossenen Räumen von Einrichtungen, Betrieben, Läden, Behörden und bei körpernahen Dienstleistungen die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske.
  • An Silvester und Neujahr sind Feiern auf öffentlichen Plätzen, Anlagen oder sonstigen öffentlichen Orten unter freiem Himmel untersagt. Zudem dürfen Personen außerhalb der Unterkunft keine Feuerwerkskörper mit sich führen oder abbrennen.
  • Freizeit- und Kultureinrichtungen, Clubs, Diskotheken und Bars müssen weiterhin geschlossen bleiben.

Eine ausführliche Übersicht gibt es auf der Internetseite des Freistaates.

 

Allgemeinverfügung zum Alkoholkonsum gültig

Weiterhin gibt es ein Verbot der Abgabe und des Konsums von Alkohol in der Öffentlichkeit. Innerorts gilt das Verbot insbesondere auf Straßen, Gehwegen, in Parks, auf Sport- und Spielplätzen und für Bereiche, in denen Wochen- und Spezialmärkte abgehalten werden. Hinzu kommen auch Privatgrundstücke, die öffentlich zugänglich sind, wie Geschäfte oder Tankstellen. Auch außerorts sind an Bahnhöfen und Parkplätzen sowie im Umkreis von Sitzmöglichkeiten und Bushaltestellen der Konsum und die Abgabe von Alkohol in der Öffentlichkeit untersagt. Die Abgabe von alkoholhaltigen Getränken ist in diesen Bereichen nur in mitnahmefähigen und verschlossenen Behältnissen erlaubt. Die Allgemeinverfügung wurde im elektronischen Amtsblatt des Landkreises veröffentlicht

 

ein schweres Jahr neigt sich dem Ende entgegen – ein Jahr, in dem wir alle erneut erfahren mussten, wie drastisch eine Pandemie unser Leben verändert. Das Corona-Jahr 2021 hat uns allen viel abverlangt und dazu gehören nicht nur der Verlust vieler liebgewordener Gewohnheiten und Traditionen, sondern in erster Linie die Einschränkungen menschlicher Kontakte und aller damit verbundenen Folgen.

Wir alle tragen in dieser Zeit nicht nur für unsere eigene Gesundheit die Verantwortung, sondern auch für die unserer Mitmenschen. Es ist an uns, sich im Umgang miteinander solidarisch zu zeigen und die gesetzten Regeln einzuhalten.

Trotz aller Einschränkungen wünschen wir Ihnen dennoch ein schönes Weihnachtsfest voller Besinnlichkeit und Harmonie, einen angenehmen Jahresausklang sowie Glück, Gesundheit und Erfolg im neuen Jahr.

Ihre Stadtverwaltung Roßwein

 

Inzidenz Sachsen: 662,1
Inzidenz Mittelsachsen: 668,7
Inzidenz Roßwein: 1.046,9

Nächste Termine des mobilen Impfteams in Roßwein:
27. und 28.12.2021 im Kirchgemeindehaus Roßwein, Schuldurchgang
Resttermine auf Anfrage vor Ort.
Weitere Termine:
03. – 05.02.2022 im Kirchgemeindehaus Roßwein, Schuldurchgang
Terminvergabe über das Impfportal Sachsen
www.sachsen.impfterminvergabe.de

Sächsische Corona-Notfall-Verordnung vom 13.12.2021
Gültigkeit: 13.12.2021 – 09.01.2022
https://www.coronavirus.sachsen.de/amtliche-bekanntmachungen.html

Privater Bereich
1 Hausstand + 1 Person Regelung – Private Zusammenkünfte sind nur zwischen einem Hausstand und einer weiteren Person zulässig, wenn mindestens eine ungeimpfte Person dabei ist, Ausnahme: Kinder unter 16 Jahren
Ausgangsbeschränkung ab 22 Uhr bis 6 Uhr des Folgetages für Hotspot-Landkreise und kreisfreie Städte bei einer 7-Tage-Inzidenz von mehr als 1.000 für ungeimpfte Personen
Alkoholverbot auf bestimmten öffentlichen Plätzen oder in bestimmten öffentlich zugänglichen Einrichtungen, die von den Landkreisen oder Kreisfreien Städten festgelegt werden
• Wenn bei privaten Feiern allein Genesene und Geimpfte anwesend sind, gilt eine Teilnehmerbegrenzung auf 20 Personen. Jugendliche bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres zählen nicht mit.

