Ab 1. August 2018 gelten im Verkehrsverbund Mittelsachsen (VMS) neue Tarife.

Neben einzelnen preislichen Anpassungen wird es auch kleine Änderungen in der Gültigkeit einiger Tarifangebote geben.

Die Preise für die Einzelfahrt zum Normaltarif und die ermäßigte Einzelfahrt für die Preisstufe 1 und den Kleinen Stadtverkehr bleiben gleich. Auch wird es keine preisliche Änderung bei der Tageskarte für eine Person zum Normaltarif in allen fünf Preisstufen (1 – 3 Tarifzone/n, Verbundraum und Kleiner Stadtverkehr) geben. Nicht zuletzt bleiben auch die
Kosten für das Seniorenticket von monatlich 49 Euro und für die Schülerverbundkarte von 44 Euro pro Monat unverändert.

Für das SchülerFerienTicket, das ab 1. August 2018 unter dem neuen Namen „Ferienticket VMS + VVV“ verkauft wird, fällt die Bedingung des Schüler-/Azubi-Status weg. Genutzt werden kann das Ticket also ab dem Tarifwechsel grundsätzlich durch alle Personen bis zum 21. Geburtstag. Maßgeblich ist das Alter am 1. Ferientag. Das Ticket bleibt weiterhin personengebunden und kann nur durch den Inhaber, dessen Name auf dem Ticket eingetragen wird, genutzt werden. Preislich wird das Ferienticket um einen Euro von 18 auf 19 Euro steigen.

Die Mindestvertragslaufzeit für das Jobticket verkürzt sich von 12 Monaten auf vier Monate. Die Arbeitnehmer sind also in der Nutzung der rabattierten Abo-Monatskarte, die durch den Arbeitgeber bezuschusst wird, künftig flexibler unterwegs.

Die Gültigkeitsdauer der Einzelfahrt für den Kleinen Stadtverkehr beträgt ab 1. August 45 statt 60 Minuten.

Es erfolgen kleine räumliche Anpassungen in den Tarifzonen 15 (Werdau) und 16 (Zwickau).

Außerdem gibt es ab 1. August 2018 einheitliche Beförderungsbedingungen für alle sächsischen Verkehrsverbünde (MDV, VMS, VVO, VVV und ZVON).

Übergangsregelungen:

Die Nutzung von Einzelfahrten und Tageskarten, die bis zum 31. Juli 2018 im Vorverkauf gelöst wurden, ist bis zum 31. August 2018 möglich. Wochen- und Monatskarten sind bis zum 31. Juli 2018 zu entwerten. Die Abschnitte von
4-Fahrten-Karten zum „alten“ Tarif können noch bis zum 31. Oktober 2018 entwertet und genutzt werden. Alle preislich gleichbleibenden Tickets sind weiter gültig. Die Nutzung ist somit auch nach Ablauf der Übergangszeiträume noch möglich. Die Abrechnung von Abo-Monatskarten erfolgt monatsgenau zum jeweils aktuell gültigen Tarif.

Roßweiner Weinfest am 01.09.2018 ab 16:00 Uhr

16:00 – Eröffnung durch den Bürgermeister
16:30 – Modenschau
18:30 – Country Music
20:00 – Oldies und Folkrock

Grunau läd zum Dorffeste ein

am 01.09.2018 ab 15:00 Uhr auf der Festwiese Grunau.

ab 15.00 Uhr        Netter Schwatz bei Kaffee & Kuchen
ab 15.30 Uhr        Auftritt der Kindertagesstätte Niederstriegis
– Knüppelkuchen am Lagerfeuer
ab 16.00 Uhr       Oldtimer Besichtigung
Bogenschießen, Glücksrad, Feuerwehrspritzen
mit den Niederstriegiser Vereinen
ab 20.00 Uhr       Geselliges Beisammensein mit Einlagen
der Tanzgruppe Niederstriegis

Stellvertretender Wehrleiter ernannt

Im Rahmen der letzten Stadtratssitzung vor der Sommerpause ernannten die Stadträte den Kameraden Jörg Senf zum zweiten stellvertretenden Wehrleiter der Ortswehr Roßwein.

Bürgermeister Lindner überreichte die Ernennungsurkunde und bedankte sich bei Jörg Senf für die Bereitschaft, die Wehrleitung in Roßwein zu unterstützen und Verantwortung zu übernehmen.

70. Hochzeitstag der Familie Günther

Am 24.07.18 feierte das Ehepaar Gerhard und Christa Günther, seinen 70. Hochzeitstag (Gnadenhochzeit).

„An diesem Tag – vor 70 Jahren – war auch schönes Wetter, aber nicht so heiß wie heute“, betonte das Jubelpaar. Im Namen der Stadtverwaltung Roßwein überbrachte Kämmerin Heidi Roßberger die besten Glückwünsche zum Jubiläum.

Herr und Frau Günther haben am 24.07.1948 in der Roßweiner Kirche geheiratet, in Roßwein gewohnt und blieben der Stadt treu. Kennengelernt hat sich das Paar zur Tanzstunde. Insgesamt kann das Jubiläumspaar auf  vier Kinder, neun Enkel und sieben Urenkel verweisen. Frau Günther hat zuletzt in der ehem. Jugendmode gearbeitet, Ihr Mann war ein Leben lang in der ehem. Terra-Schuhfabrik tätig. Viele Jahre bewirtschaftete das Ehepaar gemeinsam einen Garten, erst in Seifersdorf und dann Am Weinberg, was den Beiden immer viel Freude bereitete. Frau Günthers Hobby war immer die Handarbeit, nun machen aber die Hände und Arme nicht mehr mit.  Ihr Mann Gerhard ist begeisterter Fan von allen Ballsportarten, und kein Kreuzworträtsel ist vor ihm sicher.

Beide freuen sich, den 70. Hochzeitstag erreicht zu haben und sehen den Grundstein ihrer langen Beziehung im gegenseitigen Vertrauen, der Liebe und der Wertschätzung füreinander.

An dieser Stelle wünschen wir dem Jubelpaar nochmals alles Gute, Gesundheit und noch viele schöne gemeinsame Jahre.

Sie suchen eine neue berufliche Herausforderung?

Sehr geehrte Unternehmerinnen und Unternehmer,
sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,

heute stellen wir Ihnen eine gemeinsame Initiative des Jobcenters Mittelsachsen, der Bundesagentur für Arbeit und der Stadt Roßwein vor.

Der Fachkräftemangel hat inzwischen in allen Bereichen und Branchen Einzug gehalten. Viele Stellen sind bereits unbesetzt. Unternehmen suchen aus verschiedenen Gründen geeignete Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen. Bewerbungsunterlagen bieten oft kein vollständiges Bild und führen unter Umständen verfrüht zu einer Absage. Stellenausschreibungen haben häufig nicht den kurzfristigen bzw. gewünschten Erfolg.

Andererseits gibt es Arbeitssuchende, die eine erfüllende Erwerbstätigkeit suchen, aber mit den entsprechenden Unternehmen nicht so richtig in Kontakt kommen.

Um in unserer Stadt darauf zu reagieren, findet

am Mittwoch, dem 19. September 2018
in der Zeit von 09. bis ca. 13.00 Uhr,
im großen Sitzungssaal des Rathauses Roßwein
ein Arbeitgeber – Arbeitnehmer – Frühstück statt.

Die Veranstaltung soll den Rahmen für ein unbürokratisches Kennenlernen zwischen Arbeitssuchenden und Arbeitgebern bieten. Ziel ist es, dass der Tag direkt genutzt wird, um einen Arbeitsvertrag vorzubereiten. Jeder anwesende Arbeitssuchende führt in wenigen Minuten mit jedem anwesenden Arbeitgeber ein kurzes Gespräch.

Wir laden hiermit alle interessierten Unternehmen und Arbeitssuchenden ein, an diesem Treffen teilzunehmen.

Was müssen Sie tun, um vor Ort dabei zu sein?