Weihnachten und Silvester
• In der Zeit zwischen dem 24. und 26. Dezember 2021 sowie 31. Dezember 2021 und 1. Januar 2022 gelten in Regionen mit Ausgangsbeschränkungen Ausnahmen für den Besuch von Gottesdiensten.
An Silvester und Neujahr sind Feiern auf öffentlichen Plätzen, Anlagen oder sonstigen öffentlichen Orten unter freiem Himmel untersagt. Zudem dürfen Personen außerhalb der Unterkunft keine Feuerwerkskörper mit sich führen oder abbrennen.
• Bei privaten Zusammenkünften während der Geltungsdauer der Ausgangsbeschränkung beim Verlassen der Unterkunft ist der Impf- oder Genesenennachweis mitzuführen und im Fall einer Kontrolle zur Prüfung vorzuzeigen.

Gastronomie, Kultur und Tourismus
• Hotspot-Regelung für Gastronomie: In Landkreisen und Kreisfreien Städten, in denen die 7-Tage-Inzidenz der Neuinfektionen ab dem 13. Dezember 2021 an drei aufeinanderfolgenden Tagen über dem Wert von 1.500 liegt, ist am nächsten – dem vierten – Tag die Öffnung der Gastronomie untersagt. Die Öffnung ist erst wieder am nächsten Tag möglich, wenn der Schwellenwert der 7-Tage-Inzidenz von 1.500 an drei aufeinanderfolgenden Tagen unterschritten wird.
• Zutritt zur Gastronomie unter 2G-Regelung von 6 Uhr bis 20 Uhr erlaubt.
• Übernachtungsangebote sind untersagt, Ausnahme: Dienstreisen, »soziale Zwecke« mit 3G-Regelung.
• Kulturangebote (z.B. Kinos und Theater) sind geschlossen, Ausnahme: Bibliotheken, Tierparks und Zoos im Außenbereich.
• Gottesdienste und andere Treffen von Kirchen und Religionsgemeinschaften sind unter Beachtung der 3G-Regelung gestattet.
• Veranstaltungen, Feste, Messen, Großveranstaltungen, landestypische Veranstaltungen und Weihnachtsmärkte sind untersagt.
• Die Öffnung von Diskotheken, Bars und Clubs ist untersagt.
• Touristische Bahn- und Busfahrten sind untersagt.

Schulen und Bildung
Aufhebung der Schulbesuchspflicht für alle Schulen, kein Anspruch auf Beschulung.
• Schulen und Kindertageseinrichtungen bleiben weiterhin geöffnet.
• Kita- und Grundschulbereich – eingeschränkter Regelbetrieb ab 29. November 2021 – geschlossene Gruppen und verkürzte Öffnungszeiten (Kita).
• Hochschulen – 3G-Regelung für die Teilnahme an Lehrveranstaltungen.
• Aus- und Fortbildungsbereich – grundsätzlich geschlossen inklusive Tanz-, Musik- und Kunstschulen und Volkshochschulen – Angebote für Kinder bis 16 Jahre inklusive Betreuer unter 3G-Regelung bleiben möglich.