Unternehmen:

Bitte vermerken Sie sich den Termin bereits jetzt verbindlich in Ihrem Kalender und teilen Sie uns bis zum 16. August 2018 Ihr Interesse mit. Es ist Ihre Chance, mit interessierten einheimischen Arbeitnehmern ins Gespräch zu kommen. Wichtig ist, dass ein Vertreter Ihres Unternehmens mit Entscheidungsbefugnis teilnimmt, möglichst aus der Geschäftsführungsebene.

Kontakt: Stadtverwaltung Roßwein
Tel.: 034322/46665, Mail: email hidden; JavaScript is requiredSie erhalten anschließend eine detaillierte Einladung.

Arbeitssuchende:

Teilen Sie Ihrem/Ihrer zuständigen Bearbeiter/in bei der Bundesagentur für Arbeit bzw. dem Jobcenter umgehend mit, dass Sie Interesse an einer Teilnahme haben. Es ist Ihre Chance, mit vielen einheimischen Arbeitgebern ins Gespräch zu kommen und ein Beschäftigungsverhältnis im Ort zu finden. Sie erhalten anschließend eine persönliche Einladung von der Bundesagentur für Arbeit bzw. vom Jobcenter.

Seien Sie dabei und nutzen Sie die Möglichkeit, Ihren neuen Arbeitnehmer bzw. Ihren neuen Arbeitgeber im Rathaus kennenzulernen. Wir freuen uns auf Ihre rege Teilnahme und wünschen Ihnen dabei viel Erfolg!

Ihr

V. Lindner
Bürgermeister

Gegenwärtig laufen umfangreiche Sanierungsarbeiten in der Roßweiner Friedhofskapelle.

Sanierung zweiter Teil

Bereits vor geraumer Zeit führte die Kirchgemeinde die komplette Sanierung der westlichen Seite der Friedhofskapelle durch. Nunmehr ist Teil zwei der Sanierung angelaufen, wodurch das kleine Gebäude mit seinen kunstvollen Glasfenstern bis Ende September für Trauerfeiern nicht zur Verfügung steht. Als Übergansvariante wird die Winterkirche der Stadtkirche genutzt. Feuchtigkeit in der Friedhofskapelle und ein in den neunziger Jahren aufgebrachter, nicht atmungsaktiver Außenputz verursachten in den zurückliegenden Jahren Schäden am Mauerwerk und Mobiliar der Kapelle. So wurde in den zurückliegenden Wochen durch die Friedhofsmitarbeiter der alten Fußboden in Eigenleistung herausgerissen. Auf eine neue Unterbeton- und Estrichschicht wird dann ein Natursteinbelag verlegt, der optisch an Sandstein erinnert, aber bessere Eigenschaften zur Raumklimatisierung vorweist.

Wie Friedhofsverwalter Matthias Fritz erklärte, wird die historische Elektroinstallation erneuert, die Kapellendecke grundhaft saniert sowie die Eingangsseite neu verputzt und ein neuer Wassereinlauf eingebaut. Die historischen Bänke der Kapelle werden repariert, gegen den Holzwurm behandelt und aufgearbeitet. Alle Arbeiten sollen bis Ende September fertiggestellt werden, damit die Trauerfeiern dann wieder am gewohnten Ort durchgeführt werden können. Wie Matthias Fritz weiter mitteilte, ist der Austausch der alten Elektro-Orgel gegen ein neues Sakral-Keyboard geplant, wobei Spenden jederzeit willkommen sind, da die für den zweiten Bauabschnitt geplanten Finanzmittel bereits ausgeschöpft sind. Die Sanierung wird unterstützt mit 30 T€, welche aus dem Förderprogramm „Brücken in die Zukunft“ durch die Stadt Roßwein zur Verfügung gestellt und diese durch Eigenmittel der Kirchgemeinde ergänzt wurden. Ein weiterer und letzter Bauabschnitt ist dann für die Ost- und Südseite der Fassade der Kapelle erforderlich, welcher in den nächsten Jahren umgesetzt werden soll.

 

 

 

 

Der Verein Regionalentwicklung Klosterbezirk Altzella e. V. ruft im Rahmen der Umsetzung der Lokalen Entwicklungsstrategie (LES) 2014 bis 2020, LEADER zur Einreichung von Vorhaben auf.

Den Aufruf finden Sie hier:

Wie sieht es auf dem Feld aus?

Liebe Landwirtschaftsinteressierte, wie in der letzten Ausgabe versprochen, soll es heute um die verschiedenen naturschutzgerechten Anbaumöglichkeiten der Landwirte gehen.

Dieser Anbau bzw. die Maßnahmen sind für die Bauern freiwillig und werden durch den Freistaat Sachsen finanziell gefördert. Hat der Betrieb sich dazu bekannt, muss er die Programme allerdings 5 Jahre beibehalten. Ist das aus bestimmten Gründen nicht möglich, wird die gezahlte Förderung (auch der vergangenen Jahre) zur Rückzahlung fällig.

Bei diesen verschiedenen Möglichkeiten wird außerdem unterteilt in Acker- und Grünland.

Auf dem Ackerland (AL) hat man insgesamt 11 zur Auswahl:

  1. Die Anlage von Grünstreifen – d. h. auf dem Feld kann zwischen der Hauptkultur Ackerfutter (Feldgras, Kleegras oder ähnliche Grünfutter) angebaut werden. Der Anbau muss auf derselben Fläche über die 5 Jahre bleiben und es darf nicht gedüngt werden, auch Pflanzenschutz ist nicht erlaubt.
  2. Streifen-/Direktsaat – Die Maßnahme sollte auf Flächen Anwendung finden, die dauerhaft pfluglos, also nicht bodenwendend, bearbeitet werden. Die Aussaat der neuen Kulturen erfolgt ohne vorherige Bodenbearbeitung (auch keine Stoppelbearbeitung). Es werden bis zu 50 % der Fläche (Stoppeln der Vorfrucht oder Zwischenfrucht) streifenweise gelockert, worin dann die neue Aussaat erfolgt. Es müssen unbearbeitete Streifen dazwischen liegen.
  3. Ackerfutter- und Leguminosenanbau – Aus der vorigen Ausgabe wissen Sie, dass Leguminosen stickstoffsammelnde Pflanzen sind. Dazu gehören beispielsweise Klee, Erbsen, Bohnen) Entscheidet sich der Bauer für diesen Anbau, muss er mindestens 10 % seines AL damit bewirtschaften.
  4. Anbau von Zwischenfrüchten – Das bedeutet nach Aberntung der Hauptkultur (z. B. Raps) wird eine Frucht angebaut, die über den Winter auf dem Feld steht. Dieser Aufwuchs darf ab Mitte Februar untergearbeitet werden. Gern werden Pflanzen dafür genommen, die über den Winter abfrieren, wie Senf, Ölrettich ….

Die in 1-4 aufgezeigte Bewirtschaftung dient dem Boden- und Gewässerschutz.

5 a Einjährige Brache – Das Feldstück wird bis Mitte Februar gepflügt oder gegrubbert, der Bauer sagt auch „schwarz gemacht“. Danach erfolgt bis Mitte September keinerlei Bearbeitung mehr. Das sind die Felder, die Sie vielleicht als verwahrlost bezeichnen!

5 b Mehrjährige Brache – dasselbe Vorgehen wie bei 5 a, nur dass diese Flächen wenigsten 5 Jahre brach liegen. Es darf nur aller 2 Jahre, zwischen Mitte September und Mitte Februar, gepflegt (gemulcht, beweidet) werden.

5c und 5 d ist das Anlegen einer mehrjährigen bzw. einjährigen Blühfläche. Die Saatmischungen sind vorgeschrieben – es müssen mindestens 6 verschiedene Blühpflanzenarten aus einer vorgeschrieben Liste verwendet werden. Auch hier ist die Bearbeitungspause (5a) einzuhalten. Auch diese Felder sehen im Herbst nicht sehr schön aus. Allerdings haben sie uns bis in den Sommer hinein mit bunten Farben erfreut. Nutzen aus dieser in 5 beschrieben Formen ziehen zweifelsohne sämtliche Wildtiere incl. Insekten, die Rückzug, Brutgelegenheiten und Nahrung suchen.