Handel und körpernahe Dienstleistungen
• Zutritt zu Einzel- und Großhandelsgeschäften nur unter Beachtung der 2G-Regelung von 6 Uhr bis 20 Uhr möglich – Bau- und Gartenmärkte sind darin eingeschlossen.
• Handel im Bereich der Grundversorgung (beispielsweise Lebensmittelhandel, Tierbedarf, Getränkemärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Apotheken) bleibt uneingeschränkt möglich.
• Körpernahe Dienstleistungen sind untersagt, Ausnahme: medizinische, therapeutische, pflegerische, heilpädagogische oder seelsorgerische Zwecke, Friseure dürfen unter Beachtung der 2G-Regelung und mit Kontakterfassung öffnen.

Arbeit und ÖPNV
FFP2-Maskenpflicht im Bus- und Bahnverkehr.

Sport und Erholung
• Profisport kann unter Beachtung der 3G-Regelung und mit Kontakterfassung für Sportler ohne Zuschauer stattfinden.
• Breitensport ist nur als Vereinssport für Kinder unter 16 Jahren zulässig, die Betreuungsperson unterliegt der 3G-Regelung.
• Rehasport und medizinischer Sport ist zulässig.
• Bäder und Saunen und Solarien sind geschlossen, Ausnahme: rehabilitations- und medizinische Zwecke, berufsbedingte praktische Ausbildung etc. Hier gilt die 3G-Regelung mit Kontakterfassung.

Weitere Bereiche
• Versammlungen sind ortsfest und mit bis zu 10 Personen erlaubt.
• Fahrschulen unter Beachtung der 2G-Regelung für Fahrschüler und 3G-Regelung für Ausbilder.
• Reisebüros, Versicherungsagenturen und ähnliche Einrichtungen sind für Besucherverkehr geschlossen.
• Spielhallen und Wettannahmestellen sind für Besucherverkehr geschlossen, Ausnahme: Abgabe und Entgegennahme von Spielscheinen und Durchführung von Zahlungsvorgängen bei Wettannahmestellen unter Beachtung der 2G-Regelung.
• Ausschließlich zwingend vorgeschriebene Partei- und Gremiensitzungen sowie dienstliche Veranstaltungen von staatlichen Stellen sind unter Beachtung der 3G-Regelung erlaubt.

Ich wünsche Ihnen ein besinnliches Weihnachtsfest und alles Gute für das neue Jahr 2022! Kommen Sie weiterhin gut durch die Zeit und bleiben Sie gesund!

 

M. Neubert
Hauptamtsleiterin
der Stadt Roßwein

Am 29. Dezember 2021 findet kein Wochenmarkt auf dem Marktplatz statt.

Da viele für Silvester noch Fisch kaufen möchten, ist aber der Stand vom Fischhandel Sven Lundström auf dem Marktplatz anwesend. Somit können die bereits aufgegebenen Bestellungen zwischen 8 und 12 Uhr abgeholt werden. Wer sich spontan für Fisch entscheidet kann selbstverständlich auch kommen.

Der nächste reguläre Wochenmarkt ist dann am 05. Januar 2022.

 

Antje Münch
Sachbearbeiterin Ordnungsamt

 

Anfang August dieses Jahres hat die Stadt Roßwein zur Spendenaktion für die Flutopfer an Rhein und Mosel aufgerufen. Zahlreiche Roßweiner Privatpersonen und Roßweiner Firmen zeigten sich solidarisch und spendeten für die Flutopfer des Juli- Hochwassers 2021. Insgesamt wurden fast 10.000,00 € gespendet. Die Stadt Roßwein stockte diese Summe auf 15.000,00 € auf. Nun sollen diese Spenden noch in diesem Jahr an vier betroffene Familien ausgezahlt werden. Frau Katharina Artelt, die in Kontakt mit den betroffenen Familien steht, nahm den symbolischen Scheck am 16.12.2021 im öffentlichen Teil der Stadtratssitzung entgegen. Sie bedankte sich bei allen Spendern und versicherte, im Frühjahr zu berichten, wie die Mittel verwendet wurden. Auch die Stadt Roßwein möchte an dieser Stelle allen Spendern recht herzlich danken. Die unbürokratische Hilfe in der Weihnachtszeit schenkt den Betroffenen nicht nur finanzielle Unterstützung sondern auch Hoffnung und Zuversicht.