6 a und 6 b Naturschutzgerechte Ackerbewirtschaftung – Es dürfen kein Mais, keine Hirse zusätzlich in a kein Raps und Sonnenblumen angebaut werden. Auch auf Düngung und Pflanzenschutz wird verzichtet. Der Getreideanbau aller 2 Jahre ist Pflicht. Sie können sich vorstellen, dass diese Felder sehr verunkrautet aussehen. Genau das ist gewollt. In a werden wildkrautreiche Äcker gefördert und in b die Vögel der Feldflur.

7.  Überwinternde Stoppel – Es ist also keine Bequemlichkeit des Betriebes, wenn er nach der Ernte die Stoppeln stehen lässt. Bis 15.02. des Folgejahres muss er es. Mais und Hirse sind dabei ausgeschlossen. Diese Form soll die Nahrung unserer heimischen Vögel bis in den Winter hinein sichern.

Im Übrigen müssen alle Bauern, die diese Förderung nutzen wollen und mehr als 80 ha Acker bewirtschaften, zusätzlich auf 5 ha „Feldlerchenfenster“ anlegen. Das heißt, es werden bewusst Fehlstellen in die Getreide- oder Rapsfelder eingebracht. Das fällt ihnen, wenn überhaupt nur unmittelbar nach dem Aufgang der Saaten auf. Vielleicht haben Sie bisher gedacht, die Drillmaschine war kaputt.

Auch auf dem Grünland (GL) gibt es 8 verschiedene Zusatzförderungen für besonders naturschutzgerechte Bewirtschaftung. Das ist natürlich auch an bestimmte Bedingungen geknüpft. Das reicht von dem Auffinden von 4 bis 8 bestimmten schutzwürdigen Pflanzen auf der Wiese über Biotoppflege mit verschiedenen Erschwernisgraden bis hin zu vorgeschriebenen Mähterminen. Das naturschutzgerechte Beweiden mit Rindern oder Schafen kann auf bestimmten Wiesen (Kulisse vorgegeben) gefördert werden. Möglich ist auch, Brachstreifen auf dem GL anzulegen. In fast allen Fällen sind der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln und das Ausbringen von Stickstoffdüngemitteln nicht erlaubt.

Auch hier ist der Landwirt mindestens 5 Jahre verpflichtet.

Iris Claassen
Geschäftsführerin Regionalbauernverband Döbeln-Oschatz e.V.

 

Knapp vier Monate waren das Ober- und Unterdorf Gleisberg voneinander getrennt.

Gleisberger Brückenbau beendet

Grund war der Brückenneubau auf der Hauptstraße im Kreuzungsbereich Straße zur Feuerwehr. Am Mittwoch, d. 18. Juli 2018, konnte nun die technische Abnahme des Bauwerkes erfolgen und die Ortsdurchfahrt wieder komplett freigegeben werden. Es handelt sich hierbei um eine Kreissstraße, und somit war der Brückenbau eine Baumaßnahme des Landkreises Mittelsachsen.

Aufgrund der Schäden des Hochwassers 2013 wurde die Brücke komplett abgerissen und für 350 T€ mit Hilfe des Flutfonds neu errichtet. Dabei musste diese bereits eine erste Bewährungsprobe bestehen, als im Juni durch einen Starkniederschlag die Wassermassen durch das in Arbeit befindliche Bauwerk strömten. Passiert war letztlich nichts, wie Auftraggeber und Anwohner erleichtert feststellten.

Das neue Brückenbauwerk erfüllt mit seinen Durchlassanforderungen einen HQ 100-Schutz, ein statistisch gesehenes Hochwasserereignis, welches aller 100 Jahre auftritt. Mit der Übergabe der neuen Brücke fallen nun die Umleitungsstrecken über Roßwein und Wetterwitz wieder weg, was eine große Erleichterung für die Gleisberger Einwohner mit sich bringt.

 

 

 

 

 

Town & Country Stiftung unterstützt Jugendhaus Roßwein e.V. mit Spende in Höhe von 1.000 Euro

V.l.n.r.: Steve Buttler, Mathias Wachs und Nicole Schröder, Foto: Stadt Roßwein

Roßwein, 20.07.2018 – Der Jugendhaus Roßwein e.V. fördert mit dem Projekt „Mampferia – Seed to eat“ die gesunde und ausgewogene Ernährung von Kindern und Jugendlichen. Für das bemerkenswerte Engagement wurde der Verein mit 1.000 Euro durch die Town & Country Stiftung gefördert. Die Spendenübergabe fand unter Anwesenheit des Bürgermeisters Veit Lindner statt.

Der Jugendhaus Roßwein e.V. hat sich zum Ziel gesetzt, Kindern und Jugendlichen ein alternatives Freizeit- und Bildungsangebot bereitzustellen. Die verschiedensten Aktivitäten des Vereins werden bedürfnisorientiert gestaltet, sodass Freiräume für individuelle Ideen und Lernprozesse geschaffen werden. Außerdem wird ein großer Wert auf die gesellschaftliche Integration von Kindern und Jugendlichen, unabhängig von ihrer Herkunft oder sozialen Lage, gelegt.

Vor dem Hintergrund der relativen Armutsgefährdung, welche immer mehr Kinder betrifft, hat der Verein im vergangenen Jahr das Projekt „Mampferia – Seed to eat“ ins Leben gerufen. Hierbei wird das Thema gesunde Ernährung aus verschiedenen Blickwinkeln betrachtet und den Kindern und Jugendlichen durch unterschiedliche offene Angebote und Workshops, wie die Jugendküche oder das Vertical Gardening, nahe gebracht. Mit der Spende soll das Projekt finanziell unterstützt werden.

Mathias Wachs, Botschafter der Town & Country Stiftung, übergab den symbolischen Spendenscheck und sagte über das Projekt: „Es ist sehr wichtig Kindern und Jugendlichen das Thema Gesundheit schon früh nahe zu bringen, um so ihre Entwicklung positiv beeinflussen zu können.“

Die Town & Country Stiftung vergibt 2018 zum sechsten Mal in Folge den Town & Country Stiftungspreis. Ein wesentliches Anliegen der Stiftung und der Botschafter ist die Unterstützung und Förderung von benachteiligten Kindern und Jugendlichen. Das soziale Engagement aller Mitarbeiter und Ehrenamtlichen des Jugendhaus Roßwein e.V. verhilft den Betroffenen zu mehr Chancengleichheit und der Verbesserung von Lebensqualität.

Der 6. Stiftungspreis beinhaltet Spenden in einer Gesamthöhe von fast 600.000 Euro. Es werden 500 Einrichtungen, die die Auswahlkriterien erfüllen, mit jeweils 1.000 Euro gefördert. Aus allen nominierten Projekten wählt eine unabhängige Jury das herausragendste Projekt pro Bundesland, welches mit einem zusätzlichen Förderbetrag von 5.000 Euro prämiert wird. Die Auszeichnung findet im Herbst 2018 anlässlich der Town & Country Stiftungsgala statt.

Über die Town & Country Stiftung:

Die Town & Country Stiftung wurde 2009 von Gabriele und Jürgen Dawo gegründet und hat es sich zunächst als Ziel gesetzt, unverschuldet in Not geratenen Bauherren und deren Familien zu helfen. Erweitert wurde dieses Vorhaben durch den Stiftungspreis, der gemeinnützigen Einrichtungen zugutekommt, die sich für benachteiligte, kranke und behinderte Kinder und Jugendliche einsetzen.

Dank des Engagements der Town & Country Lizenzpartner unterstützt die Town & Country Stiftung u.a. Kinder und Familien, die der Hilfe bedürfen und freut sich über weitere Unterstützer.

Weitere Informationen zur Town & Country Stiftung finden Sie unter www.tc-stiftung.de

Staatsminister Thomas Schmidt und Landrat Matthias Damm zu Besuch im Klosterbezirk Altzella

Der Sonnenschein bringt die Fassade des Schachthauses vom VII. Lichtloch zum Strahlen.