 Gottesdienste und Andachten zu Heiligabend und an den Weihnachtsfeiertagen

Die Kirchgemeinde Roßwein-Niederstriegis teilt mit, dass zu Heiligabend und an den Weihnachtsfeiertagen in Roßwein und Niederstriegis Gottesdienste wie folgt stattfinden:

Heiligabend:

15:00 und 16:30 Uhr  Kirche Roßwein Christvesper (ohne Krippenspiel)
16:00 Uhr Niederstriegis Christvesper (mit Krippenspiel) auf dem Friedhofsgelände
Voranmeldung ist nicht nötig. Es gilt die 3-G-Regel (Roßwein) sowie Maskenpflicht (Roßwein/Niederstriegis)

Das Roßweiner Krippenspiel ist ab 24. Dez. als Video auf dem Youtube-Kanal der Kirchgemeinde zu sehen

Link:    https://www.youtube.com/channel/UC0DzewX7FwYosgzC71I1L2Q

QR_Code:

 

 

 

An den Weihnachtsfeiertagen:

25. Dez. 2021:         6:00 Uhr         Kirche Roßwein         Christmette
                               10:00 Uhr        Kirche Roßwein          Gottesdienst

26. Dez. 2021        10:00 Uhr        Kirche Niederstr.        Gottesdienst

Für alle Gottesdienste gilt die 3-G-Regel sowie Maskenpflicht.

Allen eine gesegnete Weihnachtszeit!

Bleiben Sie behütet und gesund.

Roßwein, 21.12.2021

 

Pfr. Dr. Heiko Jadatz
Ev.-luth. Pfarramt
Pfarrer Dr. Heiko Jadatz
An der Kirche 9
04741 ROßWEIN
Tel       (03 43 22) 4 34 80
Fax      (03 43 22) 4 06 51
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Am Donnerstag, dem 16.12.2021 wurde Frau Carola Rothe nach 36 Beschäftigungsjahren bei der Stadtverwaltung Roßwein von der Hauptamtsleiterin Frau Neubert und dem Gleisberger Ortsvorsteher Herrn Handschack verabschiedet.

Der Grund für die Beendigung des Angestelltenverhältnisses liegt im privaten Bereich von Frau Rothe. Um ihre Mutter im Alter besser unterstützen zu können, zieht Frau Rothe mit ihrem Lebenspartner in die Heimat ihres Vaters ins Osterzgebirge.

Ihren beruflichen Werdegang bei der Stadt Roßwein begann sie am 01.08.1986 als Erzieherin im Kindergarten Bergstraße. In den Folgejahren konnte sie dann in mehreren städtischen Kindereinrichtungen Erfahrungen sammeln, bis sie schließlich am 20.06.2005 die Leitung der „Kinderburg zu Gleisberg“ übernahm.

Wir danken Frau Rothe für ihre geleistete Arbeit, für das Einbringen und Umsetzen von Ideen zum Wohle der jüngsten Bürger Roßweins, besonders der kleinen Gleisberger, für die Kooperation mit anderen Gleisberger Vereinen und wünschen ihr für ihren Neustart beruflich und privat alles Gute.

Die Stadtbibliothek ist am 24.12. und 31.12.2021 geschlossen. An allen anderen Tagen sind wir während der bekannten Öffnungszeiten für Sie da.

Wir wünschen allen Nutzern der Stadtbibliothek Roßwein schöne Weihnachten und einen guten Start ins neue Jahr 2022.

In der Zeit vom 27. Januar 2022 bis zum 11. Februar 2022 ist die Bibliothek wegen Umzug geschlossen.

Ab dem 14. Februar stehen unsere Medien an dem alten Standort in der Poststraße 1 wieder zur Ausleihe bereit.