Mit viel Leidenschaft haben die Gemeinde Halsbrücke und der Verein VII. Lichtloch e.V. die Außenhülle des Schachthauses vom VII. Lichtloch des Rothschönberger Stollns denkmalpflegerisch saniert. Mühselig wurde das alte einheimische Weichholz abgedrückt, die Latten aus dem unteren Bereich des Schachthauses konnten nicht weiterverwendet werden, diese waren schon zu stark beschädigt. Der untere Bereich wurde mit neuem Fichtenholz versehen. Die Holzlatten im oberen Bereich wurden abgestrahlt und neu behandelt. Das Dach wurde mit Konterlattung zur Belüftung ausgerichtet und mit Schindeln aus Rotzeder dreifachgedeckt. Liebevoll wurde auch der Glockenturm originalgetreu wiederhergestellt.

Dieser warme Anblick des Schmuckstückes wurde Herrn Staatsminister Thomas Schmidt und Herrn Landrat Matthias Damm nicht vorenthalten. Beide haben sich am 02. Juli vom Umsetzungsstand der LEADER Entwicklungsstrategie im Klosterbezirk Altzella informiert, Projekte angesehen und vor Ort mit Vertretern der Region sowie Antragstellern diskutiert. Neben dem oben genannten Vorhaben wurden die Projekte der Erzwäsche Halsbrücke, der Kindergarten Conradsdorf (Umnutzung einer ehemaligen Grundschule), der geplante Platz in Falkenberg und das Mehrgenerationenwohnprojekt der Familie Limbach vorgestellt.

Für unsere 514 km² Fläche im Klosterbezirk Altzella mit über 50.000 Einwohnern standen rund 11, 3 Millionen Euro als Budget zur Verfügung. Insgesamt wurde ein Budget von 9 Millionen Euro gebunden. 58 Projekte für Private, Unternehmen, Vereine, Kirchen und unsere Kommunen wurden seitens des Entscheidungsgremiums bestätigt. 24 Antragstellern aus dem Bereich Wohnen und 9 aus dem Bereich Umnutzung leerstehender Bausubstanz für wirtschaftliche Zwecke erhielten rund 2,5 Mio. €. Weitere 1,35 Mio.€ gingen an kirchliche Einrichtungen und Vereine. Damit erhielten nicht kommunale Antragsteller 51 % des Budgets im Bereich Baumaßnahmen. Das Budget in den Kapiteln demografiegerechter Ortsumbau und Mobilität mit 7,4 Mio. € ist weitgehend ausgeschöpft.

In der Diskussion mit dem Staatsminister ging es auch um Wünsche bezüglich der neuen Förderperiode. Ein Wunsch der Region ist und bleibt die Vereinfachung der Förderung ehrenamtlicher Initiativen und Vereine insbesondere bei Kleinprojekten bis 20.000 €. Bei dem Thema finden die Regionen die Unterstützung des SMUL gegenüber der EU.

Auf Grund sinkender Gelder im EU Haushalt ist mit sinkenden Fördergeldern im ländlichen Raum Sachsens zu rechnen. Das Programm Vitale Dorfkerne, aus welchem bisher 1,9 Mio. € in die Region geflossen sind, soll nach Auskunft des Staatsministers auch 2019 weitergeführt werden. Die bedeutsamsten bisher geförderten Projekte aus diesem Fördertopf sind die Dorfmitte in Gersdorf sowie die Kindergärten in Etzdorf (Gemeinde Striegistal) und Siebenlehn (Stadt Großschirma).

Die Lokalen Aktionsgruppe richtet im Rahmen der Zwischenbilanzierung 2018 das Augenmerk auf die Auswertung der bisher geleisteten Arbeit zur Umsetzung der lokalen Entwicklungsstrategie und die Schwerpunktsetzung für zukünftige Jahre nach 2020.

Regionalentwicklung Klosterbezirk Altzella e.V.
Regionalmanagement LEADER Frau Möller, Frau Starke, Frau Zill
Schulweg 1 in 04741 Roßwein OT Niederstriegis
Telefon: 034 31 678 87 20
E-Mail: email hidden; JavaScript is